Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Herr Minister.

Es gibt keine beabsichtigten Veränderungen. Es geht um diejenigen, die für das Gewässer zuständig sind. Für Gewässer zweiter Ordnung sind die Bezirksregierungen zuständig. Für Gewässer erster Ordnung ist das Land zuständig. Für andere Gewässer wiederum sind die Kommunen zuständig. Dort sind nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes die Überschwemmungsbereiche auszuweisen.

Die Überschwemmungsbereiche wiederum, kartografisch dargestellt, sind eine wesentliche Planungsgrundlage, um vorbeugenden Hochwasserschutz betreiben zu können, beispielsweise auch im Schadensereignisfall, damit dann die unterschiedlichen Kräfte, also der Katastrophenschutz und andere, aufeinander abgestimmt werden können.

Das, was uns die EU zurzeit aufgibt, nämlich zur Umsetzung der Europäischen Hochwasserrahmenrichtlinie integrierten Hochwasserschutz vorzubereiten und zu betreiben, braucht Grundlagen. Und die Grundlage ist eben die Festsetzung von entsprechenden Überschwemmungsgebieten.

Nun hat sich der Kollege Alda gemeldet, der auf dem Platz von Herrn Dr. Papke sitzt. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass es für das Präsidium gerade bei Fragestunden eine große Erleichterung ist, wenn die Abgeordneten jeweils von ihrem Platz aus fragen. Wir kennen natürlich alle 237 Abgeordneten bestens. Trotzdem ist es gerade in Fragestunden eine Erleichterung.

Herr Kollege Alda, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, ich danke Ihnen und werde mich auch daran halten. Aber mit dem Namen Alda ist man immer vorne. – Okay. Ich danke Ihnen.

Herr Minister Remmel, Anwohner, Betriebe und Vereine gerade an der Ruhr befürchten, dass durch die Neuregelung zukünftig die bloße Fortführung ihrer bisherigen Aktivitäten gefährdet ist. Frage: Auf welche konkreten Nutzungseinschränkungen müssen sich Anwohner, Betriebe und Vereine einstellen? Oder gibt es einen generellen Vertrauensschutz für die Fortführung bisheriger Nutzungen der Ruhrufergebiete?

Bitte schön, Herr Minister.

Ich weiß nicht, was Sie konkret meinen. Aufgrund der Berichterstattung kann ich nur ahnen, dass es um das Ablegen von Booten geht.

(Ulrich Alda [FDP]: Zum Beispiel!)

Das ist überhaupt nicht Gegenstand von irgendwelchen Festsetzungen und wird es auch nicht sein. Natürlich kann man da nach wie vor Boote ablegen. Sollte es allerdings darum gehen, dort vorhandene Gebäude zu erweitern oder neue Gebäude zu bauen: Das wird nicht mehr gehen.

Das Wasserhaushaltsgesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor. Ich sage ganz offen: Politisch halte ich diese Ausnahmen, die irgendwann mal in das Gesetz hineingefrickelt worden sind, für falsch. Da wäre ich für eine konsequentere Haltung. Aber es gibt diese Ausnahmen. Ich glaube jedoch nicht, dass die hier zum Zuge kämen.

Vielen Dank. – Herr Kollege Bombis.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, auch große Teile des Ufers am Baldeneysee sollen zukünftig als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden. In der Folge wird es bei den betroffenen Anliegern, bei Betrieben und bei Vereinen, zum Teil zu erheblichen Mehrkosten und zu Nutzungsausfällen kommen.

Können Sie mir vor diesem Hintergrund bitte die Frage beantworten, welche finanziellen Belastungen aus den angedachten Regelungen einerseits für die öffentliche Hand und andererseits für private Anlieger, Betriebe und Vereine, resultieren?

Ich kann keine erkennen.

Vielen Dank. – Nun gibt es eine zweite Frage des Herrn Kollegen Wedel.

Vielen Dank. – Herr Minister, entlang der Ruhrgroßstädte sorgen die aktuellen Planungen des Landes zur Verschärfung der Hochwasserschutzbestimmungen in den davon betroffenen Kommunen oftmals für Entsetzen. Welche weiteren Regionen des Landes entlang anderer Fließgewässer sind demnächst von vergleichbaren Verschärfungen betroffen?

Bitte schön, Herr Minister.

Noch mal: Es geht um keine Verschärfung, sondern um die Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, beschlossen im Jahr 2010 von einer schwarz-gelben Bundesregierung und einem Bundestag, der mehrheitlich von CDU und FDP dominiert worden ist. Danach sind Überschwemmungsgebiete kartografisch auszuweisen und entsprechend festzusetzen. Das ist keine Verschärfung. Es geht um Gebiete, in denen ein 100-jährliches Hochwasser zu befürchten ist.

Deshalb kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen. Das passiert überall im Land; das muss gemacht werden. Es gibt sogar einen Zeitpunkt, bis wann das Ganze umgesetzt werden muss, nämlich eigentlich Ende 2013. Wir hinken also schon hinterher.

Zu einer Zusatzfrage hat sich der Kollege Witzel gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer zweiten Nachfrage geben. – Herr Minister Remmel, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass der Prozess landesweit erfolgen müsste. Sie sagten, er sei aufgrund höheren Rechts zwingend und dass die Aktivitäten nicht aus dem Eigenantrieb der Bezirksregierungen zu erklären seien.

Dennoch wissen Sie als jemand, der lange Jahre kommunalpolitisch aktiv war, wie wichtig die Rückkoppelung mit den Kommunen vor Ort ist, was ihre Bedürfnisse und was die Feststellungen angeht. Der Umstand, dass Feststellungen getroffen werden müssen – worauf Sie mehrfach abgestellt haben –, sagt ja nur dem Grunde nach etwas aus. Darüber hinaus muss faktisch genau diese Bewertung nach Relevanz und Schadenswahrscheinlichkeit erfolgen.

Deshalb interessiert mich, wie die Einbindung der betroffenen Städte in diesen Feststellungsprozess der Bezirksregierungen sichergestellt ist. Vielleicht machen Sie es einmal deutlich an meiner Heimatregion, das ist die Stadt Essen, Baldeneysee. Wie ist da das Vorgehen der Rückkoppelung der Bezirksregierung mit der Stadt und ihren Erkenntnissen zu Hochwasser und der Berücksichtigung der Belange aus kommunaler Sicht? Können Sie das bitte einmal darstellen?

Bitte schön, Herr Minister.

Die Einbeziehung der Städte ist nach den üblichen Verfahren erfolgt. Im Übrigen – ich sage es noch einmal, damit ich nicht missverstanden werde –: Es ist keine Ermessensentscheidung. Vielmehr handelt es sich um eine mathematische Übertragung von Pegelständen ins Gelände bei einem 100-jährlichen Hochwasser.

Das ist eine völlig klare Geschichte. Da kann man auch nicht sagen: Jetzt gehen wir mal 100 m runter oder rauf. Das Gelände ist da einfach so beschaffen, dass das Hochwasser dort hinkommt. Das sollen die Menschen wissen; dafür werden diese Karten erstellt. Ich finde es völlig richtig, dass es solche Karten gibt und dass alle über die möglichen Probleme informiert sind.

Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich der Kollege Alda gemeldet.

Herr Minister, bei mir liegen im Grunde die gleichen Hintergründe vor wie beim Kollegen Witzel. Ich wohne zwar nicht in Essen, komme aber aus Essen, direkt vom Baldeneysee, und habe die Entwicklung dort beobachtet.

Von den besagten 100 Jahren habe ich mittlerweile fast 60 hinter mit. Bislang habe ich dort kein gefährliches Hochwasser erlebt. Deshalb stellt in den letzten Wochen auch die SPD in Essen ihre Verständnislosigkeit bezüglich einer übertriebenen Hochwassergefahr dar. Sie hat öffentlich an den gesunden Menschenverstand der Beamten in der Bezirksregierung appelliert, keine übertriebenen Maßnahmen zu ergreifen, die der Sache nach nicht berechtigt sind.

Wie ernst nimmt die Landesregierung die von Kommunalpolitikern an der Basis geäußerten Anliegen, und welche Berücksichtigung finden diese?

Bitte schön, Herr Minister.

Die Anliegen der Kommunen nehmen wir sehr ernst, gar keine Frage. Ich habe versucht, hier deutlich zu machen, dass es sich um die Umsetzung eines Bundesgesetzes handelt, die überall im Land nach den gleichen Maßstäben erfolgt. Da gibt es keine Ermessensspielräume, aber auch keine Beeinträchtigungen der vorhandenen Bebauung sowie der vorhandenen Nutzung.

Jetzt hat sich zu einer zweiten Frage der Kollege Nückel gemeldet. – Bitte schön.

Vielen Dank. Sie sagen, es liege keine Verschärfung vor. Okay. Es handelt sich ja um eine Umsetzung von Regeln aus Berlin. Dies wird – so interpretiere ich es – zu Nutzungseinschränkungen führen. Das ist doch ein Problem, beispielsweise für Vereine, Anwohner oder Betriebe. Deshalb meine Frage, ob die Betroffenen mit logistischen Hilfen oder Kompensationen finanzieller Art für eventuelle Nutzungsuntersagungen rechnen können.

Herr Minister, bitte schön.

Sie versuchen, ein Problem herbeizureden, das ich nicht sehe. Ich sehe keine Nutzungseinschränkungen.

Danke schön. – Als Nächstes hat sich der Kollege Bombis gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich hatte vorhin schon mal eine Frage in Richtung Aufwand gestellt. Da würde ich gerne noch eine Frage nachschieben. Es ist ja so, dass bürokratische Regelungen immer auch einen erhöhten Kontrollaufwand für die Durchsetzung und die Überwachung von Vorschriften nach sich ziehen.

Ich möchte Sie bitten, mir vor diesem Hintergrund die Frage zu beantworten, welcher neue bürokratische Aufwand denn Ihrer Erkenntnis nach durch diese Regelungen entsteht, beispielsweise für Genehmigungsverfahren oder für Kontrollen. Wenn möglich, wäre es nett, wenn Sie mir auch noch die betroffenen Behörden oder Gebietskörperschaften nennen könnten.

Ich kann keinen zusätzlichen Aufwand erkennen.

Danke schön. – Nun gibt es eine Frage des Herrn Kollegen Priggen.

Ich höre die ganze Zeit sehr aufmerksam den fragenden Kollegen der FDP zu. Mir drängt sich allmählich ein gewisser Eindruck auf. Es geht doch um eine gesetzliche Regelung, die im Bund getroffen worden ist, und zwar von einer schwarz-gelben Bundesregierung, also von einer Regierung, an der die FDP beteiligt war.

Jetzt wird die ganze Zeit versucht, hier etwas zu konstruieren, was uns in Bedrängnis bringen soll bei der Umsetzung eines Bundesgesetzes. Merke ich da eine gewisse Erleichterung, dass die FDP im Bund nicht mehr tätig ist, und uns nicht mehr mit solchen Gesetzen quälen kann? Oder was ist der Sinn dieser Fragen?

Herr Minister, bitte schön.

Dieser Eindruck kann sich aufdrängen, ja.

(Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt liegt mir noch eine Wortmeldung vor; das ist seine dritte Wortmeldung und somit seine letzte Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Der Kollege Witzel hat sich noch einmal gemeldet.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Diese letzte Gelegenheit in dieser Fragestunde will ich gerne noch nutzen. Das passt auch sehr gut zu