Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Ich muss an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Eine Aufforderung, wie sie in Ihrem Antrag formuliert wird, kommt wahrlich zu spät und ist kein Beitrag zur Sache mehr. Die Verhandlungen laufen nämlich längst.

Will man es kurz in einem Satz zusammenfassen: Der Antrag der Piraten hat sich durch Regierungshandeln erübrigt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Fehring.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer hier im Haus erinnert sich überhaupt noch an die Stromproduktion mittels Kernkraftwerke in NordrheinWestfalen? Wer von Ihnen – vornehmlich von den Antragstellern – hat jemals ein Kernkraftwerk in Betrieb gesehen?

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN] hebt die Hand.)

Außerhalb von NRW haben Sie dazu noch Gelegenheit. Niedersachen, Schleswig Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben noch Kraftwerke. Allerdings müssen Sie Ihre Chance bis 2022 nutzen.

Vermutlich werden die Kolleginnen und Kollegen der Piratenfraktion hier aber keinen persönlichen Bedarf verspüren. Sie treibt nicht die Sorge um unsere künftige Energieversorgung ohne Kernkraft an, sondern sie bedrückt, dass Anlagenbetreiber bzw. Eigentümer ihren Rückbauverpflichtungen vielleicht nicht nachkommen und letztlich die Steuerzahler in Regress genommen werden.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Korrekt formu- liert!)

Letzteres möchte sicherlich niemand hier im Haus. Da sind wir uns wahrscheinlich einig.

Ihre mündlich vorgetragenen Argumente, Herr Schulz, sind allerdings nicht neu. Der Kollege Herr van den Berg hat das gerade noch einmal festgestellt. Wie dem auch sei: Auch wir teilen Ihre Sorgen in der Form nicht. In meiner Heimat, dem Wahlkreis Höxter, befand sich das einzige NRW-Kern-kraftwerk, welches über zwei Jahrzehnte, und zwar vom 18. Dezember 1971 bis August 1994, in Betrieb war. In dieser Zeit hat die Anlage 73 Milliarden kWh erzeugt und war 130.045 Stunden in Betrieb.

Der Rückbau ist im Jahre 1997 begonnen worden und wird voraussichtlich 2015 enden. Ich kann mich gut erinnern, dass der geschätzte Kollege Rainer Priggen in einer Kleinen Anfrage 2006 oder 2007 einmal nachgefragt hat: Wie lange wird das dauern?

Was wird das kosten? – Damals ist ihm mitgeteilt worden: ca. 700 Millionen €. Wenn man weiß, dass das Kraftwerk nur 500 Millionen DM gekostet hat, kann sich jeder ganz gut die Relation vorstellen.

Zur Finanzierung des Rückbaus: Sie haben die aktuelle Gesetzeslage erwähnt. Es müssen Rücklagen gebildet werden. Im Falle des Kernkraftwerks Würgassen im Kreis Höxter hat die E.ON Kernkraft GmbH ca. 900 Millionen € für den Rückbau der, wie gesagt, 2015 abgeschlossen sein soll, ausgegeben. Der Gesetzgeber hat weiter geregelt, dass der Betreiber jährlich die Kosten des Rückbaus bewerten muss, um somit einer Unterdeckung zu entgehen.

Die Rückstellungen werden gemäß deutschem Steuer- und Bilanzrecht gebildet und aus eigenen Mitteln der KKW-Betreiber finanziert, um eine verantwortungsvolle und kaufmännisch sinnvolle Vorsorge für den Rückbau der Anlagen und die Endlagerung der Abfälle zu betreiben. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen bestimmt sich nach den zukünftigen Entsorgungskosten auf der Grundlage der in bestehenden Entsorgungsverträgen niedergelegten Preisen oder auf der Basis externer Expertisen und Gutachten für das jeweilige Bilanzjahr.

Die deutschen Entsorgungsrückstellungen für die Kernenergie standen bereits mehrmals auf dem Prüfstand und wurden regelmäßig von der Bundesregierung, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gericht erster Instanz sowie auch dem Europäischen Gerichtshof bestätigt.

Schon die rot-grüne Bundesregierung hat 2001 betont: Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bewährt sich seit Jahrzehnten. – Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen, auch nicht künftig zur Verfügung stehen werden. Dies ist regelmäßig und zuletzt auch in einem gemeinsamen Bericht von BMWi, BMU und BMF aus Dezember 2011 ausdrücklich bestätigt worden. Der von Ihnen in Ihrem Antrag erwähnte Titel in Höhe von 1,5 Millionen € im Haushalt des Landes NRW fußt offenbar auf den Verpflichtungen des Landes aus entsprechenden Verträgen von 1989 und 1996 zwischen Bund, Land und den Gesellschaftern der Hochtemperatur-Kernkraft GmbH, einem Zusammenschluss von Energieversorgungsunternehmen und den Stadtwerken.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sehen keine Veranlassung, die bestehende Gesetzeslage zu ändern. Es erschließt sich uns nicht, weshalb eine staatlich kontrollierte Fondslösung eine höhere Sicherheit der Finanzierung des Rückbaus bieten soll. Insgesamt ist das deutsche Modell, bei dem die Betreiber entsprechend den atomrechtlichen Entsorgungsverpflichtungen Rückstellungen bilden und bereits kontinuierlich die Investitionskosten für die Errichtung eines Endlagers über die Endlagervorausleistungsverordnung tragen, dem Fondsmodell deutlich überlegen.

Ihr Antrag ist unnötig. Wir werden ihm leider nicht zustimmen können.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Fehring. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Markert.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Tagen haben wir uns des schrecklichen Reaktorunfalls in Fukushima erinnert. Die Folgen der dortigen Reaktorkatastrophe sind täglich zu besichtigen. Gerade gestern gingen wieder Meldungen über den Ticker, dass TEPCO erwogen hat, nukleare Abwässer, die sich dort in großer Menge ansammeln, ins Meer abzuleiten. In wenigen Tagen – am letzten Wochenende der vor uns liegenden Osterferien – jährt sich, glaube ich, zum 28. Mal die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Auch dort können Sie die Folgen dieser verfehlten Technologie besichtigen. Deswegen galt und gilt bis heute für uns: Eine Technologie, die nicht beherrschbar ist, ist politisch auch nicht verantwortbar.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen gehört diese Technologie zu Recht auf den Müllhaufen der Geschichte. Atomtechnologie war etwas, was wir Grüne von Anfang an in unserer Parteigeschichte abgelehnt haben.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Ach, Herr Witzel, Sie können ja gleich noch reden. Vielleicht kommt dann ein bisschen Substanz. Ihre Zwischenrufe sind jedenfalls nicht besonders substanzvoll; aber das sind wir bei Ihnen ja gewohnt.

Atomtechnologie ist also nicht verantwortbar. Weil das so ist, haben wir Grüne uns stets dagegen gewandt. Als wir in Berlin einmal mitregiert haben, haben wir den Ausstieg zunächst beschlossen. Die Regierung Merkel – Herr Witzel, von Ihrer Partei dann mitgetragen – hat Laufzeiten verlängert. Auch dem haben wir uns entgegengestellt. Wir haben uns dann schließlich auch dem Ausstiegskonsens angeschlossen, auch wenn einige wie ich, die fachlich mit dem Thema betraut sind, das alles gerne noch viel schneller erlebt hätten.

Deswegen, liebe Fraktion der Piraten – der Kollege van den Berg hat darauf hingewiesen –, findet sich die atomkritische Haltung in unserem Koalitionsvertrag. Es finden sich eben auch klare Regelungen zu den Kosten bei der Beseitigung der Anlagen des AVR in Jülich und des THTR in Hamm-Uentrop.

Ich will noch einmal die entsprechende Stelle auf Seite 41 des Koalitionsvertrages zitieren, die der Kollege van den Berg eben schon ausführlicher zitiert hat, weil es gerade an der Stelle passt:

„Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Ellerbrock zulassen?

Ja, gleich. – Das ist dann letztendlich auch wohlverstandene Marktwirtschaft, hier das Verursacherprinzip streng anzuwenden.

Allerdings muss man auch berücksichtigen – da ist dann der kleine Dissens –, weil Herr Fehring ja auch den Rahmenvertrag von 1989 angesprochen hat: Das Land Nordrhein-Westfalen ist deswegen in der Verantwortung, weil zu dem Zeitpunkt, als Hamm geplant und gebaut wurde, die damalige Landesregierung dieser Technologie noch ihre Zustimmung erteilt hat. Das heißt, das Land Nordrhein-Westfalen war damals pro Atomkraft. Deswegen gehört es auch ein Stück weit zur politischen Verantwortung, sich jetzt auch der Verantwortung bei der Entsorgung nicht vollständig zu entziehen.

Deswegen: Ja, der Verursacher muss zur Kasse gebeten werden, aber das Land muss sich seiner historischen Verantwortung stellen, auch wenn wir Grüne immer gegen diese Technologie waren und damals die Verantwortung auch nicht hatten, es zu verhindern. Das muss man hier auch klarstellen. Denn es gilt: Pacta sunt servanda. – 1989 ist dieser Rahmenvertrag geschlossen worden.

So, lieber Herr Kollege Ellerbrock, jetzt zu Ihrer Zwischenfrage!

Bitte schön.

Herr Kollege, ich lese gerade den Bericht des Wissenschaftlichen Komitees der Vereinten Nationen zur Untersuchung der Auswirkungen der atomaren Strahlung. Im Abschlussbericht heißt es – Zitat –: Die in Fukushima frei gewordene Strahlung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung. Es gab und gibt kein erkennbares höheres Krebsrisiko. Auch für die Zukunft rechnet also dieses Komitee nicht mit statistisch nachweisbaren Gesundheitsfolgen durch Fukushima. – Das ist eine Aussage, die von diesem UNO-Komitee gemacht worden ist.

Sie hatten eben sehr auf Fukushima abgehoben. Es dauerte ja etwas länger, bis ich die Zwischenfrage stellen konnte. Ist Ihnen dieser Bericht ganz bekannt?

Herr Kollege Markert.

Lieber Kollege Ellerbrock, wenn man sich mit Fachpolitik beschäftigt – das tun Sie ja gelegentlich auch –, dann …

(Zurufe)

Bei Ihrer Zwischenfrage hat man jedenfalls bei diesem Thema Zweifel daran, dass Sie sich mit der Materie etwas intensiver auseinandergesetzt haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn man sich mit den Fragen auseinandersetzt, dann liest man viele Berichte. Man unterhält sich auch mit Strahlenmedizinern. Ich kann mich gut erinnern, als ich noch nicht Mitglied dieses Parlamentes war, da wollten Sie ja auch mal vom Niederrhein nach Kalkutta segeln, weil der Kiesabbau so eine wunderbare Sache gewesen ist. Ich kann mich erinnern, dass Sie als einer der Letzten hier noch aufgetreten sind, die die Folgen des Klimawandels bezweifelt haben.

Offensichtlich treten Sie jetzt hier wieder auf und bezweifeln die Folgen der nuklearen Reaktorkatastrophe von Fukushima und die Unverantwortbarkeit der Nukleartechnologie.

Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens aller ernst zu nehmenden Parteien, jedenfalls aller ernst zu nehmenden jetzt noch im Bundestag vertretenen Parteien. Vielleicht ist das auch einer der Gründe, warum Sie da derzeit nicht vertreten sind. Denn diesen Konsens, dass die Nukleartechnologie politisch nicht zu verantworten ist, haben wir, meine ich, vor einigen Jahren gemeinsam gefasst. Das war auch gut so.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt noch mal zum Antrag der Piratenfraktion! Ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben unsere Konsequenzen als Landesregierung frühzeitig gezogen. Wir stehen zu der Verantwortung. Wir werden den Verursacher dieser Technologie und den Verursacher für die Kosten beim Rückbau einer unverantwortlichen Technologie auch zurate ziehen. Es ist klar. Es mussten Rücklagen gesetzlich gebildet werden. Mir liegen keine Informationen vor, dass das Unternehmen das derzeit nicht gemacht hat. Wenn dem so sein wird, wird die Landesregierung darauf achten, dass das auch umgesetzt wird.

Im Übrigen kann ich auch nur empfehlen, dass Sie sich als Opposition in Zukunft Themen heraussuchen, bei denen Sie die Landesregierung vielleicht glaubwürdiger infrage stellen können als ausgerechnet bei diesem Thema. Vielleicht wird Ihnen das ja irgendwann auch gelingen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Bei diesem Thema bedarf es jedenfalls keiner ewigen Wiederholung von Anträgen dieser Art. Wir haben erst vor wenigen Wochen darüber gesprochen. Insofern wird es nicht richtig, wenn Sie die gleichen Anträge immer wieder stellen oder alte Anträge einer nicht mehr im Landtag vertretenen Fraktion wiederholen.