Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

(Beifall von den GRÜNEN)

Klimaschutz, Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Umkehr der Beweislast über eine Bundesratsinitiative – dies haben wir so verabredet und dies werden wir auch so durchführen. Das bedeutet nämlich für uns die geforderte Gleichstellung aller Bergbaubetroffenen und hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Das hat für uns Priorität vor einer Förderabgabe, wie es die Vorredner hier schon ausgeführt haben, die es im Moment in NRW tunlichst zu vermeiden gilt.

So ist das dann. Wir sind Koalitionspartner, die dieses nicht verabredet haben. Es gilt für uns, was im Koalitionsvertrag steht. Das setzen wir jetzt hier in Nordrhein-Westfalen nach und nach um. Ihr Antrag ist leider zur falschen Zeit und am falschen Platz gestellt worden. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Zentis. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Brockes.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Piraten, den wir heute hier beraten, ist leider einmal wieder ein abschreckendes Beispiel dafür, wie Ihre Partei, Herr Kollege Schmalenbach, Energiepolitik betreibt. Sie übernehmen hier nämlich einen Antrag der Fraktion der Grünen aus dem Bundestag, der dort kläglich gescheitert ist, obwohl er den Praxistest in Berlin nicht bestanden hat.

Ich finde es etwas komisch, um es einmal so zu formulieren, dass wir gemeinsam versuchen, einen Antrag im Unterausschuss Bergbausicherheit zum Bundesberggesetz zusammenzufassen. Daher,

Herr Kollege Hovenjürgen, ist es so, dass sich Herr Schmalenbach und die Piraten heute dann doch mit eingebracht haben. Sie haben dort also Ihre Isolierung sozusagen aufgegeben und bringen sich jetzt dort mit ein.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Na dann!)

Jetzt ist es leider so, Frau Kollegin Zentis, dass zu befürchten ist, dass der gemeinsame Antrag an einer anderen Fraktion scheitert. Ich würde das äußerst bedauern, wenn dies der Fall wäre.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Parallel zu dem Antrag hier sollen wir so einfach in einer Nacht-und-Nebel-Aktion gleich in direkter Abstimmung beschließen, dass das Eigentum unter

dem Grundgesetz zukünftig keinen Schutz mehr genießen soll. Meine Damen und Herren, dazu sage ich ganz klar: So etwas ist nicht mit der FDP zu machen.

Ganz kurz: Worum geht es? Das Bundesberggesetz ermöglicht es den Ländern, eine Förderabgabe auf gewonnene Rohstoffe wie zum Beispiel die Braunkohle zu erheben. Diese Möglichkeit besteht allerdings aus guten Gründen nicht bei dem sogenannten aufrechterhaltenden Bergwerkseigentum, das ein altes Recht bereits vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes begründet hat.

Über die fachliche Unzulänglichkeit dieses Antrages haben meine Vorredner schon einiges gesagt. Ich möchte dies aus unserer Sicht nur noch in wenigen zentralen Punkten deutlich machen.

Meine Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber hat damals knapp zwei Jahre über das Bundesberggesetz beraten. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass das Grundgesetz einer Erhebung der Förderabgabe für aufrechterhaltendes Bergwerkseigentum entgegenstehe. Diese Auffassung ist inzwischen mehrfach bestätigt worden. Wenn Sie bei der großen Anhörung im Landtag im vergangenen April genau aufgepasst hätten, Herr Kollege Schmalenbach, wüssten Sie das auch. Denn genau diese Frage haben wir damals den Experten gestellt.

Stattdessen stützen Sie sich auf einen vierseitigen Vermerk des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der noch nicht einmal die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend würdigt. So wird darin ganz sportlich behauptet, dass das Grundrecht auf Eigentum in Art. 14 Grundgesetz keine Rolle spiele. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1987 genau das Gegenteil festgestellt. Um es auf den Punkt zu bringen: eine absolut dürftige Argumentation, Herr Kollege Schmalenbach.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Das hat zwar schon die Grünen damals im Bundestag nicht daran gehindert, das Gutachten für die eigenen ideologischen Zwecke einzusetzen. Aber dass Sie nun auf diesen Zug aufspringen, zeigt leider, in welche Richtung die Piraten gerade schippern. Ich sage Ihnen: Sie werden damit Schiffbruch erleiden, meine Damen und Herren.

Das ist das, worum es geht: Man möchte den einzigen subventionsfreien heimischen Energieträger, den es gibt, schlechter stellen. Das ist ein Thema, Herr Kollege van den Berg, das im Moment leider auch an anderer Stelle betrieben wird, nämlich bei der EEG-Novelle, die der Bundeswirtschaftsminister vorgelegt hat. Dort, Herr Kollege van den Berg, erwarte ich sowohl von Ihnen als auch von der Ministerpräsidentin, dafür zu sorgen, dass nicht einseitig ein Energieträger, nämlich die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle bei der Ausnahmeregelung schlechter gestellt werden soll. Das wäre nicht fair,

sondern schlecht für Nordrhein-Westfalen. Deshalb erwarte ich dort Ihr Handeln.

Wir werden das Thema EEG-Reform ja auch morgen noch ausführlicher diskutieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger in Vertretung für Herrn Minister Duin.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes sind Inhaber von Bergbauberechtigungen für die Gewinnung von Bodenschätzen verpflichtet, eine sogenannte Förderabgabe auf die von ihnen gewonnenen Bodenschätze zu entrichten. Die Höhe der Abgabe ist ebenfalls festgelegt. Es sind grundsätzlich 10 % des Marktwertes, wobei die Länder abweichende Regelungen treffen können.

Das Bundesberggesetz sieht jedoch ausdrücklich die Anwendung dieser Vorschriften für sogenannte alte Rechte nicht vor. Dabei handelt es sich um Gewinnungsberechtigungen, die Inhabern aufgrund berggesetzlicher Vorschriften bereits vor Inkrafttreten des Bundesberggesetzes verliehen oder erteilt wurden.

Im vorliegenden Antrag der Fraktion der Piraten wird nun mit besonderem Fokus auf die Braunkohle gefordert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Änderung dieses Gesetzes einsetzen möge und auch Inhaber alter Rechte einer Förderabgabepflicht zu unterwerfen sind.

Meine Damen und Herren, diese Forderung ist nicht neu; sie ist auch in der Vergangenheit im Bundestag thematisiert worden. Anträge auf entsprechende Änderungen des Bundesberggesetzes wurden dort bislang abgelehnt. Angesprochen ist im Antrag der Fraktion der Piraten dazu konkret die Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 16.12.2011. Die darin vertretene Auffassung zur Möglichkeit, die Förderabgabepflicht auch auf alte Rechte auszuweiten, ist verfassungsrechtlich umstritten.

Auf der anderen Seite wird nämlich die Position vertreten, dass die geforderte Gesetzesänderung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Schutzrechte verschiedener Artikel des Grundgesetzes bedeuten würde.

Der Bundesgesetzgeber hat bei der Einführung des Bundesberggesetzes bewusst auf die Einbeziehung sogenannter alter Rechte in die erstmals eingeführten Förderabgaben verzichtet. Bis zum Inkrafttreten des Bundesberggesetzes bestand eine solche Ab

gabepflicht nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Piraten spricht jetzt noch einmal der Kollege Schmalenbach.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Hoffentlich geht das ohne Laptop!)

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr van den Berg, Sie sagen, es gebe bei uns eine Differenz in der Darstellung des Preises. Ich darf Ihnen sagen: Das ist nicht so. Natürlich geht es auf der Webseite – das steht auch in meinem Redetext – darum, den Preis der Braunkohle vor Merit-Order zu erhöhen. Natürlich geht es darum, die Braunkohle eben nicht an erster Stelle als Primärenergieträger zu haben, sondern möglichst weit nach hinten zu schubsen, weil sie schmutzig ist. Da gibt es aber keine Differenz in der Darstellung.

Herr Hovenjürgen, sehr schön: „Piraten suchen nach Aufmerksamkeit“. – Es tut mir leid: Wenn ich dem Lehrmeister CDU im Wirtschaftsausschuss folgen würde, müssten wir hier jeden Tag nichts anders machen, als nur nach Aufmerksamkeit zu heischen. Denn genau das bezwecken meistens Ihre Anträge im Wirtschaftsausschuss. Deswegen verstehe ich an der Stelle Ihren Einwand überhaupt nicht.

(Beifall von den PIRATEN)

Frau Zentis, ich würde Sie bitten, die die nautischen Metaphern endlich einmal zu überwinden.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich rede ja auch nicht tagtäglich im Plenum davon, dass die Grünen in NRW nicht grün sind. Das könnte ich auch machen. Natürlich ist das von Oliver Krischer kopiert. Darüber müssen wir überhaupt nicht reden.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Weil es gut ist!)

Das Ansinnen ist doch richtig. Das haben Sie ja selber bestätigt.

Herr Brockes und Herr Hovenjürgen, dem gemeinsamen Antrag sind wir direkt am Anfang beigetreten. Das lag einfach daran, dass wir alle Anträge hatten und quasi alle Anträge zusammengefasst haben. Es kann also nicht die Rede davon aus, dass ich nicht involviert war. Wenn ich zwischenzeitlich dazu nichts gesagt habe – das kann man durchaus vertreten –, ist das nicht, weil ich nicht teilnehme, sondern weil ich mit vielen Kompromissen leben kann. Das haben wir heute in der Be

sprechung gemerkt. Darüber werden wir vielleicht auch noch einmal öffentlich reden.

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Und, Herr Kollege Brockes, die Frage an die Experten in der Anhörung, die kam von mir.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Schmalenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das bleibt auch so. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt durch: Wer dem Antrag Drucksache 16/5275 seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Der fraktionslose Abgeordnete ist offensichtlich nicht im Raum.

(Zuruf von den PIRATEN: Wie viele andere auch!)

Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag abgelehnt.