Petra Vogt
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meine Rede heute – mit Erlaubnis der Präsidentin – mit einem Zitat beginnen. Ich zitiere:
„Dazu passt der Bildungsfinanzbericht, Frau Schulministerin, der auch diese Woche kam. Sie haben sofort verkündet: NRW ist spitze. – Die Zahlen für das Jahr 2009 sehen auf den ersten Blick auch ganz gut aus.
Das Problem ist nur: Das sind die Sollzahlen. Das sind sozusagen Wunschzahlen und Haushaltsansätze.
Wir haben im Schuletat gelernt: Sollzahlen sind oft Fantasiezahlen. Deshalb schauen wir besser auf die Zahlen aus dem Jahr 2006. Das sind nämlich Ist-Zahlen. Das sind Daten und Fakten.“
Von wem, glauben Sie, stammt dieses Zitat?
Es stammt von Ministerpräsidentin Kraft. Sie hat das hier im Plenum gesagt, an dem Redepult in diesem Saal. Nachzulesen ist das – für diejenigen, die es gerne machen möchten – im Plenarprotokoll vom 17. Dezember 2009.
Wir nehmen die Ministerpräsidentin beim Wort. Wir messen sie heute an ihren eigenen Maßstäben. Die folgenden Zahlen sind Ist-Zahlen, also Fakten, wie die Ministerpräsidentin damals schon festgestellt hat. Es sind auch nicht irgendwelche Ist-Zahlen, sondern es sind Ihre Ist-Zahlen. Sie stammen aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5487 meines Kollegen Robert Stein.
Ende 2016 waren demnach in der gesamten Landesverwaltung über 7.800 Stellen unbesetzt. Davon waren Ende 2016 im gesamten Schulbereich über 4.300 Stellen unbesetzt. Fast 1.000 Beamtenplanstellen waren bei der Polizei Ende 2016 unbesetzt. Der gesamte Geschäftsbereich der Justiz und die Angestellten bei der Polizei sind in diesen Zahlen noch nicht einmal enthalten. Der Grund dafür ist ganz simpel: Die Landesregierung war nicht in der Lage, die Stellenbesetzungen zu beziffern.
Wir vergleichen also nur Ihren Plan für 2016 mit Ihrem Ergebnis 2016, und ich stelle fest: Ihr Plan besteht nur aus Fantasiezahlen. Bei uns sagt man aber so schön: Entscheidend ist nun mal auf dem Platz.
Wie häufig hat sich die Ministerpräsidentin mit den neuen Stellen für Schulen und Polizei gerühmt? Wie häufig hat sie die Schaffung von Sollstellen als großen Erfolg dieser Landesregierung verkauft? Ich erinnere an das Zitat von Frau Ministerpräsidentin Kraft: Sollzahlen sind oft Fantasiezahlen. Ist-Zahlen sind Daten und Fakten. – Ihr eigener Maßstab wird Ihnen jetzt zum Verhängnis. Sie haben nämlich
nichts vorzuweisen. Die gesamte Stellenbesetzung im Schulbereich Ende 2015 im Vergleich mit Ende 2016 offenbart: Die rot-grüne Koalition hat 336 Bedienstete im gesamten Schulbereich netto abgebaut.
Sie haben unsere Schulen in den letzten zwölf Monaten personell geschwächt, und das bei den Herausforderungen, die wir an unseren Schulen haben. Rot-Grün hat also Personal abgebaut.
Es wundert daher überhaupt nicht, dass die Klagen, die wir aus dem ganzen Land zum Thema „Unterrichtsausfall“ hören, immer stärker werden.
Aber eines ist bei der rot-grünen Koalition immer sicher: Die Ministerien wachsen und wachsen. – Zwischen Ende 2015 und Ende 2016 hat sich die Zahl der Ministerialbediensteten um fast 320 erhöht. Das, was die Schulen verloren haben, stecken Sie also lieber in Bürokratie. Das hilft dem Land auch tatsächlich weiter.
Zudem ignorieren Sie die regionale Ungleichheit, die wir bei den offenen Stellen haben. Frau Ministerin Löhrmann, Sie haben vom Duisburger Schuldezernenten Mitte Dezember 2016 einen dramatischen Brief erhalten, der Ihnen klargemacht hat, wie viele Lehrerstellen in der Stadt Duisburg fehlen. Er hat Ihnen konkrete Vorschläge gemacht, wie man gegen diesen Lehrermangel vorgehen kann. Denn es sind die schwächsten Kinder, die in den sozialen Brennpunkten des Ruhrgebiets keinen Unterricht bekommen. Auf diesen Brief haben Sie bis heute nicht geantwortet.
Da meine Redezeit beendet ist – ich könnte dazu noch viele weitere Beispiele geben –, möchte ich Ihnen ganz klar sagen: Stellen unterrichten nicht, und Stellen sind auch nicht gut für unsere innere Sicherheit, sondern das sind nur die Köpfe, die tatsächlich da sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Einzelplan 05 umfasst ca. 18 Milliarden €. Das ist ein Viertel des Gesamthaushalts. Das sind tatsächlich sehr hohe Ausgaben für den Bereich Bildung.
Es tut mir leid, dass jetzt direkt das Negative kommen muss.
Genau.
Umso erstaunlicher ist es angesichts von Ausgaben in Höhe von einem Viertel des Gesamthaushalts, dass sich das in der Schulwirklichkeit unseres Landes in keiner Weise widerspiegelt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Defizite sind groß, und man hat das Gefühl, dass sie täglich größer werden.
Zu nennen ist an erster Stelle das Thema „Unterrichtsausfall“. Landauf, landab werden die Klagen darüber, dass Unterricht ausfällt, deutlich stärker. Egal, mit wem man spricht, egal, welche Schulform – Unterrichtsausfall ist in Nordrhein-Westfalen ein ganz massives Problem.
Ich glaube, dass nicht nur wir als CDU-Fraktion, sondern auch die anderen Fraktionen, die die Schulen in unserem Land besuchen und mit Eltern, Lehrern und Schülern sprechen, wissen, dass das ein massives Problem ist.
Jetzt könnte man denken, dass mit diesem im Haushalt stehenden Geld entsprechend gegengesteuert würde. Wir sagen Ihnen aber: Was wir hören, spricht nicht diese Sprache. – Wie kann das sein? Wir kön
nen uns das nur so erklären, Frau Ministerin Löhrmann, dass Sie schlicht und ergreifend falsch steuern. Sie steuern deswegen falsch, weil Sie gar nicht wissen möchten, was eigentlich in Ihrem Schulhaushalt los ist. Seit vielen Jahren sagen wir Ihnen: Erfassen Sie doch erst einmal ganz konkret den Unterrichtsausfall,
damit Sie überhaupt wissen, an welchen Schulformen der Unterricht ausfällt, in welchen Fächern der Unterricht ausfällt und welche Vertretungsreserve Sie wirklich brauchen.
Alle diese Fragen können Sie nicht beantworten, weil Sie die Steuerungsinstrumente nicht haben. Deswegen ist es überhaupt nicht verwunderlich, Frau Ministerin, dass Ihnen auch in den Anhörungen die Experten immer wieder sagen: In Nordrhein-Westfalen passen Input und Output im Schulsystem nicht zueinander.
Nun haben Sie erklärt, dass Sie mit der Kommission irgendwann in ferner Zukunft versuchen wollen, Unterrichtsausfall richtig zu messen. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Vor wenigen Tagen hatte ich ein Gespräch mit mehreren Schulleitern. Diese haben wörtlich gesagt, es sei lächerlich, zu behaupten, man könne Unterrichtsausfall nicht messen. Sie müssten nur einen Klick an ihrem Computer machen; dann könnten sie Ihnen das mitteilen.
Deswegen sagen wir Ihnen heute: Sie wollen es gar nicht wissen. Sie wollen gar nicht wissen, wo die Defizite sind.
Die zweite große Baustelle in unserem Schulsystem ist der gesamte Bereich Inklusion. Ich sage es noch einmal vorab: Die CDU-Fraktion hat sich immer für ein inklusives Schulsystem ausgesprochen; denn unser christliches Menschenbild hält ganz viel davon, die Teilhabe aller an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Die Frage ist allerdings: Wie ist das Ganze organisiert? Es ist so organisiert, dass es in NordrheinWestfalen schlicht und ergreifend nicht funktioniert. Da helfen auch all Ihre Beteuerungen nichts. Es sei eine Bergwanderung; es ein Prozess; wir wollen einmal schauen, dass es irgendwann funktioniert. Es funktioniert aber nicht.
Damit Sie nicht immer sagen, es sei nur die Opposition, die alles schlechtrede, möchte ich Ihnen mit Erlaubnis der Präsidentin gerne einige Beispiele aus der Anhörung, die wir im Schulausschuss vor wenigen Wochen, und zwar am 7. September 2016, durchgeführt haben, vortragen.
Herr Beckmann vom VBE NRW sagte zum Thema „Inklusion“ in Nordrhein-Westfalen – ich zitiere –:
„Dass der Verband Bildung und Erziehung gemeinsam mit anderen Lehrerorganisationen in der Mülheimer Erklärung erneut die Unzufriedenheit über den schulischen Inklusionsprozess dokumentiert, sollte die Politik endlich nachdenklich machen.
Wir hoffen, dass die gemeinsame Erklärung der Interessenvertreter die Landesregierung endlich bewegt, ihre ignorante Haltung gegenüber den immer wieder benannten Defiziten aufzugeben.“
Ich glaube, dem ist wenig hinzuzufügen.
Frau Balbach von lehrer nrw hat das in der gleichen Anhörung wie folgt kommentiert – Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich erneut –:
„Die Inklusion in NRW ist von der Landesregierung voll vor die Wand gefahren worden.“
Frau Ministerin, jetzt bin ich sehr gespannt, was Sie dazu sagen; denn das ist nicht der übliche Reflex der Opposition, etwas zu kritisieren, sondern das ist das, was diejenigen berichten, die tagtäglich in unserem Schulsystem arbeiten.
Heute kann ich daher nur an Sie appellieren: Nehmen Sie endlich ernst, was Ihnen die Praktiker aus dem Schulleben sagen.
Hinzu kommt noch – und das verschärft das Ganze; wir haben uns bereits darüber ausgetauscht – Ihr Erlass, nach dem geflüchtete Kinder und Jugendliche nun von vornherein in die Regelklassen gehen sollen.
Ein kleines Beispiel: Sie wissen, dass an vielen Schulen der Sonderpädagoge höchstens stundenweise oder teilweise auch gar nicht anwesend ist. Das bedeutet, dass wir folgende Situation haben: Vor einer Klasse mit 26 Kindern steht ein Regelschullehrer, der noch über keine sonderpädagogische Erfahrung verfügt. Er hat in der Klasse mehrere Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen – und jetzt auch noch fünf geflüchtete Kinder, die kein Wort Deutsch verstehen.
Sagen Sie mir bitte, wie unter solchen Rahmenbedingungen ein vernünftiger, qualitätsorientierter Unterricht stattfinden soll. Das ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Da können Sie mit allen Zahlen und allen Ausgaben im Haushalt argumentieren. Wer Schulpolitik so anlegt, muss sich nicht wundern, wenn er bei allen Lernstandserhebungen auf den letzten Plätzen landet.
Nun haben Sie nach bald sieben Jahren Regierungszeit aber immerhin entdeckt, dass es Defizite bei der Schulinfrastruktur gibt. Ihr Ziel ist eine Gute Schule im Jahre 2020 in Nordrhein-Westfalen. Ihr Traum kann ja Wirklichkeit werden, wenn Sie dann nicht mehr die Landesregierung stellen.
Erst fahren Sie die Schulinfrastruktur jahrelang auf Verschleiß und erhöhen die Schulpauschale in all Ihren Regierungsjahren nicht. Kurz vor der Wahl stellen Sie dann Schecks bis ins Jahr 2041 aus. Das ist keine nachhaltige Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Richtig wäre es gewesen, die Schulpauschale zur Förderung und Modernisierung der kommunalen Schulinfrastruktur bereits in der Vergangenheit deutlich aufzustocken.
Sie erhöhen mit diesem Programm die kommunalen Schulden letztlich um mindestens 2 Milliarden €.
Wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass das ein Schattenhaushalt von 2 Milliarden € ist; denn Sie lagern die Landesschulden in die NRW.BANK aus.
Sehr gern.
Ich freue mich über die Frage; denn ich glaube, dass wir nicht nur in diesem Fall viele Anträge gestellt haben, sondern auch in der Vergangenheit, gerade was den Schulbereich angeht, deutliche Umstrukturierungsanträge gestellt und Einsparvorschläge unterbreitet haben.
Doch, das haben wir jetzt gemacht.
Ich kann Ihnen aber sagen, was mit allen unseren Vorschlägen passiert ist.
Alle unsere Vorschläge sind regelmäßig mit Ihrer Mehrheit abgelehnt worden.
Die Rückzahlung dauert bis ins Jahr 2041.
Frau Beer.
Frau Beer, ehrlich gesagt, ist ein Schattenhaushalt von 2 Milliarden € bei der NRW.BANK für mich ein Taschenspielertrick.
Die Rückzahlung dauert zudem bis zum Jahr 2041 – einem Zeitpunkt, zu dem spätestens die modernisierte Schulinfrastruktur bereits wieder erneuert und saniert werden muss.
Abschließend möchte ich noch meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass dieses Programm in keiner Weise mit dem für 2017 geplanten Bundeskommunalinvestitionsprogramm von 3,5 Milliarden € zur Sanierung der Schulen in finanzschwachen Kommunen abgestimmt ist, obwohl – zumindest nach meinem Kenntnisstand – an beiden Regierungen die SPD beteiligt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Sinne werden wir diesen Schulhaushalt ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Jäger, vielleicht gestatten Sie mir eine Bemerkung vorab. Ich habe mir bei der Debatte am gestrigen Tag überlegt, was es Schlimmeres geben kann, als mit Ihnen über Sicherheitspolitik zu diskutieren. Heute weiß ich es: mit Ihnen über Schulpolitik zu diskutieren.
Herr Minister Jäger, ich war zufälligerweise Lehrerin an einer Duisburger Schule zu einer Zeit, in der die SPD in Duisburg die absolute Mehrheit hatte
und die letzte Regierungsbeteiligung der CDU im Land bereits Jahrzehnte zurücklag. Ich habe drei Jahre in einem Klassenraum unterrichtet, in den es hineingeregnet hat. Vor meinem Pult stand eine Wanne, und immer wenn es stark geregnet hat, Herr Minister Jäger, konnte man im Unterricht nichts mehr verstehen. Das, Herr Minister, ist das Ergebnis von sozialdemokratischem Schulbau.
Ich erwähne es nur am Rande, dieses Klassenzimmer wurde nicht durch die Stadt Duisburg, in der Sie schon damals sehr viel Verantwortung hatten, geschlossen, sondern durch Ärzte, die es aus Hygienegründen nicht mehr verantworten konnten, dass ihre Auszubildenden in diesem Klassenraum unterrichtet werden. – Das ist Ihre Politik.
Von daher haben Sie vielleicht Verständnis dafür, dass Sie für mich kein kompetenter Ansprechpartner im Bereich Schule sind.
Es bleibt ja, Gott sei Dank, bei Herrn Jäger das einzige Mal, dass er sich zur Schule geäußert hat – zumindest wollen wir darauf hoffen.
Ja, Gott sei Dank.
Ich war schon beeindruckt, als ich mir am heutigen Tag noch einmal angesehen habe, was eigentlich der Titel dieser Regierungserklärung ist. „Gute Schule 2020“: Jawohl, ich habe mich schon sehr darüber gefreut, weil, ehrlich gestanden, seitdem diese Landesregierung im Amt ist, alle Eltern, Lehrer und Schüler in diesem Bundesland auf eine qualitativ gute Schule warten. Darüber, Frau Ministerin Löhrmann, hätten Sie bis zum heutigen Tag sechs Jahre nachdenken können und nicht erst für das Jahr 2020, wo Sie – da schließe ich mich Herrn Lindner an – zum Wohle unserer Schulen in diesem Land hoffentlich keine Verantwortung mehr tragen.
Nein, nicht wirklich. Ja, ja, warten Sie mal ab! – Ich glaube, mit diesem Programm zeigen Sie, dass Sie überhaupt keine Ahnung haben, was eigentlich die tatsächlichen Probleme im nordrhein-westfälischen Schulsystem sind.
Gehen Sie mal durch die Lande. Fragen Sie mal die Menschen. Ich war letzte Woche bei einer Veranstaltung, Frau Löhrmann, da hat ein Schulleiter einer sehr großen Schule zu Ihrem Inklusionsgesetz Folgendes gesagt: Das Normale ist, dass man erst ein Haus baut und dann den Umzug plant. Sie haben einfach den Umzug gemacht, und danach angefangen, das Haus zu planen. Das kann doch nicht funktionieren!
Sie wagten vorhin, davon zu sprechen: Der Klassenraum ist der dritte Pädagoge. Ja, wissen Sie eigentlich, wie viele Klassen in unserem Land sich freuen würden, wenn sie den ersten, geschweige denn den zweiten Pädagogen hätten? Sie haben gar keine Ahnung, wie viel Unterricht ausfällt.
Kommen wir einmal zum zweiten Pädagogen.
Wenn Sie sich vorstellen, dass Sie ein Drittel unserer Grundschulen als inklusive Schulen ausgewiesen haben, die nicht eine einzige Stunde einen Sonderpädagogen zur Verfügung haben, dann ist das unverantwortliche Politik, und das bekommen Sie zurzeit von allen in unserem Lande widergespiegelt. Daran sollten Sie erst einmal arbeiten.
Ehrlich gestanden denke ich, dass wir heute hier nicht stünden, wenn wir nicht in einem halben Jahr Landtagswahl hätten. Denn die Ministerin hat in der Vorbereitung des Inklusionsgesetzes permanent geleugnet, dass dieses Inklusionsgesetz Auswirkungen finanzieller Art auf die Kommunen hat. Nein, sie hat in allen Sitzungen gesagt: Das hat keine finanziellen Auswirkungen, weil die Beschulung von Kindern mit Handicap jetzt auch schon Aufgabe der Kommunen ist. – Wenn wir sie gefragt haben: „Sie glauben also, dass dieses Gesetz nicht konnexitätsrelevant ist“, dann hat sie das grundsätzlich so gesagt. Erst auf Druck der Kommune, die mit Klage gedroht haben, sind Sie doch hingegangen und haben eingelenkt. Sie haben von daher überhaupt nichts für die Kommunen getan.
In diesem Sinne kann ich nur sagen: Was am heutigen Tag vorgelegt ist, ist ein peinliches Armutszeugnis Ihrer Regierungszeit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eltern engagieren sich in unserem Bundesland auf vielfältige Weise für ihre Kinder, sei es in Sportvereinen, sei es in kirchlichen Einrichtungen oder auch in vielen anderen kulturellen Einrichtungen. Dort, wo ihre Kinder sich gerne aufhalten, gibt es ganz häufig auch ehrenamtliches Engagement der Eltern.
Ein wichtiger Bereich, in dem sich Eltern ebenfalls engagieren, ist der Bereich Schule. Schule hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark verändert. Aus der heutigen Schullandschaft ist die Mitwirkung der Eltern überhaupt nicht mehr wegzudenken. Bekannt sind ganz viele Beispiele von der Organisation von Schulfesten bis hin zu – im Extremfall – auch mal am Wochenende Streichen des Klassenzimmers. Es gibt fast nichts, was Eltern in Schule für ihre Kinder heute nicht tun.
Daher freuen wir uns sehr, am heutigen Tage einen gemeinsamen Antrag vorlegen zu können, der auch ein Stück weit „Danke schön“ an die Eltern sagt. Denn das ehrenamtliche Engagement im Bereich Schule ist etwas, was Eltern ganz häufig zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit und zu ihrer Familienarbeit leisten.
Wir freuen uns, dass wir in der Anhörung, die gerade von Frau Hendricks angesprochen wurde, feststellen konnten, dass Eltern bereit sind, sich noch stärker als bisher einzubringen. Sie engagieren sich freiwillig in Stadt- und Kreisschulpflegschaften, aber auch in den vielfältigen Elternorganisationen, die entweder schulformspezifisch oder -übergreifend sind.
Uns als CDU-Fraktion ist es sehr wichtig, dass diese unterschiedlichen Möglichkeiten erhalten bleiben. Gerade schulformspezifische Elternvertretungen haben eine ganz besondere Ausrichtung und bringen ihren Blick auf Schule ein. Das ist genauso wichtig wie der Blick derjenigen, die sagen: Wir wollen nicht nur unsere Schule oder unsere Schulform im Blick haben, sondern wir schauen auf Kreisebene, wir schauen aber auch gerne auf Länderebene und überlegen, wie wir uns zusätzlich vernetzen können.
Dieser Antrag soll dafür Hilfestellung geben, also dem Wunsch nachkommen: Wie kann man sich stärker vernetzen, wo es schon schwierig genug ist, ehrenamtlich die Zeit aufzubringen?
Da ist Politik gefragt, mit der Aufforderung an die jeweiligen Gemeinden zu überlegen: Wie kann man es
stärker im Schulausschuss verankern? Da gibt es sicherlich ganz unterschiedliche Modelle. Da muss jeder vor Ort überlegen können, wie es für ihn am besten ist. Ich glaube, wir haben da viele gute Beispiele und können vielleicht mit dem Antrag des heutigen Tages auffordern, dass wir weitere gute Beispiele bekommen.
Man braucht natürlich – und das war auch der Wunsch der Eltern – eine gewisse Infrastruktur, weil es schon schwieriger ist, wenn man sich nicht nur auf der Ebene der eigenen Gemeinde vernetzt, sondern wenn man das Ganze noch weiter auf Länderebene führen möchte.
Wir haben überlegt: Was können wir an Unterstützung zur Verfügung stellen? Vielleicht kann man darüber nachdenken, wie man das auch IT-mäßig unterstützen kann und wie es einen besseren Austausch geben kann. Die Anregungen dazu haben wir in diesen Antrag gemeinschaftlich geschrieben.
Frau Hendricks hat darauf hingewiesen: Wir wissen nicht, ob es wirken wird. Wir gehen aber davon aus und haben daher auch gesagt: Wir machen eine erste Konferenz analog zur Weiterbildungskonferenz hier im Landtag und können dann die einzelnen Punkte noch einmal aufgreifen und mit dem verknüpfen, was den Eltern vor Ort wichtig ist.
Ziel kann es nur sein, wenn sich Menschen in unserem Land ehrenamtlich engagieren, dass wir als Politik sie dazu ermuntern, dass wir sie aber auch unterstützen, ihnen Hilfestellung geben, wo es benötigt wird.
Ich bin der Meinung, mit dem Antrag vom heutigen Tage tragen wir als Politik unseren Teil dazu bei. Ich freue mich schon auf diese erste Konferenz und hoffe, gemeinschaftlich feststellen zu können, dass wir etwas bewirken konnten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im vergangenen Jahr hat eine zuvor nicht gekannte Zahl von Flüchtlingen unser Land erreicht. Bereits im letzten Sommer war klar, dass aufgrund der Altersstruktur der Flüchtlinge diese Entwicklung große Auswirkungen auf das nordrheinwestfälische Schulsystem haben wird.
Die CDU-Fraktion hat daher bereits im September vergangenen Jahres ein Gesamtkonzept zur Flüchtlingsbeschulung vorgelegt, das in einer Expertenanhörung sehr positive Resonanz fand. SPD und Grüne erklärten dazu anfangs, ein Konzept sei nicht erforderlich, da man seit Jahren so viele hervorragende Einzelintegrationsmaßnahmen hätte. Mit der Schulwirklichkeit hatte das schon damals nichts gemein.
Als der öffentliche Druck stieg, haben dann SPD und Grüne einen Integrationsplan vorgelegt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Thema „Integration“ ein so wichtiges ist, haben wir als CDU-Fraktion unsere Bereitschaft erklärt, an diesem Integrationsplan mitzuarbeiten, und auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen, dann die für uns wichtigen Aspekte aus unserem Gesamtkonzept zur Flüchtlingsbeschulung dort einzubringen.
Daher verzögerte es sich immer weiter. Wir haben unser Konzept weiter geschoben. Sie wissen alle, wie die Entwicklung war. Der Integrationsplan wurde gestern hier verabschiedet. Wir als CDU-Fraktion hätten uns einige Punkte deutlich anders vorgestellt.
Vor den Sommerferien, als es aber noch die Diskussionen zu diesem Plan gab, kam dann für alle Beteiligten völlig überraschend ein neuer Erlass zum Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler an unsere Schulen. So sollen diese Schülerinnen und Schüler ohne vorbereitenden Deutschunterricht von Anfang an am normalen Unterricht teilnehmen.
Jetzt frage ich Sie, Frau Ministerin Löhrmann: Wie sollen diese Kinder am Unterricht teilnehmen, wenn sie kein Wort Deutsch verstehen? Ich glaube, es erklärt sich von allein, dass das nicht möglich ist. Große Aufregung bei allen Beteiligten!
Es wäre wichtig gewesen, den heutigen Antrag vor den Sommerferien zu diskutieren, wie wir das gemeinsam mit der SPD beantragt haben.
FDP. Entschuldigung. Sie haben recht.
Nein. Ich war schon beim nächsten Satz. Da kommen SPD und Grüne vor. Daher war das vorauseilend.
Nein, das träume ich nicht.
Sie von SPD und Grünen haben das mit der Begründung abgelehnt: Es ändert sich mit diesem Erlass eigentlich nichts. Deswegen ist es auch gar nicht wichtig, dass wir ihn vor den Sommerferien in diesem Hause diskutieren.
Wenn sich mit diesem Erlass nichts ändert, frage ich mich natürlich: Warum gibt es dann diesen Erlass?
Diese Frage stellt sich offensichtlich nicht nur mir. Der Personalrat, den Sie nicht beteiligt haben, ist entsetzt und fordert sein Recht auf Beteiligung ein. Warum nur? Weil sich nichts ändert?
Die Westfälisch-Lippische Direktorenvereinigung hat in einem Brief an Staatssekretär Hecke im August dieses Jahres ihr Befremden über diesen kurzfristig vor den Sommerferien veröffentlichten Erlass kundgetan. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus diesem Schreiben:
Entgegen der sonst in fast allen thematischen Bereichen üblichen Praxis erfolgte keinerlei Beratung mit uns im Rahmen der Vorbereitung der Erlasse, obwohl auch eine große Zahl der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen Schülerinnen und Schüler mit den oben näher bezeichneten besonderen sprachlichen sowie herkunftsbezogenen Voraussetzungen im vergangenen Schuljahr aufgenommen hat.
Wenn dieser Erlass nicht wichtig gewesen wäre, hätten Sie wohl kaum dieses Schreiben erhalten, Herr Staatssekretär.
Auch hier besteht also klar der Eindruck, dass sich gravierend etwas ändert, und zwar zum Nachteil aller Beteiligten.
Nun argumentieren Sie, Frau Ministerin Löhrmann, dass Vorbereitungsklassen, die zum Deutscherwerb dienten, Separation seien und dass Sie derartige Parallelstrukturen nicht wollten – so im vergangenen Schulausschuss. Aha! Erst einmal die Landessprache zu erlernen, um dann dem Regelunterricht folgen zu können, ist also diskriminierend.
Ich berichte Ihnen jetzt einmal von einem Projekt der AWO in Marl. Die AWO ist ja wahrscheinlich unverdächtig, unbedingt CDU-Politik zu machen. Dort treffen sich an einer Grundschule Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse in drei Lernzeitgruppen entsprechend ihrem jeweiligen Sprachstand, da es ihnen aufgrund fehlender Deutschkenntnisse nur schwer möglich ist, am Unterricht einer Regelklasse teilzunehmen.
Es gibt einen Riesenerfolg, alle Fraktionen möchten dieses Projekt ausweiten. Aber einen Brief an Sie, Frau Ministerin Löhrmann, aus dem vergangenen
Februar diesbezüglich haben sie unbeantwortet gelassen. Wir wissen nun auch warum. Sie haben für sich erklärt – ideologisch –: Es macht sehr viel Sinn, wenn alle in eine Klasse gehen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht, ob da jemand etwas versteht oder nicht, ganz egal – Hauptsache, Sie haben Ihre Ideologie durchgesetzt.
Das machen wir nicht mit. Deshalb fordern wir Sie am heutigen Tage noch mal auf: Nehmen Sie diesen Erlass sofort zurück! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin Löhrmann! Wenn Sie uns unterstellen, wir würden Unruhe stiften wollen, wie erklären Sie sich dann den Brief der Direktorenvereinigung und die Klage des Personalrates?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal ist man tatsächlich auch nach langjähriger politischer Tätigkeit noch überrascht. Der vorliegende Antrag überrascht wirklich. Die CDU-Fraktion hat am 28. August des vergangenen Jahres den Antrag „Schulen in ihrer Ausrichtung auf berufliche Ausbildung stärken – die duale Ausbildung fördern – Fachkräftemangel vor allem im technischen Bereich beheben“ in den Landtag eingebracht.
Ausgangspunkt dieses Antrages war die Sorge um die duale Berufsausbildung in unserem Bundesland. Die duale Berufsausbildung gilt zwar als Garant der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unseres Landes. Allerdings sinkt seit einigen Jahren die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Wir verzeichnen eine Diskrepanz zwischen offenen Ausbildungsstellen und unversorgten Bewerbern.
Aus diesem Grund haben wir uns sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie wir die berufliche Bildung stärken können. Mit Freude haben wir bei der Anhörung am 20. Januar dieses Jahres hier im Landtag festgestellt, dass unsere Auffassung von den anwesenden Sachverständigen geteilt wurde.
Mehrheitlich wurde unser Antrag als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Umso erstaunter waren wir als CDU-Fraktion in der Sitzung des Schulausschusses am 13. April, dass dieser Antrag von den Vertretern von SPD und Grünen mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt wurde. Es stellte sich doch sehr nachdrücklich die Frage, ob unser Antrag einfach reflexartig abgelehnt wurde, weil er von der CDU kam, oder ob man sich der Bedeutung des Themas einfach nicht bewusst war.
Beides wäre schlimm, sehr geehrte Damen und Herren. – Für Letzteres spricht jedoch das, was der Wirtschaftsminister dieses Landes gestern in den „Westfälischen Nachrichten“ zum rot-grünen Koalitionsvertrag erklärte. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Den habe er nicht mit verhandeln können. ‘Es gibt nichts, was ich mehr bedauere‘, sagte er. ‚Man kann mit Blick auf Industrie und Wirtschaft stärkere Signale aussenden.‘„
Dem ist wahrhaftig nichts hinzuzufügen.
Nun hat es uns doch tatsächlich sehr überrascht, dass SPD und Grüne das Thema der dualen Ausbildung neben dem Studium vier Wochen nach der unverständlichen Ablehnung unseres Antrages für sich entdeckt haben. Vielleicht haben Sie die Debatte im Schulausschuss noch einmal sacken lassen und sind zu klügeren Einsichten gelangt. Es ist ja auch bald Pfingsten. Alles ist möglich.
Ich fürchte aber, es lag nicht an Ihrem Erkenntnisgewinn, sondern daran, dass auch Sie feststellen mussten, welch verheerendes Signal Ihre Ablehnung in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft erzeugt hat.
Interesse für die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes: Fehlanzeige. Null-Wachstum: nicht unser Problem. Also legen Sie einmal hektisch einen Antrag zu Meister und Master vor, ohne jede Substanz und erkennbar ohne den Willen, sich fachlich darüber auszutauschen. Sonst hätten Sie wohl kaum direkte Abstimmung beantragt, sondern wären mit uns in die Fachberatung gegangen. Bezeichnend dabei ist, dass für Sie offenkundig auch nur der Wissenschaftsbereich fachlich zuständig ist.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass jeder, der sich mit diesem Thema beschäftigt, sofort erkennt, dass Sie hier nur ein Feigenblättchen produzieren, um es abheften zu können frei nach dem Motto: Schaut her, wir haben uns doch um die duale Berufsausbildung gekümmert.
Dabei trifft Ihr Alibiantrag in keiner Weise den Diskussionsstand der Anhörung, sondern ergeht sich lediglich in nebulösen Absichtserklärungen und Beschwörungen. Das ist wahrhaft ein Armutszeugnis für die Fraktionen, die vorgeben, die Zukunft unseres Landes zu gestalten.
Aus diesem Grund haben wir Ihnen unseren Antrag vom vergangenen Jahr, Frau Dr. Seidl, den Sie übrigens vor vier Wochen und nicht im letzten Jahr abgelehnt haben, am heutigen Tag als Entschließungsantrag vorgelegt. Stimmen Sie ihm endlich zu. Dann benötigen Sie zukünftig auch nicht mehr solch peinliche Alibianträge wie die vom heutigen Tag. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn ich Sie jetzt enttäuschen muss, Frau Voigt-Küppers, muss ich Ihnen sagen, dass ich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Tatsache, dass wir diesen Antrag bereits am heutigen Morgen im Schulausschuss miteinander diskutiert haben, nicht noch einmal die gesamte Kritik der CDU-Fraktion am vorliegenden Inklusionsgesetz wiederholen werde.
Wir haben uns hier schon mehrfach dazu ausgetauscht. Sie kennen unsere Stellungnahme dazu. Sie haben sie quasi noch einmal eingefordert, aber im Zweifel können Sie noch einmal im Protokoll des heutigen Morgens nachlesen.
Ganz genau.
Wir glauben auch, dass dringender Handlungsbedarf besteht, umzusteuern. Daher hatten wir den Piraten schon signalisiert, dass wir viele wichtige Punkte in ihrem Antrag gesehen haben, die zu einer Verbesserung der Situation an unseren Schulen führen könnten.
Unsere Kritik haben wir heute Morgen jedoch schon dahin gehend vorgebracht, dass wir gesagt haben: Für uns ist es einfach ein Paket, das zu breit aufgeschnürt ist. Schließlich müssen wir auch an unsere Ressourcen denken. Daher steht für uns im Raum, noch einmal Schwerpunkte zu bilden und auch die Frage zu erörtern, die die FDP aufgeworfen hat: Ist es überhaupt vertretbar, inklusiven Unterricht zu machen, wenn die Rahmenbedingungen in keiner Weise gegeben sind? In dieser Hinsicht würden wir uns eher der Auffassung der FDP-Fraktion anschließen und sagen, dass wir das nicht für verantwortungsvoll halten.
Aus diesem Grund werden wir uns, wie am heutigen Morgen, zu dem vorliegenden Antrag enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz war schon immer ein wichtiges Anliegen, hat aber in unserer internetgeprägten Gesellschaft einen ganz neuen Stellenwert erreicht. Die Anhörung vom 28. Oktober des vergangenen Jahres hat dazu sehr wichtige Hinweise geliefert. Es wurde dabei deutlich, dass man beim Thema „Datenschutz an Schulen“ zwischen Datenschutz und Datenschutzkompetenzen als Bildungsaufgabe einerseits und Datenschutz, der bei der Datenverarbeitung an den Schulen notwendig ist, andererseits unterscheiden muss.
Der erste Teil – Datenschutz als Bildungsaufgabe – ist von großer Bedeutung, da viele junge Menschen in der heutigen Zeit sehr arglos mit ihren persönlichen Daten umgehen, häufig ohne zu ahnen, welche Konsequenzen dieses Verhalten für ihr künftiges Leben und vor allen Dingen für ihr Berufsleben haben kann. Eine Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten ist
daher ein wichtiger Bildungsauftrag und eine Art Querschnittsaufgabe.
Meiner Kenntnis nach wird dieser Punkt nicht nur an diversen Stellen im Unterricht thematisiert, sondern es gibt – die Kollegin Spanier-Oppermann erwähnte es gerade bereits ausführlich – in NordrheinWestfalen auch unterschiedliche außerschulische Aktivitäten, wie zum Beispiel den Medienpass NRW.
Es ist daher aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich, den Datenschutz als Bildungsauftrag verbindlich im Lehrplan zu verankern, da er bereits auf vielfältige Weise thematisiert wird. Zudem gehört das Lernen mithilfe des Internets mittlerweile auch zum Schulalltag dazu. Da ist jede Schule gehalten, den verantwortungsvollen Umgang damit ebenso sicherzustellen wie die Kontrolle, dass es keine missbräuchliche Anwendung gibt, sowie darauf zu achten, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Dies ist, soweit ich weiß, Frau Ministerin, auch im Schulgesetz so verankert.
Davon losgelöst ist das zweite Thema dieses Antrages, bei dem es um den Datenschutz geht, der bei der Datenverarbeitung an den Schulen selbst notwendig ist. Hier vermischt der vorliegende Antrag aus unserer Sicht zwei sehr unterschiedliche Bereiche unter dem Oberbegriff „Datenschutz“. „Datenschutz als Organisationsfrage“ lässt sich im Bereich Schule sicher unterschiedlich organisieren, wie die Anhörung auch noch einmal sehr deutlich gezeigt hat. Unserer Erfahrung nach – das wurde auch, so glauben wir, bei der Anhörung bestätigt – bestehen in unserem Bundesland bei der Organisation jedoch keine gravierenden Schwächen, sodass wir auch diesem Teil des Antrages nicht folgen können.
Viele weitere wichtige Punkte hat bereits die Kollegin im Vorfeld genannt. Wir haben das im Schulausschuss auch schon sehr ausführlich diskutiert. Wie gesagt, wir halten das Ganze für ein wichtiges Anliegen. Wir fanden auch die Anhörung ausgesprochen aufschlussreich. Aber, wie wir bereits im Ausschuss erklärt haben, wir können dem vorliegenden Antrag aus den genannten Gründen so nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Hendricks, ich weiß gar nicht, warum Sie dieses Thema so in Rage gebracht hat; denn ich glaube, die FDP hat am heutigen Tage ein gutes Anliegen vorgetragen, bei dem ich davon ausgehe, dass wir alle in diesem Raum es teilen.
Ich glaube daher nicht, dass es Anlass bietet, sich so aufzuregen.
2016 wird das Jahr werden, das unsere Schulen vor eine der größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte stellen wird. Schätzungsweise 40.000 Kinder und Jugendliche ohne oder mit nur sehr geringen Deutschkenntnissen werden neu in unsere Schulen kommen.
Es ist eine enorme Aufgabe, diesen jungen Menschen eine gelungene Bildungskarriere in unserem Land zu ermöglichen. Dazu bedarf es größter Anstrengungen aller am Bildungswesen Beteiligter. Daher begrüßen wir den vorliegenden Antrag, der eine verstärkte Einbeziehung der Schulen in freier Trägerschaft in die Beschulung von Flüchtlingskindern vorsieht. Auch wir freuen uns, vonseiten der privaten Träger zu hören, dass sie bereit sind, sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen.
In diesem Zusammenhang haben wir jedoch auch noch Fragen. Wir möchten gerne wissen, was die Privatschulen bisher bereits leisten. Wie viele Flüchtlingskinder haben sie jetzt schon aufgenommen? Wie viele Vorbereitungsklassen gibt es oder sind in Planung? Können die Privatschulen auch auf dafür vorgesehene Lehrerstellen und Ressourcen zurückgreifen? Können die Privatschulen auch etwas aus den Mitteln des BAMF bzw. der Bundesagentur erhalten? Das sind sicherlich für die privaten Träger wichtige Fragen, die es zu klären gilt.
Aus diesem Grund begrüßen wir den FDPVorschlag, ein gemeinsames Arbeitsgremium zu dieser Thematik zu bilden.
Allerdings muss ich in diesem Zusammenhang ganz deutlich darauf hinweisen, dass wir in NordrheinWestfalen ungeachtet all der Bemühungen, die es bereits gibt, dringend ein Gesamtkonzept zur Flüchtlingsbeschulung benötigen.
Alle Schulen, nicht nur die in privater Trägerschaft, benötigen Orientierung und Hilfestellung bei der großen bildungspolitischen Herausforderung, die vor uns liegt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte am heutigen Tage genauso wie im Schulausschuss vonseiten der CDU-Fraktion erst einmal anerkennen, dass dieser Schulhaushalt unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen aufgestellt werden musste. Von daher von unserer Seite heute an Sie, Frau Ministerin, und an Ihre Mitarbeiter noch einmal herzlichen Dank dafür!
Wir anerkennen auch ganz ausdrücklich, dass sich in diesem Haushalt Gelder befinden, um Lehrerinnen und Lehrer neu einzustellen für die wichtige Aufgabe der Beschulung unserer Flüchtlingskinder. Das – das wollen wir am heutigen Tage ganz nachdrücklich sagen – ist wichtig, denn Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Dass die Landesregierung das entsprechend in den Haushalt eingestellt hat, ist der richtige Weg.
Leider, liebe Kolleginnen und Kollegen, enden an dieser Stelle aber die Gemeinsamkeiten. Auch wenn Sie sich in einer schwierigen Situation der Verantwortung gestellt haben, heißt das nicht, dass sich die grundsätzlichen Fragestellungen rund um den Haushalt, die wir in den vergangenen Jahren bemängelt haben, in diesem Haushalt geändert hätten. Mitnichten!
Der Gesamthaushalt für den Bereich Schule umfasst fast 17,3 Milliarden €. Das ist mit Abstand der größte Einzeletat. Es sind ungefähr 25 % unseres Gesamthaushaltes. Frau Ministerin hat im Schulausschuss dazu gesagt, dass diese hohe Zahl ein Beleg dafür ist, dass diese Landesregierung eine deutliche Priorität im Bereich von Schule und Weiterbildung setzt.
Ja, kann man sagen, wenn man sich diese Zahl anschaut. Viele andere Bundesländer sind ganz erstaunt, wenn sie sie hören, weil das ihr Gesamtetat ist. Dann müsste man eigentlich davon ausgehen, dass es in diesem Land tatsächlich eine sehr hohe Priorität für Bildung gibt.
Wir haben auf der einen Seite diese hohe Zahl und auf der anderen Seite schauen wir aber mal in die schulische Realität. Da hören wir dann Klagen über Unterrichtsausfall. Da hören wir Klagen über eine mangelhaft ausgeführte Inklusion. Da hören wir solche Klagen: Auch wenn es Lehrer für Flüchtlingskinder gibt, gibt es kein Konzept. Wie sind die überhaupt zu beschulen?
Dann überlegen wir uns: Wie passt das Ganze eigentlich zusammen?
Ein Experte hat vor einigen Monaten in einer Anhörung des Schulausschusses in einem anderen Zusammenhang – es ging um die MINT-Förderung in Nordrhein-Westfalen – gesagt: Ja, er müsse anerkennen, es gebe tatsächlich Bemühungen der Landesregierung, MINT zu stärken. Aber es gebe eine katastrophale Situation im Bereich der MINT-Lehrer, und er müsse offensichtlich feststellen, dass Input und Output in Nordrhein-Westfalen nicht in einer angemessenen Relation zueinander stünden.
Das, Frau Ministerin, sagen wir Ihnen am heutigen Tag zu diesem Schulhaushalt. Auf der einen Seite investieren sie wirklich viel, auf der anderen Seite gibt es aber riesengroße Probleme und Baustellen. Das kann einfach nur daran liegen, dass Sie Ihre Ressourcen falsch einsetzen.
Vielleicht könnten Sie damit beginnen, einfach mal zu überlegen, wie Sie Ihre Ressourcen überhaupt einsetzen. Wir haben ja lange mit Ihnen über den Unterrichtsausfall gestritten. Das wollen Sie ja gar nicht so genau wissen. Sie interessieren sich nicht so sehr dafür: Wo sind meine Lehrer gerade eingesetzt? Sind sie da? Sind sie nicht da? Das sind alles Punkte, die man wissen muss, wenn man einen so großen Haushalt wie den Schulhaushalt tatsächlich vernünftig steuern möchte. Sie sind an diesen Steuerungsinstrumenten nicht interessiert. Deswegen haben Sie einen Haushalt mit einem hohen Input und einem für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land viel zu geringen Output.
Zum Thema „Inklusion“ haben wir Ihnen in diesem Hause auch schon sehr Vieles gesagt. Sie setzen das ohne Qualitätsstandards – auch das schreiben Sie in diesem Haushalt fort – und ohne das dafür erforderliche Fachpersonal um. In allen Schulen, in denen ich in den letzten Monaten war, habe ich das gehört, und alle Briefe, die ich bekomme, belegen das: So funktioniert Inklusion in Nordrhein-Westfalen nicht.
Wissen Sie, was die Besuchergruppe, die ich gestern gemeinsam mit dem Kollegen Kern hatte, mit größter Sorge formuliert hat? – Sie hat gesagt: Wie können wir in dieser schwierigen Inklusionssituation, in der alles im Umbruch ist und die Ressourcen fehlen, die Flüchtlingskinder verantwortungsvoll unterrichten?
Nein, ich sage das, was uns die Besuchergruppe gestern als Frage mitgegeben hat.
Überlegen Sie, ob das qualitativ möglich ist. Sie haben eine riesige Baustelle Inklusion, und Sie möchten diese Flüchtlingskinder gut und angemessen unterrichten. Das kann mit diesem Haushalt definitiv nicht funktionieren. Sie müssen umsteuern. Sie brauchen ein Konzept zur Inklusion, und Sie brauchen ein vernünftiges Konzept zur Flüchtlingskinderbeschulung, sonst funktioniert das ganze System nicht mehr.
Ich denke, da ist mehr als zweifelhaft, wenn wir in Nordrhein-Westfalen noch nicht einmal mehr in der Lage sind, den Unterricht zu erteilen, der eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist, wie der Landesrechnungshof uns mitgeteilt hat. Wir haben strukturellen Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen, der nicht erfasst wird, weil er erst gar nicht im Stundenplan auftaucht. Dann wollen Sie uns heute erklären, mit 4.700 zusätzlichen Lehrern den strukturellen Unterrichtsausfall in den Griff zu bekommen, den normalen Unterrichtsausfall zu bewältigen und es auch
noch zu schaffen, die Vielzahl an Flüchtlingskindern ordentlich zu beschulen.
Das glauben wir Ihnen am heutigen Tag nicht. Frau Ministerin Löhrmann, wir glauben, dass Sie ein Riesenproblem der Organisation haben. Sie haben all unsere Anträge zu Schulverwaltungsassistenten, zu weniger Bürokratie, die wir Ihnen auf den Tisch gelegt haben, abgelehnt. Sie wollen in diesem System nicht umsteuern. Das wird nicht funktionieren. Deswegen lehnen wir am heutigen Tag diesen Haushalt ab. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem heute vorliegenden gemeinsamen Antrag von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen liegt ein CDU-Antrag zugrunde, der schon etwas älter ist. Ausgangspunkt unserer damaligen Überlegungen war es, allen jungen Menschen einen möglichst guten Start in ihr Berufsleben zu eröffnen.
Gerade bei jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf treten jedoch häufig Brüche in der Bildungsbiografie auf. Sie benötigen daher eine verstärkte Unterstützung auf dem Weg ins Berufsleben, um nicht den Beginn einer Langzeitarbeitslosigkeit zu riskieren, was in unserem Bundesland leider immer noch häufig der Fall ist.
Unser Bildungssystem ist allerdings nicht so strukturiert, dass junge Menschen mit diesen bildungsbiografischen Lücken auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben, eine Ausbildung erfolgreich mit Beschulung an einem Förderberufskolleg zu absolvieren, da die Schule keinen Förderstatus mehr für sie beantragen kann. Diese jungen Menschen sind aber vielfach zwingend auf die in
tensive Betreuung an einem Förderberufskolleg angewiesen, weil die Gefahr eines abermaligen Scheiterns ansonsten besonders hoch ist.
Die Anhörung am 29. Oktober des vergangenen Jahres zu dieser Problemstellung hat anschaulich Beispiele von jungen Menschen gezeigt, die eine zweite Chance in ihrem Leben nutzen möchten. Auch liegen dem Landtag hierzu verschiedene Petitionen vor.
Viele Förderberufskollegs beschulen diese jungen Menschen aus ihrer pädagogischen Verantwortung heraus trotzdem, obwohl unser Bildungssystem das nicht vorsieht. Ziel unseres Antrages war es daher, den Förderberufskollegs die Möglichkeit zu geben, diese Schüler auch offiziell beschulen zu dürfen, um den beeinträchtigten jungen Menschen eine Chance auf ein erfolgreiches Berufsleben zu ermöglichen.
Nach der Anhörung im vergangenen Jahr stellte sich dann heraus, dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend geteilt wurde und weiter geteilt wird. Ich freue mich daher, dass am heutigen Tage ein gemeinsamer Antrag der drei genannten Fraktionen vorliegt.
Ich entschuldige mich ausdrücklich am heutigen Tage bei den Kollegen von der FDP und von den Piraten. Denn durch ein Missverständnis sind Sie an diesen Beratungen nicht beteiligt worden, anders, als wir es vorher vereinbart hatten. Das tut mir besonders leid. Ich hoffe, dass Sie trotzdem am heutigen Tage unserem Anliegen folgen können.
Der vorliegende Antrag ist aus unserer Sicht ein Kompromiss, da den Schulen die Möglichkeit gegeben wird, diese Schülergruppe qualifiziert zu beschulen, allerdings nicht immer mit den klar definierten Ressourcen, wie es in der Vergangenheit für Schüler von Förderberufskollegs üblich war.
Wir sehen jedoch in einer Weiterentwicklung zu multiprofessionellen Teams durchaus die Chance, mehr Schülern Unterstützung zu gewähren. Wir werden allerdings ganz genau darauf achten, dass die Schüler tatsächlich ihre notwendige Förderung erhalten
und dass das Ganze nicht zu einem verkappten Sparprogramm wird. Das war nämlich nicht Anlass für unseren Antrag.
Die Anhörung hat einen weiteren Punkt deutlich hervorgebracht – die Kollegin Spanier-Oppermann hat bereits darauf hingewiesen –, nämlich die Problematik der für diese Schülergruppe unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Hier wäre eine bessere Verzahnung von Arbeitsagentur und schulischem Bereich sehr wünschenswert. Die nicht aufeinander abgestimmten Regelungen und doppelten Entscheidungsverfahren im Schulrecht und bei der Agentur für Arbeit er
schweren jungen Menschen mit Förderbedarf häufig den Weg ins Berufsleben, anstatt ihn zu erleichtern.
Wir möchten aber allen Menschen den Weg in ein erfolgreiches Berufsleben ebnen und hoffen, mit dem heutigen Antrag dazu beizutragen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Löhrmann, es ist wirklich unglaublich, wie Sie bei einem so ernsten Thema in gewohnt dreister Manier
zunächst sagen: „Wir nehmen diese Umfrage ernst“, und dann im nächsten Moment von „Stimmungsmache“ sprechen.
Genauso, wie Sie gerade von „Stimmungsmache“ gesprochen haben, kann ich die Kollegen von SPD und Grünen zitieren: Frau Hendricks sprach von einem „durchsichtigen Manöver eines Lehrerverbandes“, und davon, dass es immer Skeptiker gebe. Frau Beer sagte, das Land werde schlechtgeredet und die Stimmung angeheizt.
Sie sollten lieber ernsthaft die Sorgen und Probleme, die es in unserem Schulsystem gibt und die Sie ganz genau kennen, bearbeiten, statt das Ganze ins Lächerliche zu ziehen.
Das Schlimmste daran ist, dass Sie das vorher schon gewusst haben. Sie haben diese Inklusion ganz bewusst vor die Wand gefahren!
Es ist ja nicht so, als wäre das nur die Opposition gewesen. Auf die Opposition hören Sie eh nicht und sagen sowieso immer, wir würden das Land schlechtreden, immer nur jammern und fordern. Okay!
In einer zweitägigen Anhörung hier in diesem Raum – ich war an beiden Tagen anwesend – haben Ihnen unzählige Experten auf diesem Gebiet – aus dem Bereich der Pädagogik, der unterschiedlichen Behindertenverbänden usw. – gesagt: So, wie Sie dieses Gesetz anlegen, kann es nicht gelingen. Es wird scheitern. Sie wussten, dass es scheitert!
Das ist eine Verantwortungslosigkeit gegenüber einer kompletten Schülergeneration. Denn das, was Sie jetzt machen, werden Sie in einigen Jahren zurückfahren müssen, weil es nicht funktioniert. Dann aber ist es für die Generation, die das jetzt an den Schulen ausbaden muss, zu spät. Das ist Ihre Verantwortung, und der müssen Sie sich stellen.
Zu sagen, dass dieser Prozess sorgfältig gesteuert wird – wie ich es von der Kollegin Beer gehört habe –, ist schon wirklich dreist, weil dieser Prozess gar nicht gesteuert wird. In diesem Gesetz steht kein einziges Qualitätsmerkmal.
Woran sollen sich denn die Pädagogen vor Ort orientieren?
Sie sagen – wir haben es gerade wieder gehört –, dass eine Schule einen Preis gewonnen hat. – Aber nicht nur Sie kommen an den Schulen herum, sondern wir auch. Ich war in der vergangenen Woche ganztägig an einer Gesamtschule, die wegen wirklich hervorragenden gemeinsamen Unterrichts prämiert ist – und das nicht nur seit einem Jahr, sondern seit Jahren. Diese Schule ist eine absolute Vorzeigeschule.
Die Schulleiterin hat zu mir gesagt: Das, was momentan in Düsseldorf passiert, halte sie für die größte Verantwortungslosigkeit gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern. – Das müssen Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen!
Das wussten Sie auch schon vorher. Ich war nämlich dabei, als wir vor der Verabschiedung dieses Gesetzes eine Gesamtschule gemeinsam besucht haben, an der seit vielen Jahren sehr erfolgreich gemeinsamer Unterricht praktiziert wurde. Dort hat man Ihrem Staatssekretär – ich war dabei und kann das bezeugen – vonseiten der dort Handelnden gesagt: Diese gute Arbeit, die wir euch hier und heute gezeigt haben, wird mit dem neuen Gesetz so nicht mehr möglich sein. Sie müssen umsteuern!
Der Staatssekretär hat sich das angehört, hat es aber nicht kommentiert. Was ist daraus geworden? – Das Gesetz ist fast eins zu eins so verabschiedet worden.
Deswegen können Sie am heutigen Tag auch nicht sagen: Das ist eine Bergwanderung. Das ist ein Prozess. – Sie wussten es von Anfang an; alle Experten haben es gesagt: Dieser Prozess ist zum Scheitern verurteilt und damit auch die Inklusion!
Aus unserem christlichen Menschenbild heraus ist es ganz wesentlich, dass Behinderte Teilhabe an unserer Gesellschaft haben. Unsere Maxime war aber auch immer: Das muss so gestaltet werden, dass es am Ende für alle beteiligten Gruppen ein positiver Prozess ist. Davon müssen die behinderten Kinder profitieren, davon müssen aber auch die Regelschüler profitieren. Dabei dürfen nicht die einen im Grunde genommen alleine gelassen werden, und die anderen wissen auch nicht mehr, wie sie ihren Unterricht vernünftig zu Ende bekommen können.
Das macht doch keinen Sinn. Das ist doch eine Verschlechterung gegenüber dem, was wir bisher in Nordrhein-Westfalen hatten. Das können Sie doch nicht machen!
Jetzt nenne ich Ihnen noch ein Beispiel, das noch viel schlimmer ist: Mir hat ein Lehrer einer Gesamtschule berichtet, was in diesem Schuljahr an seiner Schule abgelaufen ist. Diese Schule hatte nie GU, hat keine Erfahrung mit gemeinsamem Unterricht, hat keinerlei Sonderpädagogen und niemanden an der Schule, der sonderpädagogische Erfahrung hat. Vor den Sommerferien hat man kein Zeichen bekommen, das nach den Sommerferien behinderte Kinder unterrichten werden müssen. Man hat also die neuen fünften Klassen bis an die Kapazitätsgrenze belegt, weil diese Schule sehr nachgefragt wird.
Im Verlaufe des ersten Halbjahres haben die Lehrer festgestellt: Mit einigen Kindern in dieser Klasse scheint irgendetwas nicht zu stimmen. – Da man sich um die Kinder sorgte, hat man Kontakt zu den Grundschullehrern aufgenommen und gesagt: Irgendetwas kommt uns komisch vor! Die Grundschullehrer haben dann gesagt: Ja, es könnte ein paar Probleme geben.
Das Ende vom Lied ist: Die Gesamtschule hat sich dafür eingesetzt, dass bei diesen Schülern AO-SFVerfahren durchgeführt werden. Dabei hat sich herausgestellt: In diesen randvollen Klassen mit jeweils nur einem Lehrer und ohne jegliche sonderpädagogische Betreuung befinden sich sieben behinderte Kinder.
Sagen Sie mir bitte heute: Wie sollen die Lehrer das bewältigen? Wie erkläre ich das den Schulen, und was erklären Sie bitte den Eltern dieser Kinder, warum die Kinder nicht die Förderung bekommen, die ihnen zusteht? – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende FDP-Antrag trägt den Titel „Schulministerin muss ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Lehrkräften an Realschulen nachkommen“. Wir würden diesen Satz gerne erweitern, indem wir sagen, dass die Schulministerin ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Lehrkräften aller Schulen nachkommen muss.
Aus Sicht einer für den Schulkonsens verantwortlichen Fraktion möchte ich an dieser Stelle betonen, dass für uns die Grundlage des Schulkonsenses war und ist, ein gleichberechtigtes Nebeneinander unterschiedlicher Schulformen zu haben. Die Kommunen können und sollen ein an ihren Bedürfnissen orientiertes Schulformenangebot vorhalten. Der Elternwille spielt für uns in diesem Zusammenhang eine große Rolle.
Viele Kommunen in unserem Land haben bereits von den durch den Schulkonsens entstandenen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und Sekundarschulen gegründet.
Wir hätten uns zwar auch gewünscht, mehr kooperative Formen zu bekommen, aber diese Entscheidung wurde aus gutem Grund in kommunale Hände gelegt, und wir akzeptieren selbstverständlich die dort getroffene Wahl. Was wir allerdings nicht akzeptieren, und hier schließen wir uns ausdrücklich der FDP-Auffassung an, ist eine Bevorzugung der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht.