Der europäische Emissionshandel sorgt zurzeit nicht dafür, dass weniger Treibhausgase freigesetzt werden, weil zu viele Emissionsrechte auf dem Markt sind. Um das zu ändern, müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union handeln.
Um das Bundesberggesetz zu ändern, muss der Bundestag handeln. Die Landesregierung kann jedoch die Initiative im Bundesrat ergreifen. Wir erhoffen, dass das Parlament sie dazu auffordert. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und setzen Sie sich für eine Änderung des Gesetzes im Bundesrat ein! Es geht auch darum, die Zukunft der Abbaugebiete in NRW aktiv mitgestalten zu können.
Die Einführung einer Förderabgabe führt nach heutigem Stand zu Einnahmen von rund 150 Millionen € pro Jahr – Geld, das gut genutzt werden könnte, um in der betroffenen Region in den notwendigen Strukturwandel zu investieren.
Es ist nicht anzunehmen, dass eine Abgabe auf die Braunkohle sich auf den Strompreis auswirkt. Lediglich ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber sauberem Gas und effizienten KWK-Anlagen würden reduziert werden. Genau das ist aber wünschenswert. So sieht es auch der Umweltminister, wie seiner Antwort auf unsere Anfrage zu entnehmen ist.
Wir denken, es ist besser, heute zu handeln, als auf eine Reform des europäischen Emissionshandels zu werten, zumal beides voneinander unabhängig ist. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag steht, es sei das „Ziel, die Befreiung … von der Förderabgabe“ aufzugeben. Der Begriff „Befreiung“ macht schon deutlich, dass Sie sich nicht ausreichend mit dem Thema befasst haben. Denn schließlich ist bei dem 1982 in Kraft getretenen Bundesberggesetz keine neue Ausnahme geschaf
So erkennt das Bergrecht die bestehenden Gewinnungsberechtigungen des preußischen Allgemeinen Berggesetzes ausdrücklich an und schlussfolgert, dass alte Rechte nicht nachträglich einer Förderabgabepflicht unterworfen werden können.
Die erwähnte Ausarbeitung des Deutschen Bundestages von Frau Dr. Giesecke aus 2011 ist bekanntlich rechtlich umstritten. Eines macht sie aber ganz deutlich: Sie zeigt, dass der Piratenantrag als rechtlich naiv eingestuft werden muss. Die Antragsbegründung der Piraten ist nicht ausreichend. Es wäre zwingend gewesen – das macht die Ausarbeitung des Bundestages klar –, die Einschränkung der bislang gewahrten Grundrechte der Artikel 2, 12 und 14 des Grundgesetzes mit einem anderen Rechtsgut zu rechtfertigen. Das tun Sie aber mitnichten.
Insoweit verkennen Sie auch, welche Bedeutung eigentlich in diesem Vorgang liegt. Denn Verfassungsgerichte achten sehr penibel darauf, dass der Gesetzgeber die Bedeutung von Grundrechten nicht verkennt, ihren Wesensgehalt nicht antastet und Einschränkungen nicht unverhältnismäßig verändert.
Bemerkenswert ist sicher auch, dass sich die Initiative, die Sie starten, einseitig gegen ein bestimmtes bergbautreibendes Unternehmen richtet. Jeder weiß jedoch, dass ein Gesetz im materiellen Sinne eine generell abstrakte Regelung für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen sein sollte. Auch hier machen Sie sich angreifbar.
Schauen wir uns die ökonomische Seite an! Jeder weiß, dass Steuern überwälzt werden. Zahler einer Steuer muss nicht der Träger einer Steuerlast sein.
Hier beginnt die Verschleierung der Piraten. Sie haben es gerade gesagt, Herr Schmalenbach, und in dem Antrag steht es auch – ich zitiere –: Es gehe nur darum, „die hohen Margen“ des Unternehmens zu reduzieren, und es gebe nur sehr geringe Auswirkungen auf den Strompreis, da dieser durch den Merit-Order-Effekt bestimmt sei.
Der Marktwert ist aber doch noch kein Gewinn, Herr Schmalenbach. Sie waren bei Ihrer Parteitagsbegründung 2013 – nachzulesen auf Ihrer Website – da deutlich ehrlicher. Dort steht nämlich genau das Gegenteil – Zitat –: „Diese Förderabgabe würde Braunkohlestrom verteuern.“
Also, sagen Sie es auch hier klar: Sie wollen die Strompreise anheben. Und sagen Sie auch klar: Die Rechts- und Investitionssicherheit inmitten eines Prozesses der Weiterentwicklung von Strommärkten würde an dieser Stelle gefährdet werden. Sie
Das preußische Allgemeine Bergrecht verleiht ein Gewinnungs- und Aneignungsrecht. Der genaue Blick zeigt, dass dies noch kein Eigentum am Bodenschatz vermittelt. Das ist auch politisch zentral. Die Braunkohle gehört nicht irgendeinem Unternehmen, sondern sie gehört den Menschen der Region.
Das war auch das, was uns politisch immer angetrieben hat. Wir haben in der Vergangenheit Abbaugenehmigungen an Bedingungen geknüpft; ich erinnere an das Kraftwerkserneuerungsprogramm. Wir werden dies auch in Zukunft tun, was Investitionen angeht, aber auch, was Beiträge von bergbautreibenden Unternehmen zum Beispiel für Prozesse des Strukturwandels angeht. Ich erinnere an die Beteiligung bei der Innovationsregion Rheinisches Revier.
Lieber Herr Schmalenbach, selbst wenn man wie Sie im tiefsten Inneren nur davon beseelt ist, RWE Schlechtes zu wollen, bewirkt der Piratenantrag aktuell schlicht das Gegenteil. Denn man bietet sich damit faktisch an, zum öffentlichen Sündenbock für die wirtschaftlichen Probleme des Konzerns zu werden.
Viel lieber würde ich an dieser Stelle einmal über die Managementversäumnisse dieses Unternehmens in den letzten Jahrzehnten sprechen. Die Energiewende wurde erst bekämpft, dann lange verschlafen, kostspielige und erfolglose Einkaufstouren wurden im Ausland betrieben, und dann gab es noch eine nicht erkennbare Führung zu den neuen Geschäftsfeldern der zukünftigen Energiemärkte. Das sind die wahren Probleme.
Ihr Antrag aber bewirkt exakt das Gegenteil, lieber Herr Schmalenbach. Sie bieten eine Steilvorlage an, sodass RWE von eigenen Fehlern ablenken kann. Deswegen mein herzlicher Appell an Sie: Wenn Sie es ernst meinen, stimmen Sie gegen Ihren eigenen Antrag! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schmalenbach, wir sind in der Zielsetzung zum Beispiel im Bereich des Unterausschusses Bergbausicherheit vielfach einer Meinung, was den Schutz von Geschädigten angeht. Aber Ihrem Antrag heute können wir aus vielerlei Hinsicht – das wurde gerade schon in Teilen von Herrn van den Berg vorgetragen – nicht zustimmen.
Der Antrag ist, wie bereits ausgeführt, nicht durchdacht. Wenn Sie einen Teil unserer Energiegewinnung Kohle mit einer Abgabe belegen wollen, dann müssen Sie das auch dem anderen Teil angedeihen lassen. Dieser wird aber, wie wir wissen, schon deutlich subventioniert. Insofern würden wir hier das Spiel „Linke Tasche, rechte Tasche“ betreiben.
Lassen Sie mich zum Verfahren sagen: Es mutet schon ein wenig – wie soll man sagen? – seltsam an, wenn wir uns im Unterausschuss eigentlich auf den Weg machen, gemeinsam einen Antrag zur Bergrechtsänderung zu formulieren, an dem Sie sich bis heute nicht beteiligt und sich diesem Prozess verweigert haben, Sie jetzt aber mit einem Antrag kommen.
Wie ernst ist dieser Antrag gemeint? Sucht man wirklich Gemeinsamkeit, oder sucht man Aufmerksamkeit? Ich glaube eher, das Letztere ist der Fall: Hier sucht man Aufmerksamkeit
und lässt ein wenig die Fachlichkeit beiseite. Wie gesagt, der Antrag hilft uns in diesem Fall nicht weiter. Wir kommen da zu keiner Zielsetzung.
Im Gegensatz zu Herrn van den Berg möchte ich noch einmal RWE ansprechen, und zwar im Hinblick darauf, was dieses Unternehmen der Politik zumutet. Es war schon ein starkes Stück, was zwischen dem Unternehmen und dem Wirtschaftsminister bei der Pressekonferenz passiert ist, bei der das Bergbauakzeptanzpapier vorgestellt werden sollte. Der Wirtschaftsminister ist quasi vorgeführt worden, indem die Ergebnisse dieses Papiers nicht von allen anerkannt wurden und Herr Hartung sich der Beweislastumkehr verweigerte.
Auch hier sollte sich das Unternehmen sehr genau überlegen, was man Politik und den politisch Handelnden eigentlich zumuten kann. Ich fordere RWE nochmals ganz deutlich auf, im Zusammenhang mit der Energieversorgung auch die Betroffenen in den Regionen nicht zu vergessen. Man sollte vielleicht das hohe Ross, auf dem man sitzt, einmal verlassen und sich stärker mit den Geschädigten auseinandersetzen, als das bisher der Fall war.
Insofern, lieber Herr Schmalenbach, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesem Antrag, den Sie heute vorlegen, nicht die notwendige Ernsthaftigkeit zusprechen können, zumal Ihr Wille zur Gemeinsamkeit – nämlich an einem gemeinsam Antrag zu arbeiten – bisher nicht deklariert wurde. Insofern sehen wir uns heute nicht in der Lage, Ihrem Antrag zuzustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Zentis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piraten haben uns einen Antrag beschert, an dem leicht zu erkennen ist, wie weit man mit der Piraterie kommt und wie wertvoll ein Fang ist, wenn dieser keine Abnehmer hat. Er verdirbt mit allen Folgen.
Mit gutem Wind, richtiger Navigation und guter Planung käme man ans Ziel. Bei diesem Antrag ist Flaute angesagt, absolute Flaute.
Sorry, unsere Piraten segeln mit ausgeworfenem Netz und können mit dem Fang nichts anfangen, den sie in den bundestagsgrünen Gewässern gefischt haben. Der gute Fisch kann nicht verwertet werden und führt bei Genuss zu erheblichen Beschwerden.
Piraterie haben Sie nämlich mit einem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion der Grünen mit der Drucksachennummer 17/9390 betrieben. Zudem ist die Forderung – noch einmal von grüner Seite – ganz aktuell unter der Drucksachennummer 18/848 in den Bundestag eingebracht worden. Sie finden in dieser Drucksache einen umfassenden, fundierten Antrag, in dem auch die Forderung nach einer Förderabgabe erhoben wird. Dort aber sind noch viele wichtige andere Punkte mehr aufgeführt, die in dem von Ihnen nun vorgelegten Antrag keinerlei Berücksichtigung finden. Flaute bei den Piraten!
Dem Berliner Antrag können Sie entnehmen, dass wir Grüne gegen Ihre Forderung keine Einwände haben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Förderabgabe von mindestens 10 %, wie es im Bundesberggesetz bereits heute vorgesehen ist, konsequent zu erheben, auch für sogenannte alte Rechte.
Unser gemeinsamer rot-grüner Antrag hier im Landtag mit der Drucksachennummer 16/3538 hat Aspekte, die im Koalitionsvertrag stehen, aufgegriffen. Sie wissen, wie erfolgreich wir über diesen Antrag diskutiert haben. Darin geht es in erster Linie um den Schutz der Betroffenen für ein besseres Klima, mehr Energieeffizienz und die Hinwendung auf erneuerbare Energien und die Beweislastumkehr. Sie wissen, dass aktuell eine Mehrheit dieses Parlamentes diese Bundesratsinitiative von NordrheinWestfalen zur Beweislastumkehr anstrebt, die auch Sie unterstützen. So habe ich das jedenfalls bisher wahrgenommen.
Sie wissen, dass sich die CDU-Fraktion in ihrem Antrag Drucksache 16/1618 aus 2012 bereits gegen eine Förderabgabe ausgesprochen hat. Meiner Ansicht nach haben Sie auch nicht groß mit der Zu
stimmung der anderen Parteien gerechnet. Sie wissen auch, dass wir in unserem Koalitionsvertrag – SPD und Grüne – dazu keine Vereinbarung getroffen haben. Falls Ihr Antrag ernsthaft gemeint war, hat Ihr Steuermann falsch navigiert, und Sie laufen auf Grund.