Vielen Dank, Herr Präsident. – Diese letzte Gelegenheit in dieser Fragestunde will ich gerne noch nutzen. Das passt auch sehr gut zu
dem, was der letzte Fragesteller gesagt hat. Denn auch dann, wenn Bundesrecht angewandt wird, ist es Sache der Behörden, im konkreten Einzelfall Entscheidungen zu treffen.
Herr Minister Remmel, Sie selber sagen, dass Sie ganz offenbar keine Nutzungseinschränkungen sehen. Es gibt aber auch andere Einschätzungen von Behördenvertretern, sonst wäre die Presseberichterstattung über vier Tage – auch unter Verweis auf Personen, die dort zitiert werden – schon eine andere. Dann stellt sich für mich schon die Frage – und da würde ich Sie bitten, das zu beantworten –, welche Ermessensspielräume bei den Feststellungen bestehen.
Sie haben gesagt, es ist einfach eine automatische Folge eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses. Sie haben in der Darstellung des Sachverhalts für die Fragestunde auch Äußerungen des Ruhrverbands gesehen, der eher davon ausgeht, dass ein solches Hochwasser seltener als alle 100 Jahre auftritt. Deshalb frage ich Sie: Welche Ermessensspielräume bestehen? Denn gerade haben Sie gesagt, dass es auch bei Neubau- und Umbaumaßnahmen Ausnahmeregelungen gibt. Ich bitte Sie, das noch mal zu erläutern.
Die Feststellung erfolgt nach entsprechenden Abflussdiagrammen. Man bemisst also eine Wassermenge, die im Falle des Eintritts eines Hochwassers – die Wahrscheinlichkeit ist alle 100 Jahre – eine bestimmte Grenze erreicht. Diese Grenze wird markiert und in einer Karte dargestellt. Das ist ein fachlich abgeleitetes Verfahren, das es überall – in Nordrhein-Westfalen, in anderen Bundesländern, ich würde sagen, sogar in ganz Europa – gibt.
Diese Karten dienen dazu, Hinweise zu geben: Hallo, da gibt es möglicherweise alle 100 Jahre ein Problem. – Das kann 1.000 Jahre gutgehen, aber in einem Jahrhundert auch mehrfach passieren. Wie wir aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte wissen, führen Starkregenereignisse dazu, dass solche Hochwasserereignisse häufiger eintreten. Die Erfahrungen haben wir auch in NordrheinWestfalen gesammelt: in Dortmund, in Solingen, in Siegen, in Paderborn – wo auch immer. Deshalb müssen wir dafür Vorsorge treffen. Das ist die Aufgabe dieser Karten.
Konkrete Nutzungseinschränkungen – insbesondere handelt es sich wohl um einen Regatta-Verein – sehe ich nicht. Boote können nach wie vor abgelegt werden. Wenn es darum geht, in einem Überschwemmungsgebiet zu bauen, ist das laut Was
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Mir liegen keine weiteren Fragen vor. Damit sind wir am Ende unserer Fragestunde. Die Mündliche Anfrage 37 ist beantwortet.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ich stelle heute einen Antrag der Piratenfraktion vor, bei dem ich vermutungsweise davon ausgehen möchte, dass dieser Antrag gleich in der direkten Abstimmung eine breite Mehrheit im Hause finden wird – selbstverständlich auch vonseiten der regierungstragenden Fraktionen.
Worum geht es? – Es geht im Prinzip um einen Reflex aus dem Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Fraktionen in Nordrhein-Westfalen, der da sagt: Wir wollen die Kosten des Rückbaus von Atomkraftwerken nach Möglichkeit den Eigentümern und Betreibern auferlegen. – Dazu ist bisher vonseiten der Landesregierung noch kein sichtbarer, merklicher Fortschritt erzielt worden – dies, nachdem die Landesregierung nunmehr fast zwei Jahre tätig ist.
Wir schlagen etwas vor, das auf Bundesebene im Rahmen der Verhandlungen zum Vertrag der Großen Koalition bereits Thema war, und zwar von beiden Parteien, die heute die Regierung stellen, vonseiten der SPD und der CDU. Insofern hieß es, dass im Rahmen der Vereinbarung bzw. Verhandlungen der Arbeitsgruppe Umwelt die Atomkonzerne stärker in die Pflicht zu nehmen seien, und zwar zur Sicherstellung der Finanzierung der nuklearen Entsorgung. Und dazu möge ein öffentlich
Was ist dann passiert? – Wir wissen es nicht so genau. Fakt ist jedenfalls, im Vertrag der Großen Koalition steht nur noch – Zitat –:
„Wir erwarten von den Kernkraftwerksbetreibern ihre Mitwirkung an der Energiewende und die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung. … Wir erwarten, dass die Kosten für den Atommüll
Wunderbar. Ich sage Ihnen, was in der vorangegangenen Zeit in den Verhandlungen zum Vertrag der Großen Koalition passiert ist, nämlich das, was die Grünen, insbesondere Bärbel Höhn, die bis 2005 Umweltministerin in diesem Land war, sehr wortreich vertreten hat, dass eine Insolvenzfallabsicherung erfolgen müsse und vermieden werden müsse, dass am Ende der Steuerzahler für die Kosten des Rückbaus aufkommt. – Dazu dient unser Antrag.
Es soll – so unser Antrag – sichergestellt werden, dass Betreiber wie zum Beispiel RWE und E.ON für die Gesamtlaufzeit ihrer Anlagen und möglicherweise darüber hinaus so massiv in die Pflicht genommen werden, dass sie aus eigener Kraft nicht nur Gewinne erwirtschaften und eventuelle Verluste sowie Insolvenzrisiken sozialisieren, sondern
selbstverständlich für die gesamten Kosten des Rückbaus und etwa der Endlagerkosten aufzukommen haben.
Dies ist ein Punkt, der aus unserer Sicht auch in Bezug auf die Fragen der Sozialbindung des Eigentums eine maßgebliche Rolle spielt. Er verhindert keinen Markt und keinen Wettbewerb, stellt aber sicher, dass die Risiken des Unternehmers letztendlich beim Unternehmer bleiben und nicht sozialisiert werden.
Wenn E.ON-Chef Teyssen sagt „Die Hütte brennt“, wenn wir den RWE-Stellenabbau betrachten, der in diesem Jahr und wohl auch in den nächsten Jahren mit bis zu 10.000 angekündigt ist, wenn wir sehen, dass der Konzernabschluss von RWE 2013 gegenüber dem Vorjahr 3,7 Milliarden beträgt und nunmehr mit einem Minus von rund 1,5 Milliarden abschließt, und wenn wir wissen, dass die Hauptversammlung von RWE am 16. April 2014 stattfindet, und wenn wir beobachten müssen, dass dieser Antrag hier im Hause keine Mehrheit findet, dann können wir nur sagen: Frohe Ostern an RWE und E.ON vonseiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen!
Nur eines steht auf jeden Fall fest: Auch Greenpeace hat beim „Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft“ ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sicherlich nicht in dem Verdacht steht, der Landesregierung oder insbesondere den Grünen nahe zu sein. Auch dieses empfiehlt eine Fondslösung nach Schweizer Modell oder Ähnliches, sodass dort die Zahlungen von den Betreibern erbracht werden, die die Gewinne letztendlich erwirtschaften. So soll es bleiben. – Danke schön.
Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um die Entsorgung des Atommülls ist eine, die wir in diesem Landtag schon häufiger geführt haben und die regelmäßig auf die Tagesordnung gerufen wird. In NRW gibt es vier kerntechnische Anlagen, die zur Disposition stehen und für die wir zum Teil Mitverantwortung tragen. Es handelt sich unter anderem um das Kernkraftwerk in Hamm-Uentrop, die Kernkraftanlage in Würgassen im Kreis Höxter, die Urananreicherungsanlage in Gronau im Kreis Borken und natürlich den Kugelhaufenreaktor in Jülich.
Die Frage, inwieweit Rückstellungen gebildet worden sind oder in Zukunft noch gebildet werden und ausreichend vorhanden sind, ist in der Tat eine Frage, die sehr sorgfältig in Augenschein genommen werden muss. Das hat diese Landesregierung, so glaube ich, auch getan. Deswegen wundere ich mich so, dass Sie Ihre Wortbeiträge stets so intonieren, als gehe es um ein klassenkämpferisches Ziel nach dem Motto: Gewinne werden privatisiert und Verluste sozialisiert! – Auf dem Stand der Diskussion sind wir schon lange nicht mehr.
Sie sagen „Doch! Doch!“. Dann müssen Sie sich einmal mit dem befassen, was wir zur Grundlage unseres Regierungshandelns in Nordrhein-Westfalen gemacht haben, und zum anderen einen Blick in den rot-grünen Koalitionsvertrag werfen. Dort finden Sie klare Aussagen.
„Der Rückbau der Atomruinen AVR Jülich und THTR Hamm-Uentrop wird noch Jahrzehnte dauern und insgesamt Milliarden Euro kosten.“
„Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“
Vielen Dank, Herr Präsident und Herr Kollege van den Berg. – Sie führten gerade aus, dass die Landesregierung sehr genau beobachtet, wie weit die Entwicklung der Rückstellungen gerade für die Deckung von Risiken und der ordnungsgemäßen Rückbaukosten aufgestellt ist. Ist Ihnen gerade in Bezug auf den Hochtemperaturreaktor THTR-300 in Hamm-Uentrop bekannt, dass in der Bilanz zum Jahre 2012 an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gerade in dem Bereich an Rückstellungen 624 Millionen € aufgeführt sind, die aber keine wahren Rückstellungen sind, sondern sich in den Erläuterungen lediglich als „Forderungen gegenüber dem Land und dem Bund“ darstellen?
Es ist so, dass wir – wie ich ausgeführt habe – uns dieses Themenfeldes angenommen haben und seit dem Koalitionsvertrag dort dran sind. Gerade im Fall des THTR in HammUentrop ist die Arbeitsweise, wie wir sie gerade mit der dritten Ergänzungsvereinbarung aushandeln, um in Bezug auf die Rückstellungen zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Danach ist die Betreibergesellschaft bis zum Abschluss des Rückbaus im Jahr 2022 mit einem Drittel der Kosten für die Endlagervorausleistungen mit im Boot.
Von daher kann ich nicht ganz verstehen, warum Sie das Thema hier immer so intonieren, als ob man das Problem nicht auf dem Schirm habe. Das ist mitnichten so, sondern das genaue Gegenteil ist der Fall: Wir befinden uns mitten in der Abarbeitung dieses für unser Land wichtigen Themas.
Herr Kollege Schulz, ich darf auch noch auf die anderen Anlagen eingehen: Sie wissen, dass die Urananreicherungsanlage in Gronau derzeit verkauft werden soll. Im Rahmen der Verhandlungen wird die Frage der Rückstellungsbildung neu diskutiert. Aktuell findet also alles statt. Sie kommen mit Ihrem Antrag daher und tun so, als müssten Sie uns auf einen großen Skandal aufmerksam machen oder hinweisen. Das ist mitnichten so.
Deswegen: Schauen Sie sich das genauer an. Im Zusammenhang mit dem Forschungszentrum Jülich wird deutlich, dass es dort andere Adressaten wie zum Beispiel die Bundesregierung gibt, die durch den Status des Reaktors als Forschungseinrichtung in einer besonderen Verantwortung steht.
Es gibt einen letzten Hinweis, den ich an der Stelle ganz klar machen möchte: Ihnen wird, glaube ich, nicht entgangen sein, dass sich die Umweltministerkonferenz im letzten Jahr mit dieser Frage der Endlagersuche und der Frage, wie es mit den Rückstellungen für die Rückbauten und der daraus resultierenden Kosten aussieht, sehr intensiv beschäftigt hat. Auch das wird zurzeit alles verhandelt.
Ich muss an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Eine Aufforderung, wie sie in Ihrem Antrag formuliert wird, kommt wahrlich zu spät und ist kein Beitrag zur Sache mehr. Die Verhandlungen laufen nämlich längst.