Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Gebauer hat sich zu Wort gemeldet und erhält es jetzt für ihre Frage. Bitte.

Herr Präsident, herzlichen Dank. – Frau Ministerin, ich meine, wir sind uns ja darüber einig, dass Teilstandortregelungen immer auch Nachteile für die Betroffenen bringen. Aber sie bringen dann natürlich auch genauso die Nachteile für Sekundarschulen und Gesamtschulen wie sie Nachteile bringen würden für die Gymnasien oder Realschulen. An der Stelle muss man keinen Unterschied machen.

Aber bei dem Thema „Benachteiligung“ möchte ich Sie doch noch einmal fragen: Sehen Sie es nicht als Benachteiligung an, wenn man bei der Errichtung von Teilstandorten bei der integrierten Schulform auf die Gesetzesgrundlage zurückgreifen kann und bei nicht integrierten Schulformen auf Goodwill angewiesen ist? Ist das in Ihren Augen keine Benachteiligung?

Frau Gebauer, es ist insofern keine Benachteiligung, weil das Schulgesetz schon jetzt –

das haben wir bei den gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Schulkonsenses ja festgeschrieben – Teilstandortbildungen möglich macht. Sie sind für die Grundschulen möglich. Aber wir wissen doch auch aus dem Bereich der Grundschulen, dass die Gemeinden und auch die Schulen eher für eigenständige Schulen kämpfen als für Teilstandortbildungen, weil es einfach organisatorisch viel mehr Aufwand ist.

Ich habe an einer Schule gearbeitet, die zwei Dependancen hatte, weil die Schule so nachgefragt war. Für ein Kollegium, für ein Team, ist das eine ganz große Schwierigkeit. Deswegen gibt es dieses Angebot nur, wenn ansonsten keine andere Alternative vorhanden ist oder wenn nicht eine eigenständige Schule gebildet oder fortgeführt werden kann.

Deswegen stellt sich die Problemlage allein aufgrund der Vorgaben für die Größen der Schulen. Das ist der entscheidende Punkt. Ich glaube eigentlich auch, dass Sie das nachvollziehen können. Sonst hätten Sie jetzt diese Frage nicht gestellt.

Jetzt will ich noch eingehen auf das Argument, das auch Frau Vogt genannt hat. Wenn man das jetzt im Gesetz noch einmal ausdrücklich sagen würde, was für alle gilt, das gilt auch für Realschulen und Gymnasien, was aus unserer Sicht nicht erforderlich ist, dann würden die Anträge kommen. Normalerweise melden sich Schulen, wenn sie etwas verändern wollen. Kommunen melden sich, wenn sie etwas verändern wollen. Es gibt auch das Instrument der Schulentwicklungskonferenzen. Es ist uns kein einziges Anliegen in dieser Hinsicht bekannt.

Insofern sehen wir hier in der Tat keinen Regelungsbedarf, der es rechtfertigen würde, dafür ein Gesetz zu machen, weil es schon jetzt möglich ist. Es gibt keine Forderungen danach.

Insofern wäre es einfach hilfreich, wenn Sie einsehen würden, dass es hier erstens keine Benachteiligung gibt und dass zweitens kein Bedarf für ein Gesetz besteht. Die Landesregierung unterstützt, dass es hierzu keine Mehrheit für dieses Anliegen gibt. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/4608 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2885 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP und der frak

tionslose Abgeordnete Stein. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die genannte Beschlussempfehlung Drucksache 16/4608

mehrheitlich angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/2885 in zweiter Lesung abgelehnt.

Meine Damen und Herren, bevor ich den Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, möchte ich Ihnen noch einen Nachtrag zur Erfassung des Abstimmungsverhaltens bei Tagesordnungspunkt 9 im Plenarprotokoll zur Kenntnis geben. Bei den zu Tagesordnungspunkt 9 vorhin durchgeführten Abstimmungen war es zu einem Missverständnis gekommen. Deshalb darf ich klarstellen, dass das Abstimmungsverhalten im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag der CDU Drucksache 16/4903 folgendermaßen erfolgt ist und hiermit zu Protokoll gegeben wird:

Bei der Abstimmung über diesen genannten Entschließungsantrag Drucksache 16/4903 haben die Fraktion der CDU und der fraktionslose Abgeordnete Stein zugestimmt. Gegen den Antrag haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und ein Teil der Fraktion der Piraten gestimmt. Schließlich haben sich die Fraktion der FDP und ein weiterer Teil der Fraktion der Piraten bei der Abstimmung enthalten. Mit diesem Abstimmungsverhalten wurde der Entschließungsantrag der CDUFraktion Drucksache 16/4903 abgelehnt. Das zur Klarstellung im Plenarprotokoll zu Tagesordnungspunkt 9. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

12 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befris

tungen und anderer Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4231

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 16/4833

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Wagener das Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident!

(Starke Unruhe)

Entschuldigen Sie bitte, Frau Kollegin. – Meine Damen und Herren, ich darf diejenigen, die jetzt Gespräche führen

müssen, bitten, sie außerhalb des Plenums fortzusetzen, damit wir alle der Rednerin die gebührende Aufmerksamkeit zollen können. Herzlichen Dank. – Jetzt haben Sie endgültig das Wort.

Als ich den Gesetzentwurf zur Änderung der gesetzlichen Befristungen und anderer Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums zum ersten Mal las, dachte ich, eine Formalie, ein Selbstläufer im Rechtsausschuss, im Parlament. Aber ich habe mich geirrt, im Rechtsausschuss haben CDU und FDP dagegen gestimmt.

Worum geht es bei diesem so überaus spannend klingenden Gesetzentwurf? Es geht – das sei vorweg gesagt – nicht um eine bahnbrechende Gesetzgebung. Es geht im Wesentlichen um formale Aspekte: eine Korrektur bzw. Aktualisierung von Begrifflichkeiten in Gesetzen. Es geht um Richtigstellungen von Bezugnahmen auf korrespondierende, in der Regel bundesrechtliche Vorschriften, die sich geändert haben. Schließlich geht es drittens um Änderungen oder Streichungen von Befristungen in betroffenen Gesetzen. Letztere waren die Gründe für die Neinstimmen im Rechtsausschuss.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, seit 2004/2005 steht das gesamte Landesrecht unter dem grundsätzlichen Vorbehalt der Befristung und der ständigen Überprüfung des kompletten Normbestandes. Verfallsklauseln oder gesetzlich verankerte Berichtspflichten sind beide grundsätzlich wichtige Instrumente, die darauf gerichtet sind, eine kontinuierliche Rechtsbereinigung und -korrektur zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Befristung in einigen Gesetzen zu streichen. Die SPDFraktion schließt sich diesem Anliegen aus mehreren Gründen an:

Erstens. Die zu ändernden Gesetze sind teils aufgrund bundesrechtlicher Regelungen weiterhin erforderlich, so zum Beispiel das Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Niemand hat wohl die Absicht, das Gesetzbuch abzuschaffen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Von daher brauchen wir auch weiterhin das Ausführungsgesetz dazu – ohne entsprechende Befristung.

Weiterhin gibt es Gesetze, die sich bereits bewährt haben und teils mehrfach evaluiert wurden, sodass eine Befristung auch hier entbehrlich ist, so zum Beispiel das Schiedsamtsgesetz. Ich denke, auch da besteht Einigkeit, dass sich das Schiedsamtsgesetz bewährt hat und bei der Bevölkerung sehr gut angekommen ist. Es besteht kein Grund für eine Befristung.

Ein dritter Aspekt für uns, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, ist, dass durch die Aufhebung von

Befristungen bei bereits evaluierten Gesetzen Bürokratie abgebaut wird, sprich, die Ministerien können sich auf die Gesetze konzentrieren, bei denen weiterer Evaluierungsbedarf besteht, und müssen sich nicht mit Altlasten herumschlagen.

Die frühere schwarz-gelbe Landesregierung hat eine andere, etwas rigidere Linie gefahren. Unsinnige Folge war, dass bei der Evaluierung weiterhin Vorschriften in den Blick genommen wurden, die ihre Erforderlichkeit in der Praxis längst unter Beweis gestellt hatten. Das wollen wir nicht. Dementsprechend werden wir zustimmen.

Die CDU hat ihre Ablehnung im Rechtsausschuss auch damit begründet, dass die maßgeblichen Berichte der Landesregierung bezüglich der einzelnen Gesetze bereits zu lange zurücklägen. Das finde ich erstaunlich; die Berichte wurden in den Jahren 2005 bis 2010 der schwarz-gelben Vorgängerregierung erstattet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, soweit anwesend, wir haben nicht so die Zweifel an den Einschätzungen der damaligen Landesregierung, aber Sie zweifeln scheinbar an Ihrer eigenen Landesregierung, die diese Einschätzung abgegeben hat. Wir teilen diese Bedenken jedenfalls nicht, zumal die betroffenen Gesetze, die im Gesetzentwurf genannt sind, nicht von so elementarer Bedeutung sind, dass wir auf einer aktuelleren Entscheidungsgrundlage bestehen müssten.

Vierter Grund für unsere Zustimmung zu dem Gesetz: Gesetze sind auch ohne Befristungsregelung nicht auf alle Zeiten zementiert. Wir brauchen nicht unbedingt übermäßig viele Befristungen. Die Landtagsfraktionen können jederzeit neue Gesetzgebungsprozesse anstoßen. Jeder Abgeordnete kann die Landesregierung mit neuen Fragen konfrontieren und so wiederum eine Berichterstattung herbeiführen. Insofern besteht nicht immer die Notwendigkeit einer Befristung.

Das sind für uns die maßgeblichen Gründe, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das werden wir gleich tun. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Kamieth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde – später, als wir erwartet haben – beschäftigen wir uns noch mit einem besonderen Kleinod der Rechtspolitik. In der Tat sollten wir etwas genauer hinhören, weil wir anhand dieses nicht ganz so bedeutenden Vorgangs – da stimme ich der Kollegin Wagener zu – einiges über den

Umgang der Landesregierung mit diesem Hohen Hause erfahren können.

Mit insgesamt fünf Gesetzen zur Befristung des Landesrechts aus den Jahren 2004/2005 haben die damaligen Regierungen die Befristung und ständige Überprüfung zur Grundlage vieler Gesetze gemacht. Sinn und Zweck dieser Regelung war die Entbürokratisierung, den Gesetzesbestand möglichst schlank zu halten und Gesetze zu streichen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben.

Leider geht Rot-Grün wie schon in der letzten Wahlperiode in der jetzigen Wahlperiode zunehmend dazu über, Gesetze einfach pauschal zu entfristen,

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Stimmt gar nicht!)

sodass der ursprünglich beabsichtigte Effekt verfehlt wird.