Protokoll der Sitzung vom 26.03.2014

Ich habe doch gesagt, dass ein solches Register einen großen bürokratischen Aufwand verursachen würde.

(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Das kann ich bestreiten!)

Es wäre teuer und am Ende überflüssig. Ich frage mich: Was wollen Sie damit erreichen? Die Notwendigkeit der Videoüberwachung an diesen Stellen wird doch nicht infrage gestellt.

(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Nein, das wird es auch nicht!)

Es ist schlichtweg nicht zielführend.

(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Hat keinen Zweck!)

Keine weiteren Fragen? Danke schön, meine Damen und Herren.

(Zuruf: Eine Kurzintervention!)

Herr Kollege, ich bitte Sie, noch einen Moment am Rednerpult zu bleiben. Es geht um eine Kurzintervention vom Kollegen Herrmann.

Ja, bitte, natürlich.

Bitte schön, Herr Kollege Herrmann.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Golland, ich habe in meinem Antrag diverse Gründe aufgeführt, warum ein Register eine gute Sache wäre. Denn zu wissen, was da ist, ist grundsätzlich nicht schlecht. Wir werden auch im Ausschuss interessante Gespräche darüber führen. Ich bin gern bereit, Ihnen noch weitere Argumente auf den Weg zu geben. Zum Beispiel unterstützt ein solches Register sicherlich auch die Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten, um einen Überblick zu geben, wo er tätig sein kann und wie er seine Stichproben organisieren kann.

Dass keine Kamera Verbrechen bisher verhindert hat, kann man erwähnen. Das sollte auch bekannt sein.

(Minister Ralf Jäger: Die These ist gewagt!)

Wenn Sie in Ihrem Bereich Studien haben, die das Gegenteil belegen, bin ich sehr daran interessiert und bitte Sie, sie mir zu überlassen.

Es gibt einen Punkt, den Sie an unserem Antrag bemängelt haben, nämlich dass wir Kameras von Privaten nicht erfassen wollen. Sie sagten, dass es viel mehr seien. Ich habe am Schluss meiner Rede erwähnt, dass wir das natürlich sehr gern machen würden, weil die meiste Videoüberwachung im Moment tatsächlich im privatwirtschaftlichen Bereich passiert. Leider ist es unserer Auffassung nach nicht möglich, mit Landesgesetzen eine Regelung herbeizuführen, privatwirtschaftlich eingesetzte

Überwachungstechnologie in ein Register zu überführen. Wenn Sie einen Tipp hätten, dass das doch geht, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Herr Kollege Golland.

Erstens habe ich schon erwähnt, dass Sie auch Kameras von Privaten erfassen wollen. Das habe ich direkt am Anfang gesagt.

Zweitens halte ich das für einen starken Eingriff in die Privatsphäre und in die Entscheidungsfreiheit von Privatleuten und Unternehmen und lehne das schon deshalb rundweg ab.

Drittens. Der Innenminister hat Ihnen gerade zugerufen, dass Kameras keine Straftaten verhinderten, sei eine gewagte These. Ja, lieber Ralf Jäger, da bin ich einmal einer Meinung. Genauso ist es.

Natürlich verhindern Kameras Straftaten. Aber wie wollen Sie das bitte messen? Sie können es doch wohl nachvollziehen, dass es in Bussen und Bahnen zu weniger Gewalt kommt – wenn auch immer noch zu viel –, weil Kameras dort hängen.

(Beifall von der CDU)

Selbst wenn sie es nicht immer verhindern können, das Entdeckungs- und Aufklärungsrisiko für den Täter ist viel höher und dadurch die Möglichkeit der Strafverfolgungsbehörden, dieses Verhalten zu ahnden.

Ich verweise noch einmal auf das Beispiel am Bonner Hauptbahnhof. Ich halte es für extrem wichtig, diese modernen Einsatzmittel zu nutzen, um Straftaten aufzuklären. Wir wollen doch nicht unbescholtene Bürger beobachten. Vielmehr setzen die öffentliche Behörden Kameras gezielt da ein, wo sie notwendig sind. Das wird vorher geprüft. Das kostet schließlich Geld.

Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie: Überprüfen Sie Ihr Staatsverständnis, also Ihr Verhältnis

zu unserem Staat, zu unserem Land, und überlegen, welche Position Sie zur inneren Sicherheit in Zukunft einnehmen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU – Zuruf von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man nach Herrn Golland sprechen darf, ist das ja immer ein Vergnügen. Vor allem muss man sich im Vorfeld nicht unbedingt eine Rede zurechtlegen. Denn es reicht eigentlich, wenn man genau das Gegenteil von dem sagt, was er gesagt hat. Dann ist man eigentlich immer schon auf einer ganz guten Seite.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir hören von Ihnen ja immer die Statements nach dem Motto: Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. – Diese Haltung, Kollege Golland, ist nicht nur inhaltlich grundfalsch, sondern sie ist auch gefährlich, weil sie zum Teil an Grundfesten unseres Rechtsstaates rührt.

(Zuruf: So ein Quatsch!)

Wenn Sie hier erzählen, wenn man Bürgerrechte einfordert, dann sei das Misstrauen gegen den Staat, sage ich Ihnen: Kollege, das Grundrecht auf Sicherheit, das Sie hier immer herbeizitieren, gibt es so nicht. Das steht so nicht im Grundgesetz.

(Zuruf von den PIRATEN: Supergrundrecht!)

Aber dafür stehen im Grundgesetz jede Menge Freiheitsrechte. Vielleicht setzen Sie sich ja damit auch mal auseinander.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Es ist natürlich völlig legitim – da bin ich dem Kollegen Marquardt sehr dankbar –, sich kritisch mit Videoüberwachung auseinanderzusetzen. Video

überwachung ist ein Grundrechtseingriff. Das haben wir auch in den zurückliegenden Debatten zu diesem Thema festgestellt.

Gerade in der Debatte über die Antwort auf die Große Anfrage 7 hat meine Kollegin Verena Schäffer das so klargestellt und vor allem den Blick gelenkt auf das wirklich brennende Problem der Videoüberwachung durch Private. Da geht es auch um keine Neuigkeit. Es ist auch keine Neuigkeit, dass der technische Fortschritt da neue Möglichkeiten eröffnet, was auch nicht immer im Sinne der Freiheit ist, weil viele Entwicklungen weitere Freiheitseinschränkungen mit sich bringen. Auch darüber haben wir gesprochen.

Videoüberwachung muss den Verhältnismäßigkeitsgeboten entsprechen. Sie muss dem Grundsatz der Datensparsamkeit genügen. Informationelle Selbstbestimmung heißt, dass Überwachung nicht dazu führen darf, dass jemand sein Verhalten ändert, weil er fürchten muss, dass dieses Verhalten als nicht normgerecht aufgefasst wird und ihm deswegen Nachteile drohen.

Das war jetzt eine längere Vorbemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ich fand sie angesichts meines Vorredners durchaus notwendig.

Zum Antrag der Piratenfraktion: Sie fordern die Einführung eines öffentlichen Registers über Videoüberwachung. Das wurde beispielsweise in Bremen vor einigen Jahren auch beschlossen und ist kürzlich an den Start gegangen.

Ich finde, man sollte sich durchaus die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, anschauen. Man muss aber dann auch die Fragen stellen: Welchen Beitrag zur Sicherung der Freiheitsrechte hat das Register geleistet? Wie oft wurde auf das Register zugegriffen? Gibt es Rückmeldungen von den Bürgerinnen und Bürgern darüber, wie das angenommen wird? Welchen Aufwand bringt das für öffentliche Stellen? Auch das ist hier thematisiert worden. Mit welchem Aufwand müssen sie rechnen, wenn sie die Daten zuliefern müssen? Das sind Fragen, die man im Ausschuss aus meiner Sicht durchaus kritisch und kontrovers diskutieren kann.

Aber wir müssen festhalten: Sie haben bereits eine Wasserstandsmeldung darüber, wie es um die Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen steht.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Das wissen Sie aus der Antwort auf die Große Anfrage, die ich gerade zitiert habe. Auch wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefallen hat, haben wir da doch einen Grundstock an Daten. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll dieser Datensatz jetzt fortgeschrieben werden unter anderen Modi Operandi. Das müssen wir aus meiner Sicht aber klären. Ich habe es so wahrgenommen, dass es über Ihren Antrag durchaus unterschiedliche Verständnisse gibt.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulz?

Ja, klar.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Herr Kollege Bolte, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hatten gerade gesagt, dass man bezogen auf Bremen