Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Frau Minister Schulze, in Ihrer Aufzählung des bestehenden Hochschulgesetzes fehlte noch: keine Fragen zur Veröffentlichung und Verbreitung der Forschungsergebnisse und Wissen.

Es geht in unserem Antrag um Open Access. Es geht um die Hochschulzukunft, und es geht um die Zukunft des Wissens in unserer Gesellschaft.

Herr Schultheis, Herr Bell, gerade am Anfang der Geschichte möchten wir explizit die Aufnahme von Open Access in das Gesetz dringend empfehlen. Das wäre nämlich sehr passend. Nur ein zentrales Portal allerdings reicht nicht. Ein Portal ist auf Infrastruktur, auf eine breite und dezentrale Infrastruktur angewiesen.

Wir gehen in der Gesellschaft vielfach davon aus, dass Wissen eine Ubiquität sei. Wir wollen Wissensgleichstand, wir wollen Informationsgerechtigkeit. Das ist ein hohes Gut und überdies eigentlich

auch Voraussetzung für das Funktionieren des Marktes und der Gesellschaft.

Wissen ist die Grundlage von Bildung und Kreativität und die Basis zukünftiger innovativer Lösungen. Doch wie sieht die Realität aus? Auf welche Zukunft bewegen wir uns hin? Wissen wir Bescheid? In Zukunft werden wohl immer weniger Bescheid wissen, wenn wir die Digitalisierung und damit den Zugang zum Wissen unnötig erschweren.

(Beifall von den PIRATEN)

Doch genau das passiert, wenn die Gewinne alter Geschäftsmodelle beim Publizieren wissenschaftlicher Kenntnisse durch haarsträubende gesetzliche Einschränkungen gerettet werden. Dabei sollte vor allem eines gelten: Aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit muss auch der Öffentlichkeit zugute kommen.

(Beifall von den PIRATEN)

Es geht hier nicht um Freizeitlektüre, sondern um die wissenschaftliche Literatur, um die Publikationen der Forschungsergebnisse, an denen unsere Wissenschaftler mithilfe öffentlicher Gelder und der öffentlichen Infrastruktur geforscht haben. Kosten der Publikation fallen so oder so immer an. Es geht mir um den optimalen Einsatz der Mittel.

Wo genau besteht Handlungsbedarf? Seit über einem Jahrzehnt gibt es sehr erfolgreiche Initiativen der Open-Access-Bewegung.

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind da schon sehr weit; da ist Open Access teilweise Standard. Die Max-Planck-Gesellschaft titelt: Open Access ist nicht zu stoppen. – Die EU setzt ausschließlich zum Beispiel bei HORIZON 2020 auf Open Access. Die renommierten Universitäten im Ausland haben bereits lange umgestellt. In den anderen Bundesländern wird nun endlich auch auf politischer Ebene diskutiert, und oftmals sind bereits die Bibliotheken echte Vorreiter. Und es sind einzelne, vor allem technische Fachbereiche, die schon weit voraus sind. Gerade Bibliotheken haben Probleme mit hohen Lizenzkosten und ZeitschriftenAbos, die dann nur ein- bis dreimal pro Jahr ausgeliehen werden.

Ich komme zum Schluss: Open Access ist also lange bekannt und stellenweise schon etabliert. Um es klar zu sagen: Wir brauchen keine Pilotprojekte oder dergleichen. Was fehlt, ist eine flächendeckende, strategisch angelegte Förderung von Open Access an den Hochschulen in NRW. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schulze.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden ja noch ausreichend Zeit für die Debatte haben. Deswegen will ich nur auf drei Punkte kurz eingehen.

Der erste Punkt: Es stimmt nicht, dass die Mittel für die Hochschulen stagnieren, wie es eben in der Debatte behauptet wurde. Seit 2010 sind die Mittel für die Hochschulen um 30 % gestiegen.

(Marcel Hafke [FDP]: Da sind aber Studien- beiträge enthalten!)

Da kann man nicht von Stagnation sprechen.

(Beifall von der SPD – Marcel Hafke [FDP]: Da haben Sie nicht zugehört!)

Der zweite Punkt: Die Landeshochschulentwicklungsplanung ist in § 6 Abs. 2 ganz ausführlich dargelegt. Es ist mir wichtig, dass das schon in der ersten Runde im Parlament sehr deutlich verstanden wird. Das schafft völlig neue Möglichkeiten für das Parlament. In Zukunft werden Sie hier im Parlament Planungsgrundsätze für die Landeshochschulentwicklungsplanung verabschieden. Dann werden wir als Ministerium mit den Hochschulen und deren einzelnen Entwicklungsplänen einen Abgleich machen. Danach werden Sie das Ganze noch einmal sehen. In einer zweiten Phase wird nämlich der Landeshochschulentwicklungsplan mit all dem Abgestimmten dem Landtag noch einmal zum Benehmen vorgelegt. In dem Prozess sind Sie als Parlament also zweimal beteiligt. Das ist ein enormer Zuwachs an Möglichkeiten für das Parlament.

Der dritte Punkt: Die Debatte ist so, dass mir die eine Seite des Parlaments vorwirft, es sei zu viel Freiheit, während die andere Seite sagt, es sei zu wenig Freiheit für die Hochschulen. Die eine Seite sagt: Es ist zu wenig Transparenz. Die andere Seite sagt: In dem Gesetz ist zu viel Transparenz. Die eine Seite sagt: Es ist zu viel Einfluss der Hochschulräte. Die andere Seite sagt: Es ist zu wenig Einfluss der Hochschulräte. Die Piraten sagen: Es ist zu wenig demokratische Teilhabe. Sie sagen: Es ist zu viel demokratische Teilhabe, das behindert die Prozesse in der Hochschule.

Wenn ich mir die beiden Seiten, die hier zu Wort gekommen sind, ansehe, dann sage ich: Es ist ein ausgewogener, ein guter Gesetzentwurf, den wir jetzt auf den Weg bringen. Es ist genau das, was der Debatte angemessen ist. Wir fallen in keines der Extreme, die hier zur Sprache kamen, sondern wir legen einen ausgewogenen, einen guten Gesetzentwurf vor.

Ich freue mich auf die weitere Debatte mit Ihnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5410. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5410 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/5476. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5476 ebenfalls an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich auch um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Auch diese Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt.

Wir kommen zu:

8 Versorgungsengpässe in der Ü3-Betreuung

ernstnehmen und frühzeitig beseitigen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4431

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/5495

Ich möchte noch einen Hinweis geben: Der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4431 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Kollegin Watermann-Krass das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir gerade vernehmen konnten, haben wir zu diesem Antrag schon einige Runden gedreht. Die Überschrift „Versorgungsengpässe in der Ü3

Betreuung ernst nehmen und frühzeitig beseitigen“ macht schon klar, dass hier zum wiederholten Male Ängste geschürt werden. Wir haben es zuerst beim U3-Ausbau erlebt: Schafft es das Land NordrheinWestfalen auch wirklich, dem Rechtsanspruch gerecht zu werden? Jetzt soll uns dieser Antrag glauben machen, dass es Betreuungsengpässe im Ü3Bereich gibt.

Was die Skandalisierung betrifft – das am Rande, das fand ich ganz lustig –: Hier wird die SPD aus Eschborn bemüht. Wenn man mal googelt, dann stellt man fest, dass Eschborn gar nicht in Nordrhein-Westfalen liegt. Insofern weiß ich nicht, was Sie da bemühen. – So viel zu dem, was Sie hier skandalisieren.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben uns, wie gesagt, einige Monate Zeit mit der Beratung des Antrags gelassen. Es hat auch eine Anhörung dazu stattgefunden, in der uns vor allen Dingen die kommunalen Spitzenverbände klar gesagt haben, dass die von Ihnen geforderten nachträglichen Veränderungen der Förderrichtlinien aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich sind.

Zu den Fakten: Wir haben in unserem Land den Rechtsanspruch umgesetzt. Für die Ü3-Betreuung gilt das schon seit 1996, seit letztem Jahr auch für die U3-Betreuung. Der U3-Ausbau – auch wenn das von Ihnen immer bezweifelt worden ist – war und ist immer noch eine enorme Kraftanstrengung für Nordrhein-Westfalen. In den letzten vier Jahren sind mehr als 66.000 neue U3-Plätze in unserem Land entstanden. Vor Ort haben Kommunen und Träger mit großer Unterstützung des Landes, aber auch des Bundes diese Betreuungsplätze in einer gemeinsamen Kraftanstrengung geschaffen.

Nach den aktuellen Erhebungen hat es auch einen weiteren Ausbau im Bereich der Ü3-Plätze gegeben, zum einen wegen der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr, zum anderen durch den Stopp der vorgezogenen Einschulung. Auch diese Kinder sind jetzt noch in den Einrichtungen. Die Dinge – das haben Sie vor Ort vielleicht so wahrgenommen – waren nicht ganz einfach.

Diese Veränderung hat dazu geführt, dass die Träger zum Teil angebaut haben. Es sind aber auch neue Einrichtungen geschaffen worden. Es sind aber nicht reine Krippenhäuser gebaut worden, sondern das war schon eine gesunde Mischung. Das verlangte allerdings vor Ort zum Teil eine sehr kreative Lösung bei den Jugendämtern.

In den Ausführungen der letzten Sitzungen – Sie werden gleich dazu reden, Frau Milz; sonst war ja Herr Tenhumberg derjenige, mit dem wir uns auseinandergesetzt haben – war immer klar, dass wir folgende Fragen klären müssen:

Erstens. Wer ist für was zuständig?

Zweitens. Wie ist das Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen?

Ich bin dankbar für die Beantwortung durch das Ministerium. Da gab es ja noch einmal eine ganz klare Ansage zu Fragen im U3- und Ü3-Ausbau. Ich hoffe, dass wir durch die Reden, die wir gleich noch von der FDP und von der CDU hören, endlich Klarheit darüber bekommen, dass diese Klärung angekommen ist.

Aber hier noch einmal zur Klarstellung:

Das Land finanziert jeden Betreuungsplatz – egal ob Ü3 oder U3.

Jede finanzielle Förderung mit öffentlichen Mitteln – egal ob durch Bund oder Land – ist zweckgebunden.

Eine rückwirkende Veränderung der Förderrichtlinien ist nicht möglich. Da gibt es auch Regressforderungen. Allerdings heißt das nicht – das haben wir ja bei der letzten Sitzung gerade klargemacht –, dass ein finanzierter U3-Platz auf jeden Fall unbesetzt bleiben muss. In der Beantwortung ist nämlich klar ausgeführt: