Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schulz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauer noch im Saal wie auch zu Hause! Grundsätzlich muss man sich nach den bisherigen Beiträgen fragen, welches Verständnis von Bürokratie oder Bürokratieabbau auf der einen oder anderen Seite besteht. Es gibt da offenbar unterschiedliche Auffassungen.

Rot und Grün haben ganz klar gesagt: Durch den hier vorliegenden Gesetzentwurf wird Bürokratieabbau bewerkstelligt.

Die FDP sagt: Er führt zum Gegenteil, Bürokratieabbau findet also gerade nicht statt, sondern durch dieses Gesetz zur Entfristung findet ein Bürokratieanstieg statt oder es droht ein solcher.

Was die Ausführungen von Herrn Kollegen Kamieth von der CDU angeht, so liegt im Prinzip – bis auf zwei Ausnahmen – Zustimmungsfähigkeit hinsichtlich des Gesetzentwurfes vor, nämlich einmal im Bereich des Nachbarrechtsgesetzes wie andererseits im Bereich des Schiedsamtsgesetzes.

Ich sehe hier – gemäß der Empfehlung an meine Fraktion – deutlich Anzeichen für einen Bürokratieabbau, für den ich übrigens einmal auf die Bühne gegangen bin, bevor ich kraft des Wahlergebnisses hier im Landtag landete.

Im Übrigen kann ich den Ausführungen der Kollegin Wagener dahin gehend durchaus folgen, dass hier Verfahrensregelungen und Berichtspflichten insofern abgeschafft werden, als diese innerhalb der in den bisherigen Gesetzen enthaltenen Fristsetzungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind.

Wenn, wie Herr Kollege Kamieth ausführte, hier eventuelle Evaluationen oder Berichte schon einige Jahre alt sind, mögen sie möglicherweise auch nach sorgsamer Überprüfung durch die Fachabgeordneten in diesem Hause weiterhin Bestand haben; denn ich gehe davon aus, dass sowohl die Fraktionen bzw. ihre Fachabgeordneten wie aber auch die jeweilige Basis mit entsprechendem Fachverstand an die einzelnen Gesetze herangehen, diese betrachten und dort, wo Lücken auftauchen, auch eventuell Fragen stellen.

Diese können hier im Hohen Hause und in den Ausschüssen immer gestellt werden. Im Zweifel gilt der Grundsatz, dass dann, wenn man gesetzliche Änderungen für erforderlich hält, diese entspre

chend eingebracht werden. Von daher habe ich meiner Fraktion empfohlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wagener, Frau Hanses und Herr Schulz haben schon das Wesentliche zutreffend dargestellt. Ich glaube, uns allen geht es darum, Bürokratie abzubauen, die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen in unserem Lande nicht mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Meine Damen und Herren, es gehört aber genauso zum Bürokratieabbau, Behörden – dazu zählen auch Justizbehörden – nicht damit beauftragen zu müssen, sich in regelmäßigen Abständen die Frage zu stellen, ob wir ein Juristenausbildungsgesetz brauchen, um das zu evaluieren.

Die Frage des grundsätzlichen Bestandes ist klar. Das gilt für das Juristenausbildungsgesetz genauso wie für das Schiedsamtsgesetz und das Nachbarrechtsgesetz. Ich glaube, wir bauen gerade Bürokratie auf, wenn Sie die Justiz in NordrheinWestfalen dazu verpflichten, alle drei Jahre diese Gesetze auf ihre grundsätzliche Notwendigkeit hin zu überprüfen. Das ist kein Beitrag zum Bürokratieabbau.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deswegen haben wir, bevor wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben, genau geschaut: In welchen Bereichen sind Evaluationen sinnvoll und notwendig? Wo können wir, weil diese Gesetze dauerhaft Bestand haben oder weil wir einfach Ausführungsgesetze machen müssen, die Bundesrecht umsetzen, auf eine regelmäßige Überprüfung verzichten? Auch da können wir uns nicht entscheiden: Brauchen wir das oder nicht? Das müssen wir einfach haben. Deswegen haben wir auch genau darauf geschaut: In welchen Bereichen können wir davon ausgehen, dass diese Gesetze auch noch in den nächsten Jahrzehnten Bestand haben werden? Und in welchen Bereichen muss man tatsächlich evaluieren?

Insofern bauen wir eigene Bürokratie ab, indem wir sagen: Wir konzentrieren uns auch mit zukünftigen Untersuchungen auf die Gesetze, wo tatsächlich Handlungsbedarf entstehen kann. Dort wollen wir auch weiterhin sinnvoll und gut evaluieren. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg, den wir insgesamt gehen können. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4833, den Gesetzentwurf Drucksache 16/4231 unverändert anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. – Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Stein. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. – Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/4833 mehrheitlich angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4231 in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Entpolitisierung der Polizei

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/2336

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/4834

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Ganzke das Wort.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird nicht viele überraschen, dass die SPDFraktion der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen und Ihren Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ablehnen wird. Grund hierfür, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist, dass uns Ihr Vorhalt der Politisierung nicht wirklich überzeugt hat und wir aus diesem Grunde Ihren Gesetzentwurf zur Entpolitisierung der Polizei ablehnen werden.

(Beifall von der SPD)

Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben wir darauf hingewiesen, dass Ihre Problembeschreibung zum Gesetzentwurf an der Wirklichkeit vorbeigeht. Anders als von Ihnen suggeriert, genießen unsere Polizei und die sie führenden Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten in der Bevölkerung ein hohes Ansehen und hohes Vertrauen. Das ist unserer Ansicht nach deshalb so, weil in Nordrhein-Westfalen jeder Beamte – auch die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten als politische Beamte – nach Eignung, Gesetz und Befähi

gung ausgewählt wird. Dass dies so ist, bestätigten auch die Sachverständigen im Sachverständigengespräch. Von den Sachverständigen sah daher bis auf einen keiner Änderungsbedarf an der jetzigen Ernennungspraxis.

Ein zweiter von Ihnen nicht beachteter Punkt im Gesetzentwurf ist immer wieder die Position der Landrätinnen und Landräte, die den Kreispolizeibehörden in unserem Land vorstehen. Auch hierüber haben wir im Innenausschuss gesprochen und kontrovers diskutiert. Würden Sie Ihren Gesetzentwurf ernst nehmen, müssten Sie nämlich unserer Ansicht nach auch fordern, dass die Landräte und Landrätinnen nicht mehr die Polizei ihrer Kreise leiten dürfen.

(Beifall von der SPD)

Aber auch das kann nicht gewollt sein und ist unserer Ansicht nach auch nicht wünschenswert.

Nach dem Sachverständigengespräch steht deshalb für die SPD-Fraktion darüber hinaus fest, dass auch die Auswahl der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten nicht nur innerhalb der Polizei, sondern auch innerhalb der Bevölkerung als ein demokratischer Vorgang gesehen wird, der sich an Recht und Gesetz orientiert. Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir es auch belassen.

Den Gesetzentwurf werden wir – wie es der Innenausschuss vorschlägt – ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und Verena Schäffer [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Kruse das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Polizeipräsidenten sind in Nordrhein-Westfalen politische Beamte. Das heißt: Sie können von der Landesregierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Diese durch das Landesbeamtengesetz geregelte Vorgehensweise schwächt aus Sicht der CDU-Fraktion die Stellung der Polizeipräsidenten. Denn es besteht die Gefahr einer politischen Abhängigkeit bzw. der parteipolitischen Einflussnahme auf die Polizeiarbeit. Denn die Möglichkeit, die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten unabhängig von der unter ihrer Leitung in den Behörden erzielten Leistungen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, schwächt deren Stellung.

Im Unterschied zu meinem Vorredner Herrn Kollegen Ganzke schließen wir uns ausdrücklich der Auffassung des Sachverständigen Prof. Lindner an, die dieser im Rahmen des Sachverständigengesprächs am 12. September 2013 überzeugend ausgeführt hat, dass nämlich das Bundesverfassungsgericht in

einer Entscheidung aus dem Jahre 2008 den Kreis möglicher politischer Ämter denkbar eng gefasst hat und Polizeipräsidenten demnach nicht zu diesem Kreis gezählt werden könnten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit wir uns richtig verstehen, vor allen mit den Kolleginnen und Kollegen der rot-grünen Koalition: Wir teilen ausdrücklich die Auffassung, dass es auch politische Beamte geben muss. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass zum Kreis der engsten und unmittelbarsten Berater beispielsweise des Innenministers der Staatssekretär, etwa der Büroleiter und der persönliche Referent gehören müssen, auf die man sich sozusagen 100%ig und uneingeschränkt verlassen können muss. Also: Politische Beamte sollten sich auf den engsten Kreis unmittelbarer Berater der Träger politischer Ämter beziehen.

Wir sind aber eben nicht der Auffassung, dass zu diesem Kreis die Polizeipräsidenten, die Leiter einer nachgeordneten Behörde gehören. So ist zum Beispiel auch der Präsident des Landeskriminalamtes kein politischer Beamter, obwohl er an der Beratung des Innenministers wahrscheinlich wesentlich enger beteiligt ist als die Polizeipräsidenten.

Nochmals betonen möchte ich, dass aus Sicht der CDU-Fraktion innerhalb der Polizei viele hochqualifizierte Beschäftigte zur Verfügung stehen und es ein ganz normales Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Auswahlverfahren geben sollte. Denn es führt natürlich zu Frust in den Amtsstuben und es besteht die Gefahr einer Art innerer Emigration der Übergangenen, wenn gerade die besseren Stellen – also die Positionen der Polizeipräsidenten – mit Interessenvertretern und Parteileuten besetzt werden, aber andere keine Chance haben. Hierfür gab es in der Vergangenheit und gibt es nach wie vor in Deutschland insgesamt und bei uns im Land NordrheinWestfalen Beispiele. Das untergräbt aus Sicht der CDU-Fraktion die Leistungsbereitschaft in den Behörden.

Wir wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die besondere Situation der Polizeiführung in unserem Bundesland aufgrund historischer Entwicklung so entstanden ist und in den vergangenen Perioden immer wieder Diskussionsgegenstand war. Aber auch historisch Gewachsenes bedarf der Überprüfung und Veränderung. Deswegen unterstützt die CDU-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf der FDP. Wir sind der Auffassung, dass die Erfüllung der polizeilichen Arbeit und somit auch die Polizeiführung eine klassische und originäre Aufgabe des Landes ist, die von hoher Fachlichkeit geprägt sein muss.

Deswegen sollten die Stellen der Polizeipräsidenten ausgeschrieben, nach Eignung und Befähigung mit Beamten des höheren Polizeidienstes besetzt werden.

Zum Thema „Landräte“ auch in dieser Runde noch einmal in aller Deutlichkeit: Der CDU-Fraktion ist ein direkt gewählter Landrat als Chef der Polizei, der sich alle fünf Jahre dem Votum der Wählerinnen und Wähler zu stellen hat, wenn er seine Aufgabe als Polizeichef ernst nimmt, allemal lieber als ein von oben eingesetzter, unter parteipolitischer Einflussnahme stehender Polizeipräsident. Das noch einmal zu diesem Thema. Der Kollege Ganzke hat es ausnahmsweise richtig angesprochen: Das haben wir im Ausschuss mehrfach diskutiert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kruse, ein bisschen inkonsequent sind Sie aber schon in Bezug auf diesen Gesetzentwurf. Sie fordern hier die Abschaffung des politischen Beamten bei den Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, haben aber gleichzeitig gesagt, dass man eigentlich nur den Staatssekretär und den persönlichen Mitarbeiter benennen dürfe.

(Theo Kruse [CDU]: Als Beispiel!)