Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Meine Damen und Herren, Teilstandorte sind aber zudem nur da möglich, wo sie für die Sekundarschule und für die Gesamtschule die letzte Schule vor Ort darstellen. Mit Ihrer Forderung, das Gymnasium als Teilstandort, als letzten Standort an einem Ort zu implementieren, würden Sie diese Schule als eine Schule des integrativen Lernens festschreiben. Denn damit müsste das Gymnasium an diesem Standort für alle Schülerinnen und Schüler offen sein.

Dietrich Scholle hat in der Anhörung festgehalten, damit dies möglich wäre, müsste der vorliegende Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag bezüglich der Laufbahnbestimmungen der Schulformen des gegliederten Schulsystems ergänzt werden. Das heißt, Realschule und Gymnasium müssten genau wie die integrierten Schulformen Schülerinnen und Schüler aller Begabungsspektren und Leistungsgruppen aufnehmen, behalten und zum Schulabschluss führen.

Frau Beer hat im Schulausschuss bereits die Frage gestellt, ob Sie das wirklich wollen. Die Antwort sind Sie uns bis heute schuldig geblieben. Deshalb erneut die Frage, auch an die FDP, ob Sie bereit sind, die Laufbahnbestimmungen in der Ausbildungsordnung der Sekundarschule so entsprechend zu verändern, wie Sie die reklamierte Gleichbehandlung von Schülerinnen und Schüler aller Schulformen in Ihrem Gesetzentwurf formulieren.

Teilstandorte für alle Schulformen, meine Damen und Herren, sind möglich. Teilstandorte sind die

schlechteste Lösung. Interessant ist, dass der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, Herr Wagener, in der Anhörung erklärt hat, dass es eigentlich keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung gibt.

Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht unnötig, überflüssig und bringt für die bestehenden Schulen keine Vorteile. Dies hat die Expertenanhörung eindeutig ergeben.

Der Gesetzentwurf sichert zudem nicht mehr Elternrechte, weil diese von dem bestehenden Gesetz nicht tangiert werden. Es handelt sich um ein konstruiertes Problem, das keiner Lösung zugeführt werden muss. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

Allerdings haben sich aus der Anhörung einige Hinweise zur Weiterentwicklung des Schulsystems ergeben. Die werden wir uns aufmerksam anschauen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Hendricks. – Für die CDU-Fraktion hat nun Frau Vogt das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf zur chancengleichen Ausgestaltung der Errichtungsbedingungen und Teilstandortbildung von allgemeinbildenden weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen sieht einheitliche Errichtungsmöglichkeiten und Teil

standortbildung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen vor, da aus Sicht der FDP mit der aktuellen Gesetzeslage einzelne Schulformen gegenüber anderen begünstigt sind.

Woher kommen diese Unterschiede? – Die heutigen gesetzlichen Regelungen entstammen Anpassungen an konkrete Problemlagen der vergangenen Jahre, wodurch es nicht verwundert, dass beispielsweise die Problematik der Errichtung von Hauptschulen nicht im Fokus der Gesetzgebung stand. Es ist allerdings auch nicht von der Hand zu weisen, dass es je nach politischer Couleur schon mal beliebtere oder weniger beliebte Schulformen gibt und dass jede Schulform unterschiedliche Belange hat.

Daher konnte man in der Expertenanhörung einerseits die Bitte vernehmen, Ungleiches ungleich zu behandeln.

Andererseits wurde jedoch auch der Wunsch geäußert, die Vielfalt im Schulwesen zu erhalten, eine klare gesetzliche Lösung zu schaffen und gerade dem ländlichen Raum im Angesicht des demografischen Wandels Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Allerdings wurde ebenfalls deutlich, dass Teilstandorte in der Regel mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden sind. Man hat die Problematik, dass die Lehrer wechseln müssen, eventuell müssen ganze Klassen wechseln. Die Frage ist: Wie kommt man zu einer einheitlichen Schulkultur, wenn man räumlich voneinander getrennt ist? Wie lassen sich bestimmte Veranstaltungen organisieren? Es ist mit Sicherheit schwierig, und es sollte daher nicht der Normalfall, sondern der begründete Ausnahmefall sein.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sollte aus Sicht der CDU-Fraktion vor Ort entschieden werden. Das sollen die Kommunen entscheiden, die betroffen sind. Wenn es für sie die einzige Möglichkeit ist, eine vernünftige Schulstruktur aufrechtzuerhalten, dann muss es für sie auch möglich sein, Teilstandorte zu bilden. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit.

(Beifall von der CDU)

Dafür fehlen klare gesetzliche Regelungen; auch das wurde in der Anhörung deutlich. Eine Grauzone besteht bei der Frage: Wie wird das genehmigt oder nicht? Es gab durchaus Experten, die gesagt haben: Es wäre sehr schön, wenn wir eine solche einheitliche Regelung hätten. – Da haben wir eine andere Wahrnehmung als die, die gerade vonseiten der SPD geäußert wurde. Es gab durchaus Stimmen, die gesagt haben: Das ist wünschenswert, wir möchten es sehr gerne haben. – Wir als CDUFraktion wissen nicht, warum wir es ihnen verweigern sollten.

Es gab also aus unserer Sicht keine wesentlichen Argumente in der Expertenanhörung, die gegen eine Gleichbehandlung der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen sprechen.

Diese Thematik hat im Augenblick aber wenig Relevanz in der Praxis, sodass die Frage erlaubt sein darf, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Dazu kam ein interessanter Hinweis in der Anhörung, den wir in unsere Überlegungen einbeziehen sollten. Einige Experten machten die unklare Situation und die fehlende gesetzliche Grundlage dafür verantwortlich, dass sich die Schulen gar nicht erst in diese Entwicklung begeben. Sollte der fehlende Bedarf also seine Ursache in der bestehenden Gesetzeslage haben, macht es Sinn, die Kommunen in ihrer Handlungsfreiheit bei der Errichtung und bei der Teilstandortbildung von Schulen zu stärken. In diesem Sinne würden wir am heutigen Tage zustimmen wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Frau Vogt. – Nun spricht für die grüne Fraktion Frau Zentis.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für eine chancengleiche Ausgestaltung der Errichtungsbedingungen und Teilstandortbildung von allgemeinbildenden weiterführenden Schulformen in NRW sind wir auch.

Aber was bedeutet Chancengleichheit bei Errichtungsbedingungen und Teilstandortbildung? – Für uns ist es wichtig, immer das Kind, den Schüler, die Schülerin, im Mittelpunkt und im Blick zu haben. Dabei muss uns auffallen, dass es nicht nur Jungen und Mädchen, große und kleine, dicke und dünne und mehr oder weniger pigmentierte Kinder gibt. Die Vielfalt ist groß.

Abgesehen von Äußerlichkeiten, die allenfalls bei der Auswahl der Größe der Schulmöbel Beachtung finden müssen, stellen wir fest: Kein Kind ist wie das andere. Alle haben unterschiedliche Begabungen und verschiedene Ausrichtungen. Und darum geht es doch: all diese Kinder, egal welche Begabungen, Ausrichtungen, Fähigkeiten sie haben, bestmöglich zu fördern. Teilweise wird das nur über intensive Beziehungsarbeit zu erreichen sein. Wir wollen kein Kind zurücklassen, das ist richtig.

Unser Schulsystem ist nach der Grundschule entweder dreigliedrig mit Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder integrativ mit Sekundarschule und Gesamtschule.

Dies besagt aber auch der Schulkonsens, der in Zeiten der Minderheitsregierung zwischen SPD, CDU und Grünen geschlossen wurde. Wir stehen dazu und fühlen uns daran gebunden.

(Beifall von den GRÜNEN und Eva Voigt- Küppers [SPD])

Wir haben Schulformen, die Kindern unterschiedliche Abschlüsse ermöglichen und die sie zu einem selbstbestimmten, eigenständigen Leben befähigen sollen. Je nach Schulform ist mehr oder weniger Heterogenität gegeben. Die Milieus der Kinder sind sehr unterschiedlich.

(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Wohl wahr!)

Wie sieht jetzt die Gleichbehandlung aus? – Die Anzahl der Kinder, die für die Genehmigung der Einrichtung einer Hauptschule bzw. einer Realschule benötigt werden, beträgt 56. Das ist eine Zweizügigkeit mit Klassen pro 28 Kinder. Für die Einrichtung einer Sekundarschule sind 75 Kinder erforderlich, da sie mindestens dreizügig sein muss. Bei einer Gesamtschule, die bei der Gründung vierzügig sein muss, bedarf es 100 Kinder, also 25 je Klasse. Dies alles sage ich vor dem Hintergrund der Heterogenität der Kinder. Ein Gymnasium kann man bereits dreizügig mit 84 Kindern einrichten. Das sind 28 Kinder pro Zug im Gegensatz zu 25 Kindern bei der Gesamtschule.

Was wollen Sie jetzt? – Die Hürde hochlegen: alle Schulen mindestens vierzügig wie bei Gesamtschu

len? Dies würde sich besonders nachteilig auf Haupt- und Realschulen, aber auch auf das Gymnasium auswirken. Im Gymnasium wird auf das Ziel hin unterrichtet, alle Kinder zum Abitur zu führen, da sie aufgrund ihrer schulischen Qualifikation eine homogenere Gruppe bilden als beispielsweise Gesamtschülerinnen und diejenigen, die die Realschule besuchen.

Welche Struktur ist schwieriger und welche Arbeit differenzierter zu bewerten? Wo brauche ich mehr Einsatz? Gerecht ist für uns nicht, Ungleiches gleich zu behandeln. Die Expertenanhörung hat für uns Grüne nicht den Schluss zugelassen, dass die derzeitige Gesetzeslage Ungerechtigkeiten im System bedingt.

(Beifall von den GRÜNEN und Eva Voigt- Küppers [SPD])

Wir, die regierungstragenden Parteien,

(Lutz Lienenkämper [CDU]: Fraktionen!)

sehen uns in dieser Frage mit den kommunalen Spitzenverbänden einmütig.

Ungleichbehandlungen sahen Experten mehr in unterschiedlicher Besoldung je nach Schulform, Zugänglichkeit von Funktionsstellen, Pflichtstunden bei Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie innerhalb der unterschiedlichen Bildungsgänge.

Kinder, die die Anforderungen einer Schulform nicht voll erfüllen, werden in manchen Schulformen weitergereicht und abgeschult. Da besteht Handlungsbedarf in Sachen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.

(Beifall von den GRÜNEN und Eva Voigt- Küppers [SPD])

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der FDP, ist gut gemeint, führt aber nicht zu mehr Gerechtigkeit und gleichen Bildungschancen für alle. Er nützt nicht einmal Haupt- und Realschulen. Im Gegenteil – ich zitiere Herrn Rösner aus der Anhörung –: So wie der

„Gesetzentwurf der FDP angelegt ist, liefe der Klassenfrequenzrichtwert von 25 auf eine

Schlechterstellung innerhalb dieser Schulform“

gemeint ist die Hauptschule –

„hinaus, der jetzt bei 24 liegt. Bei Teilstandorten für Realschulen wird Zweizügigkeit als Mindestgröße vorgeschlagen. Das ist aber gleichzeitig auch die gesetzlich vorgegebene Mindestgröße eigenständiger Realschulen nach § 82 Abs. 4 Schulgesetz. Warum – das ist zu fragen – dann die schwierigere Organisationsform des Teilstandortes?“

Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, denn ich weiß, wovon ich rede. Wir haben eine Schule mit Teilstandorten mit all den Problemen, einen einheit

lichen Schulbetrieb zu erreichen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)