Es ist vor allen Dingen für diesen Antrag, der lautet, Augenhöhe für Betroffene zu schaffen, nicht relevant, ob der Klimaschutzplan in irgendeiner Verklausulierung drinsteht. Das ist einfach nicht relevant. Das ist einfach total unnötig.
Nicht die FDP hat da den Konsens gebrochen. Sie haben den Konsens gebrochen! Rot-Grün hat an der Stelle den Konsens gebrochen. Ich finde das total daneben.
Nachdem die FDP gesagt hatte, wir sind nicht dabei, kam eine gemeinsame Pressemitteilung von Rot-Grün. Ich hätte mir vorgestellt: Vier Fraktionen verabschieden den Antrag. Dann gibt es eine Pressemitteilung von vier verschiedenen Fraktionen zu diesem Thema. Nein, es gab eine Pressemitteilung von Rot-Grün. Und was macht Herr Münstermann in dieser Pressemitteilung? Ich zitiere ihn:
„Die FDP unterstützt den Antrag allerdings nicht. Sie ist also nicht bereit, ihr angebliches Engagement für Bürgerrechte gegenüber Bergbauinteressen auf eine verlässliche Basis zu stellen.“
Ich finde, das ist einfach eine absolute Sauerei, an der Stelle zu unterstellen, die FDP hätte den Konsens deswegen verlassen. Nein, sie widerlegt es ja mit dem Entschließungsantrag, der für den Bürger sogar noch weitergeht. Deswegen werden wir den auch unterstützen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Kai Schmalenbach, ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie hier so ehrlich gesprochen haben und der Geschichtsklitterung, die hier versucht wurde, widerstanden haben.
Denn, meine Damen und Herren, die Beratung des Plenarantrages zur Änderung des Bergrechts hätte nun wirklich eine Sternstunde für die Arbeit des Unterausschusses Bergbausicherheit in dieser Legislaturperiode werden können. Aber dazu ist es eben leider nicht gekommen.
Im Unterausschuss hat uns Abgeordnete bis vor Kurzem vor allem das Ziel geeint, gemeinsam für die berechtigten Anliegen der Bergbaubetroffenen einzutreten und erst dann über Parteifarben nachzudenken.
Als die CDU die ersten Plenaranträge einbrachte, war es auch mir ein selbstverständliches Anliegen, dass wir alle Fraktionen mit ins Boot holen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Das Bergrecht ist ein starkes Recht. Um hier Änderungen durchzusetzen, braucht man einen langen Atem. In Berlin wird Nordrhein-Westfalen vor allem dann erfolgreich sein, wenn sich der Landtag einig ist und mit einer Stimme spricht.
Ein Antrag, den alle Fraktionen unterschreiben könnten, lag uns eigentlich im März schon vor. Aber dann wurde dieser Konsens aufgekündigt: von der grünen Fraktion durch die Kollegin Zentis. Das, meine Damen und Herren, war ein wirklich bitterer Moment. Plötzlich sollte es nicht mehr nur um die Bergbaubetroffenen gehen. Nein, die klimapolitischen Ziele der Grünen und damit verzahnt die Zustimmung zur Garzweiler-Entscheidung der Landesregierung wurden ebenfalls zum Gegenstand des Antrags gemacht und als unverhandelbar bezeichnet, meine Damen und Herren.
Einen Mehrwert für die Betroffenen hat der Antrag dadurch aber nicht erhalten. Im Gegenteil, es war allen Beteiligten klar, dass meine Fraktion diesen Irrsinn nicht mitgehen konnte. Einziges trauriges Ergebnis war somit: Die gemeinsame Arbeit im Unterausschuss wurde von Ihnen aufgekündigt.
Meine Damen und Herren, ich habe es eingangs bereits erwähnt. Ich hatte mich in den Verhandlungen immer für einen gemeinsamen Antrag stark gemacht, um das Verbindende zu betonen und nicht das Trennende. Deshalb haben wir uns von vornherein mit Forderungen, die nicht von allen Fraktionen unterstützt werden, zurückgehalten. Diese Zurückhaltung besteht nun nicht mehr.
Deshalb haben wir in unseren Entschließungsantrag auch spürbare und substanzielle Verbesserungen der Rechtsstellung der Bergbaubetroffenen mit eingebaut und sechs Punkte gegenüber dem Antrag der vier anderen Fraktionen dort mit eingearbeitet.
Dies sind Punkte, meine Damen und Herren – das sehen Sie ja gleich auch an der Ablehnung –, die Rot-Grün den Bergbaubetroffenen verweigert.
Meine Damen und Herren, wir wollen erstens, dass die Landesregierung den Dialog mit den Bergbaubetroffenen und ihren Verbänden verbessert. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der AG Risswerkführung schlagen wir vor, dass ein Beirat für Bergbaufragen beim Ministerium eingerichtet wird, dem auch Bergbaubetroffenenverbände angehören.
Zweitens. Die vom Steinkohlebergbau ausgelösten Erdbeben: Die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen erwarten hier endlich und zu Recht Hilfe von der Landesregierung. Zwar läuft zurzeit ein Musterprozess – daher ist Zurückhaltung geboten –, aber klar ist auch, dass die für die Gerichte zur Verfügung stehenden und auf Tatsachen basierenden Bewertungsgrundlagen, welche Bergbauerschütterungen entschädigungspflichtig sind, dürftig sind. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, nachzubessern.
Drittens. Die Überschreitung der Nulllinien bei Prosper-Haniel und bei anderen Bergwerken: Die FDP will eine gerichtsfeste Lösung. Dazu gehört, dass Prognosen über Einwirkungsbereiche auch laufend überprüft werden,
Es kann in unserem Rechtsstaat, meine Damen und Herren, doch nicht sein, dass alles, worauf sich Anwohner verlassen sollen, ein entsprechender Brief der Ruhrkohle AG an die Bergbehörden ist.
zierung der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 auf drei Jahre im Bergbau keinen Sinn macht. Bergsenkungen können noch erheblich später eintreten.
Fünftens. Die Zusammenführung der Schlichtungsstellen reicht nicht aus. Wir müssen auch den Zugang zu den Gerichten verbessern. Eine einvernehmliche Lösung zu erzielen ist zwar immer besser, aber den Rechtsweg dürfen wir nicht beschränken.
Der sechste Punkt ist die Bergschadensvermutung in § 120 Bundesberggesetz. Ganz grundsätzlich muss dies überprüft werden.
Daher, meine Damen und Herren, Herr Kollege Münstermann, war es auch völlig unangebracht, dass Sie der FDP mangelnde Verlässlichkeit für die Bergbaubetroffenen vorgeworfen haben.
Wir lassen uns nicht – wie Sie beim Thema „Garzweiler“ – durch die Manege treiben. Wir stehen zu unserem Wort und zu den Bergbaubetroffenen und werden deshalb hier unseren Antrag heute zur Abstimmung stellen. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Brockes. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schneider in Vertretung für Herrn Minister Duin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bergbau in Deutschland und gerade hier in Nordrhein-Westfalen steht heute für weltweit führende Spitzentechnologie. Er steht für Wertschöpfung, für eine sichere und preiswerte Versorgung mit Rohstoffen und für die Beschäftigung von vielen Tausend Menschen.
Bergbauliche Vorhaben sind aber trotz allen technischen Fortschritts auch unvermeidlich mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensbedingungen der Menschen verbunden.
Verständlicherweise üben die betroffenen Anwohner Kritik an diesen Auswirkungen. Heute gilt mehr denn je, dass Bergbauvorhaben nur dann eine Perspektive haben, wenn sie den Interessen der betroffenen Anwohner und Kommunen ernsthaft und umfassend Rechnung tragen. Dafür müssen berg
bauliche Vorhaben so ausgestaltet werden, dass nachteilige Auswirkungen minimiert und auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.
Hierzu und zum Zwecke von mehr Transparenz und eines fairen Ausgleichs zwischen den Interessen der Bergbaubetroffenen und der Unternehmen hat Wirtschaftsminister Duin im Februar dieses Jahres mit den Vorständen der Unternehmen RAG und RWE Power eine Vereinbarung geschlossen. Darin sind bereits viele Aspekte, die in den vorliegenden Anträgen thematisiert sind, angesprochen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Bergbaubetroffenen formuliert. Dies betrifft insbesondere die Emissionssituation und die Abläufe und Instrumente zur Bergbauschadensregulierung.
Die Landesregierung begrüßt die Ausführungen von heute und die Forderung des von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gestellten Antrags ausdrücklich. Der Antrag hebt insbesondere die Bedeutung der Schlichtungs- und Anrufungsstelle für Bergschadensangelegenheiten hervor. Der im Antrag formulierten Bitte um Aufnahme von Gesprächen mit den Beteiligten zwecks weiterer Optimierung der Arbeit beider Stellen wird die Landesregierung gerne nachkommen. Erste Gespräche dazu sind bereits geführt. Ziel ist es, über die im Antrag formulierten Punkte Einvernehmen zwischen den Betroffenen zu erreichen. Denn nur so kann die hohe Akzeptanz der Verfahren erhalten und die vollständige und langfristige Finanzierung durch die Bergbauunternehmen gesichert werden.
Der Landesregierung ist es zudem ein besonderes Anliegen, die Position der Bergschadensbetroffenen insgesamt und insbesondere – im rheinischen Braunkohlerevier – davon war auch schon die Rede – weiter zu stärken. Dazu wird die Landesregierung die im Antrag geforderte Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um die Vorschriften zur Risswerkführung zu novellieren und die Beweislastumkehr zugunsten der Schadensbetroffenen auch im Bereich des Braunkohlebergbaus einzuführen.
Sie wird auch die Möglichkeit prüfen, die fachaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse der Bergbehörde und die Unabhängigkeit der sogenannten Markscheider weiter zu stärken.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung bedauert außerordentlich, dass sich die FDP-Fraktion nicht in der Lage sah, dem Antrag, der heute zur Verabschiedung vorliegt, beizutreten. Wir werden aber insbesondere die eben von Herrn Brockes dargestellten sechs Punkte sehr genau prüfen und in unsere Überlegungen einbeziehen.