Danke schön, Herr Minister Groschek. – Herr Groschek, es gibt eine Kurzintervention. Wenn Sie so freundlich werden, den Platz noch einmal einzunehmen, Herr Minister. – Vielen Dank. Die Piraten haben die Kurzintervention beantragt. Herr Kollege Lamla, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. – Herr Groschek, Sie haben eben das Informationsfreiheitsgesetz angesprochen. Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit hat in seinem Tätigkeitsbericht vom 6. Mai 2014 festgestellt, dass immer mehr Fragenstellern die Auskunft nach dem IFG verweigert wird. Es ist von einer Zunahme um 40 % die Rede. Sind Sie also wirklich der Meinung, dass es dem Zufall überlassen wird, ob sich die Betroffenen darüber informieren können oder nicht?
Nein, ganz und gar nicht. Ich kann den Betroffenen nur empfehlen, sich darauf zu besinnen, dass wir in einem Rechtsstaat leben, und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die dieser Rechtsstaat bietet. Ich finde, ein unrechtes Verhalten staatlicher oder öffentlicher Behörden muss zwingend geahndet werden, weil gerade Behörden im Umgang mit Recht und Gesetz vorbildlich agieren müssen. Für alles andere habe ich nicht nur kein Verständnis, sondern ich habe die dringende Bitte: Sorgen Sie mit dafür, dass solches Verhalten rechtlich sanktioniert wird!
Danke schön, Herr Minister Groschek. – Nun habe ich noch eine Rednerin auf der Liste. Frau Pieper von den Piraten will
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn das alles kein Problem ist, dann fragen Sie doch einmal in den Schulen nach. Warum sitzen denn da die Kollegen und haben Sorge? Und wenn sie krank werden, können sie nicht nachweisen, dass es von PCB kommt.
Herr Kollege Scheffler, Sie sagen, die Probleme würden abgearbeitet. Dann veröffentlichen Sie doch die Ergebnisse! Dann haben die Lehrer Ruhe und Sicherheit und brauchen keine Angst mehr zu haben.
Herr Preuß hat gerade einen sehr guten Vorschlag gemacht: dass sich die Landesregierung einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung setzt und etwas erarbeitet. Wir haben heute gehört: Bei dem Prozess der Inklusion hat das funktioniert, auch wenn es rechtlich nicht verpflichtend war. Ich sehe nicht, warum das in diesem Falle nicht möglich sein sollte.
Die Fraktion der Piraten hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Antrag Drucksache 16/5744 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei dem Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.
Ich darf darum bitten, dass wir das Ganze möglichst leise miteinander absolvieren. Das ist nicht ganz einfach, weil man sich in der Tat etwas zu sagen hat. Ich bitte Sie aber, dass wir, wenn Frau Kollegin Korte jetzt den Namensaufruf vornimmt, einen entsprechend niedrigen Lärmpegel einhalten, damit wir uns gegenseitig verstehen. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar. – Frau Abgeordnete Korte, rufen Sie bitte die Namen auf.
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank. Haben damit alle Abgeordneten, die im Raum sind, ihre Stimme abgegeben? – Nein, ich sehe die ersten Meldungen.
Jetzt sehe ich keine Hände mehr oben. Damit haben alle Abgeordneten, die anwesend sind, ihre Stimme abgegeben. Wenn das der Fall ist, schließe ich die Abstimmung, bitte die Schriftführer um die Auszählung und darf um einen Moment Geduld bitten, bis wir ausgezählt haben.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Präsidium, die ausgezählt haben, haben gründlich nachgezählt. Durch die Nachmeldung war es ein bisschen komplizierter, da musste man noch einmal überprüfen, ob auch alle das Richtige notiert hatten. Aber jetzt schreiten wir voran. Da wir im Moment sowieso eine Stunde und 25 Minuten über der Zeit sind, kommt es auf die drei Minuten jetzt auch nicht mehr an.
Wir haben ein Ergebnis der namentlichen Abstimmung. Ihre Stimmen abgegeben haben 220 Abgeordnete, mit Ja stimmten 17 Abgeordnete, mit Nein stimmten 139 Abgeordnete, und 64 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5744 mit großer Mehrheit abgelehnt.
werk und Mittelstand verbessern – Vorverlegung des Fälligkeitstermins für Sozialabgaben rückgängig machen
Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort an die FDP-Fraktion und hier an Herrn Kollegen Alda. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge war zur Stabilisierung des Rentenversicherungssystems in 2005 von der rotgrünen Bundesregierung umgesetzt worden, um ei
So stand man vor der Entscheidung, entweder die Beiträge zu erhöhen und damit die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu belasten oder das Problem der Illiquidität einseitig auf die Arbeitgeber zu verlagern. So mussten damals die Unternehmen in einem aufwendigen Verfahren über mehrere Monate zwei Meldungen abgeben, um eine Doppelzahlung an Sozialabgaben zu vermeiden. Danach wurde umgeschaltet auf das bis heute bestehende System.
Ich bitte Sie: Lassen Sie uns das Ganze aus der Praxis der Betriebe betrachten, insbesondere der kleineren. Ich hoffe, dass meine nachfolgenden Redner und vor allem Rednerinnen das auch so machen werden.
Zunächst gilt: Am drittletzten Bankarbeitstag werden die Beiträge fällig, also 15 Tage früher als vorher. Der drittletzte Bankarbeitstag kann aber zum Beispiel auch der 23. Dezember sein. Das heißt: Die Meldung muss, wenn man am Beitragseinzugsverfahren teilnimmt, schon zwei Werktage vor der Fälligkeit bei den Sozialversicherungen eingegangen sein. Anderenfalls muss das Geld zwei Tage vorher überwiesen werden.
Aber – und jetzt kommt der Knackpunkt – das gilt nicht nur für die Rentenversicherung, um die es ja eigentlich ging, sondern auch für die Krankenkassen und für die Arbeitslosenversicherungen, wo allerdings keinerlei Bedarf bestand und auch jetzt nicht besteht.
Dies bedeutet in der Praxis: Im Grenzfall schon zehn Tage vor Erreichen des Monatsendes verlässt Liquidität die Unternehmen für Arbeitsstunden und Aufträge, die weder geleistet noch fakturiert sind. Dies bedeutet für große personalintensive Firmen große Summen und für kleine personalintensive Firmen im Verhältnis noch größere Summen. Die Banken freuen sich beim Kontokorrent, und, wie man vernimmt, immer häufiger auch die Insolvenzverwalter.
Das Schlimme ist aber, dass der Grund für dieses bürokratische – ich nenne es mal – finanztechnische Affentheater längst weggefallen ist. Die Rentenkassen sind voll, die Krankenkassen und die Arbeitslosenversicherung haben ebenfalls keine Probleme, sondern denken eher in andere Richtungen.
Die Große Koalition in Berlin ändert im Schweinsgalopp das Gesetz, welches eine Senkung des Beitrags bei der Rentenversicherung vorschreibt, und verschenkt die Milliardenguthaben für Wohlfühlmomente der Metallgewerkschaft. Dabei stände es ihr wenigstens jetzt gut zu Gesichte, diejenigen von Bürokratie und Kosten zu entlasten, die Menschen in Arbeit bringen.
aber überwiegend Menschen beschäftigt hat und damit personalintensive Betriebe führt, der kann deswegen nicht mehr lächeln. Die Unbeliebtheit dieses Systems bei den Firmeninhabern und den Mitarbeitern, die das alles in der komischen Auslegung des Systems auch noch durchführen müssen, rangiert auf der Beliebtheitsskala ungefähr nach der GEMA und dem Beitragsservice, früher bekannt als GEZ. Das sagt eigentlich alles.
Die derzeitige Regelung entzieht den Unternehmen Finanzmittel, die sie für Investitionen dringend benötigen. Es gefährdet Arbeitsplätze in NordrheinWestfalen, denn noch sind wir hier tatsächlich personalintensiv.
Im Interesse der nordrhein-westfälischen Unternehmen und der dort arbeitenden Menschen muss die Landesregierung im Bundesrat tätig werden, um die Bürger und Unternehmen zu entlasten.
Ich bitte daher um Ihre Unterstützung und freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.