Auf der einen Seite sitzen gerade in den Kommunalparlamenten eine Reihe von Menschen, die nicht so redegewandt sind, die möglicherweise in ihrem Redefluss gehemmt sind, die sich nicht trauen, ans Podium zu gehen, die nervös sind, wenn sie vor einer solchen Runde stehen, und deshalb ihren eigenen Beitrag nicht einbringen – insbesondere dann, wenn sie sich mit der Situation auseinandersetzen müssen, dass dieser Beitrag anschließend weltweit im Netz zu sehen ist.
Auf der anderen Seite wissen wir, dass Menschen, die in diesem Zusammenhang keine Probleme haben, die es gerne zuspitzen und die polarisieren wollen, dieses Medium auch gerne dafür nutzen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Krüger, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Aufgrund Ihres Redebeitrags müsste ich eigentlich zehn Fragen stellen. Ich werde mich aber auf die eine Frage beschränken, die zulässig ist.
Sie haben gerade gesagt – das kam bei Frau Steinmann auch schon zum Ausdruck; da war ich aber leider zu langsam –, Sie wollten keine Vorgabe machen, dass gestreamt werden muss. Da frage ich mich ernsthaft, ob Sie unseren Antrag gelesen haben, in dem steht:
„… kann die Hauptsatzung bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Video- und Audioaufnahmen und deren Übertragungen durch die Medien … zulässig sind“.
(Kai Abruszat [FDP]: Diese Möglichkeit ha- ben sie doch heute schon! – Marc Herter [SPD]: Das kann man schon heute!)
Selbstverständlich habe ich Ihren Antrag gelesen. Selbstverständlich habe ich auch wahrgenommen, dass Sie in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit, eine Option eröffnen wollen. Wenn Sie mir zugehört haben, haben Sie auch heraushören können, dass wir dem sehr offen gegenüberstehen. Ich kenne aber natürlich auch Meinungen von Leuten aus Ihrem Bereich, die das gerne generell umgesetzt haben wollen.
Nein, das ist nicht aus diesem Antrag zu entnehmen. Ich würde Sie aber bitten, auch einmal ins Netz zu schauen. Dann sehen Sie, wie Piraten sich an anderer Stelle in diesem Zusammenhang aufstellen. Dazu sollte man auch eine Antwort geben.
Deswegen habe ich auch gesagt: Wir werden hierzu keine generelle Vorgabe machen, dass das von den jeweiligen Gebietskörperschaften umzusetzen ist. – Ich wollte auch betonen, dass hier eine Abwägung vorzunehmen ist.
Unabhängig von der Frage, inwieweit eine solche Regelung in die Gemeindeordnung aufzunehmen ist, haben wir parallel noch das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses Datenschutzgesetz schließt das erst einmal aus, wenn nicht alle Beteiligten dem zustimmen. Insofern werden wir gerne Ihr Anliegen aufgreifen, diese Frage im Rahmen einer Anhörung zu diskutieren. Der Weg, den Sie hier gehen wollen, ist aber der verkehrte. Wir müssten erst einmal die entsprechenden Veränderungen im Datenschutzgesetz herbeiführen, bevor wir in der Gemeindeordnung eine solche Korrektur vornehmen könnten.
Es ist auch interessant, bei einer solchen Anhörung zu hören, wie das von den Beteiligten vor Ort diskutiert wird: einerseits der redegewandte, polarisierende Mensch, andererseits der etwas zurückhaltendere, möglicherweise auch gehemmte Mensch, der sich dann nicht mehr traut, seine Argumente vorzutragen. Das ist eine spannende Angelegen
heit. Darauf freuen wir uns. Insofern werden wir Ihrem Antrag auf Überweisung in den Fachausschuss zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunalpolitik ,live‘ im Netz – Mehr Transparenz in Kreistag und Rat?“ war der Titel einer parlamentarischen Initiative von Abgeordneten der FDP-Fraktion zu Beginn dieser Wahlperiode vor zwei Jahren.
Wir haben uns natürlich gefragt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wo gibt es bereits praktizierte Liveübertragungen von Ratssitzungen? Welche Rechtsgrundlagen wenden insbesondere die Kommunen vor Ort an? – Deswegen finde ich es gut, dass wir heute und auch später im Fachausschuss darüber diskutieren.
Dabei müssen wir – da bin ich ganz bei Frau Kollegin Steinmann – die höchstpersönlichen Rechte von Mitgliedern in Kreistagen und Räten mit großer Sensibilität beachten. Meine Damen und Herren, ich füge ausdrücklich hinzu: Das gilt nicht nur für die Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften, das gilt ebenso für Dienstkräfte der Verwaltung, die in Ratssitzungen beispielsweise an prominenter Stelle sitzen und da auch vortragen. Insofern gibt es hier eine Fürsorgepflicht. Das muss man sehr individuell, auch auf kommunaler Ebene, diskutieren. Ich halte es deshalb für klug, für diesen Ansatz nicht extra die Gemeindeordnung aufzumachen, sondern auf die kommunale Selbstverwaltung vor Ort zu vertrauen. Es ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und eben nicht der Gemeindeordnung.
Kleinen Augenblick. Ja, gleich. – Bei Ihrem Vorstoß, den ich, um in der Sache darüber zu diskutieren, außerordentlich begrüße, aber von der Methodik her ablehne, fällt mir ein Zitat von Montesquieu ein, der einmal gesagt hat:
Deswegen tun wir gut daran, insgesamt gesehen sehr sorgfältig zu erwägen, ob wir die Gemeindeordnung für dieses Anliegen ändern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, und die Zwischenfrage beantworte ich sehr gerne.
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Unbeschadet der Tatsache, dass wir immer noch die Differenzierung zwischen dem Muss und dem Kann haben, würde mich interessieren, ob Sie darüber Bescheid wissen, dass der größte Teil sowohl der Gemeinden als auch der Kommunen auf dem Standpunkt steht, die Dinge nicht live übertragen zu müssen und zu können, da die entsprechende Regelung von Landesseite nicht getroffen wurde; denn obendrein gibt es keinerlei Aufzeichnung. Daher: Ist Ihnen das nicht klar? Ich bin sprachlos.
Aber ich versuche, mich da einmal hineinzudenken. Sie können dann gerne noch eine Kurzintervention starten, um das klarzustellen.
Um das zu beantworten, was ich meine, was Sie von mir wissen wollen: Ich glaube schon, einen Überblick über die Lage unserer 400 Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu haben.
Ich sage Ihnen an der Stelle: Es gibt einen Trend hin zu mehr Transparenz. Es gibt einen Trend hin zu Liveübertragungen im Netz. Die Kommunen warten aber nicht flächendeckend darauf, dass die Landesregierung oder der Landtag die Gemeindeordnung ändert, indem dann eine Kannbestimmung auftaucht, die faktisch bereits jetzt für die Kommunen vor Ort existiert. Schon jetzt können sich die Kommunen, wenn sie es wollen, selber Transparenzregeln geben.
Meine Damen und Herren, aus dem Selbstverständnis der kommunalen Selbstverwaltung heraus, eines Rates oder Kreistages, sage ich Ihnen: Es ist die ureigene Aufgabe der Ratsmitglieder selbst, im
Rahmen ihrer Geschäftsordnung, ihrer örtlichen satzungsrechtlichen Regelungen zu bestimmen, wie sie ihre Tagesordnung gestalten, wie sie ihre Kommunalvertretung ausgestalten wollen, auch im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Vertrauen hin zur kommunalen Selbstverwaltung sollten wir haben, dann werden individuelle Regelungen vor Ort besser möglich.
Nichtsdestotrotz freue ich mich auf die von Ihnen angestoßene Debatte, die wir dann mit Experten vertiefen werden. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abruszat, für Ihren Beitrag. – Als nächster Redner spricht für die Landesregierung Herr Minister Jäger.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Dem Grunde nach geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, er hat das richtige Ziel: Wie gelingt es, die Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes noch näher an politische Entscheidungsprozesse heranzuführen? Wie machen wir alle politischen Entscheidungsebenen möglichst transparent, damit eine intensivere politische Teilhabe erfolgen kann? Das ist dem Grunde nach richtig.
Ich glaube aber, dass der Gesetzentwurf viel zu kurz greift, weil er eine wichtige Abwägung außer Acht lässt – das ist hier schon diskutiert worden –, nämlich den Wunsch der Allgemeinheit nach mehr Information und Pressefreiheit auf der einen Seite und die Persönlichkeitsrechte von Sitzungsteilnehmern auf der anderen Seite. Es wurde schon angedeutet: Wir reden hier nicht nur über die ehrenamtlich gewählten Ratsmitglieder oder Kreistagsabgeordneten, sondern wir reden auch über andere Personen, die an den Sitzungen teilnehmen. Das sind die Angehörigen der Verwaltung, das können Vertreter der Presse sein, das können aber auch ganz normale Bürgerinnen und Bürger sein, die einer Ratssitzung beiwohnen. Es gilt jetzt, die Abwägung zu treffen.
Ich würde einen Aspekt nicht außer Acht lassen wollen: Bei den gewählten Kommunalpolitikern handelt es sich um Menschen, die das Amt ehrenamtlich ausüben, die anders als Berufspolitiker wie wir keine Mitarbeiter zur Verfügung haben. In der Regel – das weiß ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung; Kollegin Steinmann hat es dargestellt – läuft eine Sitzung mit mehr als 100 Tagesordnungspunkten, die in freier Rede abgearbeitet werden, über viele Stunden. Es gilt, die Frage zu beantworten: „Welchen Einfluss auf das Verhalten der gewählten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker hat es, wenn jede Äußerung, die in einer Ratssitzung in freier Rede getätigt wird, noch
über Jahre hinaus als Videoaufzeichnung zur Verfügung steht?“, bevor wir zu Schnellschüssen kommen und sagen: Das ist auf jeden Fall als verpflichtende Bedingung in die Gemeindeordnung aufzunehmen.