Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Wenn der Arzt heute mit einem Kollegen redet, verletzt er nach der heute geltenden Berufsordnung die Schweigepflicht. Wenn dieser Arzt genauso ver

fährt, nachdem Ihr Gesetz in Kraft getreten ist – das sagen viele Gutachter –, bricht er ebenfalls die Schweigepflicht.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Dazu gibt es un- terschiedliche Auffassungen!)

Denn die Schweigepflicht, die im Bundesgesetz verankert ist, können wir nicht einfach im Rahmen des Heilberufsgesetzes aufheben. Das heißt, wir schaffen jetzt eine Pseudorechtssicherheit, die den Ärzten am Ende des Tages nicht hilft. Lassen Sie uns doch in Ruhe die Diskussion darüber führen. Das Heilberufsgesetz kann dies nämlich nicht leisten.

Ich möchte noch einen zweiten Aspekt nennen. Wenn wir darüber diskutieren wollen, ob die Schweigepflicht das niederrangige Gut ist und zum Schutze von Menschen aufgehoben werden muss, dann dürfen wir das nicht an einer Altersgrenze festmachen. Dann müssen wir über alle Schutzbefohlenen reden. Dann müssen wir über Kinder reden, dann müssen wir über Menschen mit Behinderung reden, und dann müssen wir auch über ältere Menschen reden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Also lassen Sie uns die Debatte doch richtig führen. Denn die Frage ist: Was ist verhältnismäßig, um die Schweigepflicht aufzuheben?

Dann müssen wir die Diskussion auf Bundesebene führen. Deswegen möchte ich an alle appellieren, dass wir im Interesse des Problems, das wir lösen möchten, eine konstruktive Diskussion führen. Dafür müssen wir beide Sachen machen. Wir müssen zum einen die Vernetzungsdiskussion und zum anderen das, was in der Jugendhilfe ankommen muss, diskutieren.

Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt aufgreifen, weil mich dieser immer sehr betroffen macht. Wir sollten uns angucken, welches Wissen und welche Kompetenzen viele Eltern von Kindern, die misshandelt worden sind, haben. Dieses Wissen sollten wir nutzen – das gilt insbesondere für Menschen, die in der Rechtsmedizin arbeiten –, um Misshandlungen zu erkennen und Kindern frühzeitig zu helfen.

Dieses Wissen, das da vorhanden ist, ist ein Wissen, das wirklich quer in der gesamten Jugendhilfe, im Kindergarten, in der Schule, also an allen Stellen, verankert sein muss. Denn die zwei Augen des Arztes sehen zu wenig.

Unser breites System der Jugendhilfe kann aber viel sehen, wenn es die Kompetenzen dafür hat. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss, auch wenn sie an der Stelle eher kontraproduktiv gelaufen ist. Denn ich bin davon überzeugt, dass bei uns allen das Kindeswohl im Vordergrund steht. Deswegen müssen wir nicht darüber streiten, ob ein Paragraf richtig ist. Vielmehr

müssen wir über den Weg diskutieren, und ich hoffe, dass die Einladung der Opposition gilt und wir zu einem Ergebnis kommen. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Ministerin hat die Redezeit der Landesregierung um 1:15 Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt natürlich auch den Fraktionen zur Verfügung. – Es bleibt aber dabei: keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Debatte zum Tagesordnungspunkt 15.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4819 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Auch das ist nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

16 Zeitnah Kommission zur Entwicklung eines

Lehrerjahresarbeitszeitmodells einsetzen – Lehrerverbände und bisherige Erfahrungen aus entsprechenden Modellen umfassend einbinden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4585

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Gebauer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen – und wenn ich „wir“ sage, meine ich nicht nur die Bildungspolitiker unter uns –, dass innerhalb der Kollegien eine Ungleichgewichtung bei der Arbeitsbelastung besteht, und das gilt nicht nur für die Korrekturfächer, sondern auch für das Engagement außerhalb von Unterrichtszeiten und Vorbereitungen, das aus den verschiedensten Gründen, deren Bewertung mir nicht zusteht, unterschiedlich ausfällt.

Bei dieser wichtigen Frage der Ungleichgewichtung geht es zum einen um Fairness und Gerechtigkeit und zum anderen um die Verantwortung des Landes, die wir in Bezug auf die Gesundheit unserer Landesbediensteten tragen. Auch in Zeiten des Inklusionsprozesses stellt sich die Frage eines Lehrerarbeitszeitmodells mit wachsender Dringlichkeit. Das zeigen uns die vielen Gespräche in den Schulen bzw. auch hier im Hause. Das heißt, wir brau

chen eine klare Erfassung und Fakturierung der Unterrichtszeit wie auch der Systemzeit. All das sind Gründe dafür, dass sich bei der Lehrerarbeitszeit endlich etwas tun muss.

Meine Damen und Herren, bereits 1999, also vor inzwischen 15 Jahren, hat Mummert & Partner auf die Ungleichgewichtung hingewiesen. Passiert ist bis heute aber einfach zu wenig. Wir verfügen allerdings mit dem sogenannten Mindener Modell über ein erfolgreiches Beispiel hier in Nordrhein-Westfalen, wie bei konstanter Zustimmung des Kollegiums eine faire Gestaltung der Lehrerarbeitszeit möglich ist.

Auch wird mit diesem Modell nachweislich ein Beitrag zur Gesundheitserhaltung der Pädagogen geleistet, und darüber hinaus gelingt sogar eine Minimierung des Unterrichtsausfalls, an der wir alle fraktionsübergreifend interessiert sind. Beispiele, wie ein solches Modell breit und erfolgreich umgesetzt werden kann, gibt es aber auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Meine Damen und Herren, die Sympathien der FDP-Fraktion für ein solches Modell dürften hinreichend bekannt sein, und es dürfte auch bekannt sein, dass wir hier ein schnelleres Voranschreiten begrüßen würden.

Auch andere Fraktionen haben in der vergangenen Legislaturperiode zu diesem Thema konstruktive Gespräche geführt. Dennoch – auch das gehört zur Wahrheit mit dazu – bestehen bekanntermaßen in der Öffentlichkeit und auch bei einigen Verbänden Vorbehalte, und daher plädieren wir dafür, dass zumindest zeitnah die von Rot-Grün in der Vergangenheit angekündigte und versprochene Kommission zur Entwicklung eines Lehrerarbeitszeitmodells eingesetzt wird.

Hier sollten aus unserer Sicht die Erfahrungen der Lehrerverbände in den anderen Bundesländern, die wissenschaftliche Begleitung und vor allen Dingen der Erfahrungsschatz der Akteure des Mindener Modells entsprechend eingebunden werden. Wenn eine solche Kommission dann eingesetzt ist, ist es in unseren Augen auch unerlässlich, dass ein klarer Zeitrahmen für die Präsentation dieser Ergebnisse vorgegeben wird.

Wir als FDP-Fraktion sind der Meinung, dass wir diese Gerechtigkeitsfrage endlich anpacken sollten. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, von dem ich hoffe, dass er im Interesse aller Beteiligten, nämlich der Lehrerinnen und Lehrer, aber auch der Kinder und Jugendlichen, sach- und fachgerecht im Schulausschuss diskutiert wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Feuß das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe zwei Gäste auf der Tribüne! Interessant bei dem Thema ist: Frau Gebauer ist die einzige der jetzt Vortragenden, die Schule nicht aus der Sicht der Lehrkörper kennt, sondern aus der Sicht der Mutter. Das ist ja auch ein ganz wichtiger Faktor.

Und: Das Thema „Lehrerarbeitszeit“ wurde auch schon in der letzten Legislaturperiode aufgrund eines FDP-Antrages behandelt. Der war eindeutig auf das Mindener Modell fokussiert. Dieses Modell ist aber nur eines von vielen und wurde in NRW, wenn ich richtig informiert bin, nur von sechs Schulen ausprobiert. Es gibt auch noch andere Modelle: das Hamburger Modell, das Bremer Modell und verschiedene Modelle der Lehrerverbände. Wenn wir über Modelle diskutieren, dann müssen die Erfahrungen aller Modelle berücksichtigt werden.

Neben der rein zeitlichen Belastung durch Korrekturfächer müssen aber bei der Berechnung der Lehrerarbeitszeit auch psychische und physische Belastungsfaktoren Berücksichtigung finden. Es ist für Lehrer ziemlich schwierig und anstrengend, in einem ersten Schuljahr Musik oder Sport zu unterrichten und von daher auch sehr belastend, während es in einem gymnasialen Oberstufenleistungskurs in Deutsch oder Mathematik doch anders zugehen kann und wesentlich entspannter ist. Ich zitiere zu diesen Worten Ministerin Frau Löhrmann mit Erlaubnis des Präsidiums, die in ihrer Rede am 10. November zu der gleichen Thematik Folgendes gesagt hat – ich zitiere –:

Ich bin selbst Korrekturfachlehrerin mit Englisch und Deutsch gewesen und habe auch immer Oberstufen und Abiklausuren gehabt. Ich halte aber nichts davon, diese Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer gegeneinander auszuspielen und höher zu gewichten als die Belastung, die sechs Stunden in der Turnhalle oder in einer Klasse hintereinander ausmachen.

Das Thema „Lehrerarbeitszeit“ ist also sehr vielschichtig und selbstverständlich müssen dabei auch die Lehrerverbände gehört werden. In der Anhörung in der letzten Wahlperiode am 6. Juli sind dazu auch schon einige wichtige Erkenntnisse zutage gekommen. Bisher ist es so, dass die Lehrerarbeitszeit nach Pflichtstunden berechnet wird, die unterschiedlich sind, je nach dem, in welcher Schulform die Lehrkräfte unterrichten.

Wenn wir aber über Lehrerarbeitszeit diskutieren, sollten wir auch einmal das Lehrerleitbild in den Blick nehmen. Was muss denn heutzutage eine Lehrkraft in den einzelnen Schulformen und in den einzelnen Schulstufen leisten? Die gesellschaftli

chen Bedingungen haben sich total gewandelt. Früher galt: Familie erzieht, Schule bildet. – Das ist heute längst nicht mehr der Fall. Auch die Kolleginnen und Kollegen, die am Gymnasium unterrichten, müssen sich jetzt mit dem Phänomen der Erziehung auseinandersetzen. Und Lehrerinnen und Lehrer müssen neben der unterrichtlichen Tätigkeit beraten, diagnostizieren, fördern und eben auch erziehen.

(Beifall von der SPD)

Und in einem greift der Antrag der FDP in meinen Augen ganz klar zu kurz: Darin werden nur die weiterführenden Schulen in den Blick genommen. Aber auch in der Grundschule wird engagierte Arbeit geleistet, und da ist die Lehrerarbeitszeit auch entsprechend zu gewichten.

(Beifall von der SPD)

Kurze Rede langer Sinn: Der Überweisung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung werden wir zustimmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Feuß. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Birkhahn.

Frau Präsidentin! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Die Diskussion, die dieser Antrag hervorruft, geht um Lehrerarbeitszeit. Das ist erst einmal sehr positiv; denn das ist eine Diskussion, die noch lange nicht erschöpfend und umfassend geführt worden ist. Wir haben eben gehört: Seit 1999 steht sie im Fokus. Seit 2007 laufen Modelle, um die Lehrerarbeitszeit aus ihrer Ungleichgewichtung herauszubringen. Und 2010 gab es eine Festlegung im Koalitionsvertrag, dass man eine Kommission einsetzen möge, die sich nun wirklich umfassend mit diesem Themenbereich auseinandersetzt.

Nun, seitdem sind keine Schritte erfolgt. Man mag unterstellen, da mag eine Vermeidung der Bearbeitung dahinterstehen.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich denke, der Grund, dass wir noch nicht weitergekommen sind, liegt darin, dass es kein Wohlfühlthema ist. Das ist wirklich kein Thema, bei dem man mit Sicherheit sagen kann: Wir können mit bestimmten Kriterien die unterschiedliche Durchdringung von Gehalten in Novellen festlegen und in Vergleich zu Mathematikarbeiten mit unterschiedlichen Arbeitsniveaus setzen. Wir können nicht direkt den Vergleich setzen zwischen dem Aufwand bei Korrekturarbeiten und der Sichtung von Materialien bei Geschichts- und Biologielehrern. Wir können schon gar nicht überlegen, was die Durchführung von Sportstunden in einer Mehrfachhalle für eine

Belastung sein kann. Es gibt ganz unterschiedliche Bereiche, die wir miteinander in ihrem Belastungsumfang vergleichen und gewichten müssen.

Darüber hinaus darf ich noch die Fragen anführen: Wie steht es denn mit dem Engagement bei der erzieherischen Arbeit, mit dem gesamten pädagogischen Engagement? – Auch das sind Bereiche, die Belastungen hervorrufen und die man bei dieser Diskussion auch in den Blick nehmen muss. Es geht nicht um die Bewertung, sondern darum, dass wir dieses Ungleichgewicht beim Aufwand analysieren, gewichten und dann auch in einen Vergleich setzen.

Die Beschäftigung mit dem Thema „Belastungen in der Lehrertätigkeit“ ist dringend; denn wir haben sehr lange gebraucht, um diese überfällige Diskussion nach vorne zu bringen. Glücklicherweise kann ich sagen, dass eine beifallheischende Einschätzung eines Altbundeskanzlers über die Lehrerinnen und Lehrer inzwischen von den wenigsten als zutreffend anerkannt wird. Das ist ja auch schon über ein Jahrzehnt her.