Verehrter Herr Botschafter, ich freue mich, dass Sie heute den Landtag Nordrhein-Westfalen besuchen. Ich begrüße Sie ganz herzlich im Namen des Hohen Hauses. Ihr Besuch, Herr Botschafter, ist Ausdruck der engen und freundschaftlichen, ja der ganz besonderen Beziehungen unseres Landes zu Polen im vereinten Europa. Das unterstreicht auch die Arbeit unserer Parlamentariergruppe Nordrhein-Westfalen/Polen, mit der Sie ja heute Morgen bereits zusammengekommen sind, sich ausgetauscht haben und diskutiert haben.
Wir alle wünschen Ihnen einen guten Aufenthalt hier in Nordrhein-Westfalen. Verehrter Herr Botschafter,
Exzellenz! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir haben in dieser Debatte viel gehört. Ich glaube, alle meine Vorrednerinnen und Vorredner wissen, wenn sie ein bisschen in sich hineinschauen, dass von allen Seiten eine ganze Menge Polemik dabei war.
Vielleicht ist aber auch viel Enttäuschung mit dabei, möglicherweise schwarz-gelbe Enttäuschung, weil Schwarz-Gelb mittlerweile weiß, dass das KiBiz, als es 2007/2008 geschaffen wurde, ganz sicher kein großer Wurf war, sondern – da zitiere ich die rotgrünen Kolleginnen und Kollegen – KiBiz ist Mumpitz ist seinerzeit ja viel zu hören gewesen. Wir hatten seinerzeit große Demonstrationen auch hier vor dem Landtag. Wir alle wissen, dass das KiBiz in einem Hauruckverfahren ohne großen Dialog durchgepeitscht wurde.
Da, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, haben Sie selbstverständlich recht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Marcel Hafke, lieber Bernhard Tenhumberg, auch Schwarz-Gelb weiß, glaube ich, dass das Verfahren seinerzeit nicht ganz so glücklich gelaufen ist. Selbst der damals zuständige Minister scheint sich ja heute nicht mehr so ganz dafür zu interessieren, wie auch immer.
„Den erfolgreichen und dialogorientierten KiBizRevisionsprozess werden wir weiterführen und mit einem neuen Gesetz abschließen.“
Da möchte ich zunächst die Frage stellen: Diese zweite KiBiz-Revisionsstufe, der Gesetzentwurf, der uns jetzt vorliegt, ist das dieses abschließende Gesetz? Kommt da noch was?
Das war rhetorisch, Frau Kollegin Altenkamp. Kommt da noch was? Vor allem: Wann kommt da noch was? Die Wahlperiode läuft bis 2017. Sie hatten bislang vier Jahre Zeit, ein schlechtes Kinderbildungsgesetz wirklich gut zu machen.
Ich gebe auch zu: Auch in dieser Revisionsstufe sind durchaus Verbesserungen enthalten, mit denen wir gut leben können, die wir auch durchaus unterstützen. Ich weiß, dass die Fachleute, Eltern, Familien und Träger auch durchaus Teile davon unterstützen.
Aber dieser Prozess, in dem wir uns da bewegen, dauert schon sehr, sehr lange. Der Kollege Marcel Hafke hat ja quasi zitiert, was ich letzte Woche noch im Ausschuss gesagt habe. Dieses KiBiz, so wie wir es jetzt haben, ist mittlerweile ein rot-grünes Gesetz. Schwarz-Gelb hat es zwei Jahre lang getragen. Rot-Grün trägt dieses Gesetz mittlerweile vier Jahre mit kleinen Verbesserungen, die in der ersten KiBiz-Revisionsstufe eingebracht wurden.
Wir werden also irgendwann noch mal ein neues Gesetz bekommen. Ich bin gespannt. Ich glaube nicht daran, dass das in dieser Wahlperiode sein wird. Aber schauen wir mal.
Ich will zurückkommen auf diesen dialogorientierten Prozess. Das ist jetzt auch mehrfach gesagt worden, dass das so vorbildlich sei, was da gemacht wurde. Das mag durchaus im Vorfeld so gewesen sein, dass viele Veranstaltungen stattgefunden haben. Ich glaube, der Kollege Wolfgang Jörg war es gerade, der von 150 Veranstaltungen gesprochen hat. Das ist gut.
Jetzt kommt es hier im Landtag bei diesem Gesetzentwurf – Bernhard Tenhumberg hat vorhin schon gesagt, dass uns eigentlich schon im Sommer des letzten Jahres versprochen wurde, dass er bald vorgelegt wird – aber zu einem Hauruckverfahren. Von Sommer 2013 bis Frühjahr 2014: Das entspricht nicht wirklich meiner Definition von „bald“.
Der Gesetzentwurf liegt jetzt vor. Wir sind im Endeffekt dazu genötigt, dieses Hauruckverfahren im Ausschuss mitzutragen, weil wir uns selbstverständlich nicht aus formellen Gründen oder Ähnlichem querstellen wollen. Marcel Hafke hat gerade schon gesagt, dass dieses Verfahren den formellen Anforderungen genügt; denn zwei Monate im Landtag: Das reicht.
Der Punkt ist aber – und das hat Bernhard Tenhumberg eben auch gesagt –: Nach der Anhörung, die sehr umfangreich sein wird – es werden sehr viele Sachverständige angehört, die uns sicherlich ganz viele Informationen geben werden –, haben wir maximal drei Wochen Zeit für die Auswertung in den Fraktionen und die anschließende interfraktionelle Diskussion, um zu schauen, was wir davon tatsächlich noch mit in den Gesetzentwurf einbringen können.
Andrea Asch hat es eben gesagt: Sie erwartet hier konstruktive Vorschläge aus der Opposition. Das ist ein bisschen schwierig, wenn man nur ganz wenig
Zeit hat. Die Landesregierung hat vier Jahre gebraucht, um Verbesserungen einzuführen, und wir sollen das innerhalb von wenigen Wochen tun. Danke für Ihr großes Vertrauen, das Sie hier in uns legen.
(Beifall von den PIRATEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Sie haben sich ja vorher mit dem Thema beschäftigt und nicht erst seit der Einbringung! – Gordan Dudas [SPD]: Was haben Sie von Dezember bis jetzt gemacht? Das lag doch alles vor!)
Ja, das lag alles vor. Keine Sorge, wir haben auch daran gearbeitet, und von uns werden auch entsprechende Verbesserungen eingebracht werden. Trotz alledem kann das doch selbst in Ihrem Interesse nicht sein. Es kann doch nicht sein, dass Sie dieses Verfahren, das wir am Freitag in einer Sondersitzung beschließen werden, damit wir noch einmal ein paar Tage gewinnen, gutheißen. Selbst als regierungstragende Koalition können Sie kein Interesse an einem solchen Verfahren haben. Kann man so machen, ist aber irgendwie – unparlamentarisch und nicht so gut!
Ich habe gerade gesagt, dass wir einige Punkte, die mit dem Gesetzentwurf eingebracht werden, durchaus teilen. Den Vorschlag einer Verfügungspauschale finde ich im Prinzip ganz interessant. Aber die Fragen, die Marcel Hafke gerade auch gestellt hat, lauten: Wie viel kommt tatsächlich bei den Kitas vor Ort an? Welchen zusätzlichen Effekt hat das tatsächlich? Welche Probleme werden mit der Qualitätsverbesserung in den Kitas tatsächlich gelöst? Ich glaube, das werden in der Tat nicht sehr viele sein.
Eine zweite Baustelle ist die Finanzierung, über die wir schon geredet haben. Sie haben gerade mehrfach gesagt, wir müssten auch wieder mit den Kommunen reden, damit wir hier letztendlich wieder zu einem paritätischen Ausgleich kommen. Das alles hätte durchaus auch schon im Vorfeld geschehen können, um ein gemeinsames Vorhaben vernünftig auf die Beine zu bringen.
Das Gleiche gilt auch in Richtung Bund: Der Bund darf sich hier selbstverständlich nicht aus der Finanzierung heraushalten. Soweit ich weiß, ist die SPD an dieser Großen Koalition im Bund durchaus beteiligt. Bislang ist von dort nicht sehr viel gekommen. Ich hoffe nach wie vor darauf, dass Sie auch bei diesem Punkt Ihr Wort noch einbringen können, um Verbesserungen bei der Finanzierung zu erreichen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine spannende Anhörung und auf eine weitere interessante Debatte. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wir hier heute Morgen erleben, ist ein durchaus erlaubtes Manöver, aber letztlich doch durchsichtig.
Ich will das einmal kurz so beschreiben: Indem sie sagen: „Wir haben dieses KiBiz ja nur zwei Jahre lang verantwortet, danach sind Sie in Regierungsverantwortung gekommen, und jetzt ist das ein rotgrünes Gesetz“, versuchen die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP jetzt im Prinzip, vergessen zu machen, dass die gesamte Grundstruktur dieses Gesetzes von ihnen in den zwei Jahren vorher und in den zwei Jahren, in denen das Gesetz seine Gültigkeit entfaltet hat, als das Nonplusultra und als moderne Gesetzgebung im Bereich der Kindergartenförderung gepredigt wurde.
Darüber hinaus: Sie haben in der Zwischenzeit wohl auch erkannt, dass es vielleicht einige Dinge gibt, die verbesserungswürdig sind – so habe ich einige Hinweise des Kollegen Tenhumberg jedenfalls verstanden –, und kritisieren, dass diese in der jetzigen zweiten Revisionsstufe zu wenig berücksichtigt wurden. Damit versuchen Sie gerade, vergessen zu machen, was hier Ihre Verantwortung ist. Die Grundstruktur dieses Gesetzes verantworten nun einmal Sie.
Sie wissen sehr genau, dass nach unserer Regierungsübernahme im Jahre 2010 zwei Dinge passiert sind:
Erstens. Die Konnexitätsklage war erfolgreich. Das war ein ganz entscheidender Baustein für die weitere Diskussion um eine Reform des KiBiz, weil die Kommunen gegen die schwarz-gelbe Landesregierung Recht bekommen haben, die der Auffassung war, dass sie die KiföG-Bundesmittel über das KiBiz abwickeln könnte.
Das hat dazu geführt, dass die Kommunen dem Land Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Kindergartenfinanzierung überaus feindselig gegenübergetreten sind.
Damit ist die Drittel-Drittel-Drittel-Finanzierung, die wir bis dahin bei der Kitafinanzierung kannten, endgültig aufgehoben worden. Ich muss aber zugeben, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus schon Verschiebungen zulasten der Kommunen gegeben hatte. Es ist auch bis heute ganz schwer,
sie wiederherzustellen, weil die Kommunen sagen: Wir haben damals Recht bekommen, was wir gegen das Land, die schwarz-gelbe Landesregierung und den damaligen Minister Laschet erstreiten mussten, der immer sagte, es sei alles völlig in Ordnung und es würde den Kommunen nichts vorenthalten. Tatsache ist: Sie hatten den Kommunen zu dem Zeitpunkt schon fast 200 Millionen € vorenthalten, was ja keine Kleinigkeit ist. Das muss man ja einmal sagen.