Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Bei diesem Thema bedarf es jedenfalls keiner ewigen Wiederholung von Anträgen dieser Art. Wir haben erst vor wenigen Wochen darüber gesprochen. Insofern wird es nicht richtig, wenn Sie die gleichen Anträge immer wieder stellen oder alte Anträge einer nicht mehr im Landtag vertretenen Fraktion wiederholen.

Wir werden unsere Hausaufgaben machen. Für uns bleibt es dabei: Die Atomtechnologie ist Teil der Geschichte, der wir uns stellen müssen, der wir uns auch finanziell stellen müssen, aber das Verursacherprinzip gilt. Deswegen werden wir das Unternehmen auch daran erinnern. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Markert. Bleiben Sie bitte noch am Pult! Denn es gibt eine Kurzintervention vom Kollegen Schulz von der Piratenfraktion. – Bitte schön, Herr Schulz, Sie haben eine Minute und 30 Sekunden für eine Kurzintervention.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Lieber Hans Christian Markert, vielen herzlichen Dank auch für den Versuch von Belehrungen, derer es an dieser Stelle weiß Gott nicht bedarf.

Wenn ich höre, dass die Landesregierung alles tut, um das Verursacherprinzip durchzusetzen, stelle ich heute und hier fest, dass dem nicht so ist.

Zum Ersten gibt es keine gesetzliche Regelung, die dieses Verursacherprinzip gerade auch in Bezug auf THTR in Hamm-Uentrop festschreibt. Ganz im Gegenteil, die Landesregierung eiert seit Monaten rum, um eine entsprechende Verpflichtungserklärung entweder aufseiten der Betreiber HKG GmbH festzuzurren oder aber eine Umwälzung von Mehrkosten auf den Bund zu bewerkstelligen. Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, die das sagt. Das ist das eine.

Ich frage mich ernsthaft, warum die Grünen auf Bundesebene noch im Herbst bzw. Anfang Winter 2013, vertreten durch Bärbel Höhn, die ich ja eben schon mal erwähnte, ganz deutlich und mit aller Vehemenz gesagt haben, im Falle einer Insolvenz müsste der Steuerzahler für den teuren AKWRückbau einspringen. Diese Insolvenzproblematik besteht auch bei THTR in Hamm-Uentrop.

Frau Höhn war es auch, die sich nachhaltig nochmals ausdrücklich dafür einsetzte, dass eine Fondslösung angestrebt wird. Dieses wird hier ganz offensichtlich negiert.

Es geht gar nicht darum, festzustellen, ob irgendwelche Rückstellungen tatsächlich erfolgt sind oder nicht. Die Bilanz der HKG GmbH in Hamm-Uentrop weist jedenfalls aus, dass diese Rückstellungen in Höhe von fast einer Dreiviertelmilliarde Euro eben

nicht faktisch vorliegen, sondern dass sie lediglich bilanziell ausgewiesen werden dürfen, weil nämlich auf der anderen Seite als Gläubiger bzw. als Schuldner und Haftender die Landesregierung und der Bund eine Rolle spielen.

Danke schön, Herr Schulz. – Herr Markert.

Geschätzter Kollege Dietmar Schulz, auf dem Lande sagt man: Man soll nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. – Als Jurist fasst man das etwas förmlicher und höflicher. Man nennt das Rabulistik, eine Technik, die Sie offensichtlich gut beherrschen.

Die Kollegin Höhn hat ja mit Blick auf die vielen Atomanlagen, die wir in Nordrhein-Westfalen und im ganzen Bundesgebiet haben, also in Gänze, diese Fondslösung gefordert. Dem ist auch nichts hinzuzufügen.

Sie haben hier wahrscheinlich auch an keiner Stelle Anlass zu sagen, dass wir dem widersprochen hätten.

Es geht bei Ihrem Antrag um die Frage, ob wir ihm zustimmen können oder nicht und ob es der Aufforderung durch den Antrag bedarf oder nicht. Da sage ich Ihnen: Weil wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, bedarf es dieses Antrags nicht.

Weil Sie so freundlich insistieren, wiederhole ich, wie der Kollege van den Berg und ich es eben schon getan haben, noch einmal Seite 41 des Koalitionsvertrag – ausdrücklich zur Problematik „Insolvenz“, die Sie hier angesprochen haben –, wo es heißt: „Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“

Wenn Sie also der Auffassung sind, dass die damaligen Betreiber vielleicht in Konkurs fallen könnten – möglicherweise infolge von Informationen, die Sie uns voraushaben –, gilt auch für die Rechtsnachfolger, dass sie für die Verursachung der Schäden und für die Übernahme der Kosten der Beseitigung verantwortlich sind. Der Rahmenvertrag von 1989 nimmt ausdrücklich auch auf das Gebot der Rücklagen Bezug, das Betreiber von atomaren Anlagen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu erfüllen haben.

Wenn das so ist, seien wir doch so fair und frei zu glauben, dass das bis 2022 – so lange ist der Rückbau jedenfalls in Hamm geplant; darauf haben Sie hier Bezug genommen – angenommen wird. Hypothetisch darauf zu hoffen, dass das nicht so sein wird, um daraus ein politisches Süppchen zu kochen, ist in gewisser Weise auch …

Danke schön.

… nicht ganz redlich. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Herr Präsi- dent, das Mikro von Herrn Schulz ist noch of- fen!)

Das sehen wir hier. Aber wenn Sie nicht hineinsprechen, hören wir Sie nicht.

(Heiterkeit – Zuruf: Dann lassen wir es offen!)

Für uns ist es interessant, wenn es offen ist. Aber wir schalten es aus, wenn Sie möchten; das ist kein Problem. Danke für den Hinweis.

Nun spricht als nächster Redner Herr Kollege Witzel von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag spricht zweifellos eine wichtige Thematik an, nämlich die hohen ökonomischen Risiken, die aus dem Atomausstieg und einer überhasteten Energiewende resultieren können,

(Lachen von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

bietet dafür aber leider keinen tragfähigen Lösungsansatz. Die aktuelle Rechtslage ist klar: Kraftwerksbetreiber sind zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle gesetzlich verpflichtet. Die Kernenergierückstellung soll dabei gewährleisten, dass diese Verpflichtungen finanziell erfüllt werden können.

Herr Witzel, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Priggen?

Ja, selbstverständlich.

Das ist nett von Ihnen. – Herr Priggen, bitte.

Herr Kollege Witzel, vielen Dank für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. – Mich treibt Folgendes um: Der Atomausstieg ist im Bundestag mit den Stimmen von CSU, CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen worden; Sie waren dabei. Wie kann man dann jetzt von „überhastetem Atomausstieg“ sprechen?

Man kann doch nicht als Partei nach Fukushima das auf der einen Seite mittragen und dann hier das Gegenteil erzählen. Das verstehe ich bei Ihnen nicht.

(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

Herr Priggen, ich will Ihnen das gern erläutern. Die Abstimmungen sind so durchgeführt worden, wie Sie es dargelegt haben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Aha!)

Trotzdem sind wir hier bei der Frage des Antrags einer ökonomischen Bewertung.

(Hans Christian Markert [GRÜNE]: Die FDP stellt sich gerade neu auf!)

Das ist ein ambitioniertes Zeittempo, was jetzt Folgefragen bei der ökonomischen Betrachtung aufwirft. Wenn man sich einen bestimmten Zeitkorridor vorgenommen hat, Ewigkeitskosten zu finanzieren, also eine Phase, in der Erwirtschaftungen vorgenommen werden sollen und in der Haftungsmasse für die Zukunft aufgebaut werden soll, und wenn man das mit einem relativ kurzen zeitlichen Vorlauf sehr massiv zeitlich beschränkt, muss man sich nicht wundern, dass diese ökonomische Situation Zeitdruck auslöst. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Thema damals sicherlich ad hoc in Ihrem Sinne entschieden worden ist; das war Ihnen lange ein Anliegen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Deutschland war das ein Anliegen!)

Dass das aber vor dem Hintergrund der bisherigen Haltung der früheren Bundesregierung, die noch kurze Zeit vorher etwas anderes zur Laufzeitverlängerung beschlossen hatte, eine sehr rasche Kehrtwende war, die etwas holprig kam und es allen erschwerte, sich darauf einzustellen, muss man, Herr Priggen, bei der Beantwortung Ihrer Frage als Leitplanken und Rahmenbedingungen sehen, da es nicht strategisch und von langer Hand entsprechend gut vorbereitet so geplant worden ist.

Herr Witzel, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal von Herrn Mostofizadeh?

Ja, selbstverständlich.

Bitte schön.

Herr Präsident! Herr Witzel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich frage Sie unabhängig zu der aus Ihrer Sicht überhastet beschlossenen Energiewende: Wenn ich den Antrag der Piraten richtig gelesen habe, reden wir heute über den Sachverhalt in Hamm-Uentrop und nicht über neue Kernkraftanlagen, die danach entstanden sind, sowie über die Frage der Altlasten, die daraus entstehen.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Können Sie mir erklären, inwieweit ein Sachverhalt, der 1989 in diesem Land endgültig entschieden worden ist, jetzt noch unter „überhasteter Energiewende“ subsumiert werden kann?

Herr Kollege, ich kann Ihnen meinen gedanklichen Bezugsrahmen gern darstellen und will das auch tun.