Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4379 und die Berichtigung Drucksache 16/4459. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/5494, den Gesetzentwurf Drucksachen 16/4379 und 16/4459 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit sind der Gesetzentwurf Drucksache 16/4379 einschließlich der Berichtigung Drucksache 16/4459 mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein bei Enthaltung der Fraktion der Piraten angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5549. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.

(Jochen Ott [SPD]: Vereinzelt CDU!)

Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5549 mehrheitlich abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

9 Fragestunde

Drucksache 16/5498 – Neudruck

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 37

des Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP auf:

Verordnung zu Überschwemmungsgebieten entlang der Ruhr – Welche konkreten neuen Einschränkungen müssen Anwohner und Nutzer des Ruhrufers durch bürokratische Vorgaben der Bezirksregierung zukünftig noch befürchten?

Wie durch aktuelle Zeitungsberichte der WAZMediengruppe in den letzten Tagen öffentlich bekannt wurde, erarbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf derzeit neue Verordnung zu Überschwemmungsgebieten entlang der Ruhr. Neu als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden sollen demnach beispielsweise auch weite Teile des Ufers am Essener Baldeneysee.

Dass diese Meldung ausgerechnet in der Woche des 1. Aprils 2014 erschienen ist, kann kaum ein Zufall sein, stößt sie doch bei vielen Bürgern der Stadt Essen und insbesondere bei diversen betroffenen Anliegern sowie Nutzern des Baldeneysees auf Unverständnis und höchste Verwunderung: Niemand kann sich an eine Hochwassersituation am Baldeneysee erinnern, die massive Eingriffe in dieser Art und Weise seitens der Bezirksregierung nun rechtfertigen könnte, wie jene diese offenbar derzeit plant.

Insbesondere für diesen Essener Abschnitt der Ruhr scheint die Befürchtung von dramatischen Hochwasserlagen unangebracht, da es auch am Baldeneysee ein Stauwehr gibt, über welches problemlos eine Regulierung des Wasserstroms an der Ruhr auf Essener Gebiet möglich ist.

Für zahlreiche Anlieger und Nutzer wie zum Beispiel Wassersportvereine, Zeltplätze, eine

Bootswerft und gastronomische Betriebe oder das Schloß Baldeney kann die neue Verordnung massive Einschränkungen und Folgekosten nach sich ziehen. Sogar Betriebseinstellungen bei Lokalitäten und Sportvereinen sind denkbar.

Nach Recherchen der WAZ-Mediengruppe vom 3. April 2014 ist davon auszugehen, dass in den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten diverse Untersagungen drohen:

„So dürfen hier keine Baugebiete ausgewiesen werden, bauliche Anlagen dürfen weder errichtet noch erweitert werden, Mauern in Fließrichtung sind ebenso verboten wie das Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen, sofern diese dem Hochwasserschutz entgegenstehen. Besonders problematisch für Wassersportler ist der Passus, nachdem ‚die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, [...] die fortgeschwemmt werden können‘, untersagt ist. Die Vereine fragen sich nun, ob sie ihre Jollen noch auf Anhängern und Bootswagen an Land stehen lassen dürfen, ob womöglich sogar Liegeplätze geräumt werden müssen.“

Die Bezirksregierung weist ihrerseits darauf hin, dass der Gesetzgeber vorgeschrieben habe, alle Gebiete auszuweisen, auf denen statistisch gesehen einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist, und dies sei nun einmal am Baldeneysee der Fall.

Der Ruhrverband unterstützt die Bewertungen der Bezirksregierung, dass es bei lang anhaltendem und starkem Regen zu einem 100-jährlichen Hochwasser kommen könne. Da helfe nicht, dass man über das Wehr Wasser ablassen könne: „Es gäbe trotzdem einen Rückstau, der Wasserspiegel würde erhöht – und an einigen Stellen käme es zu Überflutungen.“

Der Sprecher des Ruhrverbandes sagt aber zugleich auch, dass es ein reales Hochwasser dieser Größenordnung bislang nur einmal gegeben habe: als im Jahr 1943 die Möhnetalsperre von britischen Bombern zerstört wurde und sich die todbringende Flutwelle bis ins Ruhrtal ergossen hat. Doch einerseits war das Wasser des Baldeneysees zum Zeitpunkt des Infernos abgelassen, und andererseits sagt der Sprecher, ein solches Hochwasser ereigne sich nur einmal in 1.000 Jahren.

Selbst der örtlichen SPD in Essen gehen die landesseitigen Pläne ihrer Regierung zu weit. In der WAZ vom 4. April 2014 fordert die SPDRatsfraktion Essen von der Bezirksregierung einen Hochwasserschutz mit Augenmaß. An den Ufern des Baldeneysees bestehe aus Sicht der Sozialdemokraten „keine exorbitant große Hochwassergefahr, weil der Pegel des Sees über das Werdener Stauwehr geregelt wird“.

Vor dem Hintergrund der übereinstimmenden Bewertung einer breiten Mehrheit in Bürgerschaft wie Politik, dass die neue Verordnung der Bezirksregierung an dieser Stelle keinen Sinn macht und lediglich neue bürokratische Hürden aufbaut, ist dringend eine zeitnahe und umfassende Information des Landesparlamentes angeraten.

Der Landtag hat ein Anrecht darauf, transparent zu erfahren, welche konkreten Gebiete jeweils welcher Städte entlang der Ruhr insgesamt von der neu angedachten Verordnung der Bezirksregierung für Überschwemmungsgebiete betroffen sind und welche Anlieger des Baldeneysees Essen in welcher Weise durch die neuen Bestimmungen geschädigt werden.

Auch die von den neuen Planungen betroffenen Menschen und Institutionen haben es verdient, zeitnah den Umfang der für sie zu erwartenden zukünftigen bürokratischen Vorgaben und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen sowie Kosten zu erfahren.

Die Landesregierung muss daher im Rahmen der Fragestunde umfassend für Klarheit sorgen.

Welche konkreten neuen Einschränkungen müssen Anwohner und Nutzer des Ruhrufers durch bürokratische Vorgaben der Bezirksregierung zukünftig befürchten?

Ich bitte nun Herrn Minister Remmel um Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schönen Dank für die Möglichkeit, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Witzel zu beantworten. Es liegt mir fern, Abgeordnete für ihre Fragestellung zu kritisieren. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass in der vorliegenden Fragestellung zwei Behauptungen enthalten sind, die nicht stimmen.

Es wird angenommen, dass es neue Einschränkungen gibt. Aber es gibt keine neuen Einschränkungen. Darüber hinaus wird behauptet, dass hier bürokratische Vorgaben der Bezirksregierung zu einer Problemfeststellung geführt hätten. Auch das ist nicht der Fall; es handelt sich um Ableitungen der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes.

Das möchte ich näher erläutern. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Ruhr im Jahr 2010 – deshalb nicht neu – vorläufig gesichert und führt zurzeit das Festsetzungsverfahren durch. Seit Februar 2014 sind die Karten nun in der Auslegung.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes – das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen – wurde zuletzt 2010 von der schwarz-gelb geführten Bundesregierung geändert. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes also fordert die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten mindestens in den Gebieten, in denen ein Hochwasserereignis statistisch in hundert Jahren zu erwarten ist.

Nach den hiermit verbundenen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind in Überschwemmungsgebieten unter anderem die Ausweisung von neuen Baugebieten sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten.

Welche Folgen diese Vorgaben im konkreten Fall auf die Nutzung haben, wird die Bezirksregierung im Einzelfall feststellen müssen. Gegenüber bisherigen Vorgaben sehe ich allerdings keinen Erweiterungsbedarf.

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Kollege Witzel hat sich zu einer Frage gemeldet. – Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer ersten Nach

frage geben. – Herr Minister Remmel, wenn ich Ihre Ausführungen zu Beginn der Fragestunde gerade richtig verstanden habe, dann halten Sie die faktischen Auswirkungen offenbar für relativ gering – es sei denn, es hätte mich falsch erreicht, was Sie zuletzt gesagt haben.

Auch Sie haben unterschiedlichen Medienberichten sicherlich entnommen, dass das von Betroffenen vor Ort anders gesehen wird. Deshalb möchte ich Sie mit Blick auf die Fragestellungen, die die Menschen vor Ort, nämlich die Anwohner, die Betriebe und die Vereine interessieren, fragen: Was ist zu erwarten? Was wird sich für diese Menschen durch diese neue Einstufung der Ruhrufergebiete ändern? Worauf müssen sich diese Nutzergruppen im Vergleich zu den bisherigen dortigen Nutzungsmöglichkeiten aus Ihrer Sicht zukünftig einrichten?

Bitte schön, Herr Minister.

Noch einmal: Es handelt sich nicht um neue Einschränkungen. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sieht vor, dass Überschwemmungsgebiete, in denen es zu einem 100-jährlichen Hochwasser kommen kann, entsprechend auszuweisen sind. Ich halte es auch für völlig richtig, dass die Menschen, die in diesen Gebieten wohnen, wissen, dass es sich um Überschwemmungsgebiete handelt, sodass sie möglicherweise Vorsorge treffen können.

Im Übrigen sieht das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vor, dass in diesen Überschwemmungsgebieten nicht mehr gebaut wird. Auch das halte ich für völlig richtig. Schauen wir uns die Schadensereignisse an, die es jüngst an der Elbe gab: Dort ist in Überschwemmungsgebieten wieder gebaut worden, und zwar mit öffentlichen Mitteln. Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Veranstaltung sein. Und: Dass wir in der Not helfen, man daraus aber keine Konsequenzen zieht.

Darum geht es also: Festlegung von Überschwemmungsgebieten, um deutlich zu machen, dass das ein gefährdeter Bereich in Sachen Hochwasser ist.

Vielen Dank. – Als Nächster hat sich der Kollege Wedel gemeldet.

Vielen Dank. – Herr Minister, bis auf die von Menschen gezielt herbeigeführte Sprengung des Möhnestauwehrs hat es durch Naturereignisse bislang keine hochwasserbedingten Großschadenslagen entlang der Ruhr gegeben. Welche neuen Erkenntnisse, die zu einer veränderten Lagebewertung führen, liegen der Landesregierung vor, dass die Vorkehrungen für die von ihr vorgesehenen Verschärfungen im Hochwasserschutz

entlang der Ruhr überhaupt sinnvoll und erforderlich sind?

Bitte schön, Herr Minister.

Ihre Grundannahme ist falsch. Selbstverständlich hat es in der Vergangenheit auch an der Ruhr Hochwasserereignisse gegeben. Da die schon länger zurückliegen, sind sie heute vielleicht nicht mehr in Erinnerung. Das letzte größere Hochwasser hat es 1946 gegeben. Aber auch davor schon, nämlich in den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts, gab es mehrere Hochwasserereignisse mit den Kennzeichen eines 100-jährlichen Hochwassers und der entsprechenden Hochwasserlinie.

Herr Kollege Nückel.

Vielen Dank. – Ich nenne es doch einmal „Neuregelung“, was Betroffene aufgrund der von Ihnen gerade beschriebenen Sachlage beim Hochwasserschutz entlang des Verlaufs der Ruhr empfinden. Es sind mehrere Städte im Gebiet des RVR betroffen, aber – das ist zumindest der Eindruck der Beteiligten – in unterschiedlicher Intensität.

Meine Frage ist deshalb: Welche Städte sind in welchem Umfang von den doch beabsichtigten Veränderungen im Hochwasserschutz quantitativ und qualitativ betroffen?

Herr Minister.