Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ziel des Antrags der Piraten, demokra

tische Grundsätze auch im digitalen Zeitalter zu schützen, kann natürlich nur unterstützt werden.

(Starke Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sich der Plenarsaal freundlicherweise füllt, bitte ich doch um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Gleichwohl oder gerade deshalb muss die Landesregierung den Inhalt des konkreten Antrags in seiner Gesamtheit ablehnen. Zu den Forderungen im Einzelnen:

Die erste Forderung ist, den Aufruf der Schriftsteller anzuerkennen. – Das der Erklärung zugrunde liegende Anliegen, den Schutz von Freiheitsrechten gerade angesichts von neuen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen sicherzustellen, ist natürlich eine demokratische Kernforderung. Dass dies in der neuen Welt aktueller denn je ist, hat die immer neue Berichterstattung der letzten Monate seit den schon mehrfach zitierten Enthüllungen gezeigt. Es ist interessant und zu begrüßen, dass der Protest durch die Initiative von Schriftstellerinnen und Schriftstellern nun auch eine prominente Dimension außerhalb zivilgesellschaftlicher Diskussionen im Internet erfahren hat.

Das scheint kein einmaliges Ereignis zu bleiben. Gerade am Wochenende haben in Berlin auf der internationalen Konferenz „Einbruch der Dunkelheit“ – so der Titel – auf Einladung der Kulturstiftung des Bundes in Kooperation mit der Volksbühne Berlin nun Philosophen, Künstler, Sozialwissenschaftler und Netzaktivisten erneut zum Thema „Transparenz und Verborgenheit“ diskutiert. Aus diesem Grund wird auch der Standpunkt der vorliegenden Erklärung in den Abwägungsprozess bei der Weiterentwicklung von Identitäts- und Datenschutz im neuen Zeitalter einzubeziehen sein. Diesem Teil des Antrags, meine Damen und Herren, kann daher zugestimmt werden.

Die zweite Forderung ist, sich mit allen dazu geeigneten Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen für eine verbindliche internationale Konvention im Sinne des Aufrufs der Schriftsteller einzusetzen. – Die Landesregierung hat sich in den letzten Monaten bereits mit den bekanntgewordenen Abhörmaßnahmen und der Ausspähung von Daten auseinandergesetzt und wird dies natürlich auch weiter tun. Es ist daher zu begrüßen, dass dazu auf Bundesebene mit dem aktuellen Antrag der Fraktion Die Grünen im Bundestag unter der Überschrift „Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter“ Prüfungen initiiert werden und dies auf der Grundlage eines konkreten Maßnahmenkatalogs erfolgt.

Meine Damen und Herren, es ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Weg, zunächst die auch in der Er

klärung geforderten Schutzpflichten inhaltlich, technisch und juristisch weiter zu durchdringen, Interessen abzuwägen und Vorschläge zu erarbeiten.

Die dritte Forderung ist, eine solche Konvention unmittelbar anzuerkennen und einzuhalten. – Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Themas ist es nur sachgerecht und verantwortlich, dass die Landesregierung erst auf dieser Grundlage weitere verbindliche Positionen entwickelt. Der oben angesprochene Entschließungsantrag auf Bundesebene zeigt hier sehr anschaulich das vielfältige Spektrum potenzieller Prüfaufträge auf. Die Anregungen reichen beispielhaft von EU-Vertragsverletzungsverfahren über Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, Initiativen gegenüber dem EUMinisterrat, insbesondere im Kontext Datenschutz, über Aufklärung der Rolle der Geheimdienste bis hin zur Förderung von Technik, die Schutz vor Ausspähung bietet. Bereits jetzt eine Handlungszusage auf Landesebene zu machen, obwohl die Ergebnisse von Abwägung und rechtlicher Beratung im Gesamtkontext noch nicht vorliegen, würde der Bedeutung des Themas gerade nicht gerecht.

Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Herr Dr. Dr. Sternberg, Ihre Anmerkung: „Hält sich die Landesregierung überhaupt an Beschlüsse?“, ist aus meiner Sicht sicherlich eine vorübergehende Abkehr von Ihrer sonst vorherrschenden münsterländischen Ernsthaftigkeit. Ich glaube, so sollten wir nicht miteinander umgehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir haben drei Abstimmungen vorzunehmen.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten Drucksache 16/4895. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung des fraktionslosen Kollegen Stein angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4814. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den so geänderten Antrag Drucksache 16/4814. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten

gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Stein angenommen.

Wir kommen zur dritten Abstimmung, und zwar der über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4903. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der CDU mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Piraten und der FDP abgelehnt. Damit ist die Drucksache 16/4903 abgelehnt. Einige Enthaltungen bei den Piraten hat es noch gegeben.

Wir kommen nun zu:

10 Fragestunde

Drucksache 16/4840

Mit der Drucksache 16/4840 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 31 bis 34 vor.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 31

des Herrn Abgeordneten Bernhard Schemmer von der Fraktion der CDU auf.

Verbindliche Aussage zur Ortsumgehung Südlohn-Oeding (L558)

Seit Jahrzehnten warten die Einwohner von Südlohn-Oeding auf eine Ortsumgehung der L 558, auch damit die Zweiteilung der Ortslage mit a) nördlich der Landstraße und b) südlich der Landstraße ein Ende findet. Bei der L 558 handelt es sich um eine tragende Ost-West-Verbindung im Kreis Borken in Verlängerung der B 525. Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten die Ortsumgehungen Coesfeld, Gescher, Nottuln-Darup von Seiten des Bundes erstellt wurden, ist derzeit die B 525 um Nottuln im Bau, lediglich die Weiterführung Richtung Niederlande als L 558 führt immer noch durch die Ortslage Oeding.

Nach Aufnahme der Ortsumgehung Oeding in den Landesstraßenbedarfsplan im Jahre 1993 wurde der Planungsbeginn im Mai 1997 genehmigt.

„Da für dieses Verfahren i. d. R. ein Zeitbedarf von rd. zwei Jahren erforderlich ist, müsste

die Finanzierung der Maßnahme etwa für das Jahr 2004/2005 in Aussicht genommen werden.“

Nachdem die damalige rot-grüne Landesregierung diesen Zeitplan nicht eingehalten hatte, wurde vom neuen Verkehrsminister Oliver Wittke der Staatsvertrag mit den Niederländern am 06.11.2006 unterzeichnet; die Planungen wurden anfänglich fortgeführt, aber anschließend wegen Rechts- und Zuständigkeitsänderungen von den Niederländern bis 2009 gestoppt.

Nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Bezirksregierung Münster befindet sich nunmehr das Planungsfeststellungsverfahren kurz vor dem Abschluss.

Wann ist mit der Mittelbereitstellung für den Bau dieser als vorrangig eingestuften Maßnahme zu rechnen?

Ich bitte Herrn Minister Groschek um die Beantwortung dieser Frage. Herr Minister, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Antwort lautet: Sobald bestandskräftiges Baurecht vorliegt, wird im Zuge der jährlichen Bauprogrammbesprechung über eine Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm beraten. Da die Realisierung der Maßnahme insbesondere von den dann im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln sowie dem Stand der Bauvorbereitung abhängt, können belastbare Angaben über einen möglichen Baubeginn zum heutigen Zeitpunkt von mir noch nicht gemacht werden.

Herr Kollege Schemmer hat sich zu einer Nachfrage gemeldet. Sie haben das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Ihrer Antwort, Herr Minister, habe ich gerade entnommen: „sobald endgültig Baurecht vorliegt.“ Nun ist veröffentlicht worden, dass im Laufe des Jahres 2014 wohl die Planfeststellung entstehen könnte.

Frage: Ist die Landesregierung bereit, diese Maßnahme dann auch gegebenenfalls umzusetzen, indem man sich den vorzeitigen Baubeginn genehmigen lässt, zur Erfüllung des Staatsvertrages mit den Niederlanden?

Herr Minister, bitte schön.

Die Vereinbarung

mit den Niederlanden gibt keinen festen Zeitrahmen für den Bau durch Nordrhein-Westfalen vor. Es wird allein unsere Entscheidung sein, nach vorliegender Baureife darüber zu entscheiden, wann wir mit dem Bau beginnen. Sobald Baureife vorliegt, Herr Abgeordneter Schemmer, bin ich gern bereit, mit Ihnen die Angemessenheit der Umsetzung dieser Maßnahme direkt zu erörtern.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Schemmer hat sich zu einer weiteren Nachfrage gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident! Herr Minister, einer Ihrer Vorgänger – wenn ich richtig nachgerechnet habe, handelt es sich um den sechsten Vorgänger – hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 12/4585 mitgeteilt, dass mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Jahre 2002 zu rechnen sei und somit die Maßnahme wohl in den Jahren 2004/2005 begonnen werden könnte.

Nachdem nun auf holländischer Seite bis zum Jahre 2009 ein Zuständigkeitsplanungsstopp bestanden hat, war Ihr Vorgängerminister in der Lage, in drei Jahren zu sagen: Das kann jetzt fertiggemacht werden. – Nach Beendigung des Planungsstopps im Jahr 2009 sind nun die drei Jahre lange um.

Frage, Herr Minister: Fühlen Sie sich dieser Straße ähnlich wie Ihr Vorgänger verpflichtet, oder fühlen Sie sich dieser Straße und der Erfüllung des Staatsvertrages weniger verpflichtet?

Bitte schön, Herr Minister.

Da würde ich mich jetzt ins Reich der Spekulation nach dem Motto „Hätte, hätte, Fahrradkette“ begeben. Das ist nicht meine Art. Ich bin in den Indikativ verliebt, nicht in den Konjunktiv. Deshalb äußere ich gerade dem Parlament gegenüber nur das, was ich für nachhaltig belastbar und für wortgetreu umsetzbar halte.

Gerade Ihnen gegenüber fühle ich mich in besonderer Pflicht, weil ich weiß, seit wie vielen Jahren Sie sich um die Realisierung dieser Straßenbaumaßnahme bemühen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat Herr Kollege Tenhumberg das Wort.

Herr Minister, laut Schreiben vom 11.11.2010 der Staatskanzlei wolle man den Verantwortlichen für das Bauvorhaben und den Niederlanden ein verlässlicher Partner sein. Ich