(Lutz Lienenkämper [CDU]: Sie sind doch nicht schizophren! – Armin Laschet [CDU]: Sie sagen die Unwahrheit, oder was? – Wei- tere Zurufe von der CDU)
Wir wollen diese Hochschulgesetzgebung auf den Weg bringen. Ich bin wirklich zuversichtlich, dass wir hier ein Einverständnis mit den Beteiligten in den Hochschulen erreichen werden, was die wichtigen Bereiche angeht.
Es geht um die öffentliche Verantwortung des Landes, auch in finanzieller Hinsicht: 30%ige Steigerung der Haushaltsmittel in den letzten Jahren unter dieser Regierung – 30 %, lieber Kollege Laschet. Es geht um gute Arbeit und die Abschaffung der prekären Beschäftigung. Es geht um Mitbestimmung und Demokratie. Das ist auch ein Teil der Wissenschaftsfreiheit, ist eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Wissenschaft freiheitlich arbeiten kann. Und es geht auch darum, dass Studierende erfolgreich studieren können. Das sind ganz wichtige Eckpunkte dieses Referentenentwurfs.
Das können Sie nicht ignorieren. Das ist unsere Aufgabe, und diese Aufgabe werden wir erledigen, auch indem wir über den Referentenentwurf hier sachgemäß diskutieren. Es wird dann sicherlich auch Änderungen geben; das gehört zu jedem Gesetzgebungsverfahren. Es geht aber nicht um das Ob, sondern um das Wie. Über das Wie werden wir gemeinsam mit allen Beteiligten diskutieren.
Ich sage es noch einmal: Wir werden gute Ergebnisse erzielen. Das werden Sie nicht durch eine Hervorhebung im Vokabular, mit dem Sie das hier vorgetragen haben, ins Negative verzerren können, lieber Kollege Laschet.
dass wir gemeinsam eine vernünftige Hochschulgesetzgebung in NRW auf den Weg bringen und dass das Hochschulgesetz NRW nach wie vor – schauen Sie sich die Gesetze aller anderen Länder an – das freiheitlichste ist, dasjenige, das die Autonomie in den Mittelpunkt stellt, bleiben wird. Das ist auch nach diesem Gesetzgebungsverfahren so. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Dr. Seidl.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Lieber Herr Laschet, wenn Sie heute verbal und politisch aufrüsten, dann geben Sie mir bitte die Gelegenheit, Ihnen einige Überschriften aus der nordrhein
„Hochschulumbau heftig in der Kritik. Das Wissenschaftsministerium wird mit Stellungnahmen zum geplanten Hochschulfreiheitsgesetz überhäuft.“
„Senate der Unis lehnen wesentliche Teile des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes ab, vor allem die Einführung eines Hochschulrats“,
Sie werden es gemerkt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen: Diese Schlagzeilen stammen nicht aus dem Jahr 2013, sondern aus dem Jahr 2006. Und es handelt sich dabei auch nicht um den aktuellen Referentenentwurf, sondern um das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz des damaligen Wissenschaftsministers Pinkwart. Ich war dabei!
Ich weiß nicht, wie Sie Vergangenheitsbewältigung betreiben. Zumindest ich erinnere mich an Massendemonstrationen des Hochschulpersonals in
Aachen, in Köln, in Bonn, an allen großen Hochschulstandorten und an den sogenannten Bildungsstreik der Studierenden. Es gehört also ein außerordentliches Maß an Geschichtsverdrängung dazu, wenn Sie diese Tatsachen heute einfach ausblenden, Herr Laschet.
Sie können gerne eine Schlammschlacht haben, wenn Sie das möchten; Wurfmaterial gibt es aus Ihrer Regierungszeit mehr als genug.
Ich möchte Ihnen aber an dieser Stelle lieber die sachliche Variante anbieten und Ihnen an drei Punkten darstellen, warum wir im Jahr 2013 eine Novellierung des Hochschulgesetzes von 2006 für notwendig und richtig halten.
Erstens. Das von Ihnen 2006 auf den Weg gebrachte Hochschulfreiheitsgesetz ist nach der jüngsten Rechtsprechung in entscheidenden Fragen verfassungswidrig.
Ich weiß ja nicht, ob Sie mal die Anhörungsunterlagen gelesen haben. Das betrifft sowohl die Fülle der Entscheidungskompetenzen des Hochschulrates
Deshalb ist es schon aus rechtlichen Gründen geboten, dass Pinkwart’sche Steuerungsmodell von Hochschulrat, Leitungsebene und Senat, das sehr weit über das Ziel hinausgeschossen ist – das war das weitestgehende Modell in der ganzen Bundesrepublik, ist aber auch das Modell, das am weitestgehenden korrigiert werden muss –, auf eine saubere Grundlage zu stellen.