Dabei ist es unsere Auffassung, dass die Qualitätsanalyse ein positives Element zur Weiterentwicklung der Schule darstellt. Im Oktober des letzten Jahres hat Frau Ministerin Löhrmann das Konzept zur Qualitätsanalyse in NRW im Schulausschuss des Landtags vorgestellt und deutlich gemacht, dass die alten Schul-TÜVs abgeschafft werden.
Wir waren uns damals einig, dass die vielen bürokratischen Aufgaben, die nun für die Schulen wegfallen, der richtige Weg für die Weiterentwicklung der Schulqualität in Nordrhein-Westfalen sind. Qualitätsentwicklung und Qualitätsanalyse sind weiter
hin als wesentliche Aufgaben der Schulen definiert, wobei der Referenzrahmen für Schulqualität die Grundlage der Empfehlung ist, auf der Schulqualität entwickelt werden soll.
Meine liebe Frau Gebauer, in der Frage der Transparenz, wie Sie sie in Ihrem Antrag formuliert haben, können wir aber nicht mitgehen. Wir sind auch für Transparenz, aber nicht für die Transparenz, die die Schulen verpflichtet, am Ende offenzulegen, wie die Qualitätsanalyse ausgegangen ist.
Zukünftig werden Schulinspektoren weiterhin den Unterricht, das Arbeitsklima und die Führungskultur betrachten. Aber die Daten, die dort ermittelt werden, sind zunächst einmal Eigentum der Schule, und die Schule kann sich über den Schulkonferenzbeschluss diese Daten besorgen und auch über diese Daten beraten. Das halten wir für den richtigen Weg, weil die eigenverantwortliche Schule auch eigenverantwortlich mit der Frage der Qualitätsentwicklung umgehen muss.
Dass es dazu Incentives oder Impulse von außen geben muss, das ist klar. Aber wir wissen in der Zwischenzeit auch aus der internationalen Schulforschung, dass Rankings die Schulen nicht verbessern, sondern ganz im Gegenteil dafür sorgen, dass Schulen möglicherweise ausgegrenzt werden und
weder in der Lage sind, die Unterschiede aufzuholen noch den positiven Effekt, den sie eigentlich für die Schulentwicklung brauchen, umzusetzen.
Insofern, Frau Gebauer, können wir Ihrem Antrag an der Stelle nicht folgen. Sie haben aber auch heute schon die Möglichkeit – das haben Sie gerade eben mit dem Hinweis auf die Bezirksregierung Arnsberg getan – festzustellen, dass wir an verschiedenen Schulstandorten unterschiedliche Ergebnisse haben, mit denen wir produktiv umgehen sollten. Ich denke, das tun wir auch.
Wir sind der Auffassung, dass wir, um die Unterstützung von Schulen an unterschiedlichen Schulstandorten hinzubekommen, über neue Vernetzungen, über neue Ressourcensteuerungen nachdenken müssen. Wir sind aber auch der Auffassung, dass wir Schulen darin unterstützen müssen, teamorientiert und mit Feedbackkultur arbeiten zu können.
In Berlin hat man sich entschieden, die Qualitätsanalyse schulscharf auf den Homepages einzustellen. Bemerkenswert ist, dass vom letzten Jahr zu diesem Jahr 35 Schulen mehr den Anforderungen nicht genügen. Das macht deutlich, dass die Tatsache, es auf die Homepage einzustellen, keinen Schub an Qualitätsentwicklung bringt.
erschwert. Rankings vergrößern die Ungleichheit, zumal dann, wenn schlechte Schulen stigmatisiert werden und sich Eltern von ihnen abwenden. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur der Unterschied zwischen den Schulen vergrößern, sondern auch – das ist für uns ganz bedenklich – zu weiteren sozialen Entmischungen führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schulqualität ist für uns eines der wesentlichen Punkte, die wir voranbringen wollen. Die Unterrichtsentwicklung steht im Mittelpunkt. Aber auch das Schulklima und die Frage, was die Schule intern tun kann, um Schulqualität zu entwickeln. Gerade in der letzten Woche haben wir im Rahmen der Anhörung zur Rechtschreibung erfahren, dass es auch Schulen an schwierigen Standorten in hervorragender Art und Weise gelingt, Schulqualität zu entwickeln. Ich erinnere an die Grundschule Kleine Kielstraße und an die Dransdorfer Grundschule Kettelerstraße, die aus schwierigen Situationen heraus eine gute Schulqualität auf den Weg bringen. Das macht deutlich, dass die Frage der Schulqualität nicht eine eindimensionale Frage nach Transparenz ist, sondern mit ganz vielen komplexen unterschiedlichen Fragestellungen verbunden ist, die wir sicherlich miteinander diskutieren sollten.
Vor dem Hintergrund hoffe ich, dass wir demnächst wieder eine Gesamtübersicht über eine Bildungsberichterstattung in Nordrhein-Westfalen bekommen. Das hat das Ministerium uns ja auch angekündigt.
Wir sollten mit Spannung in eine Diskussion über Qualität in diesem Landtag eintreten, denn das ist unserer Schulen wert. Aber ich möchte nicht die Diskussion über Rankings und transparente Homepages führen, weil nämlich die Verwerfungen im Schulsystem auf diese Art und Weise bereits absehbar sind. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was ist eigentlich Qualitätsanalyse? – Als man sie 2006 einführte, ging es darum, ein Neuland insofern zu betreten, als eine Schulinspektion, eine Aktion, die ungefähr alle 16 Jahre stattfand, in einen regelmäßigen Turnus gebracht werden sollte. Man wollte landesweit, flächendeckend und zielgerichtet ein Instrument schaffen, das nicht Schulen in ein Ranking bringt, sondern es sollte zur Selbstvergewisserung beitragen, indem man Stärken erkennen und wirksamer nutzen kann, indem man Schwächen kennenlernt und gezielt darauf hinarbeiten kann, diese zu beseitigen.
Das Instrument „Qualitätsanalyse“ war gewählt worden, um Schulen zu unterstützen, Schwerpunkte zu setzen, Entwicklungen möglich zu machen und deutlich zu machen, dass die Qualität der Elemente, die unsere Schulen ausmachen, Schritt für Schritt verbessert werden kann. Wir sollten nicht vergessen, dass diese Qualitätsanalyse nicht geeignet ist, zu sagen, die Qualität könnten wir notenmäßig, ampelmäßig einordnen, sondern es ist ein Beitrag, um eine effektive Qualitätsentwicklung schrittweise nach vorne zu bringen.
Darüber hinaus handelt es sich nicht um eine umfängliche Untersuchung, sondern man widmet sich bei der Qualitätsanalyse ausgewählten Kernelementen von Unterricht. Man widmet sich der Betrachtung des Arbeitsklimas, der Führungskultur, bestimmter bestimmender Elemente. Es ist also eine ganz bewusst gesetzte Auswahl und keine umfassende Untersuchung.
Wesentliche Elemente des Schullebens bleiben zwangsläufig unberücksichtigt. Wir können nur bedingt Aussagen über das soziale Miteinander erfahren. Wir können nur bedingt die Qualität des Unterrichts, die Ergebnisse bewerten. Die stehen nicht im Fokus. Man muss im Grunde die Dinge beleuchten, die untersucht werden.
Anfangs wurde dieses Instrument äußerst kritisch beäugt. Wie kann ein Inspizient einen Unterricht 20 Minuten lang beobachten und sagen, wie die Qualität ist? Das kann man nur dann bewerten, wenn bestimmte Elemente in den Blick genommen werden. Deswegen hat sich diese anfängliche Kritik, diese Sorge gelegt. Man akzeptiert nun die Qualitätsanalyse als ein wirklich hilfreiches Instrument.
Dass bürokratische Entlastungen erfolgt sind, dass im letzten Jahr eine Modifizierung in Gang gesetzt worden ist, ist äußerst begrüßenswert. Hier besteht sicherlich fraktionsübergreifend Übereinstimmung. Ich wollte nur noch einmal deutlich machen, was dieses Instrument eigentlich bewirken kann.
Wie geht man nun mit den Ergebnissen um? Das ist die Stelle, an der der Antrag ansetzt. Bisher nutzte man sie zum internen Gebrauch. Gremien, Schulverwaltung, Schulträger haben sich mit den Aussagen auseinandergesetzt. Anschließend gab es Zielvereinbarungen zwischen Bezirksregierung und der Schule, die die Schritte in Richtung Weiterentwicklung und Optimierung vorgaben. Diese Zielvereinbarungen sollten in einem bestimmten zeitlichen Rahmen umgesetzt werden, weil Entwicklung Zeit braucht. Auf diesem Weg hat man die Schulen begleitet. Entscheidend ist aber, dass man sagt, dass es erst einmal um eine interne Entwicklung geht, die eine entsprechende Zeit braucht.
Die Öffentlichkeit hat ein Interesse und ein Recht auf Transparenz. Hier stellen sich die Fragen: Hat sie ein Interesse am festgestellten Ist-Zustand, oder hat sie ein Interesse an den Zielvereinbarungen,
oder hat sie ein Interesse an der schrittweisen Umsetzung und an der Entwicklung? Bei der Beantwortung dieser Fragen muss geprüft werden, was der Weiterentwicklung von Schule dient und wo das Licht der Öffentlichkeit förderlich sein kann. Es geht hier nicht um Voyeurismus, sondern darum, dass es der Schulentwicklung dient. Der bisherige Weg der freiwilligen Veröffentlichung, des Portfolios, der Positionsbestimmung ist ein Schritt. Man muss sich jetzt sehr behutsam überlegen, was im Dienste der Schulen hilfreich sein kann.
Der Antrag der FDP erinnerte mich daran, dass wir in der Altenhilfeplanung eine Einschätzung von Altenhilfeeinrichtungen haben. Und weil das mit den Kriterien so kompliziert ist, hat man gesagt: Wir machen ein Ampelsystem: rot, gelb, grün. – Damit ist man dermaßen auf die Nase gefallen, dass man gesagt hat: Vereinfachungen sind überhaupt nicht hilfreich. Wenn Veröffentlichungen, dann differenziert und auch wirklich mit dem entsprechenden Hintergrund.
Diese Prozessorientierung müssen wir noch mal diskutieren. Ich freue mich außerordentlich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich weiß auch schon, wie es weitergeht; das habe ich heute schon in der Zeitung lesen können: Frau Beer ist dafür, ein Expertengespräch zu beantragen. Wir werden dann einen gemeinsamen Antrag entwickeln. – Ich bin gespannt, ob das so kommt. Erst mal werden wir das entsprechend diskutieren und dann sehen, wie wir uns gemeinsam auf den Weg machen – im Interesse der Schulen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Bas das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Qualität der Bildung an unseren Schulen ist und bleibt eines der obersten Ziele der Schulpolitik in unserem Land. Dass sich alle Fraktionen im Landtag damit beschäftigen, ist demnach erst einmal lobenswert. Nur sind die Vorstellungen, wie gute Bildung an unseren Schulen funktionieren soll, oftmals grundverschieden.
So befasst sich der vorliegende Antrag der FDPFraktion mit einem wichtigen Instrument für gute Bildung: der Qualitätsanalyse.
Eines möchte ich vorwegschicken. Den ersten Absatz Ihres Antrages finde ich gar nicht so übel. Hierin unterstreicht die antragstellende Fraktion die Bedeutung der Qualitätsanalyse und lobt die Schritte der Landesregierung, mit denen sie seit dem Schuljahr 2013 den Prozess der Qualitätsanalyse für die
Schulen in Nordrhein-Westfalen vereinfacht und die Schulen noch stärker in den Prozess miteinbindet.
Das Ziel der Qualitätsanalyse bleibt auch in der Neufassung erhalten: Stärken und Schwächen in den Schulen erkennen und gemeinsam nachhaltig an der Verbesserung arbeiten. – Dies geschieht mittels Qualitätsprüferinnen und -prüfern, welche über einen bestimmten Zeitraum in die Schulen gehen und mittels eines ausgeklügelten Kriterienkataloges alle Aspekte von Schule unter die Lupe nehmen: vom Unterricht über das Schulprogramm bis hin zur Personalentwicklung.
Nach einiger Zeit wird den Schulen das Ergebnis der Qualitätsanalyse mitgeteilt und erläutert. Dann werden Zielvereinbarungen zur weiteren Entwicklung geschlossen und Unterstützung vonseiten des Landes und der Bezirksregierung angeboten.
In der Vergangenheit gab es öfter Nachfragen von den Schulen, wie die Erwartungen in den verschiedenen Bewertungsaspekten seien. Hierzu gibt es mit dem neuen Referenzrahmen zur Qualitätsanalyse Hilfen vonseiten des Landes – von den vielfältigen Fortbildungen der Bezirksregierung für die weitere Entwicklung an den Schulen ganz zu schweigen.
Natürlich hat die selbstständige Schule immer eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Land. Allerdings steht bei der Qualitätsanalyse die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Stärkung aller Beteiligten – vom Lehrer über die Schulleitung – durch das Land im Vordergrund, um den Schulen zu helfen, die beste Bildung vor Ort nachhaltig zu realisieren. Hier kann man aber auch von einem Bündnis für Schulentwicklung sprechen.
Nun aber zu dem großen Teil des FDP-Antrags, den ich alles andere als toll finde, der aber natürlich seine umfassende Behandlung im Ausschuss finden muss.
Kern des Antrags ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsanalyse einer Schule auf deren Website bzw. der Website der Bezirksregierung. Das gilt ebenso für die Zielvereinbarungen und die fortlaufenden Entwicklungsberichte zwischen Bezirksregierung und Schule.
Mit dieser Maßnahme verspricht sich die FDPFraktion in allererster Linie Transparenz für die Eltern, die ihrer Ansicht nach bisher unzureichend über die Qualität der Schulen informiert seien. Auch verspricht sich die FDP-Fraktion so etwas wie eine Steigerung der Qualität an den Schulen, da diese neben den Qualitätsprüfern vonseiten des Landes verstärkt auch unter dem kritischen Auge der Eltern stünden, die sich regelmäßig informieren würden.
Was auf den ersten Blick nach einem verlockenden Vorhaben klingt, erweist sich bei näherem Betrachten aber als Mogelpackung. Bereits jetzt ist es Eltern und auch Schülern möglich, über die Mitwir
kungsgremien an den Schulen nach den Ergebnissen der Qualitätsanalyse zu fragen. Die meisten Schulen – wozu ich auch meine Schule, an der ich gearbeitet haben, zähle – besprechen diese Ergebnisse in ihren Lehrer- und Schulkonferenzen sehr ausführlich und nehmen die Resultate sehr ernst. Auch hat die Schule die Möglichkeit – wie wir das vorhin schon mehrmals gehört haben –, ihre Ergebnisse auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.
Der FDP-Antrag übersieht, dass es bei der Qualitätsanalyse in allererster Linie um die nachhaltige, gemeinsame Verbesserung von Schule, und zwar der einzelnen Schule mit ihren individuellen Einflussfaktoren geht.
Weiter würde der FDP-Antrag für eine Konkurrenzsituation unter den Schulen sorgen, die unweigerlich zu einem Ranking von Schulen führen würde, bei dem am Ende Verlierer und Gewinner nicht nur bei den Schulen zu finden sind, sondern auch bei unseren Kindern.
Hierbei genügt ein Blick nach Großbritannien, wo genau dieses Ranking der Schulen dazu führt, dass schwachen Schulen die Mittel gestrichen werden und sich die starke Schulen, super ausgestattet, ihre Schüler bequem selbst aussuchen können. Aus welchen Schichten diese glücklichen Schüler kommen, können Sie sicher erahnen, wenn diese sich nach dem Abitur die 9.000 £ Studiengebühren pro Jahr leisten können. Ob sich die Qualität an den Schulen in Großbritannien signifikant verbessert hat, ist dabei mehr als fraglich.
In Ihrem Antrag fragen Sie auch nach der Veröffentlichung von Berichten zur landesweiten Qualitätsanalyse. Soweit ich informiert bin, ist bereits vor einigen Monaten in der Publikation „Schulverwaltung“ ein Artikel dazu erschienen. Ich gehe davon aus, dass Sie als Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker die „Schulverwaltung“ kennen und nicht erst auf den „Spiegel Online“-Artikel warten. Des Weiteren soll eine Langzeitstudie zur Qualitätsanalyse kurz vor der Veröffentlichung stehen, die sicher bald auch Thema im Schulausschuss werden wird.
Zum Schluss bleibt festzustellen, dass das alte, neoliberale Mantra, wonach der Markt auch die Qualität der Bildung regeln wird, eine bildungspolitische Fata Morgana ist, der Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, immer mal wieder gerne folgen.
Ich freue mich schon jetzt auf die Debatte im Ausschuss für Schule und Weiterbildung, auch wenn wir Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen werden. – Vielen Dank.