Frau Beer, lassen Sie es doch einfach gut sein. Es ist so ein schöner gemütlicher Nachmittag. Ich finde, wir sollten dabei bleiben.
Sehr schade ist, dass jetzt eine komische Stimmung hier hereinkommt. Ich finde es außerordentlich bemerkenswert. Sei‘s drum.
Gesetzentwürfe werden in den Ausschuss überwiesen, um dort beraten zu werden. Ich hoffe, dass es dort nicht noch zu einer Anhörung kommen muss – egal, von welcher Seite beantragt.
Daher geht ich auch davon aus, dass der Konsens, der jetzt hier und heute in diesem Hohen Hause zu bestehen scheint, auch im Ausschuss dazu führen wird, dass diese Angelegenheit schnell unter Dach und Fach gebracht werden kann. Denn meiner persönlichen Meinung nach trifft die Hinterlegung in aller Regel keine Armen. Sie sichert zudem bei der Vollstreckung den möglichen Schadensersatz, der für den Fall entsteht, dass der Gläubiger im Rahmen der Vollstreckung eines erstinstanzlichen Urteils zu einem späteren Zeitpunkt bei Aufhebung eines erstinstanzlichen Urteils ausfällt.
Daher kann man nur dafür sein, diesem Antrag im Ausschuss bzw. im Plenum in zweiter Lesung zuzustimmen. – Liebe Frau Kollegin Beer, ich hoffe, dass das dann auch Ihre Zustimmung erhalten wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich über so viel Einigkeit in der Sache. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen arbeitet seit geraumer Zeit an einigen Gesetzesänderungen zum Hinterlegungsrecht, aber auch zur Umsetzung des neuen Kostenrechts für Anwälte, Notare und Gerichtsgebühren. Auch dabei sind noch Gesetzesänderungen im nordrhein-westfälischen Landesrecht vorzunehmen.
Das bearbeiten wir in einem einheitlichen Vorhaben. Das haben wir in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wedel so mitgeteilt. Die CDUFraktion hat diese Gelegenheit genutzt und eine anscheinend gute Idee übernommen. Insofern ist es gut, dass wir keinen großen inhaltlichen Dissens haben.
Wir sollten uns im Ausschuss allerdings noch einen Aspekt genauer anschauen, nämlich die Übergangsvorschriften. Lieber Herr Kamieth, zu Ihrem Vorschlag gibt noch einen Änderungsvorschlag von uns. Im Grundsatz besteht Konsens. Lediglich für die Übergangsvorschriften hätten wir eine praktikablere Lösung anzubieten.
Drucksache 16/4823 an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab Einigkeit bei den Tagesordnungspunkten vorhin. Ich glaube auch, bei diesem Thema sind wir uns zumindest dahin gehend einig, dass die Situation der kommunalen Haushalte alarmierend ist.
Einer der Hauptkostenblöcke sind die über Umlagesysteme finanzierten Zahlungen insbesondere bei den Landschaftsverbänden.
Wenn dieses über die vielen Umlagesysteme bis in die kleinste Stadtkasse vor Ort spürbar wird und wenn die Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen inzwischen rund 70 % des Haushalts der Landschaftsverbände ausmacht, dann zeigt dies eindeutig die Dimension auf, um die es geht. Das ist keine Petitesse. Die Zahl der Leistungsberechtigten hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten bundesweit verdreifacht. Wir müssen bei dieser kommunalen Finanzsituation jetzt auch schnell reagieren.
Meine Damen und Herren, bundesweit reden wir über eine Summe von 15 Milliarden € für die Eingliederungshilfe. Gleichzeitig haben wird eine weiter dynamisch steigende Entwicklung auch wegen des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung. Deshalb ist es richtig, dass dieses auch in Berlin ein Thema wird. Das ist völlig klar. Da sind wir hier im Hause einig.
Es besteht aber, glaube ich, auch darüber Einigkeit: Bei den Landschaftsverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden gibt es die Sorge, dass die beabsichtigten Entlastungseffekte noch länger auf sich warten lassen. Sicherlich ist es fraglich, ob es gelingt, ein solches Bundesteilhabegesetz kurzfristig in Kraft treten zu lassen. Es muss ein umfassendes neues Sozialgesetz entworfen, beraten und verab
Meine Damen und Herren, ich habe mich auch im Hinblick auf die Position der Grünen mit der Angelegenheit befasst. Die geschätzte Kollegin Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin bei der Bundestagsfraktion der Grünen in Berlin, hat gerade erst Anfang dieser Woche in der „Neuen Westfälischen“ – ich zitiere – deutlich gemacht:
„Die von der Großen Koalition versprochene finanzielle Entlastung bei der Eingliederungshilfe sei ‚nicht einmal ansatzweise finanziert‘, …“
Auch das zeigt auf, dass es klug und richtig ist, jetzt hier aus dem Landtag heraus noch einmal das Signal zu geben: Wir wollen nicht nur die Entlastungseffekte bei der Eingliederungshilfe, sondern wir wollen sie auch schnell und unbürokratisch. Sie muss ganz schnell ankommen, damit die Entlastungseffekte für unsere Kommunen entsprechend wirken, meine Damen und Herren.
In Nordrhein-Westfalen sprechen wir – das will ich abschließend noch sagen – über eine Größenordnung von rund der Hälfte der 3,7 Milliarden €, die für Behindertenwerkstätten, Heime und ambulant betreutes Wohnen aufgewendet werden. Das sind – auch für NRW heruntergebrochen – besonders große, überproportional große Summen.
Deswegen ist es so wichtig, dass wir erstens sagen: Die Eingliederungshilfe ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und nicht allein eine Herausforderung für die Kommunen.
Zweitens. Der Bund darf sich dieser Finanzierungsverantwortung nicht entziehen. Er muss die Kommunen entlasten. Das ist völlig richtig.
Drittens. Der Bund darf sich – das ist der entscheidende Punkt, der in der Argumentationskette bislang noch nicht genannt worden ist – auch nicht auf Kosten der Kommunen quasi noch besser stellen durch die Effekte, die sich über Steuern und Sozialversicherungen für den Bundeshaushalt ergeben, obwohl er selbst gar keine Kosten trägt.
Diese drei Argumente, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten uns hier im Landtag NordrheinWestfalen einen. Lassen Sie uns deshalb im Interesse der Landschaftsverbände und der kommunalen Familie hartnäckig bleiben. Unser Antrag soll zu einer vertieften Diskussion einladen, bei der wir uns im Fachausschuss weiter verständigen können. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Abruszat, Sie haben hier sehr viele Punkte angesprochen, die ich auch für meine Fraktion ausdrücklich unterstreichen kann. Sie haben nämlich richtig erkannt, dass Eingliederungshilfe und Soziallasten bei den Kommunen ein Thema sind, das wir nur gemeinsam angehen können. Auch haben Sie das Thema der Rückflüsse angesprochen. Dazu liegt aktuell eine Studie vor, die besagt, dass die Rückflüsse im Wesentlichen über die Steuern und die Sozialversicherungsabgaben beim Bund ankommen. Auch da sind wir, glaube ich, einig.
Ich darf die Frage stellen, ob wir das nicht in der damaligen Sondersitzung im Oktober 2010 gemeinsam und einstimmig hätten machen können – aber das nur am Rande.
Wir haben dieses Thema in der SPD-Fraktion – auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Bund – immer wieder besprochen. Auch vor der Bundestagswahl haben wir das schon angemahnt. Ich will noch einmal ausdrücklich unterstreichen, dass ich sehr froh bin, dass dieses Thema im Koalitionsvertrag mehrfach auftaucht und sich dieser Koalitionsvertrag sehr ausdrücklich dazu verhält. In ihm wird gesagt, dass die Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützt werden müssen.
Es sind auch Zahlen hinterlegt worden. Auch das ist bei solch einer Diskussion wichtig. Es geht bei der Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe um 5 Milliarden € jährlich.
Auch bei dem, was Sie gerade hier als Wunsch vorgetragen haben, dass das nämlich möglichst schnell und unbürokratisch durchgesetzt werden soll, sind wir uns, glaube ich, was das Land angeht, hier einig.
Vielleicht noch zwei, drei Sätze zu der aktuellen Studie, die der LWL vorgelegt hat. Ausdrücklich begrüße ich, dass mit dieser Studie jetzt eine – wie ich hoffe – sehr sachliche Debatte geführt werden kann. In der Studie sind sehr fundierte Zahlen enthalten. Wir wissen: Das ist eine staatlich bedeutende Aufgabe. Über die UN-Konvention diskutieren wird hier immer wieder. Wir wissen um die großen Herausforderungen der Inklusion für unsere Gesellschaft. Alle gemeinsam wollen wir, dass Menschen mit Handicap an unserer Gesellschaft teilhaben dürfen. Das ist das gemeinsame Ziel.
Die Studie hat hierzu noch einmal sehr deutlich ein paar Zahlen herausgearbeitet: Von 100 €, die der Staat in die Eingliederungshilfe gibt, fließen 45 € durch Steuern und Sozialversicherungsabgaben wieder zurück, davon 39 € auf die Bundesebene. Es ist also nicht nur so, dass es gerecht ist, die Kommunen zu entlasten, sondern es ist aus unserer Sicht auch finanzierbar, sie zu entlasten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können sich auf das Land verlassen. Wir stehen bei dieser Forderung an ihrer Seite. Das haben wir hier bei der Sondersitzung des Plenums im Oktober 2010 gemeinsam ganz klar formuliert.
Vielleicht noch einmal – Herr Abruszat, Sie hatten das schon erwähnt – eine Zahl zu den Gesamtsummen. Das sind Riesenkosten, die hier insbesondere von den Landschaftsverbänden geschultert werden müssen. 3,6 Milliarden € insgesamt – Kosten der Eingliederung –, davon 3,3 Milliarden €, die alleine auf den Schultern der kommunalen Landschaftsverbände liegen.
Wenn man da noch einmal einen Rückblick auf die Kostenentwicklung der letzten Jahre wirft, dann sieht man auch, wie sich die Kosten seit 1981 – da lagen die Kosten bei rund 400 Millionen €; 2016 werden sie voraussichtlich bei 4,4 Milliarden € liegen – verzehnfacht haben.