Wie sieht es mit Kupfer aus? Auch hier lautet die Prognose, dass wir nur noch 20 oder 30 Jahre Kupferreserven haben werden. Dann ist es vorbei.
Um mehr Menschen auf diesem Erdball diese Rohstoffe weiterhin zu gewährleisten, ist daher die Frage zentral wichtig, wie wir mit unseren Rohstoffen umgehen und wie wir sie so wiederverwerten, dass sie noch von möglichst vielen Generationen genutzt werden können.
Herr Höne, da hilft auch das übliche Gequatsche, das Sie bei diesem Tagesordnungspunkt wieder über Markt und Wettbewerb von sich gelassen haben,
Marktwirtschaft funktioniert an dieser Stelle nicht. Deswegen müssen wir über Rahmenbedingungen und darüber reden, wie es zukünftig geregelt werden soll.
Da hilft es eben nicht weiter, wenn Sie auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz verweisen, das unter Ihrer Regierung im Jahr 2012 beschlossen worden ist, weil darin keine wesentlichen Impulse gesetzt worden sind und weil dafür die Rahmenbedingungen fehlen. Deshalb müssen wir um diese Rahmenbedingungen ringen.
Die dort festgelegten Recyclingquoten sind wenig ambitioniert, und die entsprechenden Rechtsverordnungen, um es dann auch umzusetzen, liegen bis heute nicht vor. Da sind die Lücken, über die wir diskutieren müssten, um hier im Land voranzukommen.
Der Abfallwirtschaftsplan – ich will das nicht überhöhen – beschreibt nur einen kleinen Ausschnitt, nämlich die Frage, welche Anlagenkapazitäten und Konfigurationen für den öffentlichen Siedlungsabfall wir in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen müssen, um Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
Doch die Frage des Recyclings und des Rohstoffmanagements geht weit darüber hinaus. Gut drei Viertel unserer Abfälle sind gar keine Siedlungsab
fälle. Dann ist schon die Frage zu stellen: Wie kommen wir dahin, dass diese Abfälle auch wiederverwertet werden? Wie kommen wir dahin, dass Elektronikschrott bei uns wiederverwertet und nicht in Drittweltländer exportiert wird? Wir haben dazu bisher kein Regime. Allein die Tatsache, dass wir eine Tonne Bergbaugold ersetzen könnten, wenn wir hier 40 Handys zusammensammeln würden, veranlasst doch, dafür zu sorgen, dass solche Rohstoffe bei uns tatsächlich wiedergewonnen werden.
Bei der Frage, wie wir den großen Teil der mineralischen Abfälle in die Wiederverwertung bringen, sind die Kommunen gefragt, das beispielsweise bei Ausschreibungen ihrer Baumaßnahmen mit aufzunehmen. Warum tun Kommunen das derzeit nicht? Sie tun es nicht, weil wir Fälle haben, in denen diese Stoffe auch mit giftigen Stoffen belastet sind, Stichwort „Mönchengladbach“. Wir haben auch Beispiele in Nordrhein-Westfalen. Das heißt, wir müssen an dieser Stelle das System verbessern, um Recycling zu ermöglichen.
Es gibt also vielfältige Aufgaben, die wir gemeinsam anpacken müssen. Deshalb bin ich dankbar, dass die CDU das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Allerdings muss ich einschränkend sagen: Benchmarking haben wir bereits seit 1995 im Siedlungsbereich, ein Vergleich über alle entsorgungspflichtigen Körperschaften, was wie wo eingesammelt wird. Da kann man schön ablesen, wer gut und wer schlecht ist. Das können wir gern diskutieren, aber wir brauchen keine zusätzlichen Benchmarks.
Ich bin allerdings dankbar, dass die CDU das Thema „Benchmark“ anspricht. In anderen Bereichen will sie es nicht so gern, Stichwort „Lebensmittelkontrolle“. Da wollen wir es auch gern. Ein Vergleich ist also richtig, um die bessere Lösung nach vorn zu bringen.
Ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen des Abfallwirtschaftsplans, der zurzeit in die Ressortabstimmung geht und dann hoffentlich Mitte des Jahres den Landtag erreicht, weitere Instrumente diskutieren könnten.
Beispielsweise könnten wir diskutieren, ob wir Ergänzungen bei der Gewerbeabfallverordnung, die zurzeit auf Bundesebene diskutiert wird, voranbringen in der Frage, ob wir gegebenenfalls in der Produkthaftung an anderer Stelle, auch europäisch, noch etwas tun müssen, ob die Ökodesignrichtlinie, die maßgeblich für die Produktgestaltung ist, in der Anwendung verbessert werden muss und ob und in welcher Weise beispielsweise DIN-Normen verändert werden müssen, DIN-Normen für Gebäude, um Gebäudeteile dann wiederverwerten zu können und nicht – wie das jetzt passiert – teilweise deponieren zu müssen.
schen, wenn wir daraus etwas Gemeinsames für mehr Verwertung machen könnten. – Schönen Dank für die Debatte.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich erlaube mir die Bemerkung, gequatscht wird im Hohen Hause an manchen Ecken, aber am Redepult wird geredet. Insofern ist das so wegzubuchen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4830 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss stattfinden. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen, was zu erwarten war.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Schwerd das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! 2006 trat die EURichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Sie fordert, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Vorrat gespeichert werden muss, wann Sie mit wem telefonieren, wo Sie sich dabei aufhalten, und wann Sie welche Internetseiten besuchen.
Warum will man diese Daten speichern? Ganz einfach. Sie könnten ja irgendwann einmal kriminell werden, vielleicht sind Sie sogar ein heimlicher Terrorist. Für diesen Fall möchte der Staat gern schon einmal Ihre Daten haben, und nicht nur diese, sondern alle Daten, von allen Einwohnern dieses Landes. Dieses diene selbstverständlich unser aller Sicherheit.
Fragen Sie sich, was mit der Unschuldsvermutung ist? Nun, auf die müssen wir leider verzichten. Die Vorratsdatenspeicherung ist anlasslos. Sie können
so unauffällig sein wie Sie wollen, Ihre Existenz ist Anlass genug, Ihr Kommunikationsverhalten aufzuzeichnen.
Sie finden, eine solche Maßnahme ist Ausdruck staatlichen Misstrauens? Richtig! Wer Kommunikations- und Bewegungsdaten jedes Bürgers zur Strafverfolgung auf Vorrat speichern will, der hält auch jeden Bürger für einen potenziellen Terroristen.
Gibt es denn gar keine Hoffnung? Doch, die gibt es, aber sie kommt nicht aus der Politik, sondern von den Gerichten. Im Jahr 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die damals in Deutschland geltende Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Kurz darauf riefen die Verfassungsgerichtshöfe von Irland und Österreich wegen schwerer Bedenken zur Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie den Europäischen Gerichtshof an.
Am 12. Dezember 2013 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs die Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung bestätigt. Er hält die Richtlinie für nicht vereinbar mit der EU-Grundrechtecharta. Man kann es kaum deutlicher formulieren. Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen unsere Grundrechte. Anlasslose Massenüberwachung ist immer ein Angriff auf unsere Demokratie.
Liebe Innenpolitiker von Union und SPD, was brauchen Sie denn noch, um zu merken, dass die Vorratsdatenspeicherung eine hochgradig freiheitsfeindliche Maßnahme ist? Erkennen Sie nicht, dass der Einstieg in die Totalüberwachung mehr schadet als nützt? Können Sie nicht erkennen, dass eine Maßnahme wie die Vorratsdatenspeicherung skrupellosen und freiheitsfeindlichen Regimen in den Hände spielt? Begreifen Sie nicht, dass es keinen Unterschied macht, ob wir anlasslos und massenhaft von der NSA oder anlasslos und massenhaft von unserem eigenen Staat überwacht werden? Wie können Sie die Praktiken der NSA kritisieren, aber gleichzeitig anlasslose Totalüberwachung fordern?
Vor allem aber: Wieso ignorieren Sie sämtliche Stimmen aus Wissenschaft und Praxis, die der Vorratsdatenspeicherung weitgehende Wirkungslosigkeit attestieren? Ein Beispiel: Aus der USA kam eine Regierungskommission zur Bewertung der USVersion der Vorratsdatenspeicherung gerade erst zu folgendem Ergebnis: Wir haben nicht einen einzigen Fall der Bedrohung der Vereinigten Staaten identifiziert, bei dem die Überwachung von TelefonMetadaten einen konkreten Unterschied bei der Aufklärung gemacht hätte.
Grundrechte und zudem weitgehend wirkungslos. Wieso klammern sich unsere Sicherheitspolitiker dann trotzdem so versessen an die Vorratsdatenspeicherung?
Sascha Lobo hat für dieses irrationale Verhalten einen schönen Begriff gefunden: Sicherheitsesoterik! – Das passt.
Offensichtlich können oder wollen unsere Sicherheitspolitiker die Realität nicht mehr wahrnehmen. Die Vorratsdatenspeicherung ist für sie zu einem Glaubensbekenntnis geworden. Fakten können dem nichts mehr anhaben.
Es müssen erst Verfassungsgerichte einschreiten, um freiheitsfeindliche Vorhaben unserer Regierungen zu verhindern. Vom Flugsicherheitsgesetz bis zur Vorratsdatenspeicherung haben die Sicherheitsesoteriker unserer sogenannten Volksparteien inzwischen eine ansehnliche Liste verfassungsfeindlicher Gesetzesvorhaben aufgehäuft. Kein Grundrechtsartikel, der noch nicht durch irgendwelche paranoiden Maßnahmen angegriffen worden wäre.
Wir Piraten sind uns sicher: Auch die aktuelle EURichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird vom EU-Gerichtshof kassiert. Denn eins ist klar: Die anlasslose Totalüberwachung der Bevölkerung darf in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz haben.
Ich würde mir wünschen, dass Politiker solche Gesetze gar nicht erst beschließen. Ich bitte Sie: Lassen Sie nicht die Gerichte das erledigen, wofür wir eigentlich gewählt worden sind!