Protokoll der Sitzung vom 19.02.2014

Ich möchte, dass denen geholfen wird. Ich sage Ihnen auch: Jedes einzelne Kind dieser Armutsmigranten hat die gleichen Rechte wie meine beiden Töchter. Deswegen kämpfe ich dafür, dass wir die Probleme in den Griff kriegen und dass den Menschen geholfen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Danke.

(Die Abgeordnete verlässt das Redepult.)

Frau Kollegin Brand, wohin wollen Sie? Sie haben die Kurzintervention gehört. Sie wollen darauf nicht antworten?

Nein. Ich habe mich bedankt.

Das ist eine neue Interpretation der parlamentarischen Debatte. Aber es ist Ihr gutes Recht, Ihren Debattenbeitrag zu verweigern.

Damit sind wir wieder im regulären Verfahren. Ich erteile für die Landesregierung Herrn Minister Schneider das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich trotz der eben erkennbaren Aufgeregtheiten für die Debatte bedanken. Ich denke, wir haben für die Diskussionen und für die Beratungen im Ausschuss gute Grundlagen. Diese sind nicht gänzlich neu. Aus meiner Sicht ist manches überzogen. Aber ich glaube, wir können die eigentlich ja konsensuale Integrationspolitik, die in diesem Hause in den letzten Jahren vorhanden war, auch unter Einbeziehung des Entschließungsentwurfs der FDP fortsetzen.

Zur Sache selbst: Die Zuwanderung aus Südosteuropa – das ist ja kein Geheimnis – ist für einige Städte in Nordrhein-Westfalen eine große sozial- und integrationspolitische Herausforderung. Nicht die absolute Zahl der Zuwanderer und Zuwanderinnen aus Rumänien und Bulgarien ist das Problem, sondern die Zuwanderung in bestimmte Städte, ja Stadtteile, ja Häuser.

Ich möchte Frau Kollegin Güler massiv unterstützen, wenn sie darauf hinweist, dass für bestimmte Verwerfungen natürlich nicht die Zuwanderer verantwortlich sind, sondern zum Beispiel kriminelle Wohnraumvermieter,

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

die den schnellen Euro machen wollen, zum Beispiel diejenigen, die sich ohne Moral auf dem Arbeitsstrich bedienen und Menschen für 2 oder 3 € pro Stunde anwerben, die bisher, da es keine Freizügigkeit gab, keine andere Möglichkeit des Broterwerbs für sich sahen. Es geht also darum, auch Sicherheit zu schaffen, indem den Gruppen, die von der Zuwanderung hier profitieren, das Handwerk gelegt wird.

Wir haben sehr frühzeitig, ohne Schnellschüsse vornehmen zu wollen, über eine Interministerielle Arbeitsgruppe ein Handlungskonzept erarbeitet. Ich bedanke mich an dieser Stelle nicht nur beim Innenministerium, sondern auch bei den anderen Häusern für die außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit, zum Beispiel bei Frau Löhrmann, die für den Bereich Bildung hier vieles, auch materiell Wichtiges, auf den Weg gebracht hat.

Ich meine, wir brauchen keine neuen Gremien. Deshalb kann ich mit der Forderung nach einer Staatssekretärsrunde auch nichts anfangen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe wird weiter arbeiten.

Gremien sind nicht notwendig, aber konkrete Hilfen für die Betroffenen und keine neuen Bürokratien.

Im Übrigen brauchen wir hier keine Belehrungen, was die Bundesebene anbelangt. Die Bundesebene war hier sehr zurückhaltend. Der Staatssekretärsausschuss auf Bundesebene wurde ja erst für den 18. Januar 2014 einberufen. Da war unser Konzept schon längst fertig. Das hat sicherlich etwas zu tun mit dem Problemdruck, aber eben nicht nur.

Wenn auf der Ebene der EU die Probleme lange ausgeblendet waren, hat dies auch damit zu tun, dass die alte Bundesregierung nicht korrekt nach Brüssel gemeldet und informiert hat. Deshalb kam der Sozialkommissar Andor, der ja am 7. Februar in Duisburg weilte, zunächst zu der Ansicht, es gäbe dieses Problem nicht. Mittlerweile sieht er die Dinge mit anderen Augen. Hier hat auch die Landesregierung im positiven Sinne Aufklärung geleistet.

Frau Güler, ich kann Ihnen sagen: Wir werden auch weiterhin im Rahmen des Möglichen die uns zur Verfügung stehenden ESF-Mittel einsetzen, um insbesondere Integrationsmaßnahmen über diesen Weg zu finanzieren.

Das wird aber nicht ausreichen. Unser 7,5Millionen-Programm ist sicherlich mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Aber es ist bei Weitem nicht ausreichend.

Deshalb werden wir die Bundesregierung hier nicht aus der Verantwortung lassen. Erste Schritte im Bereich Städtebau sind ja getan. Diese müssen auch finanzielle Konsequenzen haben.

Wir werden die Europäische Union auch nicht aus der Verantwortung lassen. Wenn da von einem Fonds zur Bekämpfung der Armut in Europa gesprochen wird, so unterstützen wir eine solche Gründung. Aber bisher gibt es diesen Fonds nicht.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Wir werden also sehr genau darauf achten müssen – hier hat das Parlament auch eine wichtige Aufgabe –, …

Die Redezeit, Herr Minister Schneider.

… dass es nicht nur bei Ankündigungen bleibt, sondern die politischen Realitäten im Interesse der Integration, der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und des friedlichen Zusammenlebens auch unterschiedlicher Kulturen verändert und verbessert werden.

Ich kann Ihnen auch sagen, dass wir nicht nur alle zwölf Monate an dieser Stelle berichten werden. Die Berichtszeiträume werden enger gefasst. Meines Erachtens hat das Parlament nämlich einen An

spruch darauf, über die Aktivitäten, die entwickelt werden, kontinuierlich unterrichtet zu werden.

Ich appelliere nochmals an alle Fraktionen, eine kritische, aber konstruktive Diskussion in den Ausschüssen zu führen, damit wir – das ist meine Hoffnung – zu guten Ergebnissen kommen, die uns und das Land in diesem sehr wichtigen Politikfeld gemeinsam weiterbringen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Ich darf das Hohe Haus darüber informieren, dass die Landesregierung die Redezeit um insgesamt 1:45 Minuten überzogen hat. Dadurch würden sich noch Redezeitenkontingente für die Fraktionen ergeben. Ich sehe allerdings keine weiteren Wortmeldungen. – Das bleibt auch so. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.

Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5042 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 16/5095 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung Folge leisten? – Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung oder enthält sich? – Damit ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

7 Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein

geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5026

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht der Kollege Lamla.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer hier und zu Hause! Schön, dass Sie da sind! Es geht heute um das Archivgesetz NRW. Das Archivgesetz NRW in der jetzt gültigen Fassung ist erst vor vier Jahren hier im Landtag beschlossen worden. Es wurde damals ungewöhnlich kurz befristet. Das Gesetz trat am 1. Mai 2010 in Kraft und verliert bereits zum 30. September 2014 seine Gültigkeit.

Diese kurze Befristung des Gesetzes hat einen Sinn. Damals hat man nämlich beim Archivgesetz in einigen Bereichen recht grundlegende Neuerungen eingebracht. Zum Beispiel hat man damals konkre

ter geregelt, wie elektronische Unterlagen in die Archive gelangen können. Man hat also Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten in den öffentlichen Verwaltungen vorgenommen, in denen mittlerweile fast ausschließlich elektronisch gearbeitet wird.

Ich möchte Sie auch an die Debatte um die Übernahme der sogenannten unrechtmäßig gespeicherten Daten durch die Archive erinnern sowie an die unterschiedlichen Diskussionen über fachliche

Standards, die zwar – und das ist das Problem – für das Landesarchiv NRW gelten, aber nicht für die Kommunalarchive, weil man damals anscheinend am Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gescheitert ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diejenigen von Ihnen, die 2010 bei den Beratungen dabei waren – es dürften einige sein –, erinnern sich: Damals war von Anfang an klar, dass man die Neuerungen des Archivgesetz NRW nach nicht allzu langer Zeit überprüfen sollte und gegebenenfalls nachbessern müsste.

Wir sind jetzt in der Situation, dass dieses Archivgesetz in einigen Monaten ausläuft, wenn es nicht verlängert wird. Ich habe einmal nachgerechnet. Die letzte Möglichkeit, das Gesetz hier im Landtag neu zu verabschieden, zu verlängern oder was auch immer wir damit machen wollen, wird das Plenum im September 2014 sein, also kurz nach der Sommerpause. Wenn wir also im Ausschuss in Ruhe und mit viel Zeit über dieses Archivgesetz sprechen wollen, wenn wir vielleicht sogar eine Anhörung mit Fachleuten veranstalten wollen oder ein Expertengespräch durchführen wollen, dann sollten wir damit anfangen, und zwar am besten jetzt. Wir haben im Ausschuss noch andere Punkte auf der Tagesordnung. Eventuell könnte dann die Zeit dazu fehlen.

Ich habe tatsächlich die Befürchtung – übrigens bin ich nicht der Einzige, der diese Befürchtung mit sich trägt –, dass wir das hier einfach verschlafen und in ein paar Monaten ein wichtiges Gesetz zur Erhaltung des nordrhein-westfälischen Kulturgutes außer Kraft tritt. Wie es auch schon in der Vergangenheit passiert ist, fällt uns das erst dann auf, wenn es eigentlich zu spät ist. Dann passiert das, was in der Vergangenheit auch schon mal passiert ist: Die Landesregierung legt einfach kurzerhand ein Entfristungsgesetz vor, und der Drops ist gelutscht.

In diesem Fall bleibt uns nichts anderes übrig, als zähneknirschend diesem Entfristungsgesetz zuzustimmen, damit die Archive eine rechtliche Arbeitsgrundlage haben. Das wäre der Sache nicht angemessen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung hier konkret auf, sofort mit der Evaluierung des Archivgesetzes zu beginnen, und zwar gemeinsam mit den kommunalen Partnern, damit es nicht wieder zu solchen Problemen kommt; denn nur wenn wir wis

sen, wo in den Kommunen der Schuh drückt, können wir im Spätsommer vernünftig entscheiden.

Ich habe heute während der Sitzung erfahren, dass anscheinend im zuständigen Ministerium bereits Arbeiten an diesem Gesetz aufgenommen worden sind. Frau Ministerin, falls das so ist, würde ich mich natürlich sehr darüber freuen, wenn Sie uns hier einen kleinen Einblick geben und den aktuellen Zwischenstand darstellen könnten.

Im Übrigen bitte ich Sie wirklich: Stellen Sie sicher, dass hier ein ganz geordnetes Gesetzgebungsverfahren eingehalten wird, und legen Sie dar, welchen Fahrplan die Landesregierung in Sachen Archivgesetz aufgestellt hat.

Meine Damen und Herren, das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir wollen nicht riskieren, dass die Archive in NRW ab 1. Oktober 2014 ohne rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen. Lassen Sie uns zusammen daran arbeiten. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Es tut nicht weh.