Vielen Dank, Herr Kollege Möbius. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Kollege Mostofizadeh.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und auch der Tatsache, dass wir unnötigerweise eine dritte Lesung zu diesem Sachverhalt durchführen, möchte ich mich kurzhalten. Da trotz wissenschaftlicher Anhörung, trotz mehrerer Verfahren in den Ausschüssen die Abgeordneten der Piraten offensichtlich von Anfang an nicht bereit waren, zu lernen, und die FDP sogar das Gegenteil gemacht hat – sie ist von einem Sachstand, den sie einmal begriffen hat, sogar noch abgewichen –, möchte ich für den Gesetzentwurf, der vorliegt, werben und die Zustimmung des Parlamentes erbitten.
Die Sachlage ist aus meiner Sicht relativ einfach zu verstehen. Wir hatten Schul- und Studienfonds in von der CDU zutreffend geschilderter Besitzlage. Jetzt gibt es einen fairen Ausgleich: 60 % für das Land, 40 % für die katholische Kirche bei der Aufteilung. Das Land verfügt dann endlich rechtskräftig über Vermögen, das ihm in der Nachfolge der vorherigen Gebietskörperschaften zusteht. Das Land entscheidet darüber, wofür es die staatlichen Mittel ausgibt. Das ist gut und richtig so.
Insofern sind wir froh über diesen Prozess – es ist ja richtig beschrieben worden – der, glaube ich, etwa 2001/2002 begonnen wurde. Die FDP hat danach fünf Jahre lang mit im Kabinett gesessen und hätte etwas anderes tun können. – Jetzt, Herr Witzel, da Sie nicht in der Regierung sitzen, hampeln Sie hier rum und wollen das Gegenteil verbreiten. Insofern spare ich mir unnötige Aufwiegeleien.
Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu, und lassen Sie uns das endlich dem Landesvermögen zuordnen! – Danke schön.
Alles klar. Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion ist der nächste Redner Kollege Witzel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf von Rot-Grün steht unter der Überschrift „Vermögensverzehr statt Vermögensbildung – Vermögensverbrauch statt nachhaltiger Haushaltspolitik“. RotGrün löst über Jahrhunderte gewachsene historische Vermögensmassen zur Bildungsförderung für einen einmaligen Kasseneffekt auf.
Dieser Strohfeuereffekt verfrühstückt konsumtiv dreistellige Millionenwerte, die danach für die eigentliche Stiftungsaufgabe nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser Kahlschlag ist rechtlich problematisch, nicht solide und keinesfalls nachhaltig. Deshalb organisiert sich auch Widerstand im Land, und sowohl im Rheinland als auch in Westfalen bereiten unterschiedliche Institutionen Klagen vor.
Frau Gebhard, weil Sie hier den Eindruck verbreitet haben, als gäbe es nur die eine Sichtweise der Dinge, möchte ich Ihnen einfach einmal vor Augen führen, wie sich die SPD an der betroffenen Basis verhält, genau da, wo die Destinatäre sitzen. Deshalb als kleine Impression: Ihre SPD-Fraktion im Kreistag von Euskirchen. Dort gab es eine große Berichterstattung, vor wenigen Tagen noch, ganz aktuell, über Ihren Funktionsträger Thilo Waasem; „Kölnische Rundschau“ vom 9. Januar und „WOCHENSPIEGEL“ vom 2. Januar 2014. Diese Delikatesse aus der SPD darf ich Ihnen hier präsentieren. Da heißt es zum einen – Zitat –:
„Es kann nicht sein, dass das Vermögen, das zur Förderung des St.-Michael-Gymnasiums gebildet worden ist, im Schwarzen Loch des Landeshaushalts verschwindet.“
„Ich kann nicht akzeptieren, dass die Stadt Bad Münstereifel mit der verantwortungsvollen Aufgabe der Instandhaltung und Unterhaltung alleine gelassen wird – insbesondere, wenn es ein zu diesem Zweck gestiftetes Vermögen gibt.“
Diese Zweckentfremdung ist ein fatales Signal für private Spender, für Menschen, die man in diesem Land dazu bewegen will, Stiftungen zu tätigen, Vermögenswerte für den allgemeinen Nutzen zu überlassen. Dann darf eben der Zweck nachher nicht rechtlich umgewandelt werden.
Besonders bemerkenswert, Herr Kollege, weil Sie die ganze Zeit dazwischenrufen, ist ja die Gleichheitsideologie, die Sie bei der Diskussion über dieses Thema immer präsentiert haben. Sie sagen: Alle haben doch dieselbe Regelfinanzierung. – Das ist ja der Punkt. Sie machen hier einen Vertrag zulasten Dritter. Es gibt eben einzelne Stiftungszuwendungen, Vermögensmassen, aus denen bestimmte Institutionen, bestimmte Aufgaben zusätzlich zur staatlichen Regelförderung finanziert worden sind. Die sollten wir nicht ohne Grund zerschlagen.
Wir wissen: Es gibt Grenzen staatlicher Finanzierung. Deshalb ist es außerordentlich wünschenswert, wenn es im Bildungsbereich zusätzliche Möglichkeiten durch gestiftetes Kapital gibt. Denn natürlich ist unter dem Strich, wenn Sie ein Vermögen in dreistelliger Millionenhöhe, das Bildungszwecken vorbehalten ist, umwidmen, in den allgemeinen Landeshaushalt integrieren, dort konsumtiv ausgeben, weniger Geld für Bildung da. Das kann nicht unser Ziel sein und dürfte es eigentlich auch in den Ressorts dieser Regierung, die für Bildung zuständig sind, nicht sein.
Wer Zuwendern signalisiert, dass politische Mehrheiten durch einfachen Gesetzesbeschluss die Zweckbindung von freiwillig überlassenem Vermögen einfach aufheben, wird die Stifterkultur in unserem Land ersticken. Ihr Vorgehen, Bildungseinrichtungen das Zubrot zu ihrer Regelfinanzierung zu entziehen, entspricht deshalb leider dem Geist der rot-grünen Landesregierung, den wir auch im Hochschulunfreiheitsgesetz finden, nämlich den Universitäten ihre Kompetenz zur eigenverantwortlichen Arbeit nehmen zu wollen.
Es gibt eine Reihe von Fragen, die bei den verschiedenen Erörterungen in der Tat aufgerufen worden sind. Warum, Herr Kollege, darf der Staat maximal zwei Jahre alte Gutachten haben, wenn er Immobilienvermögen verkaufen will? Hier haben Sie eine Datenbasis, die fast zehn Jahre alt ist, aus dem Jahr 2005, und dann, wie das Land selber sagt, mit vereinfachten Prognoseverfahren einfach nur fortgeschrieben wurde!
Da haben sie auch erfahren, dass es viele problematische Immobilien gibt. Die Petrikirche, 1.500 m³ in zentraler Lage in Münster, ist bei Ihnen mit einem einem Euro inventarisiert. Das ist nicht sehr überzeugend. Entweder gibt es da Denkmalschutzauflagen und Sanierungsaufwand, dann haben Sie einen
hohen negativen Wert, oder ein solches Filetgrundstück und Gebäude ist werthaltig. Ein Euro ist da keine sinnvolle, den tatsächlichen Vermögenswerten entsprechende Größenordnung. Deshalb gibt es viele Fragezeichen, die der Gesetzentwurf aufwirft, die vor Ort diskutiert werden.
Darum lehnt sich die SPD vor Ort, wo Destinatäre Kapital entzogen bekommen, dagegen auf. Das sollte Sie zu mehr Nachdenklichkeit anregen, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Witzel, ich darf Sie bitten, hier vorne zu bleiben. Sie kriegen nämlich noch 90 Sekunden Nachschlag. Herr Schulz hat …
(Zuruf: Nein, der kann nicht mehr! – Jochen Ott [SPD]: Das geht leider nicht! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Er hat schon zwei! – Zuruf: Geschäftsordnung! – Weitere Zurufe)
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben sie uns angeschaut. – Herr Schulz hat noch einmal 90 Sekunden Zeit für eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Herrn Witzel.
Vielen Dank, Herr Präsident, auch für den Prüfungsaufwand in diesem Kontext. – Ich musste leider auf die Kurzintervention zurückgreifen. Der Kollege Mostofizadeh hat die Frage leider nicht zugelassen, beliebt aber doch, qua Zwischenruf zu diskutieren.
Deswegen richte ich mich gern an Sie, Herr Kollege Witzel, im Hinblick auf die Frage der Zweckbindung, die hier so blumenreich dargestellt worden ist, dass sie für Bildung und schulische Zwecke herreichen soll. Gleichwohl sieht es aber so aus, dass diese Zweckbindung gemäß diesem Gesetz hier gerade aufgehoben werden soll und das Geld – zumindest das Barvermögen –, wie wir gehört hatten, in den allgemeinen Landeshaushalt übergehen soll.
Damit wäre nicht nur der eigentliche Zweck beseitigt, sondern auch die Intention, wie sie offensichtlich in der Vereinbarung mit der Kirche unterlegt wird, dass nämlich die Zweckbindung erhalten bliebe. Sie bleibt aber aufseiten der Landesregierung und damit dem Land Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht erhalten, sondern sie verschwindet.
Dementsprechend sieht es tatsächlich so aus, dass ganz klar ausschließlich zu Kassenzwecken ein Vermögen plattgemacht werden soll. Tatsächlich wird hier der Ablass an die Kirche in Höhe von 40 % des Gesamtvermögens gezahlt.
Da hätte ich gern von Ihnen gewusst, Herr Witzel, wie Sie die ganze Angelegenheit sehen. Sehen Sie sie ähnlich wie ich?
Herr Kollege Schulz, für mich persönlich – Sie haben mich angesprochen – stellt sich der Sachverhalt ganz klar dar: Wir haben eine große Vermögensmasse in einem ordentlichen dreistelligen Millionenvolumen gehabt, für die es eine Zweckbindung gab. Von niemandem wird bestritten, dass diese Zweckbindung „zur Förderung des Bildungsbereichs“ bis heute existiert hat. Punktuell sind immer wieder Bildungsprojekte gefördert worden.