Protokoll der Sitzung vom 20.02.2014

Ich möchte mich jetzt aber gar nicht aus dem Fenster lehnen und die Sinnhaftigkeit pauschal abstreiten. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Meldeauflagen in gewissen Fällen hier und da durchaus hilfreich sein können. Wie dem auch sei – Fakt ist: Die Maßnahme wird regelmäßig angewendet. Meldeauflagen sind inzwischen faktisch eine Standardmaßnahme; dann können sie auch förmlich zu einer werden.

Auch inhaltlich macht das dem Grunde nach Sinn. Ich nehme als Beispiel den Platzverweis, geregelt in § 34 PolG. Niemand würde heute mehr bestreiten, dass der Platzverweis keiner spezialgesetzlichen Regelung bedarf. So ist es ja auch. Ich kenne momentan kein Polizeigesetz, das den Platzverweis nicht als Standardmaßnahme regelt.

Der Platzverweis soll Personen davon abhalten, zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zu sein. Die Meldeauflage ist im Prinzip nichts anderes als ein umgekehrter Platzverweis. Sie soll Personen dazu zwingen, sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Von der Eingriffsintensität ist das meiner Meinung nach sogar noch höher einzustufen als der Platz

verweis. Während ich beim Platzverweis einen bestimmten, in der Regel kleinen Bereich nicht mehr aufsuchen darf, kann ich aber wenigstens ansonsten überall hingehen.

Meldeauflagen hingegen zwingen mich dazu, mich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort einzufinden – in der Regel die örtliche Polizeiwache –, sodass ich faktisch nirgendwo anders hingehen kann. Selbst außerhalb der Meldezeiten bin ich für den Meldezeitraum – also für den Bestandszeitraum des Bescheides – gezwungen, mich in einem Bereich aufzuhalten, der es mir zumindest grundsätzlich ermöglicht, pünktlich wieder auf der Wache zu sein.

Von der Eingriffsintensität ist das meiner Meinung nach wesentlich höher zu bewerten als der Platzverweis. Von daher verstehe ich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ehrlich gesagt nicht.

Aber – jetzt komme ich zum Teil, der der CDUFraktion vermutlich nicht so gefallen dürfte – zusätzlich zum eben Ausgeführten hat die Kodifizierung als Standardmaßnahme insbesondere auch den Zweck, solche Maßnahmen aus dem Bereich der Generalklausel herauszunehmen und der Verwaltung somit einen klar definierten Handlungsrahmen zu geben. Das macht Ihr Entwurf aber gerade nicht. Bis auf diesen kleinen Zusatz, der einen Richtervorbehalt nach einem Monat vorsieht, gibt Ihr Entwurf im Grunde nur den Status quo wieder und geht eigentlich sogar noch darüber hinaus.

Deshalb glaube ich, dass Sie im Grunde eine andere Intention verfolgen. Ihnen geht es im Prinzip nur darum, Ihr repressives Image zu pflegen. Es gibt in Ihrem Entwurf keinen zusätzlichen, einschränkenden Handlungsrahmen. Genau den aber vermissen wir, und wir würden ihn auch verlangen.

Was sind zum Beispiel die Voraussetzungen, die in die Wahrscheinlichkeitsprognose, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr vorliegt, einbezogen werden dürfen? Reicht ein einfacher Eintrag in der Datei „Gewalttäter Sport“ aus? Es gibt inzwischen viele nachweisliche Fälle, dass hier Personen eingetragen wurden, die dort eigentlich nichts zu suchen haben.

Reicht ein Strafverfahren aus, das nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, bei dem also noch nicht einmal genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bestand? Oder sollte im Vorfeld nicht zumindest eine konkrete Sanktion gegen den Betroffenen verhängt worden sein, zum Beispiel eine rechtskräftige Verurteilung oder Sanktionen wie Strafbefehle oder ähnliches?

Auch stellt sich mir die Frage: Wie lange muss sich eine Person ihr vergangenes Verhalten überhaupt vorwerfen lassen? Darf eine Behörde eine Meldeauflage mit Ereignissen begründen, die – ich überspitze es mal ein bisschen – zuletzt vor fünf Jahren stattgefunden haben?

Die Redezeit.

Oder muss der Zeitraum enger gefasst werden? Das alles sind Fragen, zu denen wir uns als Gesetzgeber äußern könnten und äußern sollten, die Ihr Entwurf aber nicht vorsieht. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kruse, Ihr Gesetzentwurf geht von einer falschen Voraussetzung aus. Meldeauflagen sind eine gängige Praxis auch der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung von Gewalt beim Fußball.

Die Schwierigkeit, Meldeauflagen rechtssicher und rechtmäßig zu erlassen, ergibt sich nämlich nicht aus einer mangelnden Gesetzesgrundlage. Das Bundesverwaltungsgericht – es ist schon zitiert worden – und die Verwaltungsgerichte in NordrheinWestfalen haben mehrfach klargestellt: Die Generalklausel der Polizei ist eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Einer weiteren Eingriffsnorm, so das Bundesverwaltungsgericht, bedarf es nicht.

Ich verstehe Ihren Wunsch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dass Sie Meldeauflagen möglicherweise erleichtern möchten. Das scheitert aber zurzeit eben nicht an den gesetzlichen Grundlagen im Polizeigesetz, sondern es scheitert an den hohen rechtlichen Hürden, die immer – egal wo diese Eingriffsnorm verankert ist – vorhanden sind.

Denn eine Meldeauflage – ganz gleich, ob sie auf der Generalklausel beruht oder auf einer Standardmaßnahme, wie Sie sie formuliert haben möchten – ist immer ein tiefer Eingriff in Grundrechte, insbesondere in das Grundrecht der Freizügigkeit. Es bedarf einer besonderen Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Egal wie und wo wir es im Gesetz formulieren, ist das eine zwingende Voraussetzung der aktuellen Rechtsprechung.

Das heißt nach dieser Rechtsprechung: Wir müssen jeden Einzelfall im Besonderen daraufhin prüfen, ob die Voraussetzungen objektiv vorliegen, eine Meldeauflage zu verhängen. Das gilt auch aktuell; das ist auch durch die jetzige Rechtslage so ausgestaltet.

Im Übrigen ist in jedem Einzelfall ebenfalls zu prüfen, ob nicht mildere Auflagen heranzuziehen sind, die das gleiche Ziel erreichen, wie beispielsweise Betretungsverbote, die im Übrigen viel häufiger ausgesprochen werden können als Meldeauflagen.

Insofern ist Ihr Gesetzentwurf ein bisschen so etwas wie ein Gebrauchtwagen mit neuer Lackierung. Um es klar zu sagen: Ihr Gesetzentwurf schafft keinen Vorteil, Herr Kruse. In dieser Form hilft er der Polizei nicht weiter. Sie müssen selbst feststellen: Mit diesem Gesetzentwurf werden wir nicht eine einzige Meldeauflage mehr aussprechen können als bisher.

Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Diese Meldeauflagen sind ein tiefer Grundrechtseingriff. Sie können im Rahmen einer Verhältnismäßigkeit genutzt werden. Aber sie sind auch nur ein kleiner Baustein bei der Bekämpfung der Gewalt beim Fußball.

Ich glaube, dass wir – das habe ich auch in der Debatte im Januar schon deutlich gemacht – viele kleine Puzzlestücke brauchen, um diesem Phänomen Herr zu werden.

Wir brauchen unter anderem einen konstruktiven und vor allem einen ehrlichen Dialog mit allen am Fußball Beteiligten. Das sind die Fans, das ist die Liga, das sind die Vereine, das ist der Verband. Und keiner – auch die Polizei nicht – darf aus seiner Verantwortung entlassen werden, zu dem Thema „Sicherheit im Fußball“ im Rahmen seiner Möglichkeit Beiträge zu leisten.

Wir brauchen qualifizierte und zertifizierte Ordner in den Stadien.

Zudem brauchen wir eine klare Strafverfolgung der Intensivtäter. Dafür setzt sich Nordrhein-Westfalen aktuell ein. Wir haben in der Innenministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet mit dem Ziel, bundesländerübergreifend diese Intensivtäter zu verfolgen.

Ich hoffe, alle diese Maßnahmen zusammen werden einen Beitrag dazu leisten, dass die Sicherheit beim Fußball erhöht werden kann und damit die hohen Einsatzzahlen, auch der nordrhein-westfälischen Polizei, zu reduzieren sind. Trotzdem freuen wir uns natürlich auf einen Gedankenaustausch im zuständigen Fachausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das bleibt so. Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5038 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Sportausschuss und an den Rechtsausschuss. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann sind wir so verfahren.

Ich rufe auf:

9 Von Bürgern und Unternehmen zu viel ge

zahlte Rundfunkbeiträge müssen vollständig zurückerstattet werden – Anstehende Ministerpräsidentenkonferenz für spürbare Senkung des Rundfunkbeitrags nutzen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/5035

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Nückel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle bereits über die Mehreinnahmen beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, ein Zungenbrecher – ich muss mich beim Stenografischen Dienst entschuldigen, aber das Wort ist so –, gesprochen. Für diejenigen, die fragend schauen: Das ist die ehemalige GEZ. Die hat man damals aus Imagegründen umbenannt.

Anlass für die Debatte vor einigen Wochen war ein Antrag der CDU-Fraktion, der die Landesregierung zu Recht aufforderte, eine Absenkung des Beitrags in Angriff zu nehmen. Voraussetzung dafür sollte sein, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF – tatsächlich feststellt, dass die GEZ in der laufenden Gebührenperiode auch wirklich mehr einnimmt – eigentlich war das damals bereits sicher –, denn durch die Umstellung der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf eine haushalts- und betriebsstättenbezogene Rundfunkabgabe wurde die Zahl der Beitragspflichtigen vergrößert. Die Höhe des Beitrags blieb mit 17,98 € gleich. Mehr Beitragspflichtige zahlten also den gleich hohen Betrag, manche auch doppelt oder mehrfach.

Dadurch steigt natürlich das Gebührenaufkommen. Jetzt haben wir die Gewissheit und damit auch eine neue Situation. Diese bedingt, dass sich der Landtag heute noch einmal mit diesem Thema befassen muss. Erstens liegen die Zahlen nun offiziell auf dem Tisch. Die KEF hat ausgerechnet, dass ca. 1,146 Milliarden € zu viel eingenommen wurden. Zweitens lassen die Äußerungen verschiedener – ich nenne sie einmal – Granden der medienpolitischen Diskussion erahnen, dass die den Bürgern zustehende Erstattung ihrer zu viel gezahlten Beiträge in weite Ferne rückt.

Denn in den letzten Wochen hatte man irgendwie den Eindruck, dass sich einige nur noch Gedanken darüber machen, wofür man die Mehreinnahmen des Rundfunkbeitrags verwenden könnte, damit ja nicht eine Entlastung dabei herauskommt.

Die SPD liefert hier ein besonderes Schauspiel. In anderen Parteien wird von der zwingend erforderli

chen Rückgabe der Mehreinnahmen wenigstens durch möglichst viele unterschiedliche Äußerungen von möglichst vielen unterschiedlichen Verantwortlichen abgelenkt. Bei der SPD ist es so, dass sogar Einzelpersonen verschiedene Meinungen abgeben. Die in der Medienpolitik bekannte Binnenpluralität ist demnach wohl sogar auf die Meinungsbildung einzelner Sozialdemokraten übertragen worden.

Von einer Rolle rückwärts und einer sich – ich zitiere – selbst dementierenden SPD

Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sprach etwa die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Da schrillen natürlich die Alarmglocken der Beitragszahler.

Ich möchte noch einmal den Sachverhalt darlegen: Die KEF hatte den Finanzbedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten für die laufende Gebührenperiode ermittelt, also für die Gebührenperiode 2013 bis 2017. Die KEF darf ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht mehr Geld bewilligen, als die Sender an Bedarf gemeldet haben. Sämtliche Einnahmen, die über diesem Bedarf liegen, müssen zwingend zurückerstattet werden. Sie stehen also weder den Rundfunkanstalten, die das dankenswerterweise bestätigt und betont haben, noch den Ministerpräsidenten der Länder als Verfügungsmasse zu.

Bei allen Debatten über mögliche Strukturreformen, die mit dem Geld finanziert werden könnten, handelt es sich allerdings um Nebelkerzen. Denn die Kosten von Strukturreformen müssen bei der Ermittlung des Finanzbedarfs der nächsten Gebührenperiode, also der ab 2017, eingepreist werden. Baustellen gibt es da genug, vielleicht das Thema „Beitragsfreiheit“, aber natürlich auch das Problem des Finanzierungssystems an sich.

Darüber hinaus existieren natürlich auch über das jetzige Modell erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Aber das hat alles nichts mit den jetzt zu viel eingenommenen Beiträgen zu tun. Die Einnahmen müssen nach Ansicht der FDP unmittelbar und schnellstmöglich an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Eine Senkung des Beitrags ist dafür ein probates und zweckdienliches Mittel. Dafür kann die anstehende Ministerpräsidentenkonferenz im März genutzt werden.

(Beifall von der FDP)

Dann ließe sich eine Absenkung ab 1. Januar 2015 realisieren. Klar muss dabei jedoch sein, dass sämtliche Mehreinnahmen zurückerstattet werden, nicht nur die Hälfte. Denn das Geld gehört den Beitragszahlern, und ARD und ZDF sind sicherlich nicht die Sparkasse. – Danke.

(Beifall von der FDP – Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: So macht das die „heute-show“!)