Astrid Birkhahn
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Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Frau Ministerin Löhrmann, am Ende dieser Wahlperiode muss ich sagen: Sie sind mit Ihrer Schulpolitik gescheitert.
Das erkennt man am deutlichsten daran, dass diejenigen, die die wichtigste Aufgabe in unserem Schulsystem haben – nämlich die Lehrerinnen und Lehrer –, sehr unzufrieden, ja geradezu desillusioniert sind. Die Lehrkräfte sollen nämlich guten Unterricht anbieten können. Aber Sie als Schulministerin stehen nicht hinter den Lehrkräften, sondern überlasten sie mit immer mehr Aufgaben, die sie auf Dauer nicht mehr leisten können. Die Umfragen von GEW und VBE sind ein deutlicher Beleg für diese Feststellung.
Unser Antrag ist ein Ansatz, um die Situation zu verbessern. Wir haben immer wieder auf den Schulleitermangel aufmerksam gemacht und tun es heute erneut. Vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen, in erster Linie Grund- und Hauptschulen, fehlt eine Schulleitung. Aktuell müssen mehr als 700 Schulen in unserem Land ohne Rektorin oder Rektor auskommen. Damit ist fast jede siebte Schulleitungsstelle unbesetzt. Das sind 13,5 %.
Hintergrund ist auch die lang anhaltende Weigerung der rot-grünen Landesregierung, Schulleitungen entsprechend ihrer Verantwortung zu besolden. Noch häufiger als Schulleiter fehlen deren Stellvertretungen. An einem Viertel der Schulen ist dieser Posten nicht besetzt.
Die Erhöhung der Besoldung der Konrektoren bei Grund- und Hauptschulen auf mindestens A13 ist dringend notwendig, damit die eklatante Ungleichbehandlung der Konrektoren korrigiert wird.
Schulleitungen müssen bei ihren Aufgaben entlastet werden – nach unserer Vorstellung durch den verstärkten Einsatz von Schulverwaltungsassistenten. Das ist eine Forderung, die wir schon häufig gestellt haben.
Was haben Sie getan? Sie haben die Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulverwaltungsassistentenstellen abgeschafft. Mit Interesse habe ich gelesen, dass im Wahlprogramm der SPD solche Entlastungspersonen unter einer anderen Bezeichnung wieder ins Feld geführt werden.
Aber nicht nur an Schulleitungen fehlt es, sondern auch an Lehrerinnen und Lehrern – besonders an den Grundschulen. Wie man voraussehen kann, wird die Situation immer schlimmer. Was haben Sie getan? Sie sind seit sieben Jahren an der Regierung. Sie wussten, dass durch die Verlängerung des Studiums für die Primarstufe eine Versorgungslücke zu bewältigen ist.
Aber gehandelt haben Sie nicht. Der Unterrichtsausfall wird immer größer. Dringend sind eine durchdachte Strategie gegen den Lehrermangel und eine Werbeoffensive für das Lehramtsstudium notwendig.
Aber vor allem, liebe Frau Löhrmann, haben Sie sich geweigert, die Frage der Besoldung für alle Lehrkräfte anzugehen.
Die Angleichung der Besoldung für alle Lehrerinnen und Lehrer ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der Attraktivität des Berufs.
Das Land konkurriert mit der Wirtschaft. Wie sollen wir die besten Köpfe und geeignetsten Persönlichkeiten für unsere Kinder gewinnen? Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht?
Selbstverständlich können wir leider nicht von heute auf morgen alle Gehälter angleichen; das wissen wir alle. Aber man muss das Problem angehen, damit man zu einer Lösung kommt.
Der strukturell marode Haushalt der rot-grünen Landesregierung
und Ihre Verschuldungspolitik gehen an dieser Stelle zulasten unserer Kinder. „Kein Kind zurücklassen“ ist eine Farce und entlarvt sich selbst.
Frau Ministerin, legen Sie bis zur nächsten Plenarsitzung Eckpunkte für einen Stufenplan vor,
der die Ungerechtigkeit in der Lehrerbesoldung, wozu auch das Ungleichgewicht bei der Vergütung von angestellten und verbeamteten Lehrkräften gehört, beseitigt. Diese Eckpunkte können wir dann gemeinsam mit Lehrerverbänden in allen Einzelheiten diskutieren und überarbeiten.
Frau Ministerin Löhrmann, geben Sie sich einen Ruck. Setzen Sie vor der Wahl noch ein hoffnungsgebendes Zeichen für unsere Lehrerinnen und Lehrer.
Herr Präsident! Sehr geehrte Herren und Damen! Diese zweite Revision des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ist notwendig geworden durch Gesetzesentscheidungen des Verfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sowie natürlich durch die UN-Behindertenrechtskonvention.
Im Lauf der Beratungen über diesen Gesetzentwurf der Landesregierung und auch im Verlauf der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich gezeigt, dass auch Experten und Verbände weitestgehend den vorliegenden Entwurf mittragen.
Vor diesem Hintergrund finde ich es umso bedauerlicher, dass die Landesregierung im Vorfeld eine Vorabrevision der Änderungen zum Gesetzentwurf angekündigt hatte, dann jedoch keinerlei Bemühungen für eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit mehr zeigte.
Bei diesem wichtigen Thema wäre dies ausdrücklich zu begrüßen gewesen. Dann nämlich hätten wir wichtige Fragen im Sinne der Betroffenen gemeinsam klären können.
In diesem Gesetzentwurf geht es um die Rechte der Betroffenen im Fall einer Zwangsbehandlung und
ganz konkrete rechtliche Rahmenbedingungen. Warum können SPD und Grüne es sich nicht verkneifen, über das Ziel hinauszuschießen und auch auf therapeutische Inhalte einzugehen? Ich nenne nur die milieutherapeutische Betreuung und die Umsetzung in Einrichtungen und Krankenhäusern.
Ebenso hätte im Vorfeld der heutigen zweiten Lesung gerne detailliert über die Regelungen für Minderjährige gesprochen werden können. Gerade bei Kindern oder Jugendlichen, die keine eigenen Rechtsmittel gegen eine Zwangsbehandlung geltend machen können, finden wir es angemessen, dass die Genehmigung durch die Sorgeberechtigten und eine richterliche Zustimmung gleichermaßen vorliegen müssen. Im Sinne des Kindeswohls kann es nur richtig sein, eine zweite Meinung zwingend einholen zu müssen. Auch Eltern sind in einer solchen schwierigen Lage oft überfordert. Sie sind froh, wenn sie die Verantwortung mit einer erfahrenen Richterin oder einem erfahrenen Richter teilen können, auch wenn dies einen Eingriff in das Sorgerecht bedeutet.
Unser Wunsch war, dass hier erfahrene Richter und Richterinnen von Familiengerichten Recht sprechen. Dies ist aber bei der gegenwärtigen Rechtslage nicht der Fall, weil diese Entscheidung durch Verwaltungsgerichte getroffen würde. So muss der Bund die notwendigen Änderungen erlassen. Dafür werden wir uns am entsprechenden Ort einsetzen.
Heute bleibt uns nur, unseren Änderungsantrag zurückzuziehen.
Dem Änderungsantrag der FDP stimmen wir zu.
Die Anträge der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Seit 2011 haben wir in Nordrhein-Westfalen neben der Studienberatung ein Landesprogramm, das erst einmal das Übergangssystem von der Schule in den Beruf neu regelt. Ich denke, die Absicht, das gut und umfassend zu tun, ist begrüßenswert.
Dieses Landesprogramm bietet Orientierung und Vorbereitung auf die Berufswelt. Es bietet eine verbindliche Perspektive. Das ist ein Pluspunkt, den ich in meiner Rede voranstellen möchte.
Es gibt noch zwei weitere Pluspunkte, die ich besonders erwähnen möchte: Der Ansatz, dieses Übergangssystem für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, ist erst einmal grundsätzlich positiv. Und es ist auch positiv, dass man mit Modulen arbeitet, deren Standards wirklich getestet sind, und dass die Qualität entsprechend auch sichergestellt wird.
Für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung gibt es ein Programm „Schule trifft Arbeitswelt“, abgekürzt STAR. Das hat die gleichen Module, und es soll bis 2019 unter das Dach von KAoA geführt werden – soweit, so gut. Es stellt sich die Frage: Werden durch diese Zusammenführung die besonderen Ansprüche an inklusive Berufsorientierung erfüllt? Bedeutet Inklusion: Für alle das gleiche?
Ich möchte einen Blick werfen auf inklusive Schulen, die erfolgreiche Konzepte für eine inklusive Berufsorientierung entwickelt haben. Hier waren wesentliche Elemente zum Beispiel die Arbeit mit vertrauten Bezugspersonen, eine intensive Einbeziehung der Eltern und auch die Einbindung von Vorbildern, von Menschen mit Schwerbehinderung oder Behinderung, die im Berufsleben erfolgreich integriert sind.
Ein weiteres Merkmal ist die Arbeit in kleinen Gruppen, ein anderes überschaubare, abgegrenzte Aufgaben und Erprobungsverfahren mit der Sicherstellung von Assistenz, sodass der Mensch mit einem besonderen Schwerpunkt, mit einer besonderen Behinderung, mit einer besonderen Förderbedürftigkeit auch entsprechend gefördert werden kann.
Das Landesprogramm KAoA hat nun bei der Übertragung auf Menschen mit Handicaps eine Schwäche. Denn es zwingt die Konzepte, die entwickelt sind, die erfolgreich und bewährt sind, in dieses KAoA-Korsett. Das bedeutet, wir haben große Gruppen, wir haben Bildungsträger, die das Angebot ausgeschrieben haben. Wir haben organisatorische Probleme dergestalt, dass bisher inklusiv Beschulte nach Förderschwerpunkten separiert werden und dann ihre unterschiedlichen Schwerpunkte abarbeiten.
Und wir haben eine Schwäche in der Ergebnismitteilung. Hier wird einfach das Ergebnis mitgeteilt, ohne auf die Stärkenorientierung besonders einzugehen. Hier wird deutlich: Die sture Übertragung des modularen Konzepts ist nicht zielführend.
Die Zielsetzung unseres Antrags ist insofern eine Anpassung dieses Berufsorientierungsprozesses, ohne die Standards zu unterlaufen. Das heißt, dass wir genau schauen müssen: Wie können wir das bei dem Modul Potenzialanalyse ausgestalten? Wie können wir die Zusammenarbeit mit Eltern ausweiten? Wie können wir es ermöglichen, dass Vorbilder im Berufsleben erfahrbar sind?
Inklusion ist nicht: Für alle das Gleiche. Wir von der CDU-Fraktion meinen, dass Inklusion Freiheit und Flexibilität braucht und der Maßstab für das Gelingen einer Maßnahme sein muss, dass der Ertrag für die Jugendlichen bestmöglich ist.
Ich freue mich auf den Austausch im Ausschuss. Ich denke, dass man daran hohe Erwartungen haben kann, weil wir in dieser Angelegenheit immer eine
deutliche Fachlichkeit an den Tag legen. – Für heute herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Meine Herren, meine Damen! Der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefährdungen ist eine der vornehmsten und wichtigsten Aufgaben staatlicher Gesundheitspolitik. Und dazu gehört auch in ganz entscheidender Weise die Eliminierung von Infektionskrankheiten.
Die Vorrednerinnen haben sehr deutlich gemacht, in welchen Bereichen man aktiv ist, wie dringend das Impfen ist. Aber ich möchte an einer bestimmten Stelle noch einmal nachfassen, um deutlich zu machen, wie wichtig dieses Thema Impfen ist, weil es uns alle angeht und uns alle betrifft.
Nehmen wir das Beispiel der Masern, dieser schrecklichen Infektionskrankheit, die hoch ansteckend ist, Komplikationen hat und auch tödlichen Ausgang zeitigen kann. Das muss man ganz klar sehen. Das ist keine Kinderkrankheit, sondern etwas, was uns stark beschäftigt.
Wir können natürlich sagen: Wir haben ja eine gute Impfquote. Wir haben eine Durchimpfungsquote von 94,9 %. Das ist doch schon recht gut. – Aber wir müssen der Redlichkeit halber auch sagen: Immer wieder erleben wir den Ausbruch von Masernepidemien in einem begrenzten Raum. Deswegen muss man ganz klar feststellen: Die bereits erreichte Quote ist nicht ausreichend. Das Risiko bleibt.
Die Impfpraxis in unserem Land muss verbessert werden. Da hilft wirklich nur Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung. Das ist nichts, was einmal geschieht, sondern etwas, an dem man dranbleiben muss. Frau Lück hat auf die guten Ansätze hingewiesen, aber wir müssen kontinuierlich weiter am Ball bleiben.
Und bei dieser Aufklärung müssen wir uns auch den Diskussionen und Fragen stellen, die da lauten: Ist Impfen sinnvoll? Ist Impfen gefährlich? Wir müssen das Misstrauen auflösen, das immer noch in vielen Kreisen vorhanden ist. Und wir müssen die Wirksamkeit wirklich explizit herausstellen.
Wir müssen auch bei manchen vorhandene Fehlinformationen relativieren, dass kleine Kinder doch gar nicht geimpft zu werden bräuchten, dass sie noch diesen sogenannten Nestschutz hätten. Da muss man differenziert deutlich machen, dass das für ein bestimmtes Alter, für eine bestimmte Art von Krankheiten gilt, aber dass das kein genereller Schutz ist.
Das Ziel unserer Aufklärung, denke ich, ist in mehrfacher Hinsicht festzumachen, nämlich darin, zum einen die Impfraten zu erhöhen, aber auf der anderen Seite auch deutlich zu machen, dass die Eigenverantwortung das entscheidende Moment ist. Es kann nicht sein, eine Impfpflicht zu fordern, sondern das Individuum, der Einzelne, die Einzelne muss erkennen: Das ist meine Verantwortung, und ich setze mich entsprechend ein.
Die zweite Schwachstelle, um die es geht, sind die Impflücken. Sie gilt es zu vermeiden. Einmal geimpft heißt noch lange nicht, dass es einen lebenslangen Schutz gibt, sondern man muss auf die Auffrischungsimpfungen achten. Da ist ganz deutlich, dass wir ein System schaffen müssen, das die Vergesslichkeit der Menschen auslöschen kann und wirklich dazu führt, dass man an diese Termine denkt.
Von daher kann der Anschluss an die Arbeit der Lenkungsgruppe sehr hilfreich sein, damit die einzelnen Aspekte – die Kooperation, die Aufklärung, das Warmhalten des Themas, das Arbeiten mit dem Thema – wirklich gut bearbeitet werden können.
Meine Herren, meine Damen, Impfen ist keine Privatangelegenheit. Wir müssen das Bewusstsein in der Gesellschaft schärfen, dass wir eine Verantwortung für den Schutz der uns Anvertrauten, für unsere Kinder, für die Menschen, die mit uns leben, haben. Wir müssen das Bewusstsein dafür schärfen, dass wir auch für den Schutz der Gesellschaft verantwortlich sind.
Mir ist einmal ein schönes Beispiel erzählt worden, was Impfen eigentlich bedeutet. Dann nämlich gilt das Motto: Wenn ich geimpft bin, habe ich einen Schutzschirm, den ich aufspannen kann. Wenn jeder Geimpfte seinen Schutzschirm mit sich trägt, dann können wir auch die schützen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aus Unverträglichkeitsgründen nicht geimpft werden können. Die können wir durch den gesamten Schutz, durch unsere Schirmchen, schützen. Wenn wir allerdings keine Schirme haben, weil wir der Meinung sind, impfen lohne nicht und deshalb lasse man es sein, dann gefährden wir unsere Nachbarn, dann gefährden wir die Menschen, die mit uns leben. Deswegen ist es wichtig, dass das Bewusstsein wächst: Impfen kann schützen.
Wir haben Maßnahmen im Land, die angewandt werden und die auch wirksam sind. Aber es ist nicht die Zeit, sich zurückzulehnen und zu sagen „das ist genug“, sondern die Intensivierung der Maßnahmen ist angezeigt.
Die erneute Diskussion im Ausschuss wird die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung deutlich machen. Ich denke, das wird eine sehr fachbezogene
und hoffentlich auch ergebnisorientierte Diskussion. – Heute danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von der CDU und Dietmar Brockes [FDP] Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Birkhahn. – Für die Fraktion Die Grü- nen spricht Herr Ünal. Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Impfschutz haben wir im Landtag bereits mehrfach beraten. Wie schon bei den letzten Beratungen können wir auch heute feststellen, dass NRW bei der Erreichung der Impfquote zu den führenden Bundesländern gehört.
Nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts können wir sagen: Bei einer Durchimpfungsquote von 97,8 % bei den ersten Impfungen und 94,6 % bei der zweiten Masernimpfung könnte diese Quote nach unseren Beratungen sogar noch um einen halben Prozentpunkt erhöht werden. Das heißt: Seit 2013 haben wir die Durchimpfungsquote erhöhen können.
Die von der Weltgesundheitsorganisation zur Elimination, also dem weitgehenden Verschwinden der Masern genannte Durchimpfungsquote von 95 % ist fast erreicht. Damit liegen wir im Vergleich der Bundesländer ziemlich an der Spitze. Durchschnittlich liegt die Quote in den westdeutschen Bundesländern bei 92,6 % und in den neuen Bundesländern bei 93,8 %. So gesehen liegen wir bei den alten Bundesländern an der Spitze. Das heißt, unsere Maßnahmen in NRW zeigen schon Wirkung.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklungen müssen wir natürlich davon ausgehen, dass nicht alle Bevölkerungsgruppen durchgängig einen umfassenden Impfschutz aufweisen. Deshalb existiert in NRW seit mehreren Jahren eine Reihe von Projekten zur Erhöhung der Durchimpfungsrate. Beispiele finden sich in erster Linie bei der Primär- und der Sekundärprävention.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Fachtagungen in öffentlichen Gesundheitsdiensten oder Schulungen der Ärztinnen und Ärzte seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen. Hier ist man sehr aktiv. Ein weiteres Ziel ist es, den Impfschutz in den Schulen zu einem Thema zu machen. Das alles sind wirksame Maßnahmen, die wir bereits erfolgreich durchführen.
Zudem müssen die Akteure sicher auch ein bisschen angeschoben werden. Das hat die Landesregierung 2013 getan, indem nämlich eine Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen über Rahmenvereinbarungen begonnen wurde.
Ich muss ehrlich zugeben, dass bis heute noch kein Ergebnis vorliegt, aber dafür sind letztlich die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenkassen verantwortlich. Ein solches Ergebnis kann nicht die Landesregierung oder das Parlament vorschreiben. Jedoch müssen wir den Beteiligten deutlich machen, dass wir eine solche Rahmenvereinbarung zum Impfschutz in NRW brauchen und dass sie auf ein Ergebnis hinwirken mögen.
Zur Durchsetzung des Impfschutzes wurden im Nationalen Impfplan 2012 Ziele formuliert. Die Akteure der Nationalen Impfkonferenz überprüfen, ob diese Ziele in Deutschland eingehalten werden. Ich glaube, dass mit der im Mai 2016 gegründeten „Nationalen Lenkungsgruppe Impfen“ ein guter Ansprechpartner und ein wichtiges Koordinierungsgremium zur Verfügung steht. Das ist eine richtige Maßnahme, um auf Bundesebene sämtliche Maßnahmen koordinieren und vernetzen zu können und daraus wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen.
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich sowohl finanziell als auch ideell an den bundesweiten Aktivitäten, vor allem bei der Mitfinanzierung der Geschäftsstelle der Nationalen Impfkonferenz. Diese ist zwar im bayerischen Gesundheitsministerium eingegliedert; aber NRW beteiligt sich nach dem Königsteiner Schlüssel finanziell an dieser bundesweiten Initiative.
Vieles ist schon auf den Weg gebracht, einiges ist noch zu tun. Darüber können wir im Fachausschuss ausführlich diskutieren. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Fachausschuss zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über diesen Antrag und über einen Personenkreis, der innerhalb der Schulgemeinde, der Schülerinnen und Schüler, einen relativ kleinen Raum einnimmt. Es sind ungefähr 17.000 Schülerinnen und Schüler, die den Förderschwerpunkt Sprache haben. Sie werden beschult im gemeinsamen Unterricht – ungefähr 7.000 –, aber auch in Förderschulen, in Grund- und Hauptschulen.
Von diesen 10.000, die in diesen Förderschulen unterrichtet werden, kommt eine große Rückführungsquote – meine Vorrednerin hat das eben auch schon gesagt – in der Regelschule wieder an, weil die Förderung in diesem frühen Alter sehr erfolgreich sein kann. Von daher ist das etwas, was sichtbar, hörbar und fühlbar auch als Erfolg gewertet werden kann.
Die Schulen sind von Eltern sehr nachgefragt, weil sie diese Erfahrungen haben und weil sie wissen: Das ist keine Einbahnstraße.
Diejenigen, die über die Grundschulzeit hinaus an einer Förderschule bleiben und eine weitere Förderung brauchen, sind wirklich eine verschwindend kleine Gruppe. Aber ich denke doch, dass es sinnvoll ist, mit der FDP den Blick auf die gegenwärtigen Defizite innerhalb der Förderung dieser Gruppe zu lenken.
Ich möchte aus dem Antrag zwei Bereiche herausgreifen – meine Vorrednerin hat das eben auch schon deutlich gemacht –:
Erstens. Die Förderung wird nur bis zum Ende der Vollzeitschulpflicht durchgeführt, also bis zum Ende der Sekundarstufe I. Das ist bisher die geltende rechtliche Regelung; auch das ist gesagt worden. Dennoch stellt es einen Bruch dar, dass nach der 10. Klasse keine weitere Förderung stattfinden wird.
Man kann sagen: Das war immer so. – Nichtsdestotrotz müssen wir konstatieren, dass unsere Gesellschaft hinsichtlich der Inklusion, hinsichtlich der Prozesse, die zur Inklusion führen, umdenken muss und dass sie auch bereit ist umzudenken. Ich möchte fordern: Auch die Bürokratie muss umdenken, und sie muss sich überlegen: Wie können wir die bisherigen Gesetzeslagen entsprechend angleichen?
Den Förderbedarf zu negieren, ist nicht hilfreich für die Betroffenen. Man müsste wohl weitere Überlegungen anstellen, wie ich diese Menschen begleiten und letztlich beratend unterstützen kann. Zunächst einmal: Welcher Bedarf ist notwendig, ein sonderpädagogischer oder ein medizinischer? Das muss letztlich im Einzelfall begleitend unterstützt und hinterfragt werden.
Die nächste Frage ist: Wie und wo kann dieser Bedarf bedeckt werden? Er ist vorhanden. Wir können nicht sagen: Dafür sind wir nicht zuständig. – Eltern, die bisher in der Rolle der von den Institutionen unterstützten Erziehungsberechtigten waren, sollen jetzt selbst aktiv werden. Sie müssen da zu Anfang deutlich begleitet werden.
Ich finde auch, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch notwendige Unterstützung erhalten müssen.
Alle diese Fragen wegzuschieben, führt nicht dazu, dass den Betroffenen geholfen wird. Wir haben uns in Bezug auf die Verfolgung der inklusiven Ziele vorgenommen, dass niemand schlechter gefördert und schlechter unterstützt werden soll als bisher. Ich muss ganz deutlich machen: Diese Perspektive ist nicht zufriedenstellend.
Zweitens. Die Gewährung von Nachteilausgleichen ist von Ihnen, Frau Spanier-Oppermann, auch angesprochen worden. Wir haben in einer breiten Initiative hier im Hause darauf hingewirkt, dass dieses Verfahren deutlich erleichtert wird und direkter gehandhabt werden kann.
Der Förderschwerpunkt „Sprache“ ist aber explizit ausgenommen worden. Auch hier müssen wir uns Gedanken machen, ob das sinnvoll ist und ob es nicht im Einzelfall eines besonderen Ausgleichs bedarf. Man kann nicht einfach sagen, der Förderschwerpunkt sei ausgenommen. Da müssen wir entsprechend aktiv werden. Wenn wir das nicht tun, konterkarieren wir die Maxime „Kein Kind zurücklassen!“ Bisher wird zwar kein Kind zurückgelassen. Aber wehe, wenn du älter bist! Dann stehst du alleine da.
Meine Herren, meine Damen, ich setze große Hoffnung auf die Diskussion im Ausschuss, weil ich denke, dass es uns um die Hilfe für die Betroffenen gehen wird. Wir wollen Teilhabe in unserer kommu
nikationsorientierten Welt ermöglichen, und wir wollen gemeinsam Schritte zu einer inklusiven Gesellschaft gehen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Meine Herren, meine Damen! Die Krebserkrankung ist eine Geisel unserer Zivilisationsgesellschaft und nach Herz
Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache. Jeder vierte Todesfall in unserer Gesellschaft ist auf eine Krebserkrankung zurückzuführen.
Bei Frauen ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung. Wir haben ungefähr 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr. Gewiss – Frau Jansen hat gerade darauf hingewiesen – gibt es Risikofaktoren, die aus der Lebensweise kommen, es gibt aber auch genetische Dispositionen.
Insgesamt muss man aber sagen: Gesellschaftlich gesehen haben wir eine hohe Betroffenenquote. Angesichts der Anzahl an Krebserkrankungen ist Brustkrebs auch eine häufige Todesursache. Daher ist das Thema des Antrags der FDP ganz wesentlich. Es ist wichtig, genau darauf zu achten.
Es gibt Fortschritte in der Forschung, bei der Früherkennung und bei der Therapie. Diese Fortschritte erhöhen die Überlebenschancen. Das muss man ganz deutlich sehen. Es geht nicht um Vorsorge und Schutz, sondern wirklich darum, dass man früh erkennt, damit man dann auch entsprechend früh handeln kann.
Das Mammografie-Screening-Programm ist eine Maßnahme der Früherkennung. Das macht deutlich, dass man so früh wie möglich flächendeckend und bei hoher Qualität, weil es wirklich von Experten und Expertinnen durchgeführt wird, Früherkennungsmaßnahmen durchführen kann. Die Grundlage, auf der das Programm gestartet wird, ist die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.
Jetzt kommen die Kosten ins Spiel. Die Krankenversicherung sagt: Wir übernehmen alle zwei Jahre die Kosten für eine Untersuchung, aber wir beschränken den Personenkreis auf 50- bis 69Jährige. – Das ist eine Setzung, die sicher auch etwas mit finanziellen Erwägungen zu tun hat. Ich sage ganz deutlich: Angesichts einer älter werdenden Bevölkerung ist es völlig unverständlich, diese Grenze einzuziehen.
Denn wir müssen Folgendes wissen: Zwar treten 50 % der Tumore in den Lebensjahren 50 bis 69 auf. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass die anderen 50 % nach dem 69. Lebensjahr auftreten. Da frage ich mich wirklich, mit welchem Recht man sagt: Hier spielen die Früherkennung und eine möglichst schonende Therapie, die sich daraus ergibt, keine Rolle mehr.
Diese Zeit ohne kostenlose Untersuchungen für alle, die zu diesem Personenkreis gehören, bedeutet für mich eine Gefährdung, der ich nicht zustimmen kann. Da sehe ich auch wirklich eine Altersdiskriminierung.
Wir bleiben dabei: Früherkennung kann Leben retten. Statistisch kann man sagen, dass man 16,5 Jahre durch Früherkennung und frühzeitige schonende Behandlung gewinnen kann.
Daher plädieren wir wie auch die FDP dafür, dass die Angebote für Vorsorgeuntersuchungen beibehalten werden müssen. Wir sind gegen Beschränkungen und finden den Antrag insofern richtig, als dass man diese Begrenzung für die Untersuchung in der Tat aufheben sollte.
Dem Änderungsantrag der FDP stimmen wir genauso zu wie dem Antrag, den wir im Ausschuss schon behandelt haben. Daher werden wir diesem Antrag unsere Stimme geben.
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Meine Herren, meine Damen! Wir stimmen heute in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf ab, den Frau Lück gerade schon sehr richtig umrissen hat. Wir haben heute zum zweiten Mal das Thema Krebsbekämpfung auf der Tagesordnung des Plenums. Deswegen kann man es sehr holzschnittartig darstellen.
Es ist ein vorrangiges Gesundheitsziel in NordrheinWestfalen, dass Krebs bekämpft wird. Die Vorgaben, die jetzt durch das SGB V aufgestellt worden sind, das epidemiologische Register und das klinische Register zusammenzuführen, sind ein Weg, um dieses Landeskrebsregister zu einer Grundlage für die Verbesserung der Situation der Erkrankten zu machen.
Was erwarten wir von diesem Landeskrebsregister? Es ist zum einen die Hoffnung auf die Verbesserung der onkologischen Versorgungsqualität. Wir hoffen, dadurch Therapien bewerten zu können. Wir hoffen, dadurch die Therapien vor Ort besser einschätzen zu können. Wir hoffen auch, dass wir Informationen über die Wirksamkeit von Früherkennungsprogrammen erhalten können. Zudem bietet so ein Landeskrebsregister eine ganz fundierte und umfassende Grundlage für Forschung und Wissenschaft.
An dieser Stelle ist die Meldepflicht sehr hilfreich. Da steht die CDU-Fraktion gegen den Antrag der Fraktion der Piraten, wonach man im Grunde eine Zustimmung einfordern muss. Wir brauchen eine breite Datengrundlage, um die Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Insgesamt kann man sagen: In der Sache gibt es im Grundsatz keine Streitigkeiten. Es gibt eine positive Einschätzung dieses Anliegens. Wir hoffen sehr, dass auch der Ertrag dieses Registers für die Erkrankten von großer Bedeutung sein wird und den Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärken wird.
Die CDU-Fraktion hat aber an drei Punkten Bedenken, die ich kurz skizzieren möchte.
Der eine Punkt ist – das ist auch in der Anhörung sehr deutlich geworden – die Regionalisierung, die im Gesetz, so würde ich es sehen, sehr schwach formuliert wird. Gewiss, das SGB V lässt dem Land Ausgestaltungsfreiraum. Aber auch in der Anhörung ist deutlich geworden, dass der Erfolg der Regionalisierung steht und fällt mit dem Engagement und mit der Vernetzung der handelnden Personen. Das aber ist außerordentlich vage. Das Prinzip Hoffnung trägt, aber es ist nicht fest umrissen, wie wir da wirklich sicher zum Erfolg kommen können. Meines Erachtens muss man so etwas erst einmal anlaufen lassen. Die Evaluation möchte ich aber schon gern abwarten.
Die zweite Unwägbarkeit ist mir heute beim Entschließungsantrag wieder aufgefallen. Auch da werden die Berichterstattung und die Zusammenfassung der Ergebnisse in Aussicht gestellt. In welchen Strukturen das geschehen soll, bleibt aber relativ offen. Da wünschten wir uns doch eine größere Klarheit und Verbindlichkeit.
Zwei weitere Gedanken: Eine Schwäche in der Formulierung möchte ich im Zusammenhang mit dem Zugriff auf Daten aufgreifen. Da steht: For
schungsvorhaben können auf die Daten zugreifen. – Das ist auch wichtig, damit die Forschung und die Wissenschaft nach vorn arbeiten können. Sie müssen sie aber unverzüglich löschen, wenn die Arbeit abgeschlossen ist. Da muss man doch einmal genau hinschauen, wie die Überprüfbarkeit des wissenschaftlichen Arbeitens sichergestellt ist, wenn die Datengrundlage nicht mehr da ist. Das ist eine Ungenauigkeit, die uns sehr stark bewogen hat, an dieser Stelle nicht vorbehaltlos zuzustimmen.
Letztlich frage ich mich als Münsterländerin, wie das mit der Registerführung an fünf Stellen sein soll. Wir haben eine Datenannahmestelle, eine Kontrollnummernstelle, eine Datenvalidierungs- und -speicherstelle, eine Datenauswertungsstelle und eine Geschäftsstelle. Bei all diesen Stellen ist es notwendig, dass man sie in Bochum zusammenführt und den Stellenwert des epidemiologischen Registers in Münster als Struktur zerstört, dass man es unbrauchbar macht? Da müssen Sie mir als Münsterländerin zugestehen, zu fragen: War es denn nicht möglich, die Stelle in Münster zu erhalten?
Diese Bedenken wollte ich äußern. Danke, dass Sie mir zugehört haben. Das war wirklich sehr schön. – Wegen dieser Bedenken werden wir den Anträgen und auch diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Die heutige Plenardebatte beschäftigt sich mit zwei Anträgen, die am Ende eines Beratungsprozesses stehen, der eine wechselvolle Entwicklung aufgezeigt hat und insgesamt 33 Monate umfasste. Das ist selbst für parlamentarische Behandlungsvorgänge hier im Landtag eine stolze Zeit. Es waren keine Gesetzentwürfe, sondern Anträge, und damit werden wir uns nach 33 Monaten abschließend befassen.
In diesem Beratungsprozess – das hat Kollege Bell gerade schon herausgestellt – gab es zwei Anhörungen im Jahre 2014. Ich denke, diese haben sich äußerst ertragreich und hilfreich für die Positionsfindung ausgewirkt. Ich bin diesem Vorhaben persönlich verbunden, nämlich in der Weise, als ich für meine Fraktion den Anstoßantrag im März 2013 begründen durfte. Von daher ist es für mich jetzt ein
Bogenschluss, wenn wir heute endlich zu einer Abstimmung kommen.
Ist es ein Beispiel für die Intensität unserer parlamentarischen Arbeit? – Ich lasse diese Frage einmal offen stehen. Die Arbeit war aber bestimmt ein Beispiel für Rituale im Umgang mit Anträgen der Opposition. Das möchte ich Ihnen noch einmal vor Augen führen
und dabei auf die erste Plenarbehandlung zurückgreifen, in der wir den Antrag behandelt haben:
Die antragstellende Fraktion bringt den Antrag ein. Ich habe damals – Sie konnten es auch nachlesen, Herr Bell – die Bedingungen für erfolgreiches Arbeiten für Wirtschaft und Wissenschaft vorgestellt. Dann kam die Replik der SPD, die darin gipfelte, wie schlecht dieser Antrag sei, wie wenig wichtig das Thema sei, wie unglaublich viele Worthülsen in diesem Antrag stünden. Die Behandlung im Ausschuss sei ganz fürchterlich, unerfreulich, fast nicht zu ertragen. Dass nicht ein Antrag auf Schmerzensgeld gestellt wurde, hat mich damals schon gewundert.
Die Ministerin hat alle Punkte aus diesem Antrag im Grunde sehr selbstzufrieden bilanziert und gesagt: Einen solchen Antrag brauchen wir überhaupt nicht. – Damit fing die Entwicklung an, die heute nach 33 Monaten zum Abschluss kommt.
In der ersten Ausschussbehandlung haben wir dann die inhaltlichen Schwerpunkte im Detail bearbeitet, und auch dabei wurde ein Ritual deutlich. Herr Bell übernahm in der SPD die Rolle des Bad Guy und sagte: Wir brauchen den Antrag gar nicht, können sofort darüber abstimmen, eine Behandlung lohnt nicht. Auf der anderen Seite sagte deren wissenschaftspolitischer Sprecher: Den Antrag werden wir nicht schnell abstimmen, sondern daran erst einmal arbeiten; dieses Thema gilt es zu vertiefen.
Dann kamen die beiden Anhörungen ins Spiel, die sehr ertragreich waren, gute Argumente lieferten und den Denkprozess massiv beeinflusst haben. Da ist dann auf einmal nicht mehr von Worthülsen wie „Bürokratieabbau“ die Rede, sondern da wird gesagt: Wir müssen die Verfahren bereinigen, der administrative Aufwand ist zu groß; wir müssen ihn geringer machen.
Auf zwei weitere Beispiele möchte ich noch einmal abheben, zunächst auf die Technologieoffenheit. Sie haben das Thema gerade noch einmal gestreift. Die Ministerin hat damals gesagt: Wir haben in unseren Verfahren Technologieoffenheit; wir treffen selbstverständlich eine Auswahl. – Ich möchte ein Zitat von Frau Piegeler aus dieser Anhörung zu Gehör bringen und sie mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren:
„Die Politik richtet auf … sehr populäre Technologien ihr Augenmerk, hat aber nicht den Über
blick über das, was in der Breite der Forschung passiert. Sie schließt damit Forschungsaktivitäten aus dem Mittelstand aktueller Art und auch aus dem Handwerk aus.“
Das ist ein Punkt, bei dem man wirklich sagen muss: Technologieoffenheit ist für die Innovationskraft und im Grunde auch für die Fortentwicklung in unseren Wirtschaftsunternehmen entscheidend.
Das zweite Beispiel bezieht sich auf die Forschungsförderung: Sie muss wirklich themenoffen, weit gefasst und unbürokratisch sein.
Das ist inzwischen wirklich angekommen und findet sich in den Texten wieder. Ich meine, der Arbeitsprozess hat sich gelohnt.
Als Fazit nach 33 Monaten sage ich ganz deutlich: Der Anstoß kam aus der Opposition. Der Antrag hat weite Kreise gezogen, er hat Bewegung in die Thematik gebracht. SPD und Grüne haben sich inhaltlich mit diesem Thema vertieft auseinandergesetzt und neue Akzente einbezogen, haben FDPAnregungen, die sehr konstruktiv gewesen sind, in ihren Antrag aufgenommen. Das Programm „Mittelstand.innovativ!“, die Forschungsförderung vereinfachen und auch die steuerliche Berücksichtigung prüfen – all das sind Dinge, die von der FDP dazugekommen sind.
Ich sage aber auch deutlich: Die CDU wird nicht zustimmen; denn wir haben – das ist nicht zu leugnen – einen Unterschied in dem Verständnis von Forschungsfreiheit.
Ich darf deswegen ein Zitat aus meiner Rede vom März 2013 an dieser Stelle anbringen. Darin ist wirklich alles enthalten, was für uns von Wichtigkeit ist:
„Wer erfolgreich sein und bleiben will, der muss von bürokratischen Hemmnissen im Finanzierungs- und Förderungsdschungel befreit sein, der muss frei sein, um frei zu forschen und innovativ sein zu können.“
Das ist der Punkt, an dem wir immer noch nicht zusammengekommen sind. Der hindert uns auch daran, dass wir uns diesem Antrag anschließen werden.
Eine abschließende persönliche Bemerkung als Bildungspolitikerin sei mir gestattet: Ich habe mich, Herr Bell, gerade nach Ihrer Rede heute über die Bestätigung meiner Grundüberzeugung gefreut: Menschen sind lernfähig, auch Sie. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen, Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Wir sind im zweiten Jahr der Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das mit so viel Anspruch und mit so vielen Wünschen auf den Weg gebracht wurde. Ich muss Ihnen sagen: Die Rückmeldungen aus der Praxis bestätigen vielfältige, vorab geäußerte Warnungen von Lehrerverbänden, von Eltern, von Kommunalverbänden, von uns, der Opposition, von der Wissenschaft.
Ich muss Ihnen wirklich sagen – da habe ich eine ganz andere Sicht als meine Vorrednerin –: Ich habe selten eine so zutreffende Analyse gelesen wie die im FDP-Antrag zur Ausgangslage.
Ich zitiere: Viele Schulen fühlen sich
„unzureichend unterstützt.
Es fehlt (…) an sonderpädagogischer Expertise, an entsprechender Ausstattung, multiprofessioneller Unterstützung und umfassenden Fortbildungen für die Lehrkräfte; …“
All der Jubel über die Inklusionsquote sagt gar nichts über die Qualität aus. Denn sie bringt keine Qualität in inklusive Förderung.
Ich sage Ihnen deutlich: Dieser Antrag schildert in seinen Vortexten das Problem ungeschönt. Er benennt die Defizite und er legt den Finger in eine schmerzende Wunde der NRW-Schulpolitik.
Der Belegt für diese Aussage ist auch zu finden in der repräsentativen Forsa-Umfrage, die der VBE im Mai dieses Jahres veröffentlicht hat. Ich nenne Schlagworten: zu große Lerngruppen, zu geringe Vorbereitungszeit auf diese Riesenherausforderungen, zu wenig sonderpädagogische Unterstützung und zu übereilte Zerschlagung bestehender Förderschulstrukturen.
Jetzt kommen wir wirklich zum Ansatz dieses Antrags. Es geht nicht um Einschätzung der bisher geleisteten Arbeit, sondern es geht darum, die Qualität der Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Dafür wird ein Maßnahmenkatalog vorgelegt.
Ich denke, das ist ein ganz positiver Ansatz in diesen Antrag. Für die CDU kann ich sagen: Diese Vorschläge sind ernsthaft abzuwägen. Sie sind intensiv zu diskutieren. Ich denke, dass hier eine Anhörung weiterhelfen könnte, die Position noch einmal zu schärfen.
Ich möchte zwei Punkte herausgreifen. Zum einen haben wir nicht die Probleme mit den Qualitätsstandards, die ich sehr gerne im Ausschuss diskutiert sehen möchte. Wir müssten überlegen, ob es ein
Problem sein kann, nur in Schwerpunktschulen zu denken.
Ich verstehe den Ansatz, dass man sagt: Wir möchten eine Ressourcenbündelung. – Auf der anderen Seite geht es auch um die Versorgung in der Fläche.
Das muss man gegeneinander abwägen. Denn für uns als CDU ist es ein Essential, dass bei allen Organisationsüberlegungen die Wahlmöglichkeit der Eltern erhalten werden muss.
Eltern im Erziehungs- und Bildungsprozess ernst nehmen: Das ist es, was wir ermöglichen möchten, damit die Struktur nicht von außen vorgegeben ist und die Eltern sich dem fügen müssen, wenn an Empfehlung aus irgendwelchen Schulaufsichtseinrichtungen kommt.
Ich darf ganz kurz ein Beispiel erzählen, das ich in der letzten Woche im westlichen Münsterland erlebt habe. Ich habe ein Kind kennengelernt, das auf Wunsch der Eltern vor drei Jahren von der Förderschule in die Regelschule gewechselt hat. Es hat dort eine Zeit erlebt, in der es viele Anstrengungen unternommen hat, aber permanent mit Misserfolg, Scheitern und Nichtvorwärtskommen konfrontiert war. Daraus ergab sich die Spirale von Aggressivität und Schulverweigerung. Dieses Kind hatte keine Freude mehr an dem Alltag, den es absolvieren musste.
Die Eltern haben den nachdrücklichen Wunsch geäußert, dass ihr Kind wieder auf die Förderschule kommt. Sie können sich nicht vorstellen, was das an Überzeugungsarbeit mit Blick auf die Schulaufsicht erfordert hat. Aber das Entscheidende ist: Es gab im Westmünsterland noch eine Möglichkeit, diese Wahl wahrzunehmen. Schon nach zwei Wochen konnten die Eltern feststellen, dass ihr Kind wieder Freude am Schulalltag hat, dass es gerne zur Schule geht und dass es wieder Aktivitäten entfaltet.
Wenn Sie so etwas unmittelbar mitbekommen, ist entscheidend, zu sagen: Wir müssen bei aller Veränderung der Schulstruktur, die notwendig ist, weil sich die Zahlen ändern, weil der demografische Wandel da ist, Umsicht walten lassen. Wir müssen im Interesse der Kinder und Jugendlichen darauf achten, dass nicht weniger Förderung und Forderung in der Regelschule als zuvor in der Förderschule stattfinden.
Die Zeit ist fortgeschritten. Deswegen möchte ich auf Frau Gebauers Bemerkung zu Berufskollegs eingehen: volle Unterstreichung Ihrer Aussagen.
Frau Ministerin, ich hoffe sehr, dass Sie einen Beweis Ihrer Lernfähigkeit abgeben und den Einstieg im nächsten Jahr stoppen, wenn die Voraussetzun
gen nicht geschaffen sind. Wir haben das vor zwei Jahren erlebt, und ich hoffe sehr, dass daraus gelernt werden kann.
Der Antrag verspricht eine lebhafte fachliche Diskussion im Ausschuss. Wir werden uns gern und engagiert daran beteiligen. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kollegen und Kolleginnen, die Sie hier versammelt sind und durch Ihre Präsenz deutlich machen, dass Ihnen das Thema am Herzen liegt! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Ich freue mich, dass Sie sich mit diesem Thema befassen möchten. Meine Aufgabe ist ein Stück Berichterstattung, also keine flammende Rede, sondern ein Stück Dokumentation und Einschätzung.
Mit der Vorlage des Berichtes, den die Abgeordneten in ihren Fächern gefunden haben, hat die Enquetekommission III nach 23 Sitzungen in zwei Jahren das auferlegte Ziel erreicht. Wir haben in dem Bericht eine gegliederte Analyse und eine umfassende Zustandsbeschreibung gesellschaftlich relevanter Bereiche abgegeben und Handlungsbedarfe bewertend eingeschätzt und dadurch entsprechende Empfehlungen – 178 an der Zahl – ausgesprochen.
Die Bereiche, mit denen wir uns intensiv befasst haben, sind Wirtschaft und Arbeit, öffentlicher Dienst, Bildung, Gesundheit, Pflege, Infrastruktur und Raumplanung sowie finanzielle Auswirkungen bzw. der Finanzsektor.
Der Auftrag, der uns im Jahr 2013 durch das Parlament erteilt wurde, verlangte, dass wir so konkret wie möglich den Einfluss des demografischen Wandels auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte und auf notwendige Weichenstellungen im gesellschaftlich-politischen Prozess untersuchen sollten.
So haben wir uns denn auf den Weg gemacht: zwölf Mitglieder aus fünf Fraktionen, fünf Sachverständige, von denen einige heute erscheinen wollten. Ich habe den Sachverständigen der Piratenfraktion, Prof. Bontrup erkannt. Wenn noch ein anderer da ist, dann wünsche ich mir ein fröhliches Winkzeichen. – Aber das ist nicht der Fall. Gut, dann ist das so weit klar.
Ich begrüße herzlich auch die Vertreter des Sekretariats, Herrn Meyer und Frau Fritzsche, wenn ich das richtig gesehen habe. Wir haben mit fünf Sachverständigen – für jede Fraktion einen – gearbeitet. Ich darf sie noch einmal nennen: Das waren von der SPD Dr. Terfrüchte, von der CDU Herr Stahl, von der FDP Dr. Klös, von den Grünen Frau Prof. Färber. Wir wurden von drei Referenten und zwei Referentinnen begleitet. Das war der Kreis, der sich zusammengefunden und über zwei Jahre lang – das setze ich in Beziehung zu den Ausführungen von Frau Klöpper – vertrauensvoll, konstruktiv und nichtöffentlich getagt hat. Dazu werde ich gleich noch etwas sagen.
Für die Kommissionsarbeit gab es drei Prämissen. Die eine bezog sich auf die Arbeitsweise. Wir waren gehalten, Expertise mit einzubeziehen. Das bedeutete, wir sollten uns mit Wissenschaftspositionen auseinandersetzen. Für Nichtwissenschaftler bedeutet das zunächst einmal, Positionen kennen zu lernen und sie nachzuvollziehen.
Es enthob uns aber nicht der Pflicht; als Politikerinnen und Politiker eine politische Entscheidung zu treffen.
Das ist etwas, was im Grunde als Input an uns herangetragen wurde. Aber wir hatten die politischen Konsequenzen zu entscheiden und letztlich auch zu tragen.
Der zweite Punkt in der Arbeitsweise, der als Prämisse vorangestellt werden muss, ist, dass wir die Zuständigkeitsebenen berücksichtigen mussten.
Nicht alles, was wichtig ist, wird landespolitisch entschieden. Bundespolitische Verflechtungen und kommunalpolitische Verpflichtungen mussten ebenso mit bedacht werden und letztlich auch, obwohl wir da keine oder nur bedingt Einflussmöglichkeiten haben, in den Zusammenhang gebracht werden.
Der dritte Punkt in der Arbeitsweise war die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen. Wir hatten zunächst einen internen Diskussionsprozess. Wir haben überlegt, ob es sinnvoll ist, öffentlich oder nichtöffentlich zu tagen.
Wir haben uns dann – das Interesse der Öffentlichkeit zurückstellend – für die nichtöffentliche Arbeitsmöglichkeit entschieden. Denn eine Enquetekommission arbeitet konsensorientiert. Man muss im Grunde über das, was momentan parteipolitisch oder in den Fraktionen Entscheidungslinie ist, auch einmal hinwegdenken können, die Freiheit der Entfaltung von Ideen und die Freiheit der Entscheidungsmöglichkeiten nutzen. Da tut die Nichtöffentlichkeit sehr gut. Ich werde an manchen Stellen zeigen können, dass wir sie bewusst gut genutzt haben. Ich denke, diese Nichtöffentlichkeit war eine kluge Entscheidung, die wir getroffen haben.
Die zweite Prämisse – es ist wichtig, dass wir uns das auch vor Augen führen – besteht darin, davon auszugehen, dass die Schuldenbremse eingehalten worden ist. Wir betrachteten ja die Dekade 2020 bis 2030. Wir haben die Diskussion nicht darüber geführt, ob die Schuldenbremse sinnvoll ist oder ob es besser ist, Staatsschulden oder höhere Steuern oder anderes zu haben, sondern es ging wirklich darum anzunehmen, dass sie eingehalten worden ist. Für vier Fraktionen war es so, dass sie sagten, die Einhaltung der Schuldenbremse ist unerlässlich für die Sicherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte. Das sage ich jetzt pointiert. Aber auch das war ein Diskussionsprozess, den wir in der Kommission führen wollten. Anschließend hatten wir aber diese Position im Grunde gefestigt.
Die dritte Prämisse bezieht sich auf die demografischen Grundlagen. Von welchen Voraussetzungen im Jahr 2013, als wir die Arbeit aufgenommen haben, gehen wir aus? Wir waren erst sehr zuversichtlich und sagten: Wir nehmen die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung von IT.NRW. Das ist die Basis, auf der wir arbeiten. 2013 lautete die Auskunft: Wir werden für die Dekade bis 2030 mit einem Rückgang der Bevölkerung zu rechnen haben. Wir werden älter und bunter, aber weniger. Das ist eine Grundlage, auf der man arbeiten kann. Sie können sich vorstellen, dass bestimmte Gedankengänge daraus erwachsen.
2015 kamen aktualisierte Zahlen zu uns auf den Tisch. Da hat es auf einmal eine Entwicklung gegeben, die wir 2013 und 2014 während unserer Arbeit
nicht bestätigt sehen konnten. Aber 2015 sagte man: Wir rechnen mit einer Bevölkerungssteigerung bis 2025. Dann erst wird der Rückgang eintreten, aber langsamer als befürchtet.
Nun stand die Kommission im April 2015 vor der Überlegung, wie wir das einbauen sollen. Sollen wir alle unsere Zahlenmaterialien verwerfen? Gibt es bestimmte Punkte, die nicht mehr haltbar sind?
Wir haben die Entscheidung in der Kommission dann in der Weise getroffen, dass wir die Entwicklung des Zahlenmaterials konstatieren, aber wir haben auch festgestellt, dass die Empfehlungen Bestand haben, die wir im Hinblick auf Integration zum Beispiel und auch auf bestimmte Weichenstellungen getroffen haben und die Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung haben könnten. Von daher hat sich die Datengrundlage zwar verändert, aber die Konsequenzen, die wir gezogen haben, finden weiterhin unsere Zustimmung. Dabei hatten wir noch nicht die Entwicklungen durch die Flüchtlinge im Blick, die ja auch eine Chance für die Entwicklung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen sind.
So weit die Prämissen unserer Kommissionsarbeit.
Meine Aufgabe ist es, einen Bericht zu erstatten. Es ist nicht meine Aufgabe, Ihnen das Lesen zu ersparen. Deswegen möchte ich nur zu bestimmten Bereichen einzelne Akzentsetzungen bringen, die von besonderer Bedeutung sind oder die man letztlich von der Einschätzung her in diesem Rahmen noch einmal besonders benennt. Ich weiß ja, dass die Sprecher gleich noch einmal ihre Sichtweise darstellen, sodass Sie doch einen umfassenden Eindruck von unseren Positionen bekommen werden.
Das Kapitel „Bildung“ ist das Kapitel, das gerade angesichts der Bevölkerungsentwicklung für mich – ich bin Bildungspolitikerin – die größte Bedeutung haben wird. Wir haben nämlich festgestellt, dass das entscheidende Lernalter, die besten Bildungsmöglichkeiten nicht bei den Ende-Zehnjährigen oder Anfang-Zwanzigjährigen liegt, sondern in der ganz frühen Kindheit. Deswegen müssen wir, damit alle Chancen wirklich gehoben werden können und Kinder sich bestmöglich entwickeln können, die frühkindliche Bildung stärker in den Vordergrund bringen.
Das ist ein Stück weit ein Paradigmenwechsel, weil wir bisher immer sehr stark in der Bildungspolitik gesagt haben, wir müssen sehen, dass wir möglichst viele qualifizierte Abiturienten produzieren. Aber der entscheidende Punkt ist nicht, in der späten Phase fördernd einzugreifen, sondern in der ganz frühen. Das bedeutet, frühkindliche Bildung zu intensivieren und die Qualitätsentwicklung in der Kindertageseinrichtung sehr stark zu fördern. Das bedeutet, Sprachbildung und Sprachförderung in den Vordergrund zu stellen; denn Sprache ist der
Schlüssel zur Erschießung der Welt. Daher brauchen wir im Grunde diesen Schwerpunkt.
Das zweite entscheidende Gewicht im Bereich „Bildung“ bekam die Revitalisierung der beruflichen Bildung. Das ist zu dem, was ich eben zur akademischen Bildung sagte, die bisher sehr stark im Vordergrund stand, die schlüssige Ergänzung. Beide Säulen der Ausbildung – die akademische und die berufliche – sind für unsere gesellschaftliche Entwicklung von großer Bedeutung. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass das auch in das Bewusstsein der Bevölkerung dringt und dass man wirklich das Potenzial, was wir in den jungen Menschen haben, die in unserer Gesellschaft leben, heben, damit sie eine erfolgreiche Ausbildung im dualen System auch abschließen können.
Die dritte Forderung, die wir im Bereich der Bildung aufgestellt haben, lautet, dass wir eine nachhaltige Förderung von Migranten brauchen. Das war angesichts der Zahlen 2013. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass diese Forderung und diese Unterstreichung des Handlungsbedarfs Bestand hat. Ich werde gleich noch an einzelnen Handlungsempfehlungen aufzeigen, dass wir da auf dem richtigen Weg sind und wir das intensiv nach vorne bringen müssen.
Daher schlage ich jetzt auch die Brücke zum Kapitel „Arbeitsmarkt“. Dazu haben wir in den Handlungsempfehlungen 1 bis 7 unsere Vorstellungen zur Förderung und zur Unterstützung der Migranten im Bereich Integration aufgeschrieben. Das sind die Punkte, wo man sagen kann: Lasst uns das mit Intensität und Engagement auf den Weg bringen. Denn das ist es, was wir eigentlich wirklich brauchen.
Es stellte sich allerdings auch die Frage, wie es gelingen kann, mehr Personen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Hier kommen Dinge ins Spiel, die Ihnen nicht ganz fremd sind, die man aber mit Nachdruck nach vorne bringen muss.
Zum einen geht es um Flexibilität in den Beschäftigungsformen, zum anderen geht es um Lebensarbeitszeitkonten. Das heißt, ein Betroffener hat beispielsweise Bedarf in der Familienphase oder zu anderen Zeiten, in denen er seine Eltern pflegen muss. Wir brauchen also Lebensarbeitszeitkonten oder Arbeitszeitkonten, damit wir da mehr Flexibilität hineinbringen können.
Darüber hinaus haben wir durch eine wirklich intensive Diskussion deutlich gemacht, dass wir den Wettbewerb erhalten müssen. Ganz entscheidend für die Zukunft unseres Landes und die Entwicklung der Gesellschaft ist, dass wir den Wissenschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen erhalten, nach vorne bringen und immer wieder mit Anstößen und Impulsen versorgen.
Zum Kapitel „Infrastruktur“. Wir haben als Politiker des Landes die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass wir im Land eine Chancengerechtigkeit si
chern. Das ist angesichts der unterschiedlichen Lebensbedingungen eine große Herausforderung. Deswegen stellte sich die Frage: Wie können wir vor dem Hintergrund der Bevölkerungsentwicklung die Versorgung mit technischer und sozialer Infrastruktur gewährleisten?
Diese ausgabenintensiven Fachplanungen im technischen Bereich oder auch im regionalen Infrastrukturbereich muss man in den Blick nehmen, und dann muss man sehen, dass man sich vom Kirchturmdenken verabschiedet und hin zu Überlegungen zum Aus- und Rückbau von Einrichtungen kommt. Ich kann es jetzt im Grunde nur streifen, aber das sind Gedanken, die uns aufgrund von Gutachten, die wir eingeholt haben, mit auf den Weg gegeben wurden.
Es ist mir besonders wichtig, dass ich einen Bereich aus der Raumplanung erwähne, bei dem die Kommission die Chance zur Nichtöffentlichkeit meiner Ansicht nach besonders gut genutzt hat. Wie können sich kleine Orte im Land entwickeln? – Da gibt es bestimmte Vorgaben des Landesentwicklungsplans, und es wird diskutiert. Wir haben uns überlegt, dass wir ein Zentrale-Orte-Konzept erstellen müssen, mit dem man deutlich macht, dass in der Fläche Entwicklung möglich bleiben muss. Wir dürfen nicht sagen: „zu wenig Einwohner, keine Entwicklung“, denn das wäre dann im Grunde ein Raum, den wir nicht weiter fördern könnten.
Wir haben in der Handlungsempfehlung 119 deutlich gemacht, dass ein Verzicht auf Einwohnerschwellenwerte wichtig ist. Wir müssen eher bewerten, welche regionalen Entwicklungschancen es gibt, wie das Umfeld ist und wie man letztlich auch die Gesamtregion in den Blick nehmen kann. Auch hier ist sichtbar, dass der Kommission wichtig war, die entscheidenden regionalen Belange zu treffen, nicht so sehr das Kirchturmdenken weiter zu fördern, sondern Offenheit zu planen.
Wir haben über den öffentlichen Dienst gesprochen, und da werden Wörter und Begriffe auftauchen, von denen Sie sagen: Kenne ich schon. – Aber es geht nicht anders. Wir müssen Dienstrechtsreform und Versorgungsrechtsreform in den Blick nehmen. Wir müssen Verwaltungsreformen in den Blick nehmen. Ich denke, das ist ein sehr lohnendes Kapitel, das wir erarbeitet haben. Ich werde es nicht weiter ausführen können, aber das sind die Punkte, in denen wir wirklich herausgefordert sind.
Wir haben in der Gedenkstunde für Dr. Lenz gehört, dass er eine Dienstrechtsreform für Beamte angemahnt hat. Das hat mich schlucken lassen, dass wir da immer noch nicht so weit vorangekommen sind, wie es eigentlich nötig wäre.
Das brisante Kapitel „Finanzpolitische Herausforderungen“ möchte ich nur streifen. Worum geht es der zentralen Kontroverse: um höhere Staatsverschuldung, höhere Steuern oder um eine wachstumsori
entierte Wirtschaftspolitik? – Das waren die beiden sich gegenüberstehenden Positionen. Sie können in den Sondervoten nachlesen, wie sich die Fraktionen CDU und FDP positioniert haben und wie die regierungstragenden Fraktionen in diesem Konsensprozess beteiligt waren.
Ich möchte drei Dinge nennen, die uns besonders wichtig sind und für die wir uns auch eingesetzt haben. Es geht um die Einführung eines Demografiechecks für Gesetze und Verordnungen, um die Nachhaltigkeit und um die Berücksichtigung der Belastungen der kommenden Generationen.
Besonders spannend wird es sein – das ist die Handlungsempfehlung 168 –, wenn es um ein Sondervermögen Infrastrukturfond zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur geht. Und Sie werden auch eine Handlungsempfehlung finden, wonach die Beiträge zur Pensionsvorsorge für neue Beamtenverhältnisse bei Einstellung begleitend zu leisten sind.
Diese 178 Handlungsempfehlungen bieten eine Fülle von Anregungen und Denkanstößen, die uns in der Politik gut begleiten werden.
Am Ende dieser zweijährigen Arbeit frage ich mich: Was bleibt denn jetzt von diesem Ergebnis? – Sie alle haben in Ihren Fächern den Bericht als Drucksache erhalten. Sie sind die politischen Akteure, und insofern ist die Hoffnung auf Umsetzung gerechtfertigt.
Wir haben den Bericht aber nicht nur in Druckfassung erstellt, sondern auch ins Netz gestellt, und es ist ganz interessant: Die Nachfrage ist nach dem Pressegespräch vom Montag vorhanden. Es gibt durchaus eine interessierte Öffentlichkeit, die diese Anregungen, diesen Bericht lesen möchte. Das lässt mich hoffen, dass die Gesellschaft für die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Handlungsbereiche sensibilisiert werden kann, und das lässt mich auch hoffen, dass wir für Politik und Forschung entsprechende Anregungen setzen können.
Meine lieben Kommissionsmitglieder, wir sind nun ein Stück Wegstrecke gemeinsam gegangen. Ich denke, auch uns obliegt aufgrund unserer Arbeit eine besondere Verpflichtung, nämlich die Verpflichtung zu aufmerksamer Wachsamkeit und notwendiger Ermahnung. Wir haben uns intensiv mit bestimmten Bereichen auseinandergesetzt, und wir haben gemeinsam Entscheidungen getroffen, von denen wir überzeugt sind, dass sie zum Wohl unseres Landes sind.
Da frage ich mich: Müssten wir nicht mit Blick auf TOP 23 vom Mittwoch – da geht es um das Gesetz zur Errichtung des Pensionsfonds – kräftig Einspruch erheben? Wäre das nicht eine Konsequenz unserer Arbeit? – Wir haben konstruktive Vorschläge erarbeitet. Das wird sich im Prozess der Bearbeitung dieses Gesetzentwurfes noch zeigen.
Und was bleibt von unserem persönlichen Einsatz in diesen vergangenen zwei Jahren? – Das wird sicherlich die eine oder der andere von Ihnen unterschiedlich einschätzen. Aber wir haben die positive Erfahrung gemacht, dass es gelingen kann, fraktionsübergreifend, pragmatisch und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Das ist eine Erfahrung, die im politischen Alltag noch nachstrahlt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche eine gute weitere Debatte.
Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Nach einer diskussionsreichen und lebhaften Plenarwoche oder nach einem vergnüglichen Abend wird sicherlich der eine oder die andere von uns heute nach Feierabend zu Hause auf der Terrasse ein Glas Wein oder ein kühles Bier trinken. Was für viele zum kulinarischen und gesellschaftlichen Leben dazugehört, kann in der Schwangerschaft für ein ungeborenes Kind zu lebenslangen gesundheitlichen Schäden führen.
Jedes Glas Alkohol, das eine schwangere Frau zu sich nimmt, bedeutet nachweislich für das Kind im Mutterleib einen Vollrausch mit schwerwiegenden Folgen. Als fetale Alkoholspektrumstörung – kurz: FASD – werden alle Formen der vorgeburtlichen Schädigung durch Alkohol bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Schädigungen am Skelett, an Organen – wie angeborene Herzfehler – und vor allem Schädigungen des zentralen Nervensystems, die zu Gedächtnis- und Konzentrationsschwächen führen.
Alkoholgeschädigte Kinder haben fast immer große Probleme, Verhalten und Emotionen zu steuern. Sie sind für ihr gesamtes Leben geschädigt, und der normale Alltag ist für sie ohne Hilfe nicht zu bewältigen. In Deutschland kommen Tausend Neugeborene jährlich mit dem Down-Syndrom zur Welt. Zehnmal so viele Kinder – 10.000 Kinder – werden in Deutschland jedes Jahr mit einer Schädigung durch Alkohol geboren.
Hier ist die Politik in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass diese Zahl reduziert wird. Konnte man vor ein paar Jahren noch sagen: „Ein Gläschen in Ehren kann ja niemand verwehren“, so ist heute durch wissenschaftliche Studien bewiesen, dass jeder Tropfen schädigt. Bereits geringste Mengen Alkohol können lebenslange Behinderungen nach sich ziehen.
Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache angeborener körperlicher und geistiger Behinderungen von Kindern. 25 % aller Frauen greifen in der Schwangerschaft zu alkoholischen Getränken. Für Nordrhein-Westfalen liegen leider keine Zahlen vor. Das ist bedauerlich. Offensichtlich lässt die Landesregierung hier ein deutliches Engagement