Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Mir geht das auch schon mal so. Insofern habe ich durchaus Verständnis und will es auch nicht zum Maßstab machen. Ich will das, was er als Anliegen vorgetragen hat, nach dem bewerten, was er in diesem Zusammenhang als Antrag eingebracht hat. Bevor wir das machen, sollten wir uns erst einmal auf eine gemeinsame Ausgangslage verständigen. Die haben Sie auch in Ihrem Antrag angesprochen.

Herr Kuper, Sie haben ausgeführt, die Finanznot der Kommunen ist seit Jahren bekannt. – Da haben Sie recht. Alleine die Kassenkredite der NRWKommunen sind in der Zeit von 2005 bis 2010 von 10 auf 20 Milliarden € angestiegen, sprich: haben sich verdoppelt.

Jetzt sollten wir uns erinnern: Wer war denn seinerzeit 2005 bis 2010 in der Regierungsverantwor

tung? – Das war, soweit ich weiß, die CDU/FDPgeführte Landesregierung. Dann schauen wir uns an – normalerweise würde man sagen, es gibt einen unmittelbaren Handlungsbedarf –, was in dem Zusammenhang gemacht worden ist. Sie werden feststellen, dass da ein Raubzug durch die kommunalen Kassen zur Konsolidierung des Landeshaushaltes vorgenommen worden ist.

Ich habe das in früheren Beiträgen an vielen Beispielen deutlich gemacht. Herr Kollege Hübner hat das Stichwort „Grunderwerbsteuer“ und „Befrachtungen“ genannt. Man kann auch die Kommunalisierung der Versorgungsämter nennen. Man kann auch die Umweltbehörden nennen, die den Kommunen damals übertragen worden sind, oder auch die Frage eines Einheitslastenabrechnungsgesetzes etc., etc. Ich führe das hier nur einmal in Kürze aus. Das kann man auch länger machen.

Das tollste Ding, das Sie, Herr Kuper, respektive Sie und Ihre Mannen und Frauen, sich erlaubt haben, waren die Eingriffe bzw. Nichteingriffe in das Gemeindefinanzierungsgesetz. Über Jahre hinweg ist keine Aktualisierung der Daten vorgenommen worden mit der Konsequenz, dass wir eine erhebliche Schieflage gehabt haben bezogen auf die Frage: Wie geht man eigentlich mit den sozialen Lasten um? Natürlich zur Stärkung der ländlichen Regionen, aber zum Nachteil der strukturschwachen Gemeinden.

Daher die Erklärung, weshalb die Kassenkredite während Ihrer Regierungszeit um 10 auf 20 Milliarden € angestiegen sind bzw. sich verdoppelt haben. Sie haben keinen Handlungsbedarf gesehen, hier tätig zu werden. Wir haben das sehr wohl gemacht, und zwar unmittelbar mit Übernahme der Regierungsgeschäfte. Wir haben gesagt, wir brauchen einen „Stärkungspakt Stadtfinanzen“.

Dann gab es einen Streit darüber, wie er durchfinanziert werden soll. Nach Abwägung der finanziellen Möglichkeiten des Landes haben wir uns darauf verständigt, 3 1/2 Milliarden € innerhalb des Zeitraumes zur Verfügung zu stellen. Das ist für den Landeshaushalt noch irgendwie darstellbar. Aus Ihrer Fraktion gab es Forderungen, Herr Kuper, das reiche nicht aus, das müsse verdoppelt werden. Wie es finanziert werden soll? – Keine Asage!

Wenn ich mir die Äußerung Ihres ehemaligen Fraktionsvorsitzenden, Herrn Laumann, zur Gemüte führe, im letzten Jahr vorgetragen anlässlich der Haushaltsberatung 2013, dann sagte er zu der Finanzierung: Wir als Landesgesetzgeber haben eigentlich gar kein Geld für den Stärkungspakt.

Wir haben sehr wohl mit Blick auf die Stufe 2 und die Kritik aus dem kommunalen Raum in Bezug auf die Solidarumlage gesagt: Wir rüsten hier noch einmal nach, bringen weitere 500 Millionen € ein. Das heißt, 70 % der Gelder, die im Rahmen des „Stärkungspaktes Stadtfinanzen“ verteilt werden,

kommen aus Landeskassen – und das ist ein hervorragender Wert.

Ich würde empfehlen: Schauen Sie sich einmal an, wie die Entschuldungsprogramme in anderen Bundesländern aussehen! Da haben wir teilweise Landesquoten von 10 % bis 30 %, und der Rest stammt sozusagen aus der kommunalen Familie.

Wenn Sie sich einmal die absoluten Zahlen ansehen würden – Herr Kuper, es wäre schön, wenn Sie auch zuhörten –, würden Sie feststellen, dass, bezogen auf die absoluten Zahlen, NRW weit vorne liegt, auch wenn Sie das auf die Einwohnerzahlen herunterbrechen.

Jetzt – das Thema war ja „Ausgangslage“- zu Ihrem eigentlichen Antrag. In ihm schreiben Sie in Absatz 1, dass die Frist 31.12.2013 zur Evaluierung der Stufe 1 bereits ergebnislos verstrichen ist. Im zweiten Absatz schreiben Sie, dass die geplante Evaluierung ausschließlich unter Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt und der kommunalen Spitzenverbände – unter Auswertung der ControllingBerichte – zum Stichtag 15.04.2014 erfolgen soll. Da frage ich mich: Was ist eigentlich wahr? Entweder ist die Frist verstrichen, oder man ist noch im Verfahren.

Sie wissen selbst, dass wir noch im Verfahren sind und gesagt haben, dass hinsichtlich der Evaluierung die Haushaltsrechnungen des Haushaltsjahres

2013 zugrunde gelegt werden. Das Haushaltsjahr endete zum 31.12.2013. Nach Vorlage der Haushaltsrechnungen werden die entsprechenden Prüfungen im zweiten Quartal durch die Kommunalaufsicht – unter Beteiligung der Gemeindeprüfungsanstalt – vorgenommen.

Sie, Herr Kuper, sagen, dass die betroffenen Kommunen keine Möglichkeit hätten, dazu Stellung zu nehmen. – Auch das ist Quatsch. Es gibt ein Schreiben der Städte Witten und Dorsten vom 3. April 2014. Dieses Schreiben haben das Innenministerium und alle Vorsitzenden der Landtagsfraktionen erhalten. Es müsste Ihnen eigentlich auch bekannt sein. Darin nehmen die Bürgermeister der Städte Witten und Dorsten – das sind im Übrigen Stärkungspaktkommunen – im Detail zum Thema „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ Stellung.

Sie, Herr Kuper, führen aus, dass der Stärkungspakt nicht greifen würde. Ich weiß nicht, wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Einerseits sagen Sie, dass es noch keine Evaluierung gibt, andererseits stellen Sie fest, dass er nicht greift.

Herr Kuper, im September letzten Jahres haben wir einen ersten Sachstandsbericht – und zwar bezogen auf das Haushaltsjahr 2012 – bekommen. Darin ist sehr wohl ausgeführt worden, dass die Konsolidierungsziele, die zwischen den Beteiligten vereinbart worden sind, übererfüllt wurden. Anknüpfend an die Aussagen von Herrn Hübner stelle ich fest, dass davon 30 % im Rahmen von Einnahmever

besserungen erzielt wurden und dass 70 % auf eigene Anstrengungen entfallen.

Wenn Sie den Kommunen – mit Blick auf die Zeit – helfen wollen, Herr Kuper, sollten Sie da anders herangehen. Dann sollten Sie Ihre Aufgaben auf der Bundesebene erledigen. Dabei geht es beispielsweise um folgende Fragen: Wann kommt die Kostenentlastung zum Thema „Eingliederungshilfe“? Ist es denn richtig, wenn von der Bundesebene im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabegesetz beziehungsweise Schulsozialarbeit Gelder zurückgefordert werden? Ist es denn richtig, dass Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, bezogen auf die Übernahme der Kosten der Unterkunft, besser als Nordrhein-Westfalen gestellt werden? – Das sind Ihre Aufgaben, und ich würde mich freuen, wenn Sie diese angehen würden. Dabei würden wir Ihnen gerne helfen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Höne.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hübner, heute bin ich in Vertretung des Kollegen Abruszat hier. Ich hoffe, dass das für Sie in Ordnung ist. Wir gucken jetzt einmal, wie das so weiterläuft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Antrag formuliert die Union mal wieder eine Art Generalkritik am Stärkungspakt und an der Kommunalfinanzpolitik in Nordrhein-Westfalen. Ich will hinzufügen, dass die Forderungen am Ende des Antrages durchaus weitgehend richtig sind. Auch so manche Passagen des Begleittextes sind, wie man in Westfalen sagen würde, nicht ganz falsch oder ganz schlecht.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Hohes Lob!)

Das ist ein sehr hohes Lob. Das wissen Sie, Herr Kollege Körfges. – Für die FDP möchte ich aber gleich zu Beginn eine Sache ganz deutlich klarstellen: Der „Stärkungspakt Kommunalfinanzen“ war und ist in seiner Grundkonzeption sowohl ein sinnvolles als auch ein notwendiges Instrument zur Stabilisierung der kommunalen Finanzarchitektur.

(Beifall von der FDP und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihr Frust darüber, nicht dabei gewesen zu sein, wird daran auch nichts ändern. Natürlich gibt es Dinge, von denen auch wir uns gewünscht hätten, dass sie von Anfang an besser gewesen wären. Leider war es unter anderem auch deswegen vor einigen Monaten notwendig, die damals sogenannte Stärkungspaktkoalition zu verlassen, weil SPD und Grüne das gemeinsame Hilfsprogramm durch die auch hier viel

diskutierte Zwangsabgabe ad absurdum geführt haben.

Die Polemik ohne eigene Lösungsansätze, über die wir heute zum wiederholten Male diskutieren müssen, bringt uns aber nicht weiter. Herr Kollege Kuper, Sie haben hier in Ihrer Rede – ähnlich wie in Ihrem Antrag – ein halbes Dutzend Experten zitiert, die alle sagen, was nicht geht und was vermeintlich schlecht ist. Sie haben nur die andere Hälfte vom Dutzend vergessen, die mit dem fertigen Konzept von Ihnen um die Ecke kommen, um uns zu sagen, wie angeblich alles besser ginge.

(Beifall von der FDP und der SPD)

Zweifelsohne, liebe Kolleginnen und Kollegen – das wissen wir aus der Landespolitik und viele von uns auch aus der eigenen kommunalpolitischen Erfahrung vor Ort –, steckt die kommunale Familie mit ihrem Schuldenstand von über 50 Milliarden € in ihrer schwersten finanziellen Krise seit der Gründung unseres Landes Nordrhein-Westfalen.

Eigentlich wollte ich gar nicht weiter darauf eingehen, wie es insgesamt dazu gekommen ist. Die Kollegen Hübner und Krüger haben schon einige Punkte dazu beigetragen und ihre Meinung dazu geäußert. Ich habe immer das Gefühl: Aus Sicht von RotGrün wurden bei den Kommunen nur zwischen 2005 und 2010 Schulden gemacht. Dass es aber auch 2005 schon einen Schuldenstand von 10 Milliarden € bei den Kommunen gab, scheinen Sie immer ganz gut auszublenden. Und dass seit dem Regierungswechsel über 5 Milliarden € dazugekommen sind, scheinen Sie ebenso auszublenden. Denken Sie doch einmal an die Absenkung des Verbundsatzes durch die SPD in den 80er-Jahren, und denken Sie zum Beispiel auch an die Soziallasten durch die rot-grünen Hartz-Reformen.

Der Stärkungspakt war – um diese Rückschau wieder zügig zu verlassen – ein wichtiges Zeichen. Es war wichtig, der kommunalen Familie mit dem Stärkungspakt endlich wieder eine Perspektive zu geben und zu versuchen, in der kommunalen Finanzpolitik eine Trendumkehr einzuleiten.

Die bundesseitigen Rahmenbedingungen hierfür waren übrigens auch gut. Vergessen wir nicht, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter maßgeblich zur kommunalen Entlastung beigetragen hat. Der Stärkungspakt war also inhaltlich wie auch zeitlich ein idealer Ansatzpunkt, um Kommunen dabei zu unterstützen, aus eigener Kraft wieder einen ausgeglichenen Haushalt und eine Perspektive zu bekommen.

Allein das war schon ein Signal nach außen und insbesondere an die Bankenwelt. Sie wissen, dass erste Banken bei Kommunalkrediten – ich formuliere es einmal so – vorsichtig geworden waren – und es vielleicht im Moment auch noch sind.

Also auch auf dieser Seite war es wichtig, dass wir mit dem Stärkungspakt gezeigt haben, dass das Land seine Finanzierungsverantwortung für die kommunale Familie ernst nimmt. Es wäre, wie ich meine, fatal gewesen, dieses bedeutende Signal nicht mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit zu senden. Deshalb wiederhole ich: Das Instrument war und ist grundsätzlich sinnvoll und notwendig.

Die CDU bringt in ihrem Antrag einige – wie ich finde – ungerechtfertigte Kritik auf. Ich sagte es gerade schon: Daran ändert sich auch nichts durch Wiederholen dieser Kritik.

Nehmen Sie zum Beispiel das Thema „Auswahl der Stärkungspaktteilnehmer“. Zwei Dinge waren entscheidend: Erstens musste die Auswahl treffsicher sein und zweitens rechtssicher. Da die verfügbaren Finanzmittel begrenzt waren und sind, mussten Prioritäten gesetzt werden. Man musste sich auf eine Gruppe der überschuldeten bzw. von Überschuldung bedrohten Kommunen konzentrieren. Dabei musste natürlich eine gerichtsfeste statistische Auswahlgrundlage genutzt werden. Das haben wir umgesetzt.

Man kann sich natürlich wünschen, dass weitere Städte und Gemeinden einbezogen werden. Natürlich ist es bedauerlich, dass manche möglicherweise durch das Raster fallen. Doch deswegen wird doch wohl niemand anzweifeln, dass Kommunen wie Oberhausen oder Duisburg grundsätzlich zu Recht im Stärkungspakt sind.

Ein weiterer Punkt, den Sie als Kritik anbringen, die ich ungerechtfertigt finde und für falsch halte, ist der Aspekt „Konsolidierungsbeitrag kommunaler Ausgliederung“.

Herr Kuper, Sie haben das eben angesprochen. Genau diesen Punkt, auf den damals insbesondere die FDP bestanden hat, finden wir ja im Gesetz. Das erinnert mich an den Satz: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. In § 6 Abs. 2 S. 3 heißt es – ich zitiere –: Sämtliche möglichen Konsolidierungsbeiträge der verselbstständigten Aufgabenbereiche der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form werden geprüft und in den Haushaltssanierungsplan einbezogen.

Also ist dieser Punkt schon längst im Stärkungspakt enthalten. In welchem Umfang allerdings, obliegt am Ende natürlich auch der kommunalen Selbstverwaltung. Wie Sie wissen, Herr Kuper, hat die kommunale Selbstverwaltung Verfassungsrang. Die auszuübende Rechtsaufsicht ist dann keine Fachaufsicht.

Es gibt aber noch einige Kritikpunkte, die gerechtfertigt sind. Die Neuberechnung der Stärkungspaktmittel etwa hat sicherlich für Irritationen in erheblichem Umfang gesorgt. Viele Stärkungspaktkommunen erreichen ihre Ziele vor allem rein durch Steuererhöhungen, weniger durch kluge Sparpolitik, Verwaltungsmodernisierung oder Konsolidierungs

beiträge kommunaler Beteiligungen. Viele Haushaltssanierungspläne hängen – das ist ein ebenfalls wichtiger Aspekt – am seidenen Faden der wirtschaftlichen Entwicklung der nächsten Jahre. Außerdem sind etliche Stärkungspaktkommunen mit ihren Konsolidierungsauflagen im Zeitverzug.

Darüber hinaus ist und bleibt die Zwangsabgabe, der sogenannte Kommunal-Soli, ein No-Go zulasten der sogenannten und vermeintlich reichen Kommunen.

Ich hatte damals in der Debatte den Kollegen Körfges gefragt, und der hat geantwortet, man habe die Summe halbiert und spreche nur noch über 50 %. Ich bleibe dabei: Auch ein halber Schritt in die falsche Richtung bleibt ein falscher Schritt, der in die falsche Richtung geht. Wir können die Schwachen nicht stärken, indem wir die vermeintlich Starken schwächen.

Vor diesem Hintergrund kann es sicherlich nicht falsch sein, die ohnehin vorgesehene Evaluation des Stärkungspaktes etwas umfangreicher und transparenter ausfallen zu lassen. Unser primäres Ziel muss es dabei allerdings sein, den Stärkungspakt insgesamt zum Erfolg zu führen und finanzschwache Kommunen zunächst in den Haushaltsausgleich und später in den Schuldenabbau zu bringen. Das muss auch – wie ich meine – im Interesse der CDU sein. Dass man hier und da mit den Erfahrungen aus der Praxis nachjustieren muss, liegt auf der Hand.

Darüber sollten wir im Ausschuss beraten. Federführend wird das für unsere Fraktion der Kollege Abruszat tun. Trotzdem freue natürlich auch ich mich auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank!

(Beifall von der FDP)