Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich finde es sehr gut, dass sich dieses Haus so sehr für die Belange der Minderheiten im Kosovo einsetzt und auch eine Reise dorthin unternommen hat.
Meine Frage bezieht sich auf das, was ich eben vorgetragen habe, und lautet, ob Ihnen bekannt ist, dass die Minderheiten gerade auch in Serbien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien verfolgt werden und dass nicht nur Frau Roth anmerkt, dass die Minderheiten dort Probleme haben, sondern auch EU-Institutionen, NGOs usw. usf.
Vielen Dank für die Zwischenfrage. – Ich lobe den Minister ja selten. In der letzten Vorlage, die Sie eben auch zitiert haben, wird aber dezidiert zu jedem einzelnen der Staaten Stellung genommen. Dort wird beschrieben, wie die Voraussetzungen sind. Es wird nichts beschönigt. Daraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, dass die Lebensumstände dort menschenunwürdig wären und eine Abschiebung pauschal nicht ermöglichen würden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztendlich bin ich fest davon überzeugt, dass die Ausländerbehörden bei uns im Land nach Recht und Gesetz handeln. Das Gesetz sieht heute schon vor, dass man individuelle Einzelfallprüfungen vornimmt. Für die Fälle, bei denen man zu dem Ergebnis kommt, dass humanitäre Härten vorliegen, die nicht zu akzeptieren sind, ist das Aufenthaltsgesetz schon gut aufgestellt. Nach seinem § 60 wird dann ein gesetzlich vorgeschriebenes Abschiebeverbot in Kraft gesetzt.
Wir brauchen auch den Entschließungsantrag von SPD und Grünen nicht; denn zum großen Teil wird nur auf das Bezug genommen, was schon gesetzlicher Tatbestand ist.
Was die Vorgriffsregelung auf Inhalte des Koalitionsvertrages angeht, weise ich darauf hin, dass laut dem Koalitionsvertrag eine alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz eingefügt werden soll – aber nur für Personen mit gelungener Integration. Gerade die Minderheiten, über die wir hier sprechen, also die Roma, die Ashkali und die Ägypter, sind fast ausnahmslos leider nicht integriert. Deswegen würden die Regelungen, die im Koalitionsvertrag angesprochen werden, diesen Problemfall gar nicht lösen. Daher halten wir sowohl den Antrag der Piraten als auch den Entschließungsantrag von SPD und Grünen für nicht zielführend.
Dankbar bin ich Herrn von Grünberg für seine Aussage, wenn wir jetzt einen Abschiebestopp in Kraft setzen würden, würden wir damit auch neue Anreize schaffen und Flüchtlinge dazu animieren, sich auf den Weg nach Nordrhein-Westfalen zu machen. Letztendlich würde sich die Situation für diesen Personenkreis dadurch eher verschlimmern; denn 90 % der Verfahren enden hinterher negativ. Diese Personen müssen dann wieder zurückgeschickt werden.
Wenn wir helfen wollen, müssen wir das im Bereich Bildung, Arbeit, Wohnung und Gesundheit vor Ort machen. Da gibt es super Programme wie das Programm „Die Brücke“, das von Deutschland mit auf den Weg gebracht wurde und von dem auch speziell nordrhein-westfälische Flüchtlinge profitieren. Die Erfahrungen sind gut. Deswegen werden wir ruhigen Gewissens auch in der Vorweihnachtszeit beide Anträge ablehnen. – Danke.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lohn, es wird Sie überraschen: Ich werde nicht in üblicher Weise auf Ihre Provokationen streitig eingehen. Sie haben mich ja mit dem Satz „herzlich willkommen in der Realität“ gelobt. Ich lobe Sie einfach einmal zurück; denn auch Sie sind in der Realität angekommen – zumindest auf Bundesebene. Im Vertrag der Großen Koalition findet sich nämlich eine Bleiberechtsregelung wieder, die eins zu eins die rotgrüne Gesetzesinitiative im Bundesrat bestätigt. Sie bestätigen auf Bundesebene rot-grüne Politik. Das haben Sie klasse gemacht. Deswegen lobe ich Sie dafür. Da sind auch Sie ein Stück weit in der Realität angekommen.
Ich finde es schade, dass das hier im Landtag nicht der Fall ist. Herr Kruse hat hier ja immer vehemente
Gegenplädoyers gehalten. Dass Sie auf Bundesebene jetzt rot-grüne Politik unterstützen, finde ich klasse. Man sollte von daher so etwas wie Wertschätzungskultur usw. auch hier im Landtag einmal praktizieren.
Was machen wir in Nordrhein-Westfalen? Die rotgrüne Koalition hat sich im Koalitionsvertrag zu einer humanitären Flüchtlingspolitik bekannt. Auch wenn das Aufenthaltsgesetz und weitere Gesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz klar in die Bundeszuständigkeit fallen, können wir hier vorhandene Spielräume für eine humanitäre Flüchtlingspolitik ausnutzen – im Übrigen auch auf kommunaler Ebene.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben dazu nicht nur wohlmeinende Sätze in den Koalitionsvertrag geschrieben, sondern auch danach gehandelt. So hat sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung eingesetzt. Diese Regelung steht jetzt im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Gut verhandelt, Herr Minister! Sie haben die CDU mit guten Argumenten überzeugt. Insofern wird sich das jetzt auch bundesweit widerspiegeln.
Wir haben uns im Bundesrat für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes stark gemacht. Leider, Herr Minister, haben Sie das im Koalitionsvertrag nicht durchgesetzt. Das bedaure ich sehr. Denn die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes hätte auch eine finanzielle Entlastung der Kommunen in einem nicht unerheblichen Maße zur Folge. Vielleicht schaffen wir es noch gemeinsam, da doch noch etwas zu verbessern.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen einen sehr wichtigen Ausführungserlass zu § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz gemacht. Das ist die weitestgehende Regelung, die wir in Deutschland haben und die genau diese Zielgruppe betrifft, um die es uns immer wieder geht, nämlich die langjährig geduldeten Menschen, die hier vor Abschiebung geschützt werden sollen. Da haben wir eine gute Regelung, mit der wir vielen Menschen wirklich einen Aufenthaltsstatus verschaffen können – bundesweit das Beste, was es dazu gibt.
NRW nimmt im Rahmen eines inzwischen unbefristeten eigenen Landeskontingents die meisten Flüchtlinge aus Syrien auf. Auch das muss man hier einmal festhalten.
Dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Jugendhilferecht behandelt und in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden, ist bei uns Standard und in andern Ländern nicht. Das Land unter
Und als erstes Bundesland werden wir jetzt diesen Vorgriffserlass machen. Das heißt, um es ganz konkret zu sagen: Hier werden Tausende von Menschen, die geduldet und akut von Abschiebung bedroht sind, direkt und schnell vor Abschiebung geschützt. Ich hoffe, der Erlass kommt bald aus dem Innenministerium an die Ausländerbehörden.
Last but not least haben wir uns mit einem – in Anführungszeichen – Sensibilisierungserlass im Mai 2013 dazu entschieden, noch einmal auf die besondere Situation der Minderheiten im Kosovo hinzuweisen. In diesem Erlass heißt es:
„Ist die Abschiebung … nach § 58 AufenthG geboten, ist den individuellen Belangen besonders schutzbedürftiger Personen bei der zeitlichen und organisatorischen Planung der Rückführung nach Möglichkeit angemessen Rechnung zu tragen. Dies gilt insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, Menschen über 65 Jahre sowie für Kranke und Pflegebedürftige.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dem – entgegen Ihren Äußerungen, Herr Herrmann – tatsächlich Rechnung getragen wird, zeigen doch die Zahlen. Schauen Sie doch einmal, wer letztlich im Flieger sitzt und abgeschoben wird! Ich habe mir die Vorlage des Innenausschusses noch einmal angeschaut. Bis Ende September 2013 wurden 25 Personen, die ethnischen Minderheiten angehörten, in den Kosovo abgeschoben: 25 Personen bis Ende September 2013!
Wir haben insgesamt, um die Zahl dagegen zu halten, 13.500 Ausreisepflichtige aus den Westbalkanstaaten. Angesichts der Menge der Menschen, die bei uns lebt, sind die faktischen Abschiebezahlen doch sehr gering.
Ich fasse zum Schluss zusammen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen per Erlass eine sensible Einzelfallprüfung, die nicht nur für den Winter gilt. Ich gehe davon aus, dass damit besonders Schutzbedürftige wirklich vor Abschiebung geschützt werden. Und wir haben einen sofortigen Abschiebeschutz unabhängig von Jahreszeiten für langjährig Geduldete im Vorgriff auf die Bleiberechtsregelung als bisher einziges Bundesland auf den Weg gebracht. Deswegen kann ich guten Gewissens sagen: In Nordrhein-Westfalen werden Flüchtlinge nach humanitären Grundsätzen behandelt und vor Abschiebung geschützt, wenn sie schutzbedürftig sind.
Ja, das wäre mein zweiter Hinweis gewesen. Mein erster ist, dass es seit einiger Zeit den Wunsch gibt, Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu dürfen.
Dann darf ich Ihnen danken und Sie entlassen. – Als nächster Redner steht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Stamp schon bereit. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Da wir dabei sind, Frau Düker, Komplimente zu verteilen, möchte ich das auch umgekehrt an die rot-grüne Landesregierung zurückgegeben. Wir freuen uns, dass Sie in der Frage der Aufnahme der syrischen Flüchtlinge der Linie von CDU, FDP und Piraten, die wir in der letzten Plenumswoche vertreten haben, gefolgt sind. Vielen Dank, Herr Minister, darüber haben wir uns gefreut.
Zu dem Antrag der Piraten: Kollege von Grünberg hat sehr sachlich ausgeführt, warum auch wir uns nicht anschließen werden: weil wir der Meinung sind, dass ein pauschaler Abschiebestopp das falsche Signal ist.
Im Entschließungsantrag der Grünen steht viel Richtiges und Vernünftiges, was sich auch mit unserer Programmatik deckt. Wir sind allerdings ein bisschen verwundert, dass er uns so hoppla hopp, anderthalb Tage vor der Beratung, erreicht hat. Beim Thema „Kettenduldung“ sind wir der Meinung, dass es einer sorgsamen Beratung bedarf. Deshalb werden wir uns enthalten. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, der Entschließungsantrag von SPD und Grünen gibt sehr zutreffend wieder, wofür diese Landesregierung steht. Sie steht für eine moderne, für eine humanitäre Flüchtlingspolitik.
Aber Recht und Humanität auf diesem Gebiet immer in Einklang zu bringen, ist bedauerlicherweise keine einfache Aufgabe. Herr Herrmann, ich habe großen Respekt vor der Intention Ihres Antrags. Sie müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass ein dauerhafter Abschiebestopp durch ein Bundesland nicht erklärt werden kann, sondern dass eine solche Ausreiseverfügung nach § 60a AufenthG längstens wenige Monate, nämlich sechs Monate in Addition und kumuliert, ausgesetzt werden kann. Ich bitte auch zur Kenntnis zu nehmen, dass alles andere des Einvernehmens mit dem Bundesinnenminister bedarf. So, wie ich die letzten Bundesinnenminister verstanden habe, ist ein solches Einvernehmen nicht herzustellen.