Noch ein Satz zum Thema „Zeitungssterben in den 80er-Jahren“: Wenn das Ihr Verständnis ist, wenn Sie den Leuten unterstellen, es sei ihnen egal, wenn Zeitungen sterben, nur weil eine Zeitung eine bestimmte Haltung oder politische Ausrichtung hat, dann zeugt das zwar von Ihrer Einstellung zu diesem Thema im Hinblick auf bestimmte Blätter, …
… aber Ihre Einstellung zum politischen Journalismus entspricht weder meiner, noch der der SPD-Fraktion oder der der Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Landtagsfraktion spricht nun der Abgeordnete Schick. – Bitte schön.
Herr Präsident! Selbstverständlich entschuldige ich mich für meinen Übereifer. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich in Richtung von Herrn Vogt sagen: 40 Anmerkungen bei uns, 591 bei Ihnen; das hatten Sie vorhin angesprochen. Dazu sage ich: Zufriedene Menschen äußern sich nun einmal etwas weniger.
Nächster Punkt. Sie sprachen von fehlenden Ideen und würdigten dann den Lehr- und Lernsender. Der Lehr- und Lernsender ist ein Projekt der schwarz
Wenn wir uns den Erfolg einmal näher anschauen, dann bin ich ganz nahe bei dem, was Herr Professor Sternberg gesagt hat. Unter anderem ist gerade ein Video, das auf YouTube weiterverbreitet worden ist, ganz besonders erfolgreich. Dieses von der LfM geförderte Video zeigt Julia Engelmann bei einem Poetry Slam und hat über fünf Millionen Klicks.
Es ist also längst aus einer Nische heraus und zeigt, in welche Richtung das Ganze gehen muss. Gefragt ist nicht mehr der Bürgerfunk der alten Zeit – so wie es Herr Professor Sternberg bereits angemerkt hat –, sondern der Trend geht hin zu völlig neuen Formaten, und das auf einer Plattform, die CDU und FDP damals hervorgebracht haben.
Hierher kommen die Ideen – also bitte nicht mit dem Finger auf uns zeigen! Das beweist im Gegenteil, dass Sie solche Ideen nicht haben. Auch die Zwischenrufe zeigen, dass Sie außer Getöse wenig zu bieten haben.
Wir kommen zum Blick auf den Gesetzentwurf. Da fällt einem vor allen Dingen eines auf, und das ist die lange Begründung. Ob der Roman zum Gesetz jedoch hinterher dafür sorgt, dass daraus ein ganz großer Wurf wird, dahinter mache ich mal ein Fragezeichen.
Ich komme zunächst zu dem – Herr Nückel hat es angesprochen –, was im Wesentlichen unangetastet geblieben ist: Das ist § 33 Landesmediengesetz.
Vielen Dank für die Zulassung dieser Frage. – Herr Schick, Sie haben vorhin gesagt, der Lehr- und Lernsender sei eine Idee der schwarz-gelben Landesregierung gewesen. Ist Ihnen bekannt, dass es ein Modellprojekt der Landesanstalt für Medien war, das den Lernsender in Gang gesetzt hat?
aber die Impulse kamen natürlich aus der schwarzgelben Landesregierung. Wenn die Stiftung aus Ihrer Sicht erfolgreich läuft, werden Sie doch hinterher auch nicht sagen, verantwortlich dafür sei die Landesanstalt für Medien gewesen. Vielmehr werden dann der Staatssekretär und die Ministerin immer wieder reklamieren, dass sie dafür federführend gezeichnet haben. Es gibt allerdings einen Unterschied, nämlich dass die Stiftung floppen wird, während der Lehr- und Lernsender erfolgreich war.
Ich komme noch einmal zurück zu § 33 Landesmediengesetz. Damals hieß es vonseiten des medienpolitischen Sprechers der SPD und des heutigen Staatssekretärs, das sei ein „bürokratisches Monster“. Mittlerweile lässt es sich mit diesem Monster wohl ganz gut kuscheln, ansonsten hätten Sie in dem Gesetzentwurf etwas geändert.
Sie haben ja noch nicht einmal die Änderungsanträge, die Sie damals hier im Parlament eingebracht haben, der Ministerin an die Hand gegeben, um sie in den Gesetzentwurf einarbeiten zu lassen.
Ich richte Herrn Krautscheid aus, dass sein Gesetz doch wesentlich besser war, als Sie damals gedacht haben.
Nun zum Roman im Anhang des Gesetzes. Sie führen aus, dass die Medienkommission gestärkt werden müsste. Ich hatte nie das Gefühl, Herr Rahe, dass die Medienkommission ein schwaches Gremium ist. Im Gegenteil: Ich sehe da viele kompetente Menschen, die sich für die Belange der Medien in Nordrhein-Westfalen intensiv einsetzen.
Nach 25 Jahren ist die Kommission den Kinderschuhen entwachsen; aber es spricht natürlich nichts dagegen, eine Stärkung im Gesetz festzuschreiben. Nur, Frau Ministerin, Reden und Handeln müssen dann übereinstimmen. Sie können nicht links blinken und rechts fahren. Das führt zum ganz lauten Knall, und das haben wir auch im entsprechenden Verfahren gemerkt.
Ich glaube, die Vertreter in der Medienkommission – das haben die Diskussionen gezeigt – fühlen sich auf den Arm genommen. Denn wenn man über Stärkung spricht und jemandem sagt, man vertraue ihm, dann jedoch auf der anderen Seite das Budgetrecht in der Form einschränkt, dann fühlen sich diese Personen auf den Arm genommen und keinesfalls gestärkt.
Sie können selbstverständlich die Stiftung – in Anführungsstrichen – ins Leben rufen, Sie können sie hier mit Ihrer Mehrheit durchsetzen, aber bitte verkaufen Sie die Menschen und die Kommissionsmitglieder nicht für dumm!
Diskutiert wird im weiteren Verfahren sicherlich auch noch § 14 des Landesmediengesetzes, also die Vergabe der Frequenzen für den Hörfunk. Es gibt einige kritische Stimmen aus dem WDR heraus. Ich bin sicherlich nicht der Einzige, der entsprechende Mails bekommen hat. Es gibt Hörfunkveranstalter außerhalb von Nordrhein-Westfalen, die mit den Regelungen nicht einverstanden sind.
Doch ich möchte hier noch einmal den Fokus auf das lenken, was im Zwei-Säulen-Modell geleistet wird, also vonseiten der Betriebsgesellschaften und vonseiten der Veranstaltergemeinschaften. Wer eine derart dichte Kette mit der Versorgung von lokalen Nachrichten sicherstellt, der leistet einen sehr großen publizistischen Mehrwert und hat es sicherlich verdient, dass er durch die Gesetzgebung entsprechend unterstützt wird.
Insofern ist das ein Bereich, auf den ich mich in der Beratung freue. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen der Opposition waren spannend, aber nicht widerspruchsfrei. Man kann dies an mehreren Punkten deutlich machen, ob es um die Staatsferne ging, ob es um die Stärke der Medienkommission ging, ob es den Übergang in die digitale Gesellschaft betrifft.
Herr Nückel, Sie haben hier ein Zerrbild unserer Medienpolitik gezeichnet, weshalb man schon fast Angst bekommen musste, dass wir demnächst einen Staatsstreich vorbereiten. Dabei sind Sie in der Tat ein Teil der Medienkommission, die in vielen unserer aufgeworfenen Fragen eine Rolle spielt. Ich komme darauf zurück.
Erstens sagten Sie, dass die digitale Gesellschaft in diesem Landesmediengesetz nicht angemessen aufgegriffen wird. Dabei haben Sie völlig übersehen, dass wir in Fragen der Anreizregulierung in eine sehr fortschrittliche Richtung gehen, die neue Möglichkeiten eröffnet.
Zweitens haben Sie völlig überhört oder überhören wollen, dass die schrittweise Digitalisierung des Kabelnetzes zur Erreichung von mehr Vielfalt beitragen kann.
Drittens haben Sie beim Bürgerfunk – das muss ich auch in Richtung Herrn Sternberg sagen – einfach überhören wollen, dass wir gerade dem Bürgerfunk den Zugang zu modernen Verbreitungswegen und sendezeitunabhängigen Plattformen geben wollen.
Auch die Widersprüche zwischen Herrn Sternberg und Herrn Schick hat man mit Händen greifen können. Auf der einen Seite wird „nrwision“ gelobt, doch wenn wir sagen, das bieten wir jetzt für den Bürgerfunk an, wird das kritisiert. Sie meinen, das, was aus dem öffentlichen Bereich kommt, kann auch unabhängig vom Geld gemacht werden. Aber ich darf Ihnen sagen: „nrwision“ wird durch die Landesmedienanstalt finanziert. Gehen Sie einmal zu den Bürgerfunkern und erzählen denen, sie sollen einen solchen Lehr- und Lernsender mit eigenen Mitteln aufbauen – obwohl das wirklich Leute sind, die das zum großen Teil ehrenamtlich machen.
Ich will etwas zur Regulierungsfrage sagen. Herr Sternberg, auf der einen Seite haben Sie Regulierung diffamiert, auf der anderen Seite wird wiederum von Herrn Schick unser Zwei-Säulen-Modell gelobt. Zu Recht wird es gelobt. Doch dieses ZweiSäulen-Modell zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Privaten funktioniert nur, weil wir Regulierung haben.