Protokoll der Sitzung vom 09.04.2014

Sie fordern in Ihrem Antrag neue Konzepte für einen Haftungsverbund zwischen Bund und Ländern, die Fortschreibung des Soli-Volumens, nur eben für andere Zwecke, ab dem Jahr 2020 und auch einen Zwangsmechanismus, bei dem es keine Opting-outRegelungen gibt. Vielmehr sollen hier bei einer sehr unterschiedlichen Interessenlage für alle einheitlich generelle Regelungen für die Zukunft getroffen werden.

(Marc Herter [SPD]: Sagen Sie nun etwas zu dem Antrag, Herr Kollege!)

Das halten wir nicht für richtig. Wir halten es für richtig, zu sagen – das sage ich Ihnen gerne –: Der Soli ist in einer bestimmten Situation eingeführt worden, nämlich zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse nach dem Einigungsprozess. Das Ganze ist jetzt Jahrzehnte her. Es gibt keinen Grund, ihn über den verabredeten Termin hinaus fortzusetzen oder ihn entsprechend umzuwandeln.

Wir brauchen Anreizsysteme, und wir brauchen einen Wettbewerbsföderalismus, damit wir die Anreize so setzen, dass die Bundesländer, die sich der Aufgabe der Haushaltskonsolidierung ganz konsequent verschreiben, besonders mutige Vorschläge machen und auch einmal gegen Widerstände einen Schritt nach vorne gehen, belohnt werden, statt dass es Mechanismen gibt, mit denen das bestraft wird.

Die Bundesländer haben schon heute Spielräume. Vielleicht sind sie nicht groß genug. Man muss gerade über diese Wettbewerbsföderalismuselemente reden, damit man sieht: Unterschiedliche Konzepte sind unterschiedlich stark und unterschiedlich leistungsfähig, aber sie treten miteinander in Wettbewerb, damit man nachher evaluieren kann, welcher Schritt richtig war. Das wären aus unserer Sicht sinnvolle Anreizsysteme, um, bei den Zahlen, die so

weit auf dem Tisch liegen, zu einer Verbesserung der Lage der öffentlichen Finanzen zu kommen.

Es gibt bereits heute für die Länder ganz unterschiedliche Möglichkeiten, zu handeln; denn der Grad an Bürokratie und die Teilregelungsdichte sind andere. Die Länder unterscheiden sich beim Kommunalisierungsgrad und, damit verbunden, auch bei der Frage: Auf welcher Gebietskörperschaftsebene ist wie viel Personal tätig, und wie viel will das Land bis ins Detail regeln und den Menschen und den Kommunen vorschreiben? Das wiederum bestimmt die Kontrolldichte, die damit zusammenhängenden Personalkosten und Fragen der Ausgestaltung: Wie großzügig ist LPVG?

(Marc Herter [SPD]: Das hat mit dem Antrag aber nichts mehr zu tun!)

Wie viele Freistellungen sieht man vor? Wie viele nicht? Es gibt viele Stellschrauben – die gibt es heute schon –, wo Sie als Antragsteller für sich bestimmte Entscheidungen getroffen und auch bestimmte Tabus definiert haben, die andere Bundesländer für sich anders entscheiden.

Deshalb ist meines Erachtens der beste Ansatz zur Konsolidierung der Finanzen der Wettbewerbsföderalismus, der mit einer Diskussion über eine faire Verteilung der föderativen Ausweichmechanismen einhergehen muss.

Ihre Redezeit, Herr Kollege Witzel!

So kommen wir sicherlich eher weiter als mit einem neuen Zwangssystem. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen im Saal und zu Hause! Heute gab es einen schönen Antrag: „Fit durch Sport – Einführung von motorischen Tests in Grundschulen“. Das könnten wir hier auch einmal machen. Alle mal wach werden! Wir befinden uns in der Endrunde des heutigen Plenartags.

Tagesordnungspunkt 15 – ein wunderbarer Antrag der regierungstragenden Fraktionen! Ganz ehrlich: Es ist ein komischer Antrag, der so vieles vermengt, dass man hier wahrscheinlich zwei Stunden darüber reden könnte. Das müssen wir aber nicht, das haben wir schon gehabt, und das brauchen wir nicht.

Es ist deshalb ein komischer Antrag, weil er die Altschuldenproblematik mit Finanzierungproblemen von Ländern und Kommunen vermengt. Das ist zunächst einmal, so wie es im Raume bzw. im Antrag steht, so hinzunehmen. Allerdings suggeriert der Antrag auch, dass die Finanzierungsprobleme der Kommunen nicht in erster Linie durch hohe Zinslasten geprägt seien, sondern dass vielmehr für viele Kommunen das größte absehbare Problem die Kosten für soziale Leistungen seien, die der Bund beschlossen hat, und die die Kommunen tragen müssen.

Dazu gibt es morgen einen weiteren Tagesordnungspunkt, bezogen auf das Bundesteilhabegesetz. Dazu steht aber auch einiges hier im Antrag drin, das ist auch gemeint. Es passt aber, ehrlich gesagt, nicht so ganz. An dieser Stelle muss auch eine Problemlösung für die Kommunen ansetzen. Die Ausgaben für Soziales, die vom Bund festgelegt worden sind und von den Kommunen getragen werden, werden nämlich weiter steigen.

Hier muss nachträglich das Prinzip umgesetzt werden: Wer die Musik bestellt, hat auch für sie zu zahlen. Voraussetzung für all diese Regelungen, wie sie auch hier im Antrag intendiert werden, wäre allerdings ein ausgeglichener Haushalt. Damit könnte man gegenüber allen anderen Bundesländern glaubhaft demonstrieren, dass es hier wirklich um die Rückzahlungsmodalitäten im Rahmen des Fiskalpaktes geht, so wie es dieser Antrag ebenfalls suggeriert.

Diesen ausgeglichenen Haushalt hat NordrheinWestfalen nicht. Damit wirkt dieser Vorstoß der SPD so, als wolle sie den Landeshaushalt NRW und die Haushalte der nordrhein-westfälischen Kommunen auf dem Rücken des dann neuen Soli auf Bundesebene erzwingen wollen. Immer stärker rückt dabei in den Vordergrund, dass NRW mit der Aufgabe des Sparziels durch den Fiskalpakt vollkommen überfordert ist.

Die CDU weiß dies und ruht sich auf den vermeintlich guten Haushalten der von ihnen geführten Bundesländer und Kommunen aus. Dieser Streit wird sich in Zukunft weiter zuspitzen. Letztendlich wird es zu einer Verstärkung der Austeritätspolitik gerade im Lande Nordrhein-Westfalen kommen, die sich NRW wiederum angesichts der Ausgabenpolitik nicht leisten kann. Das ist das Dilemma, welches diesen Antrag, über den wir heute direkt und nicht erst später im Ausschuss zu entscheiden haben, treibt.

Jetzt gilt es, noch einmal die Bundesseite zu betrachten und zu erkennen, dass die Bundesregierung den größten Teil der Schulden zu schultern hat. Dann ist anzunehmen, dass die Zinszahlungen, von denen hier im Antrag die Rede ist, sich dort entsprechend erhöhen werden. Eine Entlastung der Länder und Kommunen führt also zwangsläufig zu Belastungen im Bund.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mein Gott! Scharf geschlossen, Herr Kollege! – Heiter- keit)

Die Annahmen, dass sich durch die Bildung eines gemeinsamen Fonds für den Bund nichts negativ ändern würde – so wie es im Antrag steht –, teile ich nicht. Aus NRW-Sicht kann oder muss man vielleicht diese Haltung einnehmen, wenn man sieht, dass die Landesregierung überfordert ist, die Aufgaben des Landes mit den Mitteln aus NordrheinWestfalen zu meistern.

Der einzig gangbare Weg muss das allerdings nicht sein. Gerade der erste Absatz im Beschlussteil des Antrags ist zu scharf formuliert. Stünde dort nämlich statt „zwingend notwendig“ etwa „mögliche“ oder „aus NRW-Sicht zielführende Ergänzungen“, dann könnte man hier anders zu diesem Antrag Stellung beziehen, als sich ihm gegenüber, so wie wir es tun werden, lediglich zu enthalten.

Die Antragsteller möchten diesen Antrag direkt abstimmen lassen und verwahren sich damit einer wichtigen Befassung im Ausschuss. Da stellt sich doch die Frage, was diese Debatte hier überhaupt bewirken soll. Die SPD ist bekanntermaßen in der Großen Koalition vertreten. Sie hätte also alle Möglichkeiten, auf Bundesebene diejenigen Weichen zu stellen, die sie jetzt versucht, von NRW aus in den Bund zu lenken.

Sie hat anscheinend – und das ist offenbar das Zeugnis, das sie sich mit diesem Antrag selbst ausstellt – schlecht verhandelt. Einmal mehr zeigt sich eine gewisse Kraftlosigkeit in der Politik, die von diesem Land unter der rot-grün geführten Landesregierung ausgeht.

Wir lassen uns von diesem doch eher als ShowAntrag zu bezeichnenden Antrag nicht ins Bockshorn jagen und springen auch nicht über das Stöckchen. Wir werden dieser Altschuldenfonds-Lösung nicht zustimmen. Wir werden den Antrag aber auch nicht ablehnen. Allerdings hätten wir erwartet, dass darüber eine Diskussion im Ausschuss stattfindet.

Herr Kollege

Schulz, die Redezeit.

Da sie nun nicht stattfindet, können wir uns nur enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Walter-Borjans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Gutes hat diese Debatte heute Abend noch: Die Frage von

Herrn Jung, was uns eigentlich verborgen geblieben ist an der Solidarität von Nordrhein-Westfalen, hat sich von selbst beantwortet.

Ihnen scheint in den letzten Jahrzehnten ziemlich viel verborgen geblieben zu sein, sonst wäre Ihnen aufgefallen,

(Beifall von der SPD)

was dieses Land über den Länderfinanzausgleich – und zwar in all seinen Stufen – für den Aufbau anderer Länder in West und in Ost in den letzten Jahrzehnten geleistet hat.

Um es vielleicht noch einmal demjenigen, dem es verborgen geblieben oder entgangen ist, zu sagen: Bis zum vorigen Jahr war, wenn man einmal die Inflationsrate einbezieht, alleine die zweite Stufe des Länderfinanzausgleichs so beschaffen, dass Nordrhein-Westfalen und Bayern gleich viel eingezahlt haben. 1 Milliarde € im Jahr 1960 war nämlich etwas anderes als 1 Milliarde € heute.

(Zuruf von der SPD: Danke!)

In den letzten Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses haben wir zu meiner Freude mit Herrn Optendrenk und seinen Kolleginnen und Kollegen häufiger anvisiert, gemeinsam ins Gespräch kommen zu wollen, um die Schieflage bei der Berücksichtigung Nordrhein-Westfalens im horizontalen Länderfinanzausgleich und auch im vertikalen anzusprechen.

Wer sich so verhält wie Sie jetzt, der geht so vor wie Herr Laschet – der sagt in den Zeitungen: „Nordrhein-Westfalen ist viel zu oft Schlusslicht“ und tut so, als hätte er in letzter Zeit überhaupt keine Verantwortung getragen – und muss sich fragen lassen, wie das bei den Menschen im Land und bei denen, die letztendlich über solche Fragen mit zu befinden haben, ankommt. Das ist nichts anderes als Herummäkeln ohne eigene Ideen und vor allen Dingen vorne im Schaufenster so zu tun, als ob man bereit sei, gemeinsam über Dinge zu reden, um dann im Hintergrund subversiv zu arbeiten. Das muss man mal ganz deutlich sagen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dieses Land hat nun mal – und das ist die Wahrheit – über Jahrzehnte eine enorme Aufbauarbeit für andere geleistet und vielleicht in dieser Zeit die eigenen Probleme auch selbst – das gebe ich gerne zu – zu wenig mit auf die Tagesordnung gebracht, weil es genügend Finanzkraft gab, um sie anderen zu geben. Da sind die eigenen Probleme vielleicht manchmal nicht unbedingt angemeldet worden, obwohl sie dieser Solidarität, die in der Tat keine Einbahnstraße ist, hätten zugänglich gemacht werden müssen. Das ist richtig.

Mit dem Rückgang dieser Kraft aus Kohle und Stahl sind auf der anderen Seite die Probleme des Strukturwandels deutlicher geworden. Jetzt muss man

sehen: Das hat zu einem erheblichen Teil mit dazu beigetragen, dass dieses Land Kredite aufgenommen hat.

Ich habe das schon einmal gesagt: Wir können uns ja darüber streiten, ob Sie vielleicht mit 5 Milliarden weniger oder mit 5 Milliarden mehr an Krediten ausgekommen wären. Aber man kann nicht so tun, als wenn die Schuldenlast dieses Landes auf der anderen Seite, der Habenseite, keine Entsprechung hätte. Hier ist zu berücksichtigen, was von diesem Land alleine geleistet worden ist. Wir haben nicht nur über den Umsatzsteuerausgleich und den Länderfinanzausgleich eingezahlt, sondern sind auch wieder zur Kasse gebeten worden, wenn andere eine Flutkatastrophe haben. Kein Problem, Nordrhein-Westfalen zahlt mit. Das gehört zur Solidarität auf Gegenseitigkeit. Ich muss ehrlich sagen: Wer hier immer noch fragt: „Wo ist Nordrhein-Westfalen ein Geberland?“, dem ist wirklich eine Menge verborgen geblieben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir können gerne zu der Lösung kommen: Wenn Sie mit dafür kämpfen, dass Nordrhein-Westfalen von 2020 an – von mir aus auch schon früher – im horizontalen Länderfinanzausgleich in all seinen Stufen auf plus/minus null gestellt wird, können wir das gerne zusammen machen. Dann haben wir nämlich 1,7 Milliarden € mehr in der Kasse, und es zeigt sich vielleicht auch mal, wo andere ihren ausgeglichenen Haushalt herhaben. Das hatten wir vor ein paar Wochen schon einmal. Acht Länder schmücken sich mit nahezu ausgeglichenen Haushalten. Sie müssten, wenn sie nicht von den anderen alimentiert würden, Kredite in Höhe von 23 Milliarden aufnehmen. Das ist ein Witz, das als Modellfall darzustellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielleicht noch eines zu den Leistungsanreizen im Wettbewerbsföderalismus. Wer bitte schön in Bayern kümmert sich im Moment nicht um die Ansiedlung eines Unternehmens, weil die Bayern im Länderfinanzausgleich etwas abgeben, und wer lehnt sich möglicherweise in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern zurück und tut nichts, weil das Land etwas aus dem Finanzausgleich bekommt? Dass irgendjemand in seinen Anstrengungen nachlassen würde, etwa ein Unternehmen anzusiedeln, ist doch vollkommener Unsinn.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)