Es geht hier darum, dass es Streitfragen gibt. Das ist völlig in Ordnung. Dafür gibt es ein Verfassungsgericht, das Entscheidungen trifft. Diese Entscheidungen sind zu respektieren. Nur, wer versucht, daraus über Jahre eine solche Geschichte zu machen und alles aus seiner eigenen Vergangenheit wegzudrücken, der macht doch allen – auch der Öffentlichkeit – deutlich, welches Verständnis von Oppositionsarbeit und Parlamentarismus er hat.
Herr Schmitz hat gesagt, dass es ganz hervorragend war, dass es am Ende der Zukunftskommission eine Pressemitteilung mit den Ergebnissen gegeben hat.
Natürlich! Das ist überhaupt kein Problem. Ich kann Ihnen zusagen: Wenn Sie wollen, machen wir noch heute oder in den nächsten Tagen eine Pressemitteilung.
Offenbar haben Sie im Übrigen gar nicht zur Kenntnis genommen, dass wir Gutachten vorlegen; das hat selbst Herr Witzel zur Kenntnis genommen. Da ging es um die Umstellung von Förderprogrammen, die Kürzung von Förderprogrammen, die Fusion der Oberfinanzdirektionen. Das sind alles Dinge, mit denen Sie sich lang und breit auseinandergesetzt haben. Die sind hier als Ergebnisse des Effizienzteams dargestellt worden.
Herr Marsching, Sie können auch gerne ein Effizienzteam machen, und Sie können auch gerne Mittel dazu nutzen, und zwar so wie wir: Wir haben nämlich gar keine Mittel für das Effizienzteam im Haushalt veranschlagt, sondern wir haben Gutach
tenmittel des Finanzministeriums eingesetzt, weil das zu unserem Auftrag gehört. Wir haben Gutachter über Fragen, die sich uns gestellt haben, urteilen lassen. Das können Sie mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln auch tun. Dagegen spricht überhaupt nichts.
Die Annahme des Gutachters, dass sich die Landesregierung ihren Schutz eines unausforschbaren Arkanbereichs selbst genommen habe – wie Sie das eben gesagt haben –, indem sie Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen in das Effizienzteam geholt habe, wird von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung überhaupt nicht gestützt. Ein derartiger den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung relativierender Rechtssatz existiert schlichtweg nicht.
Es liegt auch keine sachwidrige Ungleichbehandlung der Abgeordneten von Regierungs- und Oppositionsfraktionen vor. Dass sich Exekutive und Regierungsfraktionen auch über geheimhaltungsbedürftige Tatsachen austauschen dürfen, das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 erfolgt die Kontrolle der Regierung durch die Mehrheitsfraktionen im Parlament auf eine andere Art und Weise als die Kontrolle durch die Oppositionsfraktionen. Anders als die Opposition wirkt die Regierungsmehrheit im Parlament intern auf die Willensbildung in der Regierung ein, während die Opposition ihre Kontrollfunktion insbesondere durch eine kritische Begleitung der Regierung und der öffentlichen Kritik hieran wahrnimmt. – Das ist die Aufgabenverteilung.
Das hat nichts mit „besser“ oder „schlechter“ zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, wie in einem Parlament die Willensbildung und die Zusammenarbeit mit einer Regierung erfolgt. Es lässt sich nun mal nicht leugnen, dass diese Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen besteht und dass es zwei Fraktionen gibt, die ebendiese Namen tragen, die diese Arbeit unterstützen und sie auch kritisch verfolgen. Auf dieser Grundlage arbeiten wir.
Sie hingegen betreiben hier Erbsenzählerei. Ich bin bereit, bei rechtlich umstrittenen Fragen Urteile dazu in Kauf zu nehmen, zu respektieren und umzusetzen, falls Gerichte anderer rechtlicher Auffassung sind; das ist überhaupt kein Thema. Was Sie jedoch machen, ist im Grunde Folgendes: Wenn man Mitglieder einer Fraktion zu Beratungen nicht hinzuziehen darf, erfolgt die Verständigung auf eine andere Art und Weise. So haben Sie das doch auch gemacht. Und so passiert es bei jeder Regierung und jeder Regierungsfraktion.
den sie tragenden Fraktionen nichts zu tun hätte und über die Dinge, zu denen sie Überlegungen anstellt, nicht reden würde. Das ist doch vollkommen wirklichkeitsfremd.
Sie können sicher sein: Das würde ich mir auch nicht nehmen lassen; denn das würde Regierungsarbeit und überhaupt politische Arbeit unmöglich machen.
Insofern: Machen Sie gerne weiter, versuchen Sie, noch eine Weihnachtsgeschichte daraus zu machen, dass Sie hier so stiefmütterlich behandelt werden.
Sie haben deutlich mehr Ergebnisse aus dem Effizienzteam erhalten, als die Opposition sie früher aus der Regierungsarbeit, der Zukunftskommission oder anderen Gremien bekommen hat. Das werden wir auch weiterhin so halten.
Wir haben auch immer gesagt: Das Effizienzteam ist auf Zeit angelegt. Es arbeitet, es wird seine Ergebnisse präsentieren. Aber dass wir Ihnen jede Gedankenwindung, die zwischendurch zu einem Ergebnis geführt hat oder die zu keinem Ergebnis geführt hat, auf den Tisch legen, wohl wissend, wie Sie zum Teil sogar mit vertraulichen Informationen umgehen – darauf müssen Sie lange warten. Das werde ich ohne Zwang sicher nicht tun. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf das eingehen, was der Minister zum Schluss zu den Fragen der Wahrnehmung von Kontrollrechten des Parlaments gesagt hat. Sie haben den entscheidenden Teil nämlich weggelassen, Herr Minister.
Sie haben aus der Entscheidung und der Kommentierung, die es dazu gibt, etwas Entscheidendes weggelassen. Das war nicht der Punkt, dass das Verhältnis zwischen Regierung und den sie tragenden Fraktionen anders ist, als eine strikte Gewaltenteilung im Grundgesetz das vorgesehen hätte, dass es das Gewaltenverschränkungs- und Mäßigungsrecht sowie das gegenseitige Austarierungsrecht gibt. Das hat aber als Kehrseite – und die lassen Sie hier weg; das ist genau unser Punkt –, dass es umfassende Informations- und Auskunftsrechte der Opposition gibt, weil nach der Rechtsprechung des
Dass Sie immer Teile weglassen, ist genau das Problem. Das ist auch der Grund, warum Sie mit Ihren Haushalten usw. immer in Münster gelandet sind und dort die entsprechenden Urteile bekommen haben.
Der Unterschied zur Vergangenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht übrigens darin, dass Sie nicht an den Stellen nachgefragt haben, wo es offene Rechtsfragen gab, wo es noch keine Entscheidungen gab, wo man noch nicht genau wusste, wie das Ganze nach der Verfassung auszulegen ist, sondern dass Sie vor dem Verfassungsgericht krachend gescheitert sind und dies – das war unter Beachtung der gesamten Literatur und Rechtsprechung von vornherein evident – im Grunde billigend in Kauf genommen haben.
Herr Minister, ich möchte jetzt zu einer Stilfrage kommen, die mich in der letzten Zeit mehrfach bewegt hat. Es ist ja so, dass wir uns hier als Parlamentarier durchaus miteinander streiten können. Wir können uns sogar gelegentlich beschimpfen. Ich finde es aber nicht besonders erbaulich, wenn der Kollege Schmitz hier von Ihnen beschimpft und abgekanzelt wird. Es ist nicht die Aufgabe von Ministern, die Teil der Regierung und damit hier im Parlament zu Gast sind, Beurteilungen darüber vorzunehmen, was Abgeordnete zu sagen haben und was nicht.
Damit komme ich direkt zum Kollegen Herter, der gerade nichts anderes zur Debatte beizutragen hatte, als uns zu beschimpfen, und dabei die Abgeordnetenrechte nicht besonders ernst genommen hat. Herr Körfges, ich konzediere Ihnen die Auslegung im Hinblick auf die Rechte, Pflichten und Grenzen. Das fand ich völlig in Ordnung; darüber können wir in der Sache streiten. Uns aber in amtlich geprüften Ablenkungsmanövern des Kollegen Herter vorzuwerfen, dass wir alle doch nur Eklats und Skandale herbeiführen wollten, das ist nicht das Verständnis von Parlamentarismus, das wir erwarten. Wir erwarten, dass wir hier alle miteinander die Parlamentsrechte achten und wahren, denn wir vertreten das Volk von Nordrhein-Westfalen.
Da sollten wir uns wenigstens ernst nehmen! Ich richte das nicht an den Kollegen Körfges, sondern explizit an einen Parlamentarischen Geschäftsführer einer regierungstragenden Fraktion. Ich muss sagen, das hat mich schon sehr betroffen gemacht.
Abschließend möchte ich aus einer Kommentierung von Löwer/Tettinger zur Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zitieren. Herr Minister, es geht dabei um das Staatsverständnis. Da steht:
Bei der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Erarbeitung seiner Verfassung gab es Kontinuität und Einigkeit bei der Erschaffung des Artikels 3 – wo die Regierungsprinzipien und die Gewaltenteilung verankert sind –, dass das dort geregelte Prinzip zu den tragenden Eckpfeilern eines demokratischen Rechtsstaats gerechnet wurde, wie es dementsprechend auch in jeder Landesverfassung für normierungsbedürftig gehalten wurde.
Dann gibt es noch eine Fußnote – an dieser Stelle geht es auch nicht um Parteipolitik, sondern um das Parlamentsverständnis –, in der steht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Lediglich der Verfassungsentwurf der KPD deutet augenscheinlich, von der politischen Grundeinstellung her nicht überraschend, mehr in die Richtung einer ungeteilten Staatsgewalt und weicht damit von den damals eindeutig vorherrschenden politischen Auffassungen im Hinblick auf die Staatsstruktur ab.
Deshalb bitte ich bei allem, was Sie jetzt auch in Beantwortung unserer Bitte um Übersendung dieser Unterlagen tun, ganz herzlich: Denken Sie daran, dass es natürlich Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung gibt; aber sprechen Sie bitte immer noch mit Ihren Leuten darüber, an welcher Stelle wir uns im Parlamentarismus gegenseitig ernst nehmen, und führen Sie nicht einfach die Rituale aus, die es ansonsten an vielen Stellen gibt.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Optendrenk. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.