Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

Abschließend: Der Kollege Hovenjürgen sagte in der Plenarsitzung am 26. September 2013, dass der damals gestellte Antrag von SPD und Grünen

nicht auf Augenhöhe gewertet werden könnte, sondern maximal auf Kniehöhe. – Wir denken, zur damaligen Zeit befanden wir uns bereits auf Nasenhöhe, und jetzt mit diesem gemeinsamen Antrag sind wir mit Sicherheit auf Augenhöhe.

An die Adresse der FDP gerichtet: Ihrem Entschließungsantrag werden wir nicht zustimmen, denn so kurz vor Schluss steigt man nicht aus einem Zug aus. – Schönen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Münstermann. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Wirtz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Antrag von vier Fraktionen könnte uns endlich der große Wurf gelingen, damit Betroffene und Bergbauunternehmen zukünftig wirklich auf Augenhöhe miteinander auskommen. Diese Forderung geht zurück auf einen Antrag der CDUFraktion vom Dezember 2012.

Schon seit vielen Jahren reden wir in diesem Hause darüber, wie wir vor allem die Positionen der Anwohner rund um den Bergbau verbessern und die negativen Begleiterscheinungen minimieren können. Doch dass wir heute einen so umfassenden Antrag beschließen wollen, ist das bisher stärkste Signal und wahrscheinlich auch das nachhaltigste.

Das ist auch dringend nötig, um das vielzitierte Akzeptanzproblem des Bergbaus in Nordrhein

Westfalen zu lösen. Kurz nach der Absichtserklärung der Landesregierung, den Tagebau Garzweiler zu verkleinern, hat dieser Antrag, wie ich finde, auch noch eine zusätzliche Bedeutung bekommen.

Wir unterstreichen hier und heute, dass wir den Bergbau noch einige Zeit brauchen und ihn auch wollen, um im Rahmen der Energiewende eine zuverlässige und bezahlbare Stromversorgung sicherzustellen.

Die wohl wichtigste Maßnahme für die Zukunft wird die angestrebte Bundesratsinitiative zur Ausweitung der Bergschadensvermutung sein; der Kollege Münstermann sprach das gerade auch an. Es ist längst überfällig, dass eine Gleichbehandlung der vom Braunkohletagebau Betroffenen mit den Betroffenen des Untertagebergbaus erfolgt.

Bei der Steinkohle gibt es bereits die Bergschadensvermutung. So ist das Unternehmen in der Beweispflicht, wenn bergbautypische Schäden auftreten. Im Bereich des Braunkohletagebaus sind die Betroffenen noch selbst in der Beweispflicht. Das Ganze ist auch mit einem finanziellen Risiko verbunden.

Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, endlich eine Bundesratsinitiative zu starten mit der Zielsetzung, hier gleiches Recht für alle zu schaffen.

Als weitere Maßnahme fordern wir die Ausweitung der Sicherheitslinien an den Tagebauen Inden und Garzweiler. Denn trotz der im Vergleich zu Hambach geringeren Abbautiefe sollen auch in Inden und Garzweiler die Abstände zur Wohnbebauung von 100 auf 200 Meter ausgeweitet werden. Dadurch würden die Belastungen der Anwohner nachweislich verringert und zusätzlicher Raum für einen verbesserten Infrastrukturausbau geschaffen.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es im Bereich des Bergbaus immer wieder auch zu Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum. Diese müssen natürlich vom verursachenden Unternehmen reguliert werden.

Hier spielt die Schlichtungs- und Anrufungsstelle eine wichtige Rolle zur Beilegung von möglichen Streitigkeiten. Uns ist aber auch klar, dass es in diesem Zusammenhang noch weiteren Optimierungsbedarf gibt. Daher wollen wir die Arbeit dieser beiden Stellen noch effizienter gestalten.

Die Grundlage für die Bewertung von Bergschäden ist die Einbindung von unabhängigen Sachverständigen, denn es darf doch wohl nicht sein, dass Sachverständige herangezogen werden, die in einer Abhängigkeit zu den Bergbauunternehmen stehen. Ich kann ja auch nicht selbst beim TÜV die Untersuchung für mein Auto durchführen. Deshalb ist es eigentlich selbstverständlich, dass es unabhängige Sachverständige sein müssen.

Um die Notwendigkeit dieser Unabhängigkeit sicherzustellen, wollen wir die Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden ausweiten. Wir schaffen damit endlich den rechtlichen Rahmen und die notwendige Transparenz, wie es für den Bergbau im 21. Jahrhundert angemessen ist. Heute könnte deshalb – im positiven Sinne, wie ich finde – ein historischer Tag in der Geschichte der nordrheinwestfälischen Bergbautradition werden.

Aus eigener Erfahrung sage ich Ihnen: Die wertvollsten Beschlüsse in Bergbauangelegenheiten sind immer die, die von einer großen Mehrheit getragen werden.

(Beifall von der CDU, der SPD und den PIRATEN)

Lassen Sie mich deshalb auch kurz auf den Entschließungsantrag der FDP eingehen. Der Entschließungsantrag, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ist im Beschlussteil weitgehend identisch mit dem Antrag der übrigen vier Fraktionen. – Sie nicken. Lieber Dietmar Brockes, gerade weil Einigkeit – ich sprach gerade davon – in Bergbaufragen immer schon ein hohes Gut war, würden wir uns freuen, …

Die Redezeit.

… wenn wir diesmal einen gemeinsamen Antrag verabschieden würden und nicht über zwei Anträge abstimmen müssten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, würde sich die CDUFraktion bei Ihrem Entschließungsantrag der Stimme enthalten.

Ich komme zum Schluss. Unser Ziel in der Sache, die Rechte der Betroffenen zu stärken, ist parteiübergreifend. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Wirtz. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Zentis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut, heißt es in einem Sprichwort. Es hat in der Tat lange gedauert, bis wir uns auf der Grundlage der vorliegenden Anträge von SPD und Grünen, Piraten und CDU auf diesen Antrag verständigen konnten.

Unsere unterschiedlichen Sichtweisen und Einschätzungen zu vielen Problematiken und Folgen des Bergbaus wurden sehr deutlich. Dieser Antrag ist ein Kompromiss der antragstellenden Fraktionen, getragen von der Überzeugung, wie es auch Kollege Wirtz sagte, dass es insbesondere gegenüber dem Bund für die Betroffenen vorteilhaft ist, geschlossen aufzutreten, wenn es darum geht, im Rahmen einer Bundesratsinitiative das Bundesbergrecht, insbesondere § 120, zu ändern.

Die FDP-Fraktion hat diesen langen Weg am Ende der Strecke verlassen, weil sie den Zusammenhang zwischen Klimaschutz und Braunkohleverstromung nicht teilt. Wer Klimawandel immer noch verneint, wer immer noch keinen Zusammenhang zwischen Abbau, Verstromung und Auswirkungen auf das Klima sieht, hat sein Wissen nicht erweitert oder ignoriert Tatsachen zugunsten wirtschaftlicher Interessen Einzelner.

(Beifall von den GRÜNEN)

Klimaschutz ist mit uns nicht verhandelbar. Uns geht es um eine Verbesserung der Gesamtsituation der vom Bergbau betroffenen Menschen. Dazu zählen gute Luft, sauberes Wasser, wenig Lärm genauso wie eine liebens- und lebenswerte Natur, in der der Mensch Erholung findet, beispielsweise durch Grünvernetzungen und durch größere Abstände zur Tagebaukante. Von den Standards, die bei Windkraftanlagen gefordert werden, ist der übertägige Abbau weit entfernt.

Auch im Steinkohlebereich ist es gelungen, uns gemeinsam auf Verbesserungen für die Betroffenen zu verständigen. So müssen, wie bereits in der Transparenzinitiative festgehalten, die Interessen der Betroffenen auch nach dem Auslaufen des Steinkohlebergbaus 2018 gesichert bleiben.

Zudem haben wir die Diskussion zum erweiterten Betrachtungszeitraum des Markscheidewesens und zur Risswerkführung aufgegriffen.

Wir sind nicht diejenigen, die Einzelinteresse Privilegierter vertreten. Nein, wir wollen die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vertreten, unabhängig vom Geldbeutel.

Deshalb gilt es, die Position und die Rechte von Bergbaugeschädigten in Schieds- und Anrufungsstelle zu stärken, damit sie tatsächlich auf Augenhöhe mit dem Bergbauunternehmen verhandeln können und es nicht eine Auseinandersetzung zwischen David und Goliath gibt – nicht zu vergessen, dass David am Ende als Sieger vom Platz ging.

Selbst gutwillige Beteiligte zeigen an, dass es hier insbesondere in der Anrufungsstelle für Betroffene aus dem Braunkohlerevier erhebliche Defizite gibt. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ich bitte, dass sich das zuständige Ministerium umgehend dieses Problems annimmt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die vertraglichen Vereinbarungen der Transparenzinitiative sind einzuhalten, wenn das Unternehmen nicht weiter an Glaubwürdigkeit verlieren will.

Wir begrüßen die rot-grüne Koalitionsvereinbarung zur Beweislastumkehr, die für uns eine Sache der Gerechtigkeit zwischen den Betroffenen des über- und untertägigen Abbaus ist, dass diese rot-grüne Koalitionsvereinbarung eine große Mehrheit in diesem Parlament findet sowie die Sicherung der Interessen der Betroffenen des Steinkohleabbaus nach 2018.

Ich danke allen, die sich an diesem Antrag beteiligt haben, die konstruktiv bis zum Schluss mitgearbeitet haben und nicht kurzfristig ausgestiegen sind mit Änderungswünschen, die gar nicht mehr einzuarbeiten und umzusetzen waren. Damit haben Sie sich selbst ins Abseits gestellt und sich selbst ein Knockout versetzt. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Zentis. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Schmalenbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer – keine mehr da. Ich überlege gerade, ob ich vorlese, was hier steht. Ich bin gerade etwas enttäuscht darüber, wie das alles gelaufen ist.

Ja, es gibt viele Gemeinsamkeiten in diesem Antrag. Wir alle müssen Kompromisse machen. Das alles ist komplett richtig. Mir wäre auch sehr daran gelegen gewesen, diesen Antrag mit fünf Fraktionen einzureichen und zu verabschieden.

Dass das nicht passiert ist – und das ist der Tenor, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann –, liegt eben nicht daran, dass die FDP-Fraktion mal eben so ausgestiegen ist. Ich bin in Energiefragen wirklich kein Freund der FDP. Fragen Sie die Jungs. Das können sie Ihnen locker bestätigen.

(Beifall von den PIRATEN – Zuruf von der FDP: Das stimmt!)

Es liegt tatsächlich daran, dass die FDP-Fraktion in der letzten Obleute-Runde ganz klar kommuniziert hat, dass sie in diesem Absatz den Klimaschutzplan liest. Sie haben der CDU nachgegeben, was das Revier betrifft. Den Revierbegriff haben wir gestrichen. Sie haben der FDP nicht nachgegeben. Die FDP ist danach ausgeschert.

(Beifall von der FDP)

Ich finde, es ist ihr verdammtes Recht, danach auszuscheren, nachdem man nicht in der Lage war zu sagen: Okay, wir haben mit diesem Absatz Probleme, und dann nehmen wir ihn eben heraus. Was soll das? Ich verstehe tatsächlich nicht, warum das nicht gemacht wurde.

(Zuruf von den GRÜNEN – Beifall von der FDP)

Es ist vor allen Dingen für diesen Antrag, der lautet, Augenhöhe für Betroffene zu schaffen, nicht relevant, ob der Klimaschutzplan in irgendeiner Verklausulierung drinsteht. Das ist einfach nicht relevant. Das ist einfach total unnötig.