Protokoll der Sitzung vom 31.01.2014

also die Information, von welchem Anschluss zu welcher Zeit mit welchem anderen Anschluss kommuniziert wurde. Die Speicherung erfolgt auch nicht etwa bei den Sicherheitsbehörden, sondern einzig und allein beim Provider. Und: Die Sicherheitsbehörden sollen auch nur in eng begrenzten Fällen und auch nur bei richterlicher Anordnung Zugriff auf diese Daten haben.

Selbst Innenminister Jäger fordert die Datenspeicherung schon lange – bisher leider erfolglos.

(Zurufe von den PIRATEN)

Mit der neuen Großen Koalition sollte es jedoch endlich möglich sein, ein Stück mehr Sicherheit und Gerechtigkeit in Deutschland zu schaffen.

(Lachen von den PIRATEN)

Im Interesse der Opfer und zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung dringend und umgehend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Zurufe von den PIRATEN)

Danke schön, Herr Golland. Bleiben Sie bitte am Pult. Es gibt eine Kurzintervention, die von der Piratenfraktion für den Kollegen Schwerd beantragt wurde. – Herr Kollege Schwerd, 90 Sekunden.

Erstens: Ich finde es eine Unverschämtheit und eine bodenlose Frechheit, uns zu unterstellen, wir würden über Kinderpornografie lachen. Das ist eine Frechheit! Und ich erwarte von Ihnen dazu eine Entschuldigung!

(Beifall von den PIRATEN)

Wir haben nicht gelacht, sondern wir finden es unmöglich und übel, dass Sie dieses Argument immer wieder vorschieben, obwohl die Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen dokumentierten Kindesmissbrauch vollkommen unwirksam ist.

(Minister Ralf Jäger: Wieso das denn?)

Denn Sie können davon ausgehen, dass sich die Straftäter, die das machen, Maßnahmen überlegen werden – und Sie haben welche zur Verfügung –, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. Es gibt keinerlei Beweise einer Wirksamkeit. Überall da auf der Welt, wo Vorratsdatenspeicherung im Einsatz ist, gibt es überhaupt keine nennenswerte Aufklärung dieser sogenannten Kinderpornografie.

(Zuruf von den PIRATEN: Aber Missbrauch der Daten!)

Aber es gibt sehr wohl einen Missbrauch der Daten. Es steht nämlich jedem Einzelnen frei, einen Verbindungsnachweis anzufordern oder zu speichern. Ich zum Beispiel habe keinen. Die Datensicherheit bei Providern ist sicherlich auch nicht höher als sonst irgendwo. Oder haben Sie niemals gehört, dass bei der Telekom irgendwelche Daten abhanden gekommen sind?

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Wenn Sie davon sprechen, dass unser Verfassungsgericht gesagt hat, dass unter gewissen Um

ständen eine Vorratsdatenspeicherung möglich wäre, dann heißt das aber auch wieder nur, dass Sie dabei sind, die vorhandenen Grenzen auszuloten gemäß dem Motto: Wir versuchen die Grenzen ein bisschen zu überschreiten, lassen uns von den Gerichten einen Rahmen des gerade noch Zulässigen zuteilen und reizen den dann mit Gesetzen total aus. Es ist einem demokratischen Rechtsstaat aber nicht würdig, dass man die Grenzen des gerade noch so Möglichen versucht auszuloten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Lieber Kollege, meine Damen und Herren, ich denke, da wird mir selbst Ralf Jäger mal zustimmen, dass wir uns hier in einem ordnungsgemäßen Rechtsrahmen bewegen

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Da bin ich ge- spannt!)

und dass die Große Koalition, die gemeinsam diese Vorratsdatenspeicherung umsetzen wird, sich an EU-Recht orientieren und auch daran halten wird. Da bin ich mir sicher, da mache ich mir gar keine Sorgen.

Sie sollten sich vielleicht mal bei den Betroffenen informieren, bei den Leuten, die wirklich Ahnung davon haben,

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Das sind aber jetzt nicht Sie!)

zum Beispiel bei der Polizei, bei den Fahndungsbehörden – ich habe Sie auch ausreden lassen –, die Ihnen nämlich genau sagen werden, wie wichtig das Instrument der Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von schweren Straftaten ist.

Zum Glück sind Sie nicht im Bundestag vertreten. Ich denke, das Gesetz wird kommen, und damit werden wir die Sicherheitslage in Deutschland wesentlich verbessern. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU – Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Da fragt man sich, was größer ist: Ahnungslosigkeit oder Boshaftigkeit!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – So weit Kurzintervention und Entgegnung. – Nunmehr hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Düker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gleichung, dass mit der Menge von angehäuften Daten über unsere Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit in unserem Land steigt, ist als Dogma vieler Sicherheitspolitiker erstens im Grundsatz nicht zu belegen,

Herr Golland, und zweitens verfassungsrechtlich auch nicht gedeckt.

Genauso falsch – um das gleich dazuzusagen – finde ich im Übrigen die Forderung, dass Grundrechtseingriffe, die mit Speicherung von persönlichen Daten und Zugriffen von Sicherheitsbehörden verbunden sind, grundsätzlich nicht stattfinden dürfen.

(Zuruf von den PIRATEN: Anders herum!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders in Situationen konkreter Bedrohung oder vor dem Hintergrund schrecklicher Straftaten oder terroristischer Anschläge wird die Debatte über dieses Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit irrational. Einen Vertreter dieser Irrationalität haben wir gerade gehört. Kollege Golland tut sich da ja immer sehr hervor.

(Gregor Golland [CDU] breitet beide Arme aus.)

Herr Golland, Sie möchten doch, dass man sich mit Ihnen beschäftigt, sonst sind Sie ja schwer enttäuscht.

(Gregor Golland [CDU]: Oh!)

Wir Grüne im Landtag verstehen uns als genau das Gegenteil, nämlich als politische Stimme für Rationalität. Und das bleibt auch so.

Frau Kollegin, entschuldigen Sie. Würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schatz von den Piraten zulassen?

Ich würde gern erst zu Ende vortragen, vielleicht dann am Ende per Intervention.

Unser Grundgesetz definiert rechtsstaatliche Leitplanken, das heißt Grund- und Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Überwachung.

Und – das hat sich die Legislative bei jedem Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen –: Grundrechtseingriffe müssen verhältnismäßig und erforderlich sein. Der Gesetzgeber hat diesen Nachweis zu führen und immer wieder zu evaluieren, ob das nachher auch noch zutrifft.

Diese Abwägung haben viele Gesetzgeber in unserem Land – das muss man leider sagen – in den letzten Jahren nicht getroffen. Sie sind über das Ziel hinausgeschossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit diesen verfassungswidrigen Grundrechtseingriffen leider sehr viel zu tun.

Grüne meinen – um das hier zum wiederholten Male darzustellen –: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung stellt kein angemessenes Instrument für die Strafverfolgung dar. Das steht auch in unserem Wahlprogramm; das kann jeder nachlesen. Teile

der SPD sehen das übrigens auch so. Und die Bundestagsfraktion hat das kürzlich im Bundestag auch noch mal eingebracht.

Gerne, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, können wir das hier alle paar Wochen wiederholen. Aber es ändert nichts daran, dass wir das – erstens – im Landtag gar nicht zu entscheiden haben, denn das ist ein Bundesgesetz.

Zweitens. Wenn mal ein Gesetz in den Bundesrat kommen sollte, zu dem wir im Kabinett kein Einvernehmen erzielen können, dann enthält sich NRW. Dazu gibt es eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag – wie im Übrigen auch in den Koalitionsverträgen der anderen Länder. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

Aber da sind wir ja noch lange nicht. Die Große Koalition hat nämlich, wie ich finde, zu Recht angekündigt: kein Gesetz vor der EuGH-Entscheidung. Und je Ausgang wird unter Umständen die Richtlinie neu diskutiert, neu verfasst. Dann wird es einen Kabinettsbeschluss geben, danach wird sich der Bundestag damit befassen. Zwischendurch wird es, denke ich, wieder auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz stehen. Da gilt das Ressortprinzip: Die Fachminister der Länder dürfen sich da eigenständig eine Meinung bilden.

(Minister Ralf Jäger: Gut so!)

Das ist auch ihr gutes Recht.

Und dann wird es vielleicht spannend. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, dann sollten Sie es auf Wiedervorlage legen. Denn dann, wenn es denn mal so weit ist, wird es im Bundesrat – davon gehe ich aus – ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Und im Bundesrat – wir können alle zählen – hat die Große Koalition derzeit keine eigene Mehrheit.

Was machen wir dann? Wir werden natürlich versuchen – das kann ich Ihnen auch zusichern –, unseren geschätzten Innenminister mit guten Argumenten von unserer Position zu überzeugen.