Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5469 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/5530 an den Sportausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen die Überweisung oder möchte sich enthalten? – Beides ist der nicht Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

8 Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsauf

sichtsrechts und einer wohnraumrechtlichen Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/4379 und Berichtigung Drucksache 16/4459

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/5494

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5549

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Der Kollege Ott für die SPD-Fraktion hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Enquetekommission hat lange gearbeitet, über zwei Jahre, und hat Empfehlungen gegeben. Heute setzen wir eine weitere Empfehlung der Enquetekommission um.

Deshalb zunächst einige Beispiele: Köln-Chorweiler, Osloer Straße: Aufzüge seit über sechs Monaten kaputt, 15 Etagen in diesem Haus, was dazu führt, dass viele Menschen im gehobenen Alter, aber auch behinderte Menschen ihre Wohnungen nicht mehr erreichen können.

Theodor-Heuss-Straße in Finkenberg auf der anderen Rheinseite: Das Abwasserrohr ist defekt. Das Schmutzwasser sammelt sich in der Wohnung. Der Gestank nimmt zu. Die Hausverwaltung reagiert nicht – keine Abhilfe über drei Tage.

Handwerkerfirmen, die in dem einen oder anderen Fall dann auch von Anwohnern angerufen werden, kommen nicht mehr, weil die Verwalter gar nichts mehr bezahlen. Deshalb sind die Handwerker gar nicht mehr bereit, zu arbeiten.

Duisburg-Rheinhausen, In den Peschen, oder Dortmund-Westerfilde, Speckestraße: Sklavenhalter – so muss man sie wirklich nennen – lassen es zu, dass zehn, 15 oder 20 Menschen auf engstem Wohnraum in kleinen Wohnungen zusammenleben müssen. Sie nutzen die Not der Menschen, die hier zuwandern, schamlos aus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass die Vertreter von CDU und FDP gleich wieder sagen werden, das seien alles Ausnahmen und das dürfe man nicht verallgemeinern. Nein, das darf man nicht. Man muss aber feststellen, dass der Markt an diesen Stellen in Nordrhein-Westfalen schlicht versagt.

Wir haben eine Verantwortung dafür, dass die Marktwirtschaft funktioniert. Wir wollen eine soziale Marktwirtschaft. Was in diesen Stadtteilen Nordrhein-Westfalens passiert, ist zum Ersten Verrat an der sozialen Marktwirtschaft, weil hier einseitig darauf gesetzt wird, Rendite zulasten von Menschen zu generieren.

Zum Zweiten ist es auch Verrat an unserem Grundgesetz, in dem klar geregelt ist: Eigentum verpflichtet. – Deshalb ist es sehr bitter, dass wir überhaupt aktiv werden müssen. Wir müssen es aber tun, um die Menschenwürde sicherzustellen.

Richter und Gutachter sagen bei vielen der Begehungen – das ist auch klar –, dass die Wohnlage eigentlich gut ist. Der Zustand der Gebäude liegt allerdings in der Verantwortung der Eigentümer. Deshalb muss der Mensch sich selber wehren. Viele der betroffenen Mieterinnen und Mieter sind aber Transfergeldempfänger. Sie können gar nicht selbst

die Miete mindern. Wir haben als Staat große Schwierigkeiten, dort zu helfen und dies zu organisieren. Genau darauf setzen unverantwortliche Eigentümer, oft auf dem Cayman-Inseln sitzend und gar nicht persönlich greifbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb müssen wir an dieser Stelle als Politik deutlich machen: Der Staat lässt so etwas nicht mit sich machen. Wir sorgen für menschenwürdige Wohnbedingungen überall in Nordrhein-Westfalen.

Es gibt zwei Wege, die wir dabei gehen wollen und gehen müssen.

Zum Ersten müssen wir die Menschen vor Ort stärken. Wir müssen durch die Arbeit der Mietervereine vor Ort dafür sorgen, dass sie stark genug sind, sich zusammenzutun – es gibt auch viele Initiativen mithilfe von Anwaltskanzleien und mithilfe der Mietervereine –, um Gegendruck aufzubauen.

Zum Zweiten müssen wir die Instrumente dafür schaffen, dass die Kommunen gegen so etwas vorgehen können. Das Wohnungsaufsichtsgesetz, das wir heute verabschieden, schafft den ordnungsrechtlichen Rahmen, damit der Staat dem Recht Geltung verschaffen kann und deshalb die Wohnungs- und Ordnungsämter vor Ort in solchen Fällen eingreifen können. Das ist ein wichtiger Schritt – nicht der einzige, aber ein wichtiger Schritt –, um in solchen Wohnsituationen Abhilfe zu schaffen.

Daher freut die SPD-Fraktion sich sehr darüber, dass wir so weit gekommen sind, dass heute dieser Gesetzentwurf hier vorliegt. Wir gehen davon aus, dass in den Kommunen mit diesem Instrumentarium künftig gearbeitet werden kann.

Abschließend will ich Folgendes sagen: Hunderttausende von Vermietern in unserem Land sind anständige Leute und halten ihre Wohnungen, die sie vermieten, gut instand. Einige wenige benehmen sich nicht. Diejenigen sollen wissen: Das lassen wir nicht mit uns machen.

Verehrte Damen und Herren, wie wir wissen, steht die CDU zumindest in Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz nicht auf ganz gutem Fuß. Herr Voussem, wegen des Artikels des Grundgesetzes, den Sie am Donnerstag letzter Woche nicht kannten, habe ich Ihnen sicherheitshalber einmal das Grundgesetz mitgebracht. Dort können Sie ihn noch einmal nachlesen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Herr Kollege Voussem hat jetzt für die CDU-Fraktion das Wort.

(Jochen Ott [SPD]: Ich lasse Ihnen das Grundgesetz gleich hier vorne liegen! An der entsprechenden Stelle habe ich einen Pfeil reingeklebt!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Ott, herzlichen Dank. Wenn man aus der Stadt Konrad Adenauers kommt, sollte man immer das Grundgesetz unter dem Arm haben. Insoweit sind Sie diesmal vorbildlich. Setzen, eins!

Meine Damen und Herren, Leonardo da Vinci hat einmal gesagt:

„Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann. Denn das zu wollen, was er nicht kann, wäre töricht.“

Diese Worte passen wie keine anderen zum Wohnungsaufsichtsgesetz der Landesregierung. Die Landesregierung will mit dem Gesetz Missstände beseitigen. Sie kann die Missstände mit diesem Gesetz aber gar nicht beseitigen. Es wäre einfach unklug, etwas in eine Gesetzesform zu gießen, wovon schon heute feststeht, dass es so nicht funktioniert.

Es gibt Missstände, die im Gesetzentwurf angesprochen werden. In einigen Fällen besteht in Nordrhein-Westfalen dringender Handlungsbedarf, zum Beispiel in Siedlungen mit Armutsmigranten in Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Köln. Die Bewältigung der Folgen dieser Zuwanderung stellt die betroffenen Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Menschen aus extremer Armut wandern in diese Städte zu und treffen auf skrupellose Immobilienbesitzer. Die Mieten sind horrend, und die Menschen wohnen unter menschenunwürdigen Bedingungen. Hier muss dringend etwas getan werden. Wir erkennen daher ausdrücklich auch die guten Ansätze im Gesetzentwurf an.

(Jochen Ott [SPD]: Aber?)

Dazu gehört die Regelung, die Überbelegung von Wohnraum im Zusammenhang mit Armutsmigration zu verhindern. Die Mindestwohnfläche für jeden Erwachsenen von 9 m² und für jedes Kind von 6 m² halten wir für richtig.

Den Kommunen soll ferner ein Instrument in die Hand gegeben werden, um investitionssäumige Vermieter zu Sanierungen zu zwingen. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist damit § 21a Abs. 1. Dort steht:

„Die Kosten einer Ersatzvornahme von Anordnungen ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück beziehungsweise auf dem Erbbaurecht.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist so gar nicht möglich. Die Kommunen sind weder personell noch finanziell in der Lage, das Gesetz umzusetzen. Es fehlt das Personal, um flächendeckend zu kontrollieren und zu ermitteln, wo überall eine Ersatzvornahme nötig ist. Den Kommunen fehlt darüber hinaus das Geld, um die Ersatzvornahme zu realisieren. Hier schweigt das Gesetz gänzlich.

Eine Ersatzvornahme kann bei einem größeren Wohnkomplex schnell in die Millionen gehen.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz verfehlt damit das Ziel und ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Darüber hinaus hat es viele weitere negative Aspekte. Es ist eine weitere eigentümerfeindliche Überregulierung – wie schon die Kündigungssperrfristverordnung.

(Jochen Ott [SPD]: Grundgesetz!)

Das Gesetz wirkt sich hemmend auf den Wohnungsbau aus. Die Enquetekommission zum wohnungswirtschaftlichen Wandel hat gezeigt: 99 % der Wohnungen in Nordrhein-Westfalen sind in einem guten Zustand. Viele Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen sind bereits vor dem Verkauf in einem schlechten Zustand gewesen. Schon heute verfügen die Kommunen über umfangreiche rechtliche Möglichkeiten, die eigentlich ausreichen.

(Jochen Ott [SPD]: Sie reichen nicht aus!)

Rot-Grün hat die großen Wohnungsunternehmen im Blick. Aber auch Kleinvermieter können ins Visier der Wohnungspolizei geraten – zum Beispiel, wenn ein Mieter mutwillig die Badezimmereinrichtung demoliert.

(Jochen Ott [SPD]: Lächerlich!)

Dann wird der Vermieter in die Verantwortung genommen, meine Damen und Herren. Das kann nicht sein.

In der Anhörung vom 18. März 2014 haben viele Sachverständige das sogenannte Wohnungsaufsichtsgesetz gelobt. Nahezu alle Sachverständigen haben aber auch bescheinigt, dass die Kommunen es so nicht umsetzen können. Nahezu alle Sachverständigen haben gesagt, dass das Gesetz die bestehenden Verhältnisse nicht ändern wird. Wie beschreibt man ein Gesetz, das nicht umgesetzt werden kann? – Ganz einfach: Es ist überflüssig.

(Jochen Ott [SPD]: Falsch!)

Montesquieu sagt hierzu: „Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch.“ Daher lehnen wir das Gesetz in der jetzigen Form ab.

(Beifall von der CDU)