Ja, als Beispiel. Aber eigentlich müsste man doch weitergehen und sagen: Das Amt von Herrn Freier als Verfassungsschutzleiter darf nicht mehr als politischer Beamter besetzt werden. Das ist er nämlich nach dem Landesbeamtengesetz, ebenso wie die Regierungspräsidenten.
Aus unserer Sicht gibt es diesbezüglich schlichtweg keinen Regelungs- oder Änderungsbedarf. Denn die Polizei in Nordrhein-Westfalen – das möchte ich hier ausdrücklich feststellen – ist nicht politisiert, sondern handelt nach Recht und Gesetz.
Und auch heute sind die Polizeipräsidentinnen und präsidenten sehr wohl fachlich geeignet. Wenn das nicht der Fall ist, dann nennen Sie mir bitte Beispiele, auf welche Personen das momentan nicht zutrifft. Diese Personen kenne ich nicht. Außerdem ist es Praxis in Nordrhein-Westfalen – das möchte ich noch einmal betonen –, dass Polizeipräsidentinnen und -präsidenten nach einem Regierungswechsel nicht einfach ausgetauscht werden. Das war weder der Fall, als Schwarz-Gelb an die Regierung gekommen ist, noch 2010, als Rot-Grün die Regierung dann stellte. Insofern sehen wir als Grüne keinen Regelungs- bzw. Änderungsbedarf bei den bestehenden Gesetzen.
Frau Kollegin, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Herr Kollege Kruse würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Lassen Sie diese zu?
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Vor wenigen Tagen ist bekannt geworden, dass der derzeitige Polizeipräsident von Dortmund, Herr Norbert Wesseler, in Kürze Polizeipräsident von Düsseldorf werden soll.
Herr Norbert Wesseler war persönlicher Referent verschiedener Innenminister in unserem Land. Ich schätze Herrn Wesseler – keine Frage. Können Sie uns mitteilen, welchem Auswahl- und/oder Bewerbungsverfahren sich Herr Wesseler bei der Besetzung der Position hier in Düsseldorf zu stellen hatte?
Herr Kruse, wir sprechen hier über das politische Beamtentum, und Sie wissen ganz genau, dass es entsprechende Entscheidungen der Landesregierung zu der Frage gibt, wo Polizeipräsidentinnen und -präsidenten eingesetzt werden. Ich finde, dass Herr Wesseler in Dortmund eine sehr gute Arbeit geleistet hat.
Ich war selber öfter in Dortmund und habe mir vor Ort die Arbeit bei Demos, in Gesprächen usw. angeschaut. Deshalb finde ich, dass Herr Wesseler sehr wohl für dieses Amt hier in Düsseldorf geeignet ist, und ich wünsche ihm viel Erfolg dabei. Ansonsten kann der Minister auch noch einmal etwas zu der Entscheidung sagen. Aber ich weiß nicht, inwiefern das dem widerspricht, was ich vorher ausgeführt habe.
Ich würde jetzt aber ganz gerne zu einigen Aspekten der Anhörung kommen. Dabei geht es beispielsweise um die rechtlichen Fragen, die Sie, Herr Kruse, gerade noch einmal angesprochen haben. Dazu möchte ich erneut feststellen, dass das politische Beamtentum sehr wohl ein hergebrachter Grundsatz des Beamtentums in Deutschland ist und dass es hier keine verfassungsrechtlichen Bedenken gibt, so auch Herr Prof. Kugelmann. Im Übrigen habe ich auch Ihren Sachverständigen nicht so verstanden. Er hat ausgeführt hat, dass er zwar einige Probleme sieht, aber er hat nicht gesagt, dass die Regelung verfassungswidrig ist. Insofern sehe ich diesbezüglich keine Problematik.
Beamten eingrenzen muss. – Das ist hier in Nordrhein-Westfalen der Fall. Denn in NRW – ich glaube, das ist bundesweit fifty-fifty auf sieben andere Bundesländer verteilt – gibt es die Regelung, dass auch die Polizeipräsidentinnen und -präsidenten zum politischen Beamtentum gehören. Das finde ich auch richtig, und zwar deswegen, weil diese Personen natürlichen Repräsentanten des Staates und Ansprechpartner für die innere Sicherheit vor Ort sind und weil sie zudem eine Scharnierfunktion zwischen Politik und Verwaltung haben. Aus diesem Grund ist auch sehr wohl zu rechtfertigen, dass sie der Gruppe der politischen Beamten angehören.
In diesem Gesetzentwurf wird quasi suggeriert, die Polizei sei politisiert und werde von den Parteien beeinflusst. Ich möchte feststellen, dass die Polizei NRW nach rechtsstaatlichen Prinzipien handelt. Es muss natürlich eine Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung geben.
Ich möchte erneut auf einen anderen Aspekt eingehen, den ich bereits in der Einbringung, in der ersten Debatte im Plenum benannt habe, nämlich den Aspekt der zivilen Führung. Wenn wir diesem Antrag oder Gesetzentwurf so zustimmen würden, was wir nicht vorhaben, würden wir damit auch die zivile Führung bei der Polizei abschaffen, und das fände ich falsch.
Wir befinden uns momentan in der Situation, dass die 29 Landratsbehörden, wie der Name schon sagt, von den Landräten geleitet sowie die 18 Polizeipräsidien in der Regel von Personen geleitet werden, die nicht Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind. Und natürlich gibt es auch bei der Polizei qualifizierte Personen, denen man dies durchaus zutrauen könnte, aber ich finde es nach wie vor richtig, dass wir eine zivile Führung haben und sagen: Die Behördenleitung muss quasi von außen kommen, um auch eine andere Sichtweise zu ermöglichen. Darauf wollen wir nicht verzichten.
Ich finde, dass gerade die zivile Führung dafür steht, dass wir eine demokratische, rechtsstaatliche Polizei haben, die dafür steht, dass sie selbstkritisch ist und reflektieren kann. Das machen meiner Meinung nach gerade die Behördenleiterinnen und Behördenleiter deutlich, die selbst keine Polizeibeamten sind.
nend, den Sozialdemokraten und den Grünen zuzuhören. Denn sie versuchen, einen Antrag, gegen den man eigentlich nichts haben kann, wenn man nichts Böses im Schilde führt, mieszureden.
Sie bemühen hier die Reputation der Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten falsch. Sie haben gesagt, es gebe keinerlei politische Implikation. Dann befreien Sie sie doch bitte von den gesetzlichen Vorgaben. Das Gesetz schreibt doch gerade vor, dass ein politischer Beamter die Ziele der Landesregierung bei allen seinen Entscheidungen zu berücksichtigen hat. Das ist ein Teil des Ermessens, meine Damen und Herren. Sie sagen, dass, sofern die Landesregierung bestimmte Demonstrationen nicht will, der Polizeipräsident dies in seinen Entscheidungen berücksichtigen muss. Das finde ich schlimm, das finde ich undemokratisch, das finde ich vorkonstitutionell. Und ich würde mich freuen, wenn auch Sie den Mut hätten, das zu ändern.
Des Weiteren sagen Sie, es gebe keinen Regelungsbedarf. Natürlich gibt es Regelungsbedarf. Der Kollege Kruse hat doch das jüngste Besetzungsbeispiel angeführt.
Ich wünsche dem neuen Polizeipräsidenten von Düsseldorf alles Glück der Welt, eine glückliche Hand, dass er eine vernünftige Polizeiarbeit in Düsseldorf leistet.
Aber insbesondere Sie, Frau Schäffer, sagen gleichzeitig allen Polizistinnen und Polizisten, die fachlich qualifiziert und im höheren Dienst sind: Egal, wie gut du bist – du hast keine Chance, weil du in deinem Leben bisher nur Uniform getragen hast. – Ist das richtig, meine Damen und Herren? Das kann doch nicht allen Ernstes die Politik in diesem Lande sein.
Darüber hinaus sind Sie dabei auch noch inkonsequent. Es kann kein Polizist Polizeipräsident werden, außer er war vorher Leiter der Gewerkschaft der Polizei in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren. Damit frustrieren Sie schlussendlich wirklich alle.
Eine zivile Führung sehe ich als überholt an. Denn, Frau Schäffer, wir hatten nach dem Zweiten Weltkrieg eine Polizei mit einer belasteten Historie. Heute haben wir Beamtinnen und Beamte, die an der Fachhochschule studiert haben, die eine andere Ausbildung genossen haben und die eine demokratische Schule durchlaufen haben. Die sind doch alle durch und durch Demokraten. Ich habe keine Angst davor.
Auch ein Oberst der Bundeswehr hat eine Uniform an. Warum soll der oberste Polizist nicht auch eine Uniform tragen? Ich meine, das kann die Demokratie aushalten.
Sie sollten einmal in sich kehren und schauen, wie es in anderen Bundesländern ist. Da kann es doch auch nicht so verkehrt sein. Wir sehen, in der Mehrheit der Bundesländer ist der Polizeipräsident kein politischer Beamter. In einem Land wie Niedersachsen kam es jetzt, als Rot-Grün die Mehrheit übernommen hat, dazu, dass die Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, die politische Beamte sind, reihenweise abgesägt wurden, meine Damen und Herren. Das ist doch auch ein Signal nach Nordrhein-Westfalen: Wenn sich die politische Farbenlehre ändert, dann müsst ihr entweder lammfromm sein, oder ihr habt keine Zukunft. – Befreien Sie die Beamtinnen und Beamten doch von diesem Schwert, das über ihnen hängt.
Dann schauen Sie sich doch an, wer alles politischer Beamter ist. Man könnte meinen, der LKAPräsident müsste mindestens politische Beamter hoch zwei sein. Nein, das ist er nicht. Und so gibt es ganz viele Führungspositionen, die nicht von politischen Beamten besetzt sind.
Zum Beispiel sind seit mehr als zehn Jahren die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen Laufbahnbeamte. Wenn Sie mit denjenigen reden, die heute im Dienst sind, sagen diese Ihnen: Ich hätte mich gar nicht darum bemüht, es zu werden, wenn ich die Sorge gehabt hätte, dass ich jederzeit hätte abberufen werden können, weil irgendjemandem irgendetwas nicht passt.
Nehmen Sie vielleicht als Letztes den Qualitätsaspekt. Wie erfolgt denn die Ausschreibung? – Es gibt keine Ausschreibung. Hier wurde eben von den Kollegen von SPD und Grünen gesagt, es seien die Fähigsten da. Da kann ich nur sagen: Die Fähigsten können sich gar nicht bewerben, weil es gar keine Ausschreibung gibt. Woher wollen sie das überhaupt wissen?
Ich möchte Transparenz und kein Kuschelmuschel, und dafür sollte jeder hier eintreten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Schatz.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte zunächst einmal klarstellen, da es auch in der Debatte im Ausschuss teilweise
falsch dargestellt wurde, dass es bei diesem Antrag mit keinem Wort darum geht, das Institut des politischen Beamten als solches abzuschaffen oder zu kritisieren. Das Institut ist grundsätzlich sinnvoll. Es geht ausschließlich und ganz konkret darum, die Polizeipräsidenten aus dieser Regelung herauszunehmen – und das völlig zu Recht.