Protokoll der Sitzung vom 30.01.2014

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Im Ziel sind sich bei diesem wichtigen Thema alle einig, und das ist gut so. Wir wollen eine inklusive Gesellschaft. Wir streben dabei auf der Grundlage der UNBehindertenrechtskonvention konkrete, machbare, aber vor allem lebensnahe Lösungen an, und das eben auch im Sport.

Allerdings möchte ich an dieser Stelle durchaus noch mal darauf hinweisen, dass Inklusion ein Prozess ist, der auch Zeit und Geduld braucht. Wenn wir erreichen wollen, dass behinderte und nicht behinderte Menschen in unserem Land gemeinsam Sport treiben, dann gilt es zum einen, in der Bevölkerung Akzeptanz für die Idee der Inklusion zu schaffen. Zum anderen ist es wichtig, Erfahrungen zu sammeln und die Rahmenbedingungen für inklusiven Sport in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen.

Verschiedene Vorrednerinnen und Vorredner haben auf den Antrag hingewiesen; SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihn im letzten Jahr in den Landtag eingebracht. Der Antrag ist sehr differenziert und umfangreich. Er hat deutlich gemacht, welche konkreten Maßnahmen auf dem Weg zu ei

nem inklusiven Sport in unserer Gesellschaft notwendig sind. Der Beratungsprozess zu diesem Antrag ist noch nicht abgeschlossen. Ich höre, dass es neue Überlegungen gibt, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Das finde ich sehr gut.

Ein wichtiger Hinweis in diesem Antrag war natürlich, dass qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig sind, wenn man inklusiven Sport erfolgreich werden lassen will. Diesen Aspekt der Qualifizierung greifen Sie in dem Antrag von CDU und FDP auf.

Ich weise darauf hin, das, was bei der Qualifizierung in den Sportvereinen im Bereich „Inklusion“ zu tun ist, das untersuchen gerade das Sportministerium, der Behinderten-Sportverband Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen in einem Pilotprojekt.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass der Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Behinderten-Sportverband Nordrhein

Westfalen derzeit sehr engagiert ihr Personal durch verschiedene Maßnahmen qualifizieren. Das ist auch wichtig, um verantwortungsvoll inklusiven Sport anbieten zu können.

Auch Herr Feuß hat eine Menge von Beispielen aufgezählt, was alles in der großen Fläche unseres Landes getan wird, um den Bereich des inklusiven Sports zu unterstützen. Da gibt es viele gute Beispiele.

Allerdings ist mir in dem Kontext eines durch den Kopf gegangen, Frau Paul hat es kurz gestreift: Sie von CDU und FDP fordern in Ihrem Antrag, systematische Ansätze wie die an der Sporthochschule Köln landesweit zu übernehmen. – Wir überlegen gerade, wie man das strategisch am besten angehen kann. Dafür brauchen wir einen guten Plan. Ich glaube, insoweit sind wir uns einig. Aber dann müssten wir auch in einem anderen Punkt Konsens haben, nämlich darin, dass wir auch eine gute strategische Planung in unserem Hochschulsystem hinbekommen, zum Beispiel bei dem Megathema „Inklusion“.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das wäre nicht schlecht!)

Diese strategische Planung bekommt man nicht mit 37 einzelnen Zielvereinbarungen hin,

(Beifall von den GRÜNEN)

sondern man braucht dann tatsächlich die Verankerung dieses Themas in einem Landeshochschulentwicklungsplan.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: So ist das! Ja!)

Man braucht die Verankerung dieses Themas in den einzelnen Hochschulentwicklungsplänen. Und man braucht dieses Thema in den einzelnen Verträgen, die man mit den Hochschulen abschließt. Erst dann wird ein Schuh daraus, weil man erst

dann dieses Thema strategisch in der Fläche des Landes begleiten kann.

Darum sehe auch ich einen gewissen Dissens zwischen der Diskussion, die wir vorhin geführt haben, und Ihrem Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben. Überdenken Sie das bitte auch dann, wenn Sie einen gemeinsamen Antrag erarbeiten. Da gibt es einen Dissens. Den müssen Sie für sich auflösen. Denn wir sind eigentlich klar sortiert, wie wir dieses Thema verankern. Darum möchte ich herzlich bitten, um die Emotionalität aus diesem Thema herauszunehmen und zu mehr Praktikabilität, Strategie und Umsetzung zumindest beim Thema „Inklusion“ zu kommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das wäre meine herzliche Bitte an diesem Punkt. Ich glaube, Sie wären gut beraten, wenn Sie sich da auf eine gemeinsame Sprachregelung verständigen könnten.

Ansonsten freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Ich möchte Ihnen ein gutes Beispiel nicht vorenthalten; denn Inklusion muss ja auch gelebt werden. Ich möchte daran erinnern, dass die Kanufamilie diesen Gedanken auf vorbildliche Weise lebt. Denn wir konnten da letztes Jahr eine gemeinsame Weltmeisterschaft für behinderte und nicht behinderte Sportler erleben und uns in Duisburg davon überzeugen, wie die Wettbewerbe abwechselnd stattgefunden haben. Das ist ein vorbildliches Beispiel, von dem wir viele brauchen, um den Prozess der Inklusion nach vorne zu bringen.

Frau Milz, Sie haben das Landesinstitut in BadenWürttemberg erwähnt. Frau Milz, vielleicht erinnern Sie sich daran, dass wir einst auch in NordrheinWestfalen ein Landesinstitut hatten, und zwar in Soest. Das hat Ihnen nicht so gut gefallen, das haben Sie zerschlagen. Nun müssen wir dieses Landesinstitut mühsam wieder aufbauen, um solche Qualifizierungsgedanken in der Fläche des Landes tatsächlich besser umsetzen zu können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 19 Sekunden überzogen. Mir liegen allerdings keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4445 – Neudruck – einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 16/4898 an den Sportausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Ab

stimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung so erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

6 Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für

Beitragszahlerinnen und -zahler verbessern (Abschaffung der 7-Tage-Frist)

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/4809

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4902

Ich eröffne die Aussprache. Zunächst spricht für die antragstellende SPD-Fraktion der Kollege Vogt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Beitragszahlerinnen und Beitragszahler! Wie gut, wenn man zum Bücherregal gehen kann, um sich einen Titel noch mal zur Hand zu nehmen. Ein Buch erneut zu lesen oder etwas nachzuschlagen ist für uns alle selbstverständlich.

Aber wie sieht es mit anderen Medien aus? Was passiert, wenn ich mal wieder zu spät nach Hause komme und eine Fernsehsendung verpasst habe? Jeder von uns kann das sicherlich gut nachvollziehen. Kann ich dann diese Sendung – beispielsweise von ARD oder WDR – im Internet aufrufen und anschauen, genau dann, wann ich es will? – Nein, ganz oft nicht, und das, obwohl ich Rundfunkbeiträge bezahle und somit einen starken öffentlichrechtlichen Rundfunk unterstütze. Es gibt zwar die Mediatheken, jedoch werden hier viele Beiträge schon nach nur sieben Tagen wieder gelöscht. Das ist nicht nur für mich nicht nachvollziehbar, sondern auch für die meisten Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht.

Im Jahr 2010 begann das große „Depublizieren“. Laut ARD wurden mehr als 1 Million Seiten gelöscht. Das ZDF sprach von über 80 % der Onlineinhalte. Grundlage war der derzeit gültige Rundfunkstaatsvertrag.

Vieles steht also nicht mehr zur Verfügung: gut recherchierte, hochwertige Informationen, Sendungen und Unterhaltung – ob ein Schüler für ein Referat recherchiert oder ein Interview zum letzten Wahlkampf noch mal nachgesehen werden soll, vom verpassten „Tatort“ ganz zu schweigen.

Meine Damen und Herren, die öffentlich-rechtlichen Inhalte werden über den Rundfunkbeitrag finanziert. Seit Anfang 2013 wird die Berechnung der Beiträge nicht mehr geräteabhängig vorgenommen, sondern alle Haushalte, Unternehmen, Kommunen und viele weitere Organisationen zahlen. Das ist gut so. Das System ist gerechter geworden. Die Beitragszahler zahlen für das Programmangebot. Für sie müssen die Inhalte auch uneingeschränkt frei zugänglich sein.

Die Frage, die uns dieser Tage beschäftigt, ist doch: Was soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk eigentlich leisten? Sicher: Es gilt der Verfassungsauftrag, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung zu gewährleisten. Daher müssen wir im Zuge der technischen Entwicklung und des sich verändernden Nutzerverhaltens reagieren. Mobile Endgeräte und eine starke Nachfrage nach Onlineinhalten erfordern eine Anpassung in technischer und gestalterischer Hinsicht für alle Generationen.

Bei diesen Veränderungsprozessen haben wir – das wird auch in unserem Antrag deutlich – auch Produzenten, Urheber und Verleger im Blick. Bei Fremd- und Koproduktionen müssen die Interessen der Urheber und Produzenten natürlich angemessen und fair berücksichtigt werden. Wir sagen auch ganz klar, dass sich die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote auf Bewegtbilder und Ton

mitschnitte konzentrieren sollen.

Meine Damen und Herren, ich betone noch mal: Produktionen der öffentlich-rechtlichen Sender sind aus Beiträgen finanziertes Allgemeingut. Sie müssen frei abrufbar sein.

Mit unserem Antrag stärken wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk als unverzichtbare Säule unserer Medienordnung und geben ihm auch seine Entwicklungsgarantie.

Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss. Dort werden wir beraten, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin sichern können, weiterentwickeln können und zeitgemäß anpassen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die mitantragstellende grüne Landtagsfraktion spricht Herr Kollege Keymis.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es relativ kurz halten, denn der Kollege Vogt hat das Wesentliche zu unserem gemeinsamen Antrag hier schon richtig ausgeführt.

Wir Grüne haben uns immer gegen die Siebentagefrist ausgesprochen, weil wir nie verstanden haben, warum im eigentlich doch ewig währenden Inter

net – zumindest solange Strom da ist – etwas begrenzt werden soll. Das ist eben ein Ergebnis der Verhandlungen rund um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seinerzeit hier im Hohen Hause beschlossen wurde. Wir haben uns damals erlaubt, dagegen zu stimmen, und das war einer der Gründe. Die Siebentageregelung ist aus unserer Sicht eine Art Faktotum, ein Versuch, in einer Gesellschaft, die sich digital jeden Tag mit erheblicher Geschwindigkeit weiterentwickelt, Bestände zu sichern, Restanten zu positionieren, aber aus unserer Sicht kein kluger Versuch, für die Menschen das Sinnvollste herauszuholen, und zwar das, was ihr Beitrag hergibt.

Wir sind ja mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag heute schon so weit, dass wir sagen können, dass eben nicht die Gebührenzahler, sondern jeder Haushalt einen Beitrag leistet. Dann soll auch der entsprechende Mehrwert gewährleistet sein. Der muss stattfinden im Internet, das nach unserer Ansicht als dritte Säule für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fungiert, also eine der Plattformen ist, auf denen der öffentliche-rechtliche Rundfunk werbefrei seine Inhalte anbieten soll und kann.

Demnächst, wenn das Ansinnen unseres Antrages auch in den anderen 15 Ländern Mehrheiten findet, soll das auch umgesetzt werden, nämlich dass unter anderem die Mediatheken, wie es der Kollege Vogt richtig beschrieben hat, frei genutzt werden von den Öffentlich-Rechtlichen und damit aber auch von den Nutzerinnen und Nutzern, von denen, die Interesse daran haben, die Angebote länger als sieben Tage abrufen zu können.

Das Thema „mobile Endgeräte“ spielt dabei auch eine entscheidende Rolle; das sehe ich ganz genauso.