Herr Kollege, ich kann Ihnen meinen gedanklichen Bezugsrahmen gern darstellen und will das auch tun.
(Britta Altenkamp [SPD]: Nicht den ganzen! – Zurufe von der SPD: Oh nein! – Weitere Zu- rufe von der SPD und den GRÜNEN)
Nicht zu allen Politikfeldern, Frau Kollegin Altenkamp, aber schon zur konkret gestellten Frage, nämlich zur Aufbringung von Finanzmitteln für die Folgekosten aus Kernkraftwerksbetrieb. Genau das sind die Fragen, die Kollege Schulz angesprochen hat.
Er hat die Frage aufgeworfen, ob der Beschluss zum Aufbau von Haftungskapital und Deckungsmasse bei den Entwicklungen, die es unter Zeitdruck und Veränderungen gegeben hat, jetzt noch für die Energieversorgungsunternehmen gilt. Deshalb ist das ein bundesweites Phänomen,
das auch Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen hat und das man nicht auf eine einzige Anlage allein beschränken kann. Deshalb muss uns natürlich die Frage interessieren, wie finanziell solide Energieversorgungsunternehmen dastehen, um zukünftige Verpflichtungen erfüllen zu können.
Dieser Grundsatz der Absicherung ist vergleichbar mit der Verpflichtung des deutschen Steinkohlenbergbaus, der die aus dem Abbau resultierenden Ewigkeitslasten tragen muss.
Basis der Rückstellungen sind bestehende Verträge, Begutachtungen externer Experten sowie für die Endlagerkosten Überprüfungen des Bundesamtes für Strahlenschutz, BfS. Dass diese Basis in den Rückstellungswerten berücksichtigt wird, überprüfen unabhängige Wirtschaftsprüfer. Die Berechnungen der Rückstellungen werden der Finanzverwaltung im Zuge der steuerlichen Betriebsprüfungen zugänglich gemacht.
Als Vorteil der heutigen Lösung hat bislang immer gegolten: Der Anlagenbetreiber haftet für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsverpflichtungen mit dem gesamten Konzernvermögen. Die Haftung ist also nicht auf die speziell zur Bedienung der Rückstellungen auf der Aktivseite ausgewiesenen Mittel allein beschränkt. Dies erhöht die Insolvenzsicherheit.
Die Rückstellungen sind verfügbar, wenn sie gebraucht werden. Das ist der Anspruch an die Verantwortlichen. Die Abstimmung von Investitionsstrategie und Finanzplanung soll sicherstellen, dass die
Die von der Fraktion der Piraten vorgeschlagene Fondslösung hingegen birgt zwei große Risiken. Bei der Überführung der Mittel in eine externe Plattform würde dann nur noch dieses Fondsvermögen für die Abdeckung der Entsorgungsverpflichtungen haften, nicht mehr das vollständige Konzernvermögen des jeweiligen Energieversorgungsunternehmens.
Der Verwalter des Fonds müsste des Weiteren eine Garantie auch über die rechtzeitige Verfügbarkeit der Mittel in angemessener Höhe geben. Eine Haftung der Unternehmen für mögliche Fehler des Fondsverwalters in Form beispielsweise einer Nachschusspflicht wäre daher rechtlich unzulässig. Anlagen von Fondsvermögen in Wertpapieren garantieren deshalb noch nicht automatisch eine höhere Stabilität als kluge asset-orientierte Vorgehensweisen von Energieversorgungsunternehmen.
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, welche erheblichen finanziellen Probleme international gerade auch in diesem Zusammenhang in Ländern wie den USA oder in der Schweiz aufgetreten sind, in denen Fonds-Organisationen vorgeschrieben sind, die für Sie bei Ihrem Antrag als Musterbeispiel dienen.
Besteuert wird in Deutschland ferner der Gewinn bekanntlich als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. Da Zahlungen an einen Fonds steuerabzugsfähige Aufwendungen des Unternehmens zur Erfüllung seiner Entsorgungsverpflichtungen wären, sind diese Zuführungen zu einer externen Entität wie andere unternehmerische Aufwandspositionen auch gewinn- und steuermindernd. Hieraus ergibt sich also keine Vorteilhaftigkeit für die öffentliche Hand.
Richtig ist aber, das dem Antrag zugrunde liegende Phänomen ernst zu nehmen. Durch den vorgezogenen Ausstieg kann der Prozess der noch laufenden Kapitalbildung nun nicht wie geplant verlaufen. Durch den vorzeitigen Atomausstieg werden voraussichtlich bundesweit mehrere Milliarden € Kapitalzuführungen zur Rücklage für die Abdeckung der Folgekosten nicht mehr so, wie ursprünglich vorgesehen, mit rentierlichem AKW-Betrieb erwirtschaftet werden können.
Auf der anderen Seite gibt es voraussichtlich Mehreinnahmen, die aus den aller Wahrscheinlichkeit nach erfolgreichen Klagen der Energieversorgungsunternehmen entsprechend resultieren. Hieraus resultiert die Notwendigkeit einer strategischen Anpassung, die die neuen Realitäten in Zeiten der Energiewende berücksichtigt und sukzessive fortschreibt, wenn auf Bund und Länder nicht unerwartet zukünftige Kostenbelastungen zukommen sollen.
Auch führen die massiven Fehlanreiz-Systematiken des EEG zu neuem Handlungsdruck, da vorhandene konventionelle Kraftwerke für ihre Energieversorgungsunternehmen, die sie jeweils betreiben,
immer weniger Ertrag abwerfen, der als Kapitalsubstanz zur Abdeckung auch der atomaren Folgekosten dient. Ziel muss es daher sein, diese Folgekosten für öffentliche Haushalte zu vermeiden, indem Schritte der Energiewende nicht so ausgestaltet werden, dass diese sich ruinös für die Kraftwerksbetreiber auswirken. Der eigentliche Impetus Ihres Antrags müsste sein, dass Sie sagen: Wir müssen die Kapitalbasis für Energieversorgungsunternehmen nicht unnötig durch politische Maßnahmen riskieren, damit sie die Verpflichtung, die sie rechtlich eingegangen sind, auch erfüllen können.
Deshalb können wir Ihrem Vorschlag im Antrag so nicht zustimmen. Die Problematik als solche muss sicherlich weiter diskutiert werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Nun spricht für die Landesregierung in Vertretung von Herrn Minister Duin Herr Minister Schneider.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem katastrophalen Reaktorunglück von Fukushima im Jahre 2011 ist in der Bundesrepublik endgültig und unumkehrbar der Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie parteiübergreifend beschlossen worden.
2023 wird in Deutschland das letzte Kernkraftwerk stillgelegt sein. Begleitend beginnt der vollständige Rückbau der Anlagen bis zur sogenannten grünen Wiese. Die Energieversorgungsunternehmen, die jahrelang von der Nutzung dieser riskanten Technologie profitiert haben, müssen auch für die Zeit danach in der Verantwortung für die geordnete Beseitigung bleiben.
Das Atomrecht mit dem darin verankerten Verursacherprinzip gibt ganz klar vor, dass die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Anlagen sowie für die sichere Entsorgung des dabei entstandenen und leider auch noch bis 2023 entstehenden Atommülls von den Verursachern zu tragen sind. Die dafür notwendigen Mittel sind von den Betreibern der Kernkraftwerke entsprechend den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung zu stellen.
Dies geschieht derzeitig unter anderem durch die Bildung von Rückstellungen und durch die Zahlungen im Rahmen der Endlagervorleistungen. Diese finanzielle Verantwortung haben die Betreiber auch für ihre kerntechnischen Anlagen in NRW zu tragen. Deshalb ist es auch im ureigenen Interesse der Landesregierung, dass die notwendigen finanziellen Mittel sicher vorhanden sind, wenn sie benötigt werden, damit nicht die öffentliche Hand eines Tages gezwungen ist, irgendwelche Kosten zu übernehmen.
Über die Problematik der Sicherstellung der Finanzierung der Kosten der Stilllegung, Rückbau und Entsorgung wird seit geraumer Zeit diskutiert. Der in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion geäußerten Sorge hinsichtlich der ausreichenden Belastbarkeit der Rückstellungen und ihrer Insolvenzfestigkeit muss natürlich nachgegangen werden.Daher bedarf die Frage der Rückstellungen einer intensiven Überprüfung. Die Landesregierung begrüßt eine solche Überprüfung ausdrücklich.
Ich möchte an dieser Stelle exemplarisch auf den Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 7. Juni 2013 verweisen. Dort hat sich das Land NRW mit dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung eine Überprüfung der Nuklearrückstellungen insbesondere unter dem Aspekt einer möglichen Überführung der Rückstellungen in einen öffentlichrechtlichen Fonds durchführen soll.
Die Bundesregierung hat den Ländern im Rahmen von Bund-Länder-Gesprächen zugesagt, mit den betroffenen Energieversorgungsunternehmen Gespräche zu der Frage zu führen, wie die Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung der Kostentragung insbesondere im Bereich der nuklearen Entsorgung in Zukunft auch auf andere Weise gewährleistet werden kann. Die Landesregierung wird auf die Einhaltung dieser Zusage peinlichst achten.
Somit ist die Forderung der Piraten, die Landesregierung solle in der Sache tätig werden, längst überholt. Meine Damen und Herren von den Piraten, versuchen Sie nicht, Türen aufzustoßen, die schon längst geöffnet sind. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Bleiben Sie noch einen Moment am Pult, bitte. Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der FDP-Fraktion. Das Wort hat der Kollege Witzel. Bitte schön, Herr Witzel.
Sie haben darauf hingewiesen, dass zukünftig auch eine Überprüfung der Höhe der Nuklearrückstellungen ansteht. Als Sie die Systematik dargestellt haben, sind Sie dabei aber sehr im Allgemeinen geblieben und haben zu finanziellen Größenordnungen selber nichts gesagt. Deshalb möchte ich noch zwei Aspekte ansprechen.
Erstens. Durch die frühzeitigere Beendigung der AKWs im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen der Laufzeiten bei deren Inbetriebnahme ist natürlich auch die Phase der Erwirtschaftung und des Aufbaus von Haftungsmasse verkürzt worden, sodass nach meinem Kenntnisstand der Betrag, den
man sich einmal zum Ziel gesetzt hat, der bis zum Ende der Laufzeit von den Energieversorgungsunternehmen aus der Kernkraft als Haftungsmasse erwirtschaftet werden soll, noch nicht zustande gekommen ist. Hierzu würde mich Ihre Einschätzung interessieren. In welcher Größenordnung fehlt durch die geänderten Pläne – Stichwort „Atomausstieg“ – Haftungsmasse, die noch nicht aufgebaut worden ist, im Vergleich zu früheren Planungen?
Zweitens. Wenn noch Verpflichtungen übrig bleiben, muss sich am Ende des Tages ja auch die öffentliche Hand beteiligen. In welchem Verhältnis von Bund und Ländern geschieht das? Andersherum gefragt: Welche finanziellen Verpflichtungen können auf das Land Nordrhein-Westfalen im Worst Case noch zukommen?
Herr Witzel, zunächst einmal bedanke ich mich für Ihren Hinweis, dass meine Ausführungen sachkundig sind. Sie können sicher sein: Die Beschäftigten der Landesregierung im Wirtschaftsministerium sind immer sachkundig.
Zum Zweiten: Ich habe für die Landesregierung eine politische Bewertung des Antrags der Piraten abgegeben. Hier ist weder Zeit noch Raum, in die Tiefen der Finanzierung des Rückbaus kerntechnischer Anlagen einzutreten. Hierfür sollten wir ein separates Kolloquium veranstalten.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung.
Es ist direkte Abstimmung beantragt worden. Wer stimmt diesem Antrag direkt zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? –