Karl Schultheis

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in der Plenarsitzung am 28. November letzten Jahres hier gemeinsam – mit Ausnahme der Piraten – beschlossen, dass wir alle Anstrengungen der Landesregierung unterstützen, bei der Bundesregierung dafür zu werben, alles Erdenkliche zu tun, damit der Atomreaktor Tihange II, aber auch weitere Atomreaktoren in Belgien – insbesondere wegen der Gefährdungslage in der Aachener Region und darüber hinaus in Nordrhein-Westfalen – schnellstmöglich abgeschaltet werden.
Daran hat sich jetzt die Entwicklung angeschlossen, dass die Bundesregierung eine Brennelementelieferung mit 68 Brennelementen von Niedersachsen aus nach Belgien erlaubt hat. Hierzu habe ich eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie die Rahmenbedingungen einer solchen Genehmigung aussehen. Insbesondere habe ich das natürlich deshalb getan, weil sich in Nordrhein-Westfalen Unverständnis über diese Lieferung entwickelt hat und von den Bürgerinnen und Bürgern zum Ausdruck gebracht worden ist, das ich auch teile. Zunächst einmal müssen die Fragen beantwortet werden: Wie sieht die Rechtslage aus? Wieso kommt die Bundesregierung zu dem Verfahrensvorschlag, solche Brennelemente zu liefern?
Mir ist folgende Antwort übermittelt worden, die ich hier kurz nachzeichnen möchte. Es wurde mitgeteilt, dass die Bundesregierung eben an Recht und Gesetz gebunden sei, auch wenn dies politisch unangenehm sei.
Das hieße in dem konkreten Fall, dass es sich bei der Exportgenehmigung für Brennelemente nach Belgien um gebundene Genehmigungen handele, die nach deutschem Atomgesetz nicht versagt werden könnten. Wenn der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle – das gelte insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von Kernbrennstoffen –, dann sei die Voraussetzung gegeben, dass solche Genehmigungen erteilt werden müssten.
Dieser Tatbestand sei bei Ausfuhrgenehmigungen losgelöst von Fragen der Sicherheit des Betriebs eines ausländischen Atomkraftwerkes zu sehen. Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß dem Atomgesetz gebe es daher keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung der Genehmigung für die Lieferung an einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, für welche die Behörden des Nachbarstaates verantwortlich seien.
Für die Sicherheit der AKWs in Belgien trage eben die belgische Aufsichts- und Genehmigungsbehörde allein die Verantwortung, somit der belgische Staat. Dies sei auch nach internationalem Recht so gegeben. Nach geltender Rechtslage dürfe eine Ausfuhr also nur dann untersagt werden, wenn sie gegen unsere internationalen Verpflichtungen verstieße sowie die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sei.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist aus meiner Sicht der Ansatzpunkt, an dem man arbeiten muss. Das kann entweder durch die Erweiterung einer Gesetzesnovelle zum Atomgesetz geschehen, aber auch schon im Vorfeld einer gesetzlichen Änderung. Womöglich kann das aber auch im Rahmen eines Rechtsstreits gesche
hen, um eine belastbare Rechtsgrundlage zu erarbeiten. Denn aus unserer Sicht ist hier in der Tat die Gesundheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen gefährdet. Das müsste auch ein Gegenstand sein, mit dem durchgesetzt werden kann, dass keine Brennelemente geliefert werden.
Gerade auch wegen der Vorgeschichte ist das so. Wenn Sie sich erinnern: Bundesministerin Hendricks hat die belgische Regierung mehrfach gebeten, die befundbehafteten Anlagen Doel III und Tihange II zumindest so lange abzuschalten, bis die offenen Sicherheitsfragen geklärt sind. Das ist bisher nicht geschehen. Insofern hätte sie und hat sie auch alle Argumente in ihrer Hand, hier durchzusetzen, dass es keine weitere Lieferung von Brennelementen nach Belgien mehr gibt.
Die Landesregierung hat sich im Übrigen der zweiten Klage der Städteregion Aachen gegen eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung von Tihange angeschlossen. Deshalb fordert der Landtag und fordern wir die Landesregierung nochmals auf, mit allem Nachdruck und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Lieferung von Brennelementen nach Belgien zukünftig zu verhindern und sich weiterhin bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass vorrangig der Atomreaktor Tihange nicht nur vorübergehend, sondern endgültig abgeschaltet wird. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gibt mir die Chance, noch kurz auf den Beitrag von Herrn Hovenjürgen einzugehen, insbesondere was die Lagerung der Atomkügelchen in Jülich angeht. Das ist immer wieder ein interessantes Thema.
Ich war in der vorletzten Wahlperiode Vorsitzender des Untersuchungsausschusses hier im Landtag und hatte gedacht, dass direkt nach dem Zusammentreten des neuen Landtags der Antrag gestellt würde, den Untersuchungsausschuss wieder einzusetzen. Das war aber nicht der Fall. In der Regierungszeit von Schwarz-Gelb war das nie ein Thema, obwohl die Kügelchen seit Jahrzehnten in Jülich aufbewahrt werden.
Achten Sie also mal ein wenig auf die Dimension Ihrer Argumentation und darauf, richtig zu gewichten! Das ist absolut opportunistischer Quatsch; das muss ich wirklich sagen.
Wir alle sind an einer guten Lösung interessiert. Sie wissen aus dem Wirtschaftsausschuss, wo Sie das Thema in einer der letzten Sitzungen diskutiert haben – und ich habe es im Protokoll gelesen –, dass
im Moment ein Abtransport von dort überhaupt nicht möglich ist.
Des Weiteren habe ich in meinem Redebeitrag sehr deutlich gesagt, dass wir auch bereit sind, den Rechtsweg zu beschreiten, was die Auffassung der Bundesregierung in diesem Fall angeht, und zur Not auch eine Aktivität entwickeln in Richtung einer Novelle des Atomgesetzes. Beides ist möglich.
Weil dies die Gesundheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen – aber auch darüber hinaus in der Euregio, im ganzen Umfeld von Tihange und Doel – verlangt, sollten wir alle nur denkbaren Möglichkeiten erschließen. Insofern zieht Ihr Vorwurf überhaupt nicht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten zur Wissenschaftsfreiheit und Internationalisierung ist eine Einladung an alle Fraktionen dieses Hauses, ein gemeinsames kräftiges Signal für Wissenschaftsfreiheit und Internationalität zu setzen.
Die dichte Forschungs- und Hochschullandschaft Nordrhein-Westfalens und ihre internationale Vernetzung verlangt Unterstützung, und diese Unterstützung muss der Landtag den Hochschulen und Forschungseinrichtungen auch gezielt zukommen lassen. Wir müssen den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der aktuellen Situation den Rücken stärken.
Die Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit und auf die internationale Zusammenarbeit haben in den letzten beiden Jahren zugenommen. Die nachfolgenden Beispiele prägen das Bild, sind allerdings nur ein Ausschnitt. Man kann eigentlich sagen: Überall dort, wo Menschenrechte, wo bürgerliche Freiheiten eingeschränkt werden, wird auch Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt. Das ist nicht nur ein gedanklicher Zusammenhang, das ist ein faktischer Zusammenhang, dass sich eben das Abbauen von Rechten und Wissenschaftsfreiheit immer berühren.
Ich will daher als erstes Beispiel die Türkei nennen und hier mit Genehmigung des Präsidenten auf ein Zitat zurückgreifen, das HRK-Präsident Prof. Hippler in einer Pressemitteilung der HRK so festgestellt hat. Er sagt:
„Der Druck auf die Hochschulen in der Türkei wächst seit Monaten. Schließung von 15 Universitäten, Entlassung von mehreren Tausend Hochschulmitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verhängung von Ausreiseverboten, Verhaftung von mehreren Hundert Hochschulangehörigen, die Absetzung von frei gewählten Rektoren – die Liste der staatlichen Repressionen gegen unsere türkischen Kolleginnen und Kollegen ist erschreckend lang. Ich fordere die Türkei auf, die weltweit gültigen akademischen Freiheiten wieder herzustellen.“
Das war eine Feststellung des HRK-Präsidenten am 17. November. Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert; sie hat sich weiter verschlechtert. Das können wir jeden Tag den Nachrichten entnehmen. Von daher sind wir aufgerufen, hier weiter zur Wissenschaftsfreiheit unsere Stimme zu erheben.
Eine weitere Verschlechterung ist also erfolgt. Aber man darf auch sagen, dass die Entwicklung, die Wissenschaftsfreiheit in der Türkei zurückzudrängen, vor dem 17. November – auch vor dem Putschversuch – schon erkennbar war.
Der Präsident der HRK legt natürlich besonderen Wert darauf, die ganz konkreten Bereiche der Zusammenarbeit in den Fokus zu nehmen. Die türkisch-deutsche Universität in Istanbul ist ihm hier ein besonderes Anliegen. Dort kann man erkennen, wie Wissenschaftsfreiheit zurückgedrängt wurde.
Als zweites Beispiel, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich die gemeinsame Stellungnahme von HRK, DAAD, DFG, HFG – also allen Wissenschaftsorganisationen, die es in unserer Republik gibt – nennen. Daher wundere ich mich eigentlich, dass weder CDU noch FDP unserem Antrag beitreten. Alle Organisationen, die Wissenschaft vertreten, sind hier auf einer Seite, und ich glaube, es würde allemal Sinn machen, dies auch gemeinsam in diesem Landtag auszudrücken.
Ich zitiere, auch mit Genehmigung des Präsidenten. Hierzu heißt es in einer Pressemitteilung der HRK:
„Wissenschaftliche Erkenntnisse können nur in einem offenen, freien und internationalen Diskurs gewonnen werden. Hierfür ist der persönliche Austausch über akademische Disziplinen, Nationen und Kulturen hinweg notwendig. Das vom US-Präsidenten am vergangenen Freitag erlassene Dekret ist eine pauschale Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft und damit ein Angriff auf die Grundwerte der Wissenschaft.“
Also: Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit in einem Staat, von dem wir das nie erwartet hätten. Das ist natürlich ein besonders erschreckendes Beispiel der Einschränkung von Wissenschaftsfreiheit, die sich auch in den Vereinigten Staaten durch unterschiedlichste Maßnahmen durchsetzt. Gerade wegen der intensiven Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen mit US-amerikanischen Instituten und Hochschulen ist dies ein herber Einschnitt, dem wir gemeinsam entgegentreten müssen.
Lassen Sie mich auch den Brexit nennen: Auch hier wird wegen der engen Zusammenarbeit in Europa eine Entwicklung eintreten, die uns und unsere Hochschulen betreffen wird. Großbritannien lebt in diesem Zusammenhang ganz wesentlich vom Geld der EU. Der europäische Forschungsraum finanziert
ganz wesentlich Infrastruktur im Bereich Forschung und Hochschulbildung. Deshalb werden wir hier, auch wenn es um die Brexit-Verhandlungen geht, herbe Einschnitte erleben, die uns und unsere Einrichtungen ebenfalls betreffen werden.
Also: Setzen wir ein starkes Signal für Internationalisierung! Senden wir ein starkes Signal für die Zusammenarbeit der Forschungs- und Hochschuleinrichtungen! Ich darf Sie nochmals bitten, dies im Landtag von Nordrhein-Westfalen möglichst gemeinsam zu tun. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst bei allen Fraktionen, die diesen Eilantrag unterstützen, dafür bedanken, dass sie dies als gemeinschaftliches Anliegen ansehen, um gerade auch die Bemühungen der Städteregion Aachen zu unterstützen, wie es im Antrag zum Ausdruck gebracht wird. Es ist ein wichtiger
Punkt, dass die Landesregierung und der Landtag den Akteuren vor Ort Rückendeckung bieten, um dafür zu sorgen, dass der Atommeiler Tihange 2 und die weiteren Problemmeiler, die es darüber hinaus noch gibt, so schnell wie möglich abgeschaltet werden.
Den Appell zur politischen Einflussnahme, der ja ebenfalls damit verbunden ist, möchte ich auch ein Stück weit an die Kolleginnen und Kollegen richten und sie bitten, die Möglichkeiten zu nutzen, auch mit ihren flämischen und wallonischen Schwesterparteien Kontakt aufzunehmen, um hier den entsprechenden Nachdruck aufzubauen. Wir haben dies seitens der SPD bereits getan und mit den sozialdemokratischen und sozialistischen Parteien in Belgien gesprochen, um im Föderalen Parlament auch Unterstützung für unser Anliegen zu finden.
Was ist der Anlass dieses gemeinsamen Antrags? Anlass sind die öffentlichen Äußerungen der belgischen Atomaufsicht FANC zu den gravierenden technischen und auch organisatorischen Mängeln, die man lange Zeit bestritten hat. Es ist höchst interessant, dass es sogar dieselbe Person ist, die vorher beim Betreiber des Atomkraftwerks Verantwortung getragen hat und jetzt die Mängel in der Öffentlichkeit feststellt.
In diesem Kontext fehlt allerdings – das wird in unserem Antrag auch deutlich –, dass die Atomaufsicht entsprechende Konsequenzen zieht. Deshalb ist unser heutiger Antrag auch so wichtig; denn er macht deutlich: Wir erwarten Konsequenzen seitens der Atomaufsicht und fordern die Bundesregierung deshalb auf, uns bei diesem Anliegen entsprechend zu unterstützen, damit der Atommeiler Tihange 2 nun auch schnellstmöglich stillgelegt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um nicht weniger als die Gesundheit und das Leben der Menschen in Belgien, in den Niederlanden, in Luxemburg, in Frankreich und nicht zuletzt natürlich auch in Nordrhein-Westfalen.
Deshalb fordern wir neben den Punkten, die in diesem Antrag aufgeführt sind, eine energiepolitische und energiewirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen, den Benelux-Staaten und Nordfrankreich.
Ich schließe Nordfrankreich bewusst mit ein. In der vergangenen Woche waren wir mit der Parlamentariergruppe bei unseren Kolleginnen und Kollegen in der Region Hauts-de-France, wie sie jetzt heißt; das ist die Picardie mit Nord-Pas-de-Calais. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass man diese Zusammenarbeit für unbedingt erforderlich hält, um die Versorgungssicherheit in Sachen Energie herzustellen weiter zu gewährleisten.
Wir unterstützen die proaktive Notfallplanung und wollen alles tun, um nie in diesen Notfall eintreten zu
müssen. Deshalb stellen wir folgende Forderungen, die ich hier ergänzen möchte:
Wir fordern die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission unter Beteiligung der Netzbetreiber. Diese Kommission soll Lösungen zur Herstellung der Versorgungssicherheit der Energieversorgung in Belgien bei sofortiger Abschaltung von Tihange 2 erarbeiten.
Schlussendlich fordern wir den beschleunigten Aufbau von Netzverbindungen nach Nordrhein-Westfalen über die geplante Verbindung ALEGrO 1, die ja 2019/2020 auch realisiert sein soll. Darüber hinaus sind weitere Verbindungen zu schaffen, die eine Netzverknüpfung gerade nach Deutschland über Nordrhein-Westfalen herstellen, um dem immer wieder an zentraler Stelle vorgebrachten Argument, die Versorgungssicherheit sei nicht gewährleistet, entgegenzutreten.
Das sehen wir nicht als eine Bevormundung der Behörden oder der Bürgerinnen und Bürger Belgiens an, sondern als einen Beitrag zu guter nachbarschaftlicher Zusammenarbeit.
Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen. Dann werden wir es auch schaffen, schnellstmöglich die Abschaltung von Tihange 2, aber auch von Doel 3 zu erreichen. Das steht auf der Tagesordnung. Hier müssen schnelle Entscheidungen getroffen werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lersch-Mense, wie beurteilen Sie, dass die CDU über ihren Wirtschaftsrat auch gesponserte Veranstaltungen organisiert und Mitgliedern des Wirtschaftsrats anbietet – im Übrigen gegen Zahlung von Mitgliedsbeiträgen –, nicht nur ihr bestehendes Netzwerk mit herausragenden Persönlichkeiten zu erweitern, sondern auch den persönlichen Kontakt mit den Verantwortlichen in der Politik herzustellen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute gilt es, zwei wichtige Vorhaben im Bereich der Hochschul- und Wissenschaftspolitik im Landtag zu beschließen. Einmal geht es um die vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung vorgelegten Planungsgrundsätze für den Landeshochschulentwicklungsplan und zum anderen damit verbunden um den Entschließungsantrag „Planungssicherheit für unsere Hochschulen“.
Meine Damen und Herren, der Landeshochschulentwicklungsplan war eines der zentralen Vorhaben auch im Zusammenhang mit der Novellierung des Hochschulgesetzes, also im Zusammenhang mit dem Hochschulzukunftsgesetz. Wer die Anhörungen von Expertinnen und Experten im Landtag verfolgt hat, wird feststellen können, dass dieses Vorhaben von allen gewünscht gewesen ist, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen an der Entwicklung des Landeshochschulentwicklungsplans wirklich aktiv beteiligt wird.
Insofern geht es heute darum, die Planungsgrundsätze – das ist Teil der Gesetzgebung gewesen –, die die Landesregierung vorgelegt hat, zu billigen. Es geht im Kern um sieben Grundsätze, die seitens der Landesregierung vorgelegt worden sind. Diese Grundsätze dienen jetzt der Entwicklung der Planungen, die von Hochschulen und Ministerium gemeinsam entwickelt werden müssen und dann wiederum Gegenstand der Beratungen im Landtag sein werden.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben nach einer intensiven Beratung im Fachausschuss diese Planungsgrundsätze gebilligt und empfehlen dem Hohen Haus, heute diese Planungsgrundsätze ebenfalls zu billigen, damit dieser Prozess vorangebracht werden kann und wir noch in dieser Wahlperiode einen Landeshochschulentwicklungsplan beschließen können.
Das ist ein wichtiger Bestandteil, eine wichtige Grundlage für die Planungen und für die Zukunftssicherheit unserer Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und der Studienangebote für Studierende und für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die wir für dieses Land gewinnen wollen.
Die Anhörung hat erwiesen, dass eine Gruppe meint, die Planungsgrundsätze seien zu präzise, während die andere Gruppe der Ansicht ist, sie seien nicht präzise genug. Dann ist die Mitte dessen, was zwischen diesen beiden Positionen liegt, sicherlich das Richtige. Es gibt eine gewisse Flughöhe, die es ermöglicht, im Endeffekt mit den Hochschulen auf dieser Grundlage im Detail Vereinbarungen einzugehen.
Der Entschließungsantrag zur Planungssicherheit der Hochschulen, der heute hier zur Abstimmung gebracht wird, steht in Verbindung mit dem Landeshochschulentwicklungsplan, weil diese Hochschulvereinbarung, die dieser Entschließungsantrag fordert, parallel geschaltet sein soll mit dem Landeshochschulentwicklungsplan und damit auch die materielle Basis für die Umsetzung des Landeshochschulentwicklungsplans bieten wird.
Wir können sagen, dass die Hochschulvereinbarung oder -pakte wie Qualitätspakt und Zukunftspakt und im dritten Schritt die Hochschulvereinbarung seit den 90er-Jahren für die Entwicklung unserer Hochschulen eine hervorragende Grundlage waren, sodass es sinnvoll ist, diese Planungssicherheit über einen längeren Planungszeitraum auch in Zukunft für unsere Hochschulen bereitzustellen, um damit auch die Konkurrenzfähigkeit des Hochschulsystems NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern zu sichern.
Mit dieser Hochschulvereinbarung hat NordrheinWestfalen ein Patent. Wir haben damit begonnen, und mittlerweile sind dem viele Bundesländer gefolgt.
Meine Damen und Herren, auch für den Entschließungsantrag bitten wir um Zustimmung, damit die Arbeit an der Vereinbarung und am Landeshochschulentwicklungsplan vorangetrieben werden kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich jetzt verlockend, die eingesparte Zeit hiermit wieder zu verlieren. Nein, es geht in der Tat darum, dass ich als Ausschussvorsitzender den Entwurf für das Änderungsgesetz zum WDR-Gesetz oder Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ hier heute einbringen möchte.
Der Gegenstand ist klar. Es ist beabsichtigt, die Amtszeit des Rundfunkrats um ein Jahr zu verlängern. Anlass ist die geplante Novellierung des WDR-Gesetzes. Die Landesregierung hat hierzu bereits ein Konsultationsverfahren durchgeführt und wird nach der Sommerpause einen entsprechenden
Gesetzentwurf einbringen, sodass es allemal sinnvoll ist, die Amtszeit des Rundfunkrats um ein Jahr zu verlängern; denn dann kann der neue Rundfunkrat seine Arbeit auf der neuen gesetzlichen Basis aufnehmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Berger, der Antrag, der seitens der CDU heute zur Beratung ansteht, ist in die Kategorie „Verzichtbar“ einzuordnen.
Ihr Wortbeitrag hat dies noch nachhaltiger begründet, als ich ursprünglich gedacht habe. Ich weiß nicht, wie oft Sie in den letzten Monaten unsere Hochschulstandorte besucht haben. Die Wirklichkeit an diesen Hochschulstandorten hebt sich sehr stark von dem ab, was Sie hier beschreiben: Da gibt es sehr viel positive Energie, auch sehr viel positive Aufnahme dessen, was im neuen Hochschulrecht geregelt worden ist.
Erinnern Sie sich noch an die Forderungen des Bildungsstreiks? Das ist jetzt schon ein paar Jahre her, aber der Bildungsstreik hat sich in NordrheinWestfalen – und nicht nur hier – im Endeffekt auf ganz zentrale Positionen festgelegt. Es ging darum, wie die Bologna-Reform umgesetzt wird. Die Bologna-Reform, die mittlerweile auch weiterentwickelt worden ist, hat das Studium sehr stark verschult. Dazu gehören auch die Erfahrungen mit der Anwesenheitspflicht.
Diejenigen hier im Saale, die selbst ein Studium absolviert haben, haben dies unter den rechtlichen Bedingungen getan, die in Nordrhein-Westfalen jetzt wieder Gültigkeit besitzen. Ich wüsste von keinem der Rektoren, der Dekane und all derjenigen, die die Exzellenz unserer Hochschulen darstellen, dass sie persönlich Schaden genommen hätten, was ihre Bildungspotenziale angeht.
Es wird deutlich, dass dies eine Scheindiskussion ist. Die jetzigen Bestimmungen des § 64 des Hochschulzukunftsgesetzes entsprechen im Übrigen den Vorgaben, die es in allen anderen Bundesländern auch gibt. Es ist nicht so, als ob NordrheinWestfalen hier eine Insel darstellen würde, sondern genau das hat die Runde der Kultus- und Wissenschaftsminister vereinbart. Diese Regelung hat die Landesregierung mit in das Gesetz aufgenommen, und diese Regelung wird auch von uns unterstützt. Im Übrigen ist diese Regelung seit 2009 gültig.
Unsere Studierenden in Nordrhein-Westfalen studieren erfolgsorientiert. Das zeigen alle Ergebnisse, im Übrigen auch die Studienzeiten, die erforderlich sind, um sowohl beim Bachelor als auch beim Master zum Erfolg zu kommen. Zu den wichtigsten Qualifikationen, die neben dem Fachlichen zu vermitteln sind – hier geht es schließlich um die zukünftigen Führungskräfte unseres Landes –, gehört doch, sich selber organisieren zu können und selber eine Entscheidungsfreiheit verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Wir können an keiner Stelle feststellen, dass die Studierenden diese Aufgabe – die Soft Skills, die wichtig sind, um nachher auch in dieser Gesellschaft zu wirken – nicht erfüllen würden.
Sie sprechen bei der Debatte über das Hochschulzukunftsgesetz immer von Misstrauen. Das, was Sie hier vorlegen – wenn Sie das einmal genau lesen, Herr Dr. Berger –, ist Ausdruck des Misstrauens gegenüber unseren Studierenden,
dass sie das, was an Lehr- und Forschungsangeboten in unseren Hochschulen angeboten wird, nicht wahrnehmen wollen.
Gehen Sie in die Veranstaltungen, und Sie werden sehen, dass die Studierenden diese Angebote wahrnehmen, weil sie selbst davon überzeugt sind, und durch gute Lehre davon überzeugt werden, dass es Sinn macht, an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen. Sie wissen, dass sie die Freiheit haben, ihr Studium selbst zu organisieren. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung, die viele von uns in ihrem Studium erleben durften. Ich gehe davon aus, dass wir hier alle keinen Schaden genommen haben – ganz im Gegenteil.
Meine Damen und Herren, wenn ich hier unseren Plenarsaal sehe, gehe ich davon aus, dass die Studierenden in Nordrhein-Westfalen die Anwesenheitspflicht an den Hochschulen mindestens genauso ernsthaft und pflichtbewusst wahrnehmen wie die Abgeordneten des Landtags von NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, der Kollegin Howe folgen zu dürfen. Ich darf sagen, neben der fachlichen Arbeit in den Fachausschüssen ist die Arbeit im Petitionsausschuss eine Leidenschaft, die ich nicht missen möchte. Herzlichen Dank, Frau Kollegin Howe!
Meine Damen und Herren, den Antrag der CDUFraktion haben wir am 24. September in einer Anhörung auch durch die Fachwelt prüfen lassen. Das Ergebnis dieser Anhörung war positiv – positiv für die Politik unserer Ministerin Svenja Schulze im Hinblick auf die Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen im Bereich der Masterausbildung, und es war eine Bestätigung der Politik der Mehrheit hier im Landtag, von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Der Antrag wollte den Eindruck erwecken, Herr Dr. Berger, dass die CDU und Sie persönlich die große Initiative ergreifen. Diese Chance hätten Sie gehabt, allerdings neun Jahre früher.
Ich will Ihnen die Stationen nochmals kurz benennen, an denen Sie gemeinsam mit der FDP Initiativen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt haben. Ich gehe die Anträge durch. Es sind insgesamt fünf Anträge:
Am 18. Oktober 2005 der Antrag „Den Bolognaprozess für NRW weiter erfolgreich gestalten“, ein Antrag, der durch die SPD eingebracht wurde, am 27. Februar 2007 „Zugangsbeschränkungen sind keine Lösung – die NRW Hochschulen brauchen eine echte Studienreform“, eingebracht durch die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, am 24. April 2007 „Weniger Zukunft war nie – Studiengebühren abschaffen – Hochschulpakt umsetzen – Verantwortung übernehmen“, eingebracht durch die SPD, dann am 24. November 2009 „Forderungen der Studierenden ernst nehmen – Studium studierbar machen“, eingebracht durch die SPD, und dann am 12. Januar 2010 „Den Bolognaprozess sozial gestalten: Barrieren im Studium abbauen und das BAföG zukunftsfähig weiterentwickeln“,
eingebracht durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ich habe persönlich noch drei Kleine Anfragen zu dem Thema Masterstudienplätze auf den Weg gebracht, im März 2009. Auch diese wurden damals von der schwarz-gelben Landeregierung abgelehnt und negativ beschieden.
Also, Herr Dr. Berger: neun Jahre zu spät. – Aber die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen waren nicht zu spät. Sie haben diese Regierung abgelöst, und das war gut so. Wir haben die Studiengebühren abgeschafft, und wir haben dafür gesorgt, dass ein Studium an unseren Hochschulen möglich ist.
Allen Unkenrufen zum Trotze: Es ist kein Chaos beim doppelten Abiturjahrgang entstanden. Gemeinsam mit den Hochschulen haben wir – Landesregierung, Landtagsmehrheit – hier Positives bewirkt, also positives Ergebnis für Sie, Frau Ministerin Schulze.
Meine Damen und Herren, das ist, was das finanzielle Engagement angeht, auch nur durch die gemeinsamen Anstrengungen des Bundes und der Länder möglich. Aber es sind gemeinsame Anstrengungen, wo beide Seiten auch für die Finanzierung gerade stehen. Die 65.000 Masterplätze bis 2020 werden gemeinschaftlich finanziert. Dabei war es eine ganz wichtige Voraussetzung, wie dieser Hochschulpakt III ausverhandelt worden ist. Frau Ministerin Schulze hat wesentlichen Anteil daran, dass wir diese Haushaltsmittel flexibel im Rahmen des Hochschulpaktes einsetzen können.
Ich sage es noch einmal, habe es bei früheren Reden gesagt: Nordrhein-Westfalen steht für eine echte Kofinanzierung der Hochschulpakte und nicht für eine verdeckte Finanzierung aus Haushaltstiteln, die es schon gibt.
Es war die Frage aufgetaucht: Werden Bachelorstudienplätze praktisch durch Masterstudienplätze verdrängt? Sie konnte eindeutig verneint werden. Hier wird es keinen Verdrängungsprozess geben. Der Bachelorbereich ist klar getrennt vom Masterbereich. Beide Bereiche, Studieneingangsplätze wie Masterplätze, werden finanziert.
Meine Damen und Herren, auch das Thema BAföGMittel, eine alte Leier, die Herr Dr. Berger und andere hier immer wieder drehen wollen, ist geklärt. Weit mehr als 245 Millionen € gehen in den Bildungsbereich, insbesondere in den Wissenschaftsbereich. Hier sind wir auf einer guten Seite.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Ihr Antrag wurde durch die Geschichte überholt, Herr Dr. Berger. Ich darf Ihnen an dieser Stelle schon ein schönes Wochenende wünschen. – Herzlichen Dank. – Die Beschlussempfehlung wird natürlich von uns mehrheitlich getragen.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Berger, ich weiß nicht, in welchem Land Sie unterwegs sind.
Wie gesagt: Sie lesen nicht nur schlechte Krimis und Comics – darauf habe ich im Ausschuss hingewiesen, weil Sie immer darauf rekurrieren –, sondern Sie sehen auch viele schlechte Filme. Denn alles, was Sie vortragen, stimmt mit der Realität nicht überein, obwohl das Fiction für Sie sein mag.
Zur Sache hätte Herr Dr. Berger sicherlich etwas beitragen können, hat er aber nicht.
Ich will mit meiner Heimatshochschule anfangen, weil Sie diese angesprochen haben. Ich habe nicht den Eindruck, dass die RWTH Aachen nicht an Geldmangel leidet; ich habe regelmäßigen Kontakt mit den Persönlichkeiten, die diese Hochschule führen. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, die Debatte über Geld und darüber, was die öffentliche Hand dafür aufbringen muss, also immerhin rund 8 Milliarden € in diesem Jahr für 2015, führt auch dazu, dass alle gemeinsam überlegen müssen – sie tun das auch –, ob wir mit diesem Geld richtig umgehen und ob wir es überall gezielt und richtig einsetzen. Das ist eine gute Reflexion, die gerade wissenschaftlichen Einrichtungen gut zu Gesicht steht, meine Damen und Herren.
Zu den Fakten, die hier angesprochen worden sind: In der Tat ist der jetzige Haushalt genau auf der Linie der letzten Haushalte, die durch die Landesregierung eingebracht worden sind und von den Fraktionen von SPD und Grünen getragen werden. Auch dieser Haushalt zeigt, wenn man eine Bereinigung der Hochschulpaktmittel vornimmt, eine Steigerungsrate von rund 2 % – ich glaube, das sind am Ende 1,9 % –,
sodass es in der Tat bei der Entwicklung der Hochschulhaushalte eine weitere Steigerung in diesem Jahr gibt.
Weiterhin ist festzustellen, dass sich die Ausgaben in den Jahren 2010 bis 2015 so entwickeln, dass sich die Haushalte letztlich um 33 % erhöht haben. Die Zahl der Studierenden – auch dabei orientieren wir uns an der Prognose der Kultusministerkonferenz – stieg um rund 25 %, sodass in der Tat auch bei der Grundfinanzierung unserer Hochschulen ein
Anstieg zu verzeichnen ist. Immerhin gehen 5,7 Milliarden € im Jahr 2015 an die Hochschulhaushalte – inklusive der Medizin, der Forschung und der Lehre an den medizinischen Einrichtungen und den Universitätskliniken. Auch diesen Rekordwert gilt es zu würdigen.
Im vorliegenden Haushalt stecken Perspektive und Solidität sowie Planungssicherheit für unsere Hochschulen.
Das ist eine wichtige Grundlage für die nächsten Jahre.
Hinzu kommt, dass Forschung und Entwicklung auch einen Schwerpunkt dieses Haushaltes bilden – auch im Kontext mit den Haushalten anderer Ministerien dieser Landesregierung, die dafür sorgen, dass die Wirtschaftskraft in unserem Land gestärkt wird und dass gerade auch die Möglichkeiten unserer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt werden, die Programme der Europäischen Union zu nutzen: sowohl diejenigen zur Strukturförderung als auch diejenigen des Innovations- und Forschungsprogramms Horizont 2020, das gerade in Richtung kleiner und mittlerer Unternehmen wichtige Impulse setzt.
Also: Das ist eine gute Grundlage, um im Jahr 2015 zu arbeiten und die Hochschulen weiterhin erfolgreich arbeiten zu lassen. Denn alle Befürchtungen, die Sie formuliert haben, und alle Ängste, die sie erzeugen wollten, sind nicht eingetreten. Der doppelte Abiturjahrgang hat nicht zum Chaos und auch nicht zum Zusammenbruch des Systems unserer Hochschulen geführt. Im Gegenteil: Gemeinsam haben Landesregierung, Landtag und Hochschulen die anstehenden Herausforderungen gepackt.
Wir gehen jetzt in die Zukunft. Dazu dient auch das neue Hochschulgesetz. Denn die Landeshochschulentwicklungsplanung, die dieses Gesetz ermöglicht, wird dazu führen, dass wir die Ressourcen, die für Forschung, Lehre und Entwicklung zur Verfügung stehen, sinnvoll eingesetzt werden und dass wir einen regionalen Ausgleich bei der Fächerstruktur sicherstellen. Damit kann auch die Qualität der Studienangebote gefestigt werden. Das ist Aufgabe dieses Landeshochschulentwicklungsplans, den das neue Gesetz ermöglicht.
Darüber hinaus ist für den Bereich Forschung und Entwicklung das Gesetz die Grundlage dafür, neue Wege bei der Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu gehen. Auch hier gehen wir neue Wege, die sicherlich auch einen entsprechenden Mehrwert versprechen werden, meine Damen und Herren.
Wir gehen davon aus, dass in der Tat die Hochschulgesetzgebung und die damit verbundenen
Programme – der Hochschulpakt III steht an – nichts sind, was zu schwarz-gelber Zeit beschlossen worden ist, wobei ich Ihnen, Herr Dr. Berger, sagen muss: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat viel beschlossen; das stimmt. Aber wenn Sie sich dann die Haushaltspläne, was die mittelfristige und langfristige finanzielle Sicherheit bezüglich dieser Beschlüsse angeht, angeschaut haben, werden Sie festgestellt haben, dass es da Riesenlücken gab, die die jetzige Landesregierung und die jetzige Mehrheit hier im Landtag haben füllen müssen. Versprechen und Einhalten sind zweierlei Paar Schuhe. Und die Beschlüsse, auch die Versprechen von Schwarz-Gelb, haben wir – SPD und Grüne – realisieren und einhalten müssen.
Schauen Sie sich das einmal genau an! Das gilt für all die Bauprogramme, die Ausbauprogramme und natürlich auch für die Hochschulpakte, die nachhaltig finanziert sein müssen.
Der Hochschulpakt III steht an. Der Hochschulpakt III ist auch ein wesentliches Ergebnis der Verhandlungen von Frau Ministerin Schulze, weil sie es uns durch ihr Verhandlungsgeschick ermöglicht hat, hier nicht nur Studienanfängerplätze zu bedienen, sondern auch die Schaffung von Masterstudienplätzen,
die zwar manche fordern, die wir aber auch als Schwerpunkt unserer Arbeit sehen, mit neuen Möglichkeiten auszustatten. Ich hoffe, dass die Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz nächste Woche diesen Hochschulpakt III so beschließen wird, wie ihn die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz beschlossen hat. Hier ist also eine solide Basis gegeben, meine Damen und Herren.
Wir gehen davon aus, dass dieser Einzelplan 06 – ich höre auch nichts Negatives aus den Hochschulen – eine erfolgreiche Grundlage bieten wird. Wir werden noch zwei Änderungsanträge einbringen, die mein Kollege Maelzer gleich noch begründen wird. Also auch hier wird es einige Ergänzungen zu dem geben, was auf dem Tisch liegt. Wir werden dem Einzelplan 06 zustimmen. – Herzlichen Dank.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Hochschulzukunftsgesetz, das wir heute hier im Plenum beschließen werden, reiht sich ein in die Hochschulreformen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Jahre 2000 und 2004 und auch der schwarz-gelben Koalition des Jahres 2007, da wesentliche Bestandteile der Grundsatzentscheidungen von 2007 in dieser Reform Bestand haben werden.
In mehreren Reformschritten wurde die Hochschulautonomie seit 2000 erweitert.
Mit der Hochschulreform der schwarz-gelben Landesregierung wurden die Hochschulen schließlich als Körperschaften öffentlichen Rechts verselbstständigt, und das Personal wurde aus dem Landesdienst entlassen. Hieraus resultiert, dass diese Novelle der schwarz-gelben Landesregierung eine Reihe von Webfehlern hat, die nun mit dem Hochschulzukunftsgesetz behoben werden.
Die Schwerpunkte der aktuellen Reform sind ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Herausforderung, der wir uns und der sich auch unsere Hochschulen
stellen müssen. Ich möchte die zentralen Reformansätze hier noch einmal ansprechen.
Erstens: Stärkung der öffentlichen Verantwortung im Hochschulzukunftsgesetz mit dem Landeshochschulentwicklungsplan, für den Landtag, Landesregierung und Hochschulen gemeinsam Verantwortung übernehmen werden, und die sehr intensiv diskutierten Rahmenvorgaben, deren Grundsätze hier im Parlament beschlossen werden.
Der zweite wichtige Schwerpunkt betrifft das Thema „Erfolgreich studieren“. Sie alle mögen sich noch an die Bildungsstreiks erinnern, als die Studierenden in sehr großer Zahl auf die Straße gegangen sind – auch hier vor den Landtag – und dafür demonstriert haben, die Rahmenbedingungen der BolognaReform so zu setzen, dass ein Studium für viele erfolgreich möglich ist.
Hierzu bietet das Gesetz neue Möglichkeiten: indem die Studierenden auch an der Entwicklung der Prüfungsordnungen beteiligt werden, indem paritätisch besetzte Studienkommissionen an den Hochschulen eingerichtet werden können. Schlussendlich werden auch die Beteiligungsrechte in den Gremien der Hochschulen dazu führen, dass ein erfolgreiches Studium organisiert werden kann.
„Diversität“ ist in dieser Zeit ein wichtiges Schlagwort in unserer Gesellschaft, die sich immer stärker ausdifferenziert, was sich auch in unserer Hochschulen widerspiegelt. Deshalb ist es wichtig, die Durchlässigkeit im Studium zu verbessern und auch die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums einzuführen. Das wird durch diese Gesetzesnovelle ermöglicht.
Ein ganz zentraler Punkt ist das Thema „Gute Arbeit“. Es mehren sich die Medienberichte zum Thema „Prekäre Beschäftigungsverhältnisse an unseren Hochschulen und schlechte Zukunftschancen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“. Durch den Kodex „Gute Arbeit“ soll auch hier eine Verbesserung ermöglicht werden. Ich gehe davon aus, dass zwischen den Vertragspartnern des Kodex „Gute Arbeit“ in naher Zukunft ein Ergebnis erzielt wird. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass wir für unsere Hochschulen gutes Personal gewinnen und natürlich auch halten können. Die Qualität der Beschäftigungsbedingungen ist wohl mit am ausschlaggebendsten für die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen, auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern.
Demokratie ist nicht on top, sondern Demokratie ist das, was unsere Gesellschaft begründet. Deshalb ist es wichtig, dass diejenigen, die später Führungskräfte in unserer Gesellschaft sind, auch während ihrer Ausbildung in den Hochschulen Demokratie erfahren und mitgestalten können. Das, was sie dort an demokratischer Mitbestimmung und Mitwirkung erfahren, nehmen sie nachher in ihr berufliches Leben mit. Deshalb war es richtig, auch die Befugnis
se der einzelnen Hochschulorgane im Verhältnis zueinander neu zu gewichten.
Das Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ ist ebenfalls in der gesamten Gesellschaft von großer Bedeutung, auch wenn es darum geht, Fachkräfte in allen Bereichen zu gewinnen: in der Wirtschaft, in der Verwaltung, in der Kultur, in der Gesellschaft insgesamt. Deshalb ist die Einführung des Kaskadenmodells als ein Beispiel zur Verstärkung der Gleichstellung in diesem Gesetz von herausragender Bedeutung.
Meine Damen und Herren, das Thema „Transparenz“ ist hier im Landtag, insbesondere im Kontext mit den Transparenzregeln für die Drittmittelforschung, aber auch im Zusammenhang mit der unzulässigen Veröffentlichung der Besoldung der Rektoren, diskutiert worden. Hier wollen wir für klare Verhältnisse sorgen. Transparenz ist, wie für die Parlamentarier, ein Gebot der Stunde in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb werden auch hier die Rahmenbedingungen verbessert. Ich bin der festen Überzeugung, dass gerade dies ein Beitrag dazu sein wird, Bürokratieabbau zu betreiben; denn Landesregierung und Hochschulen werden sich hier auf einheitliche Standards einigen.
Eine zentrale Frage beim Hochschul- und Wissenschaftssystem ist: Wie wirken die unterschiedlichen Hochschulsysteme zusammen, und wie wirken sie mit den Einrichtungen der außeruniversitären Forschung zusammen?
Auch hier werden neue Wege eröffnet, deren Ende wir zwar noch nicht kennen; aber wir wissen, dass es hier eine engere Zusammenarbeit geben muss.
Ganz wichtig ist, dass es für die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Promotion geben muss. Das wollen wir mit dem Hochschulgesetz garantieren.
Wir werden auch sehr genau beobachten, wie dieser Grundsatz umgesetzt wird, meine Damen und Herren. – Das Gleiche gilt natürlich auch für die am Prüfungsprozess beteiligten Professorinnen und Professoren.
Damit sind die zentralen Punkte dieser Reform aus meiner Sicht noch einmal bewertet.
Eine Vielzahl von Gesprächen und Anhörungen zu einschlägigen Anträgen und schließlich die Anhörung zum Gesetzentwurf selbst haben wir seitens der SPD, aber auch seitens der Regierungskoalition sorgfältig ausgewertet und die Ergebnisse in einem Änderungsantrag, der mit der Landesregierung im Dialog entwickelt wurde, zusammengefasst.
Auch offenen Dialog, ja, lieber Kollege. So sind wir. Das sind unsere demokratischen Usancen. –
Der Änderungsantrag ist in die Beschlussfassung des Fachausschusses eingeflossen. Wir werben dafür, dass Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen.
Den Entschließungsanträgen von FDP und CDU können wir nicht zustimmen, alldieweil dort keine neuen Argumente aufgeführt werden.
Den Gesetzentwurf der Piraten lehnen wir ebenfalls ab, wiewohl da an der einen oder anderen Stelle etwas Vernünftiges steht. Aber es ist insgesamt kein schlüssiges Konzept.
Meine Damen und Herren, das Hochschulzukunftsgesetz setzt gute Voraussetzungen für eine gute Entwicklung unserer Hochschulen. Wir haben aus guten Gründen entschieden, es so zu entwickeln und so zur Beschlussfassung vorzulegen. Das ist aus unserer Sicht ein Standortvorteil für die Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen.
Genau! Die Rahmenbedingungen, die ich eben genannt habe, sind wichtig für die Vorgabe, wie Forschung und Lehre in unseren Hochschulen gelebt werden und schlussendlich auch gesellschaftlich verantwortet werden.
Ich sage Dank an diesem Tag an alle, die sich am Gesetzgebungsprozess beteiligt haben, im Parlament und außerhalb des Parlaments, auch an die Kritiker des Gesetzes, denn es schärft die Argumentation, wenn man auch die Kritik ernst nimmt. Eine ganze Reihe derjenigen, die sich an diesem Prozess beteiligt haben, sitzen heute auf der Tribüne. Ein herzliches Dankeschön fürs Mitmachen!
Nun geht es darum, im Rahmen einer einjährigen Übergangsfrist das Gesetz umzusetzen und die Hochschulentwicklungsplanung – da sind wir hier als Landtag ganz besonders gefragt – auf den Weg zu bringen.
Ich sage hier für meine Fraktion zu: Wir werden auch die Umsetzung dieses Gesetzes begleiten und unsere Hochschulen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben weiter unterstützen. Das ist unser Wunsch, und das ist auch unsere Zusage an unsere Hochschulen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Da muss man mal konkret werden. Herr Dr. Paul, da sind Sie den anderen Oppositionsfraktionen in der Tat ein Stück voraus, wenn ich auch nicht allen Vorschlägen hier folgen möchte. Denn wenn Sie Ihren Gesetzentwurf lesen und konkret mit dem abgleichen, was das Hochschulzukunftsgesetz vorsieht, dann werden Sie merken, dass die Wirkungszusammenhänge, die Sie herstellen, kontraproduktiv sind zu dem, was Sie als Ziel vorgeben, auch was die demokratische Mitbestimmung angeht. Schauen Sie sich das noch mal genau an, was Sie dort selbst als Vorgabe machen: was die Abschaffung der Hochschulräte angeht, was die Stärkung der Hochschulleitungen in diesem Kontext angeht – im Verhältnis zu den anderen Mitgliedern unserer Hochschulen.
Diese Debatte ist heute in der Tat zeitlich sehr ungünstig auf der Tagesordnung platziert. Ihr Gesetzentwurf besteht ja schlussendlich aus zwei Gesetzen. Ich gehe davon aus, dass wir uns insbesondere die Massive Open Online Courses und Open Access noch mal genau anschauen werden. Das habe ich Ihnen zu Ihrem Antrag auch bereits zugesagt.
Wir werden uns genau anschauen, inwiefern es hier Desiderate gibt, die im jetzigen Gesetz noch nicht berücksichtigt sind.
Das ist ein interessantes Thema, dem wir uns auch gerne stellen wollen. Aber ich sage noch mal: Auch in diesem Bereich ist schon reichlich Vorsorge getroffen worden. Das Digital Publishing gibt es in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Debatte nicht künstlich verlängern. Wir sind dafür, dass Ihr Gesetzentwurf in die Beratungen eingeht, auch in die Anhörung zum Hochschulrecht in NordrheinWestfalen. Dadurch bietet sich auch die Möglichkeit, Alternativen gegeneinander abzugleichen und zu sehen, wie vernünftig der jetzige Entwurf des Hochschulgesetzes der Ministerin Svenja Schulze, der Landesregierung ist.
Herr Hafke, ich habe eingangs gesagt: Das unterscheidet Herrn Dr. Paul und seine Fraktion von der FDP, die nur rummault und nur über irgendwelche Gefühlswallungen spricht, die es hinsichtlich der Hochschulgesetzgebung geben mag,
aber nicht konkret sagt, was es nun zu ändern gibt.
Das Gesetz, das jetzt auf dem Tisch liegt, das Hochschulzukunftsgesetz, ist ein gutes Gesetz, in der Tat.
Wir werden dieses Gesetz auch beschließen, allerdings nach einer ausführlichen Anhörung. Sie wissen – Ministerin Schulze hat dies selbst auch nochmals deutlich gemacht –: Kein Gesetz verlässt den Landtag so, wie es den Landtag erreicht hat. – Es gibt einzelne Punkte, die zu besprechen sind. Das werden wir auch tun. Wir werden die entsprechenden Anträge stellen.
Ich habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass sich, wenn es um konkrete Änderungsanträge geht, sowohl die FDP als auch die CDU sehr stark zurückgehalten haben. Da kam wirklich nichts als Maulerei. Und das reicht eben nicht.
Herr Dr. Berger, das reicht nicht für eine gute Gesetzgebung.
Wir freuen uns natürlich auch auf die Anhörung und dann auf die zweite Lesung des Hochschulzukunftsgesetzes, damit dieses Gesetz zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zu der Aussage, reflexartig zu reagieren – um bei dem Bild von Herrn Kollegen Paul zu bleiben –, fällt mir ein Beispiel ein, das mir kürzlich eine kluge Frau an die Hand gegeben hat. Sie hat mir nämlich gesagt: Wenn man in den Rückspiegel schaut, sieht man sich vielleicht noch selbst, aber nicht, wohin man fährt.
Das ist Ihre Haltung, wenn es darum geht, das Hochschulrecht in Nordrhein-Westfalen zu novellieren. Das sollten Sie sich wirklich zu Herzen nehmen.
Meine Damen und Herren, die Einbringung des Entwurfs für das Hochschulzukunftsgesetz ist in der Tat ein Meilenstein in der weiteren Entwicklung des
Hochschulrechts in Nordrhein-Westfalen. Ich darf sagen, dass wir uns damit auf der Zielgeraden befinden. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und die Landesregierung haben den Gesetzentwurf auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen auf den Weg gebracht.
Ich lese Ihnen die Punkte einmal vor. Vielleicht ist das auch ganz gut, um Ihnen in Erinnerung zu bringen, die dort vereinbart worden sind. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Grünen. Dort heißt es nämlich:
„Mehr demokratische Beteiligung aller Gruppen innerhalb der Hochschulen durch die deutliche Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Studierenden und des Mittelbaus, unter anderem durch die Einführung einer Viertelparität.
Die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Hochschulorgane werden neu aufeinander abgestimmt. Das gilt insbesondere für die bisherigen Hochschulräte und die Senate.
Die Senate werden gestärkt.
Der Frauenanteil in den Hochschulgremien soll deutlich erhöht werden.“
Schlussendlich heißt es:
„Der Landtag beschließt auf Vorlage der Landesregierung künftig in regelmäßigen Abständen einen Landeshochschulentwicklungsplan, in dem die strategischen Ziele für die gesamte Wissenschaftslandschaft in NRW festgelegt werden.“
Meine Damen und Herren, was ist daran Ideologie?
Es tut mir schrecklich leid – aber das sind Vorgaben, die der demokratischen Kultur entsprechen und auf dem geltenden Recht unserer Hochschulen aufbauen.
Nein, nein, sehr geehrter Herr Dr. Berger. – Dazu muss ich jetzt sagen: Bei den Anhörungen ist die Anwesenheit der Mitglieder der CDU-Fraktion immer sehr gering. Meistens sind Sie allein dort. Aber gut, es ist die Entscheidung der CDU-Fraktion, wenn sie meint, dass das reichen soll. – Das sei nur am Rande bemerkt.
Wir befinden uns also auf der Zielgerade, was die Beratung dieses Gesetzentwurfs angeht. Jetzt müssen die Entscheidungen getroffen werden. Wir gehen davon aus, dass das Hochschulzukunftsgesetz zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft treten kann.
Dialogprozess: Frau Ministerin Schulze – ich glaube, es gibt kaum vergleichbare Beispiele, was die
Gesetzgebungsverfahren in NRW angeht – hat innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mit den unterschiedlichsten Statusgruppen, mit der Öffentlichkeit und mit dem Parlament einen Dialogprozess organisiert, der vorbildlich ist. Es sind so viele Menschen an der Meinungsbildung und schlussendlich auch an der Willensbildung beteiligt worden wie in kaum einen anderen Gesetzgebungsverfahren.
Das sollte auch einmal lobend anerkannt werden. Das ist nicht einfach.
Herr Kollege Prof. Sternberg, Sie haben immer die Wahrheit für sich gepachtet. Das unterscheidet uns eben voneinander, dass wir demokratisch orientiert die Meinung derjenigen einholen, die von den Gesetzen betroffen sind und mit den Gesetzen arbeiten sollen.
Zu den übrig gebliebenen Punkten, die weiter in der Diskussion stehen: Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass zu einem Großteil die Punkte, die in der Verbändeanhörung vorgetragen wurden, in dem jetzigen Gesetzentwurf abgearbeitet worden sind. Die wenigen Punkte, die übrig geblieben sind, werden wir jetzt im weiteren Verfahren sicherlich beraten.
Aber es lohnt sich einfach, die wesentlichen Punkte der Philosophie dieses Gesetzentwurfs noch einmal in den Mittelpunkt zu stellen, weil die in der Debatte, die öffentlich transportiert wird, meines Erachtens zu stark in den Hintergrund gerückt werden. Es geht in der Tat um die Verbesserung der Studienbedingungen für die Studierenden. Die Hochschulen sind für die Studierenden da, für die Forschung und für die Lehrenden. Die Studienbedingungen an unseren Hochschulen müssen verbessert werden.
Es geht um das Teilzeitstudium, das verbessert werden soll. Es geht um verbesserte Zugangsbedingungen für Studierende aus unterschiedlichsten Bildungsgängen, die in die Hochschule führen. Es geht um die Frage Diversity. Frau Ministerin Schulze hat darauf hingewiesen. Es geht um die Gleichstellung von Männern und Frauen in den Hochschulen, auch im Studium.
Es geht um die demokratische Teilhabe, denn in unseren Hochschulen werden doch die Führungskräfte dieser Republik ausgebildet. Wenn man dort nicht in demokratischen Strukturen lebt – wie soll man sie dann nachher in der Gesellschaft vorleben? Das muss auch in einen solchen Prozess aufgenommen werden, meine Damen und Herren.
Es geht auch um Transparenz. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Sie, wenn es um Betriebswirt
schaft, um Volkswirtschaft geht, Begriffe wie „Compliance“ oder „Unternehmenskodex“ immer im Munde führen. Wenn es richtig ist, dass es solche Vorgaben gibt, dann gilt das auch für unser Hochschulwesen und gilt auch für die öffentliche Verwaltung.
Das wird hier umgesetzt, meine Damen und Herren. Und es geht natürlich auch um die gemeinsame Verantwortung von Landtag, Landesregierung und Hochschulen. Es ist eine öffentliche Aufgabe, die hier wahrgenommen werden muss. Wir wollen dies auch ganz bewusst tun.
Das heißt allerdings auch, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht nur sozusagen Hausnummern an unsere Hochschulen überweist und dann sagt, was mit diesem Geld gemacht werden soll, sondern dass der Landtag auch sagt, wo die strategischen Ziele dieses Landes in der Wissenschaftspolitik, in der Forschungspolitik liegen, und dass dafür auch mit den Hochschulen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.
Das ist ein Selbstverständnis, das wir als Landtag von Nordrhein-Westfalen nicht aufgeben wollen und auch nicht aufgeben können. Damit nehmen wir die Gewährträgerschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land wahr, meine Damen und Herren.
Sehr wohl, gerne.
Die Berichtspflicht einer Landesregierung gegenüber dem Parlament bleibt immer bestehen, Herr Kollege Sternberg. Das ist unser Selbstverständnis.
Der Kern ist doch: Wir wollen einen Landeshochschulentwicklungsplan beschließen, der in Zukunft die zentralen strategischen Vorgaben macht, auf deren Basis die Landesregierung mit den Hochschulen dann auch vertragliche Vereinbarungen schließt. Und das ist eine Möglichkeit für das Parlament, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess einzubringen, die wir bisher nicht haben.
Insofern sehe ich sehr wohl eine Stärkung unseres Parlaments. Es hängt natürlich immer davon ab, wie man seine Möglichkeiten auch wahrnimmt. Wir wollen diese Möglichkeiten offensiv wahrnehmen, meine Damen und Herren.
Das Thema Autonomie steht im Mittelpunkt. Die Autonomie ist in vollem Umfang gewahrt. Wir werden die Autonomie – Frau Ministerin hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir hier nach wie vor das Bundesland Nummer eins sind – auch sehr genau im Auge behalten. Wir wollen die Autonomie unserer Hochschulen nicht beschädigen, wie behauptet wird – ganz im Gegenteil.
Schauen Sie sich die anderen Hochschulrechte in der Bundesrepublik Deutschland an! Dann werden Sie sehen, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen auf wesentliche Einflussnahme verzichten, was es im Land Bayern oder in Baden-Württemberg oder auch im eben genannten Sachsen nicht gibt. Hier bleiben wir dabei: Unsere Hochschulen bleiben Anstalten öffentlichen Rechts. In das Alltagsgeschäft unserer Hochschulen wird nicht eingegriffen. Dafür gibt es eine Stärkung der Gremien, der Organe der Hochschulen, die hier ihre Aufgabe wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, ich will kurz noch Stellung nehmen zu dem Antrag, der in diesen Kontext der Einbringung dieses Hochschulgesetzes geraten ist. Open Access ist eine Detailfrage, aber keine unwichtige, zugestandenermaßen. Man darf auch nicht den Eindruck erwecken, als ob wir uns hier am Anfang der Geschichte befänden. Es gibt ganz wesentliche Möglichkeiten, auch bisher, was die Publikationen im Bereich der Wissenschaft und Forschung angeht, auch Open-Access-Möglichkeiten zu nutzen, wenn ich allein an das „Digital Peer Publishing“ denke. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Menge anderer Möglichkeiten.
Wichtig ist – deshalb begrüße ich auch die Regelungen in der Koalitionsvereinbarung von SPD, CDU und CSU auf Bundesebene –, dass hier auch weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Open Access zu stärken. Wir sehen sehr
wohl, dass das erforderlich ist, insbesondere auch durch eine Novellierung des Urheberrechtes, wenn es um das zweite Urheberrecht geht, um ein Beispiel zu nennen. Hier ist einiges zu tun.
Ich kann Ihnen zusagen, dass wir in der weiteren Beratung des Gesetzes auch diesen Aspekt prüfen werden, inwieweit hier landesrechtliche Handlungserfordernisse bestehen.
Meine Damen und Herren, abschließend nochmals: Ich darf Sie einladen, wirklich in eine Diskussion einzusteigen, die sich an der Sache orientiert. Sie sprechen immer vom Weg. Ich habe immer das Gefühl, Sie wollen gar keinen Weg beschreiten, Sie wollen stehen bleiben. Das unterscheidet uns. Wir laden Sie wirklich ein, in eine offene Diskussion einzusteigen.
Eine Bitte habe ich allerdings an die Kolleginnen und Kollegen, auch an diejenigen, die sich ansonsten an dem Diskussionsprozess um unsere Hochschulgesetzgebung beteiligen:
Ich persönlich bin der Meinung, dass hier Stil und Sprache, die eingesetzt werden, auch dem Gegenstand, um den es hier geht, und auch dem Ansehen der Wissenschaft entsprechen müssen.
Ich hoffe, dass wir bei der Beratung im Parlament hier einen Schritt weiterkommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
So sensibel bin ich nicht, obwohl man mit der Frage „unwahr“ oder „Lüge“ im Parlament vorsichtig sein muss. Ich frage Sie einfach, ob Sie zur Kenntnis nehmen mögen, dass das, was wir heute in erster Lesung beraten, ein Gesetzentwurf ist und noch nicht das beschlossene Gesetz und dass wir uns auch nicht im Endzustand der Geschichte befinden. Können Sie dem zustimmen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Armin Laschet, dass du jemand bist, der gerne zügellos polemisch diskutiert und debattiert, das wissen wir ja.
Das ist eine Feststellung, die, glaube ich, beweisbar ist.
Aber ich muss schon sagen: Der Vorwurf, hier laufe ein „Krieg“ gegen die Hochschulen, ist eine bodenlose Unverschämtheit und muss meines Erachtens gerügt werden!
Nicht alles, lieber Kollege Armin Laschet, was man sagen kann, darf man sagen. Alles andere ist gerade für den Fraktionsvorsitzenden einer großen Landtagsfraktion unverantwortlich.
Ich hatte zunächst gedacht, dass Armin Laschet am Freitag das Grußwort an der RWTH Aachen sprechen würde, um bei der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung „RWTH transparent“ seine Argumente vortragen zu können. Das heute war sozusagen die Generalprobe. Ich bin gespannt, was daraus werden wird, lieber Armin Laschet.
Kümmern Sie sich um Ihre Goldfische, lieber Kollege Hegemann!
Zum Stand des Verfahrens: Den Landtag hat noch gar kein Gesetzentwurf erreicht. In fast jeder Sitzung haben wir Anträge zum Thema „Weiterentwicklung der Hochschulgesetzgebung“. Wir alle wissen, dass der Gesetzentwurf das Haus im Frühjahr erreichen wird. Wir werden Anhörungen durchführen, wiewohl ich vernommen habe, dass nach dem Antrag der CDU beabsichtigt ist, sich an der weiteren Debatte gar nicht zu beteiligen. Insofern waren die Ausführungen von Armin Laschet an der Stelle schon etwas erhellender.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Hochschulgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland ist sehr unterschiedlich.
Ja, in den Bundesländern Bayern und BadenWürttemberg gibt es all die gesetzlichen Bestimmungen, all die Mitwirkungsrechte der Landesregierungen, die es hier zurzeit nicht gibt und auch mit dem neuen Hochschulzukunftsgesetz nicht geben wird. Lesen Sie die Texte! Lesen Sie genau, was dort steht.
Sie werden doch nicht behaupten können, dass die Länder Bayern und Baden-Württemberg – gerade die süddeutschen Länder, die in der Wissenschafts -, Forschungs- und Hochschulpolitik erfolgreich sind – schlechter dastehen, weil sie diese staatlichen Eingriffsmöglichkeiten haben, die wir in Nordrhein-Westfalen gar nicht wollen.
Es ist absoluter Unfug, absolute Polemik, die hier gefahren wird.