„Nach § 5 Abs. 1 WAG NRW soll zu den Pflichten des Vermieters das Nachholen von Instandhaltungsmaßnahmen gehören. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll es unerheblich sein, wodurch die Instandsetzungsarbeiten notwendig geworden sind. Sogar unerlaubte Handlungen der Bewohner oder anderer Personen werden mit umfasst. Diese Formulierung ist ein Affront gegen jeden ehrlichen Vermieter und stellt die Rechtsordnung auf den ‚Kopf‘.“
Das, muss ich sagen, kann ich so unterschreiben. Man hätte im Gesetzestext deutlicher werden müssen, wie man solche Probleme löst, und dann hätten wir das gemeinsam machen können.
Der nächste Punkt ist die Ersatzvornahme. Ja, auch das ist wichtig. Auch darüber haben wir gesprochen. Herr Ott, ich glaube, Sie haben das Beispiel mit den Aufzügen gebracht, die nicht repariert werden. Nur: Die Ersatzvornahme in Kommunen geht ja eigentlich nur, wenn hinterher auch Geld generiert werden kann. Wir hatten ja überlegt, die Handwerkersicherungshypothek hereinzubringen. Ich glaube, das wäre der bessere Weg gewesen. Darüber hätten wir uns gerne noch mit Ihnen unterhalten. Das wäre meines Erachtens die bessere Sicherung gewesen.
Wenn Sie es wirklich ernst gemeint hätten mit dem Gesetz, dann hätten Sie überlegt: Wenn man diese Aufgabe den Kommunen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe überträgt, so wie es jetzt der Fall ist, dann müssen die Kommunen das bezahlen. Es gibt aber viele Kommunen mit problematischen Haushaltssituationen. Man hätte auch hier definieren können, dass es eine Pflichtaufgabe nach Weisung wird. Dann hätten wir natürlich eine Konnexität gehabt, aber wir hätten es wirklich umsetzen können.
So bleibt Ihnen der Vorwurf nicht erspart, dass Sie hier vielleicht etwas Gutes meinen, aber die Kommunen das nur nach Kassenlage umsetzen können. Das ist eine Sache, über die wir uns gerne unterhalten hätten. Das konnten wir nicht. Deswegen werden wir das Gesetz so ablehnen.
Zu den Kollegen von der CDU: Ihren Antrag werden wir so mit unterstützen. Richtig ist sicherlich auch, dass man, wie Sie selbst gesagt haben, Herr Voussem, eine Definition findet, was „Überbelegung“ heißt. Ob das immer unserem Standard entspricht, ist die Frage. Es entspricht sicherlich manchen Standards in Herkunftsländern. Was mir hierzu in Ihrem Antrag missfällt, ist, dass Sie im dritten Absatz sagen:
„Die aus extremer Armut in diese Städte zuwandernden Menschen begegnen ausbeuterischen Strukturen …“
Meine Damen und Herren, so weit meine Anmerkungen dazu. Herr Minister, wir üben das noch mal: Kommen Sie beim nächsten Gesetzentwurf auf uns zu. Wir unterhalten uns dann. Vielleicht finden wir eine gemeinsame Lösung. Wir könnten dann vielleicht bei einem Gesetzentwurf, der von Ihnen gut gemeint, aber leider schlecht gemacht ist, konstruktiv arbeiten und anschließend zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Mieter! Verehrte Zuschauer hier und im Stream! Ein Wohnungsaufsichtsgesetz zu erarbeiten, gehörte zu den primären Handlungsempfehlungen auf der Landesebene seitens der Enquetekommission
„Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“. Zu Recht wurde diese Enquetekommission in dieser Legislaturperiode noch einmal eingesetzt, um die wichtige Arbeit der vorigen fortzusetzen. Ziel war es natürlich, am Ende auch zu handeln.
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts hat die Landesregierung zumindest einige Punkte der Handlungsempfehlungen aufgegriffen – aber nur sehr zaghaft und so, dass es nicht wehtut, erst recht nicht im Landeshaushalt.
In der Stellungnahme der Stadt Frankfurt zum Gesetzentwurf wurde von sehr guten Ergebnissen des hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes berichtet. Man muss allerdings bedenken, dass dort in dem Bereich etliche Vollzeitstellen eingesetzt werden.
Ganz anders sieht es bei uns aus. Das Land will kein Geld ausgeben. So kommt es also darauf an, ob die Kommunen entsprechende Prioritäten setzen wollen und vor allem finanziell können. Das ist abgeschobene Verantwortung und sozusagen Konnexitätsangst.
Die Sachverständigen in der Anhörung haben uns in einigen weiteren Kritikpunkten bestärkt. Die wichtigsten Punkte lauten:
Die Bußgelder sind zu niedrig angesetzt. Es gibt weiterhin kein verpflichtend zu führendes Instandhaltungskonto. – Das könnte man natürlich auch noch an anderer Stelle regeln. – Wir haben vor allem aus den entsprechend praktizierenden nicht NRW-Städten wie Hamburg und Bremen in der Anhörung gehört, wie wichtig und empfehlenswert nicht nur die Wohnungsaufsicht, sondern auch ein Zweckentfremdungsgesetz sind. Beide Instrumente sind Grundlage dafür, dass alle anderen Maßnahmen im Mietwohnungsbereich zur Senkung der Mieten und zur Vermeidung von Schrottimmobilien sowie das Handeln gegen unhaltbare Zustände überhaupt funktionieren.
Es geht dabei durchaus auch um die Schaffung einer brauchbaren Datenbasis, um Maßnahmen wirkungsvoll anwenden zu können. Und es geht um Aufmerksamkeit für die Missstände, Aufmerksamkeit in der Verwaltung im Einzelfall, aber auch Aufmerksamkeit in der Politik und in der Öffentlichkeit. Insofern ist es gut, dass die Wohnungsaufsicht nicht einfach im WFNG NRW versteckt wurde.
Schade, dass wir uns hier noch nicht dazu durchringen konnten, ein neues Zweckentfremdungsgesetz bzw. eine landesweite Verordnung auf den Weg zu bringen, wie von uns bereits vor einem Jahr gefordert. Das Wohnungsaufsichtsgesetz wäre hierzu die ideale Gelegenheit gewesen. Aber Frau Schneckenburger sagte bereits: Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission kommt noch was. – Die Zweckentfremdungsverordnung in nur zwei verantwortungsbewussten Städten hilft uns landesweit nicht weiter.
Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission gibt es also noch eine Menge zu tun. Insofern hoffe ich, dass die Landesregierung und natürlich auch wir hier im Landtag die Arbeit auf diesem Gebiet fortsetzen. Der Gesetzentwurf geht zaghaft in die richtige Richtung. Wir wollen diesem halben Schritt im Sinne der Mieter nicht entgegenstehen. Ich empfehle daher, sich der Stimme zu enthalten.
Eigentum verpflichtet – das hätte ich Herrn Voussem auch nach Anhörung und Ausschussberatung durchaus gern mitgegeben. In dem Entschließungsantrag der CDU ist der Fokus ein bisschen verschoben. Allerdings gibt dieser Entschließungsantrag ohnehin nicht viel her. Man mag vor allem Punkt 5 zustimmen. Das Problem habe ich eben ja benannt; Herr Ellerbrock hat es auch benannt. So falsch ist der Beschlussteil nicht.
Die Frage ist aber: Kann man einem Antrag zustimmen, in dem das Wort „Armutsmigration“ vorkommt? Mag ich dem Kontext zustimmen? Ich sage für mich: Nein. Ich persönlich werde mich daher bei der Abstimmung über diesen Entschließungsantrag enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, alle Rednerinnen und Redner haben recht, die gerade zu Recht darauf hingewiesen haben: Dieser Tag ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter, für die ehrlichen, aufrechten, anständigen Vermieterinnen und Vermieter und für die intakten Quartiere in diesem Land. Denn die werden ein Stück weit vor dem Dreiklang der Ausbeutung bewahrt. Darauf sollten wir gemeinsam stolz sein – wenn ich auch nicht nachzuvollziehen vermag, warum Sie dieses ausdrücklich als Einladung verstandene Gesetzesvorhaben hier gleich nicht mit noch größerer Mehrheit verabschieden.
Ich möchte mich bedanken bei den Mitgliedern der Enquetekommission, Herr Ellerbrock, denn die haben es erst möglich gemacht, dass wir ein solch zielgerichtetes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ich möchte mich bei allen Expertinnen und Experten bedanken. Denn vor allem im Wohnungs- und Städtebaubereich haben wir eine geradezu inflationäre Aneinanderreihung von Anhörungen und Expertenrunden gehabt. Mancher Experte ist schon ins Schwitzen gekommen.
Deshalb ist es umso toller, dass bei dieser Expertenanhörung alle bis auf zwei gesagt haben: Gut gemacht! Das Gesetz geht in die richtige Richtung! Packt das Problem endlich an! – Die beiden, hinter denen Sie sich jetzt mit Ihrem Entschließungsantrag verschanzen, machen in Wirklichkeit mit ihrer Teilkritik den großen Kohl der Zustimmung nicht fett. Herr Voussem, da hätte ich Ihnen mehr Durchschlagskraft gewünscht. Neue Besen kehren gut, ein Stück weit Emanzipation täte allen Beteiligten gut.
Das Gesetz ist ein Stück Lückenschluss in dem noch löchrigen Mieterschutz in unserem Land. Wir werden– Frau Schneckenburger hat darauf hingewiesen – der Kette weitere Glieder hinzufügen. Die Kappungsgrenzenverordnung ist in Arbeit, die Milieuschutzsatzung wird uns als politisches Thema hier im Landtag noch beschäftigen.
Ich stimme ebenfalls allen zu, die sagen: Über 90 % der Vermieter in unserem Land – sowohl der institutionellen, der unternehmerischen als auch der individuellen – sind solide und sozial, sind also anständig. Für die ist unsere Wohnungspolizei Freund und Helfer; die haben von der Sanktionskraft unseres Gesetzes nichts zu befürchten.
Es gibt aber auch schwarze Schafe. Und wie in echt brauchen schwarze Schafe einen Schäferhund, der sie hinter das Gatter von Recht und Ordnung bringt. Genau das soll dieses Gesetz leisten.
Gerade weil wir in Nordrhein-Westfalen mustergültig fördern, wollen wir auch vernünftig fordern. Deshalb das Wohnungsaufsichtsgesetz. Denn der Dreiklang der Ausbeutung, die vielerorts nachweisbar ist – Vernachlässigen, Auspressen, Verramschen –, muss durchbrochen werden.
Dazu haben wir drei wesentliche Instrumente: erstens ein Ordnungsgeld, das schmerzt, zweitens die finanzielle Absicherung der Ersatzvornahmen und drittens ein polizeigleiches Zutrittsrecht, weil es natürlich wenig Sinn macht, wenn ich einen Ganovenvermieter qua Telefon darauf vorbereite, dass ich ihn am nächsten oder übernächsten Tag amtlich besuche. Dann werden die Matratzenlager alle verschwunden und die Problematik wird nicht mehr beweisbar sein.
Was die Kommunen betrifft: Ja, die Kommunen sind jetzt endlich handlungsfähig. Ein kommunales Bündnis für Wohnen vor Ort macht jetzt noch mehr Sinn. Und es gibt natürlich eine Teilung von Verantwortung bei der Arbeit in diesem Land. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung nicht auflösen. Im Gegenteil: Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ dient gerade dazu, kommunale Selbstverwaltung wieder materiell durchsetzungsfähig zu machen. Deshalb ist dieses Gesetz auch ein gutes für die Kommunen. Der kommunale Tiger muss in diesem Fall nicht mehr als Bettvorleger enden, sondern kann endlich wieder zupacken, wo es geboten ist. Und die Bürgerinnen und Bürger nehmen Staat in Form von Stadt eben auch als handlungs- und durchsetzungsfähig wahr und nicht als kapitulierende, letztendlich doch nicht problemlösende „Ichweiß-nicht-woher-“ und „Ich-weiß-nicht-wohin-“ Einheit.
Deshalb ist das Wohnungsaufsichtsgesetz als neue nordrhein-westfälische Wohnungspolizei ein Stück mehr soziale Sicherheit. Aus diesem Grund sollte der Landtag in Gänze zustimmen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer kurzen Wortmeldung – dem Redner stehen noch 34 Sekunden zur Verfügung – hat sich der Kollege Ott gemeldet.
Herr Präsident! Herr Ellerbrock, Herr Voussem, hier findet wirklich eine Verdrängung der Realität statt. In den beschriebenen Quartieren geht es um Hunderte betroffener Wohnungen, und Sie sprechen von einigen Vandalen. Die Fachleute in der Anhörung konnten überhaupt keine Belege aus den letzten 30 Jahren erbringen.
Und zu „Haus & Grund“ möchte ich noch Folgendes sagen: Für den Enkel des ersten Bundeskanzlers ist es als Chef des Haus- und Grundbesitzervereins in
Köln ja schon beschämend, wenn arme Menschen in wohlhabenden Quartieren leben müssen, weil sie sich schämen könnten, wenn sie dort anderen Menschen begegnen. Er hat wörtlich in einem Fernsehinterview gesagt: Schon Reihenhäuser bedeuten den Abstieg von Villenvierteln. – Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Das ist eben nicht das Grundgesetz, das ist eben nicht soziale Marktwirtschaft.
Die SPD steht zum Grundgesetz. Lesen Sie es noch mal nach: Eigentum verpflichtet, meine sehr geehrten Damen und Herren! – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4379 und die Berichtigung Drucksache 16/4459. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/5494, den Gesetzentwurf Drucksachen 16/4379 und 16/4459 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit sind der Gesetzentwurf Drucksache 16/4379 einschließlich der Berichtigung Drucksache 16/4459 mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stein bei Enthaltung der Fraktion der Piraten angenommen.