Protokoll der Sitzung vom 15.05.2014

Ich freue mich schon jetzt auf die Debatte im Ausschuss für Schule und Weiterbildung, auch wenn wir Ihrem Antrag in dieser Form nicht zustimmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion erteile ich Frau Kollegin Rydlewski das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Im ersten Satz des Antrages der FDP heißt es:

„Die 2006 verbindlich eingeführte Qualitätsanalyse bildet ein wichtiges Evaluationsinstrument, um die Schulen in ihrer qualitativen Weiterentwicklung zu unterstützen.“

Das sehen wir genauso.

An dieser Stelle endet dann aber bereits unsere Übereinstimmung mit den Kolleginnen der FDP. Denn anders als diese sehen wir durchaus noch gravierende Probleme, die einer verpflichtenden Veröffentlichung der Qualitätsanalysen an Schulen entgegenstehen. Freiwillig ist es Schulen ohnehin längst möglich, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen.

Der erste Aspekt, aus dem heraus wir gegen diesen Antrag sind, ist die Gefahr, dass durch eine entsprechende Veröffentlichung beispielsweise Schulen in einem sozial schwierigen Umfeld benachteiligt sein könnten. Denn eine solche Veröffentlichung möglicherweise nicht zufriedenstellender Ergebnisse kann diverse unerwünschte Effekte erzeugen, zum Beispiel das, was wir unter „Schultourismus“ verstehen. Ambitionierte bildungsnahe Familien werden versuchen, ihre Kinder auf Schulen unterzubringen, die gute Ergebnisse vorweisen, und nehmen dabei weite Schulwege in Kauf. An Schulen mit schwächeren Ergebnissen würde dies die Problemlagen allerdings vermehren.

Die von den Kolleginnen und Kollegen der FDP diesbezüglich aufgestellte Behauptung, diese oftmals geäußerte Befürchtung sei unbegründet, können wir nicht nachvollziehen. Während die FDP in ihrem Antrag offenbar davon ausgeht, dass „die Darlegung von Merkmalen der Schulen und Angaben zu Standorttypen im Schulportfolio“ ausreichend sein soll, um die „sozialräumlichen Einflüsse“ ausreichend in die Qualitätsanalyse einzubeziehen, hilft das den betroffenen Schulen tatsächlich überhaupt nicht weiter; denn damit ändert sich ja für sie nichts.

Da klingt es fast zynisch, wenn es im Antrag heißt:

„Transparenz hingegen kann einen wichtigen Beitrag leisten, Diskurse zu entfalten und Aktivität und Engagement zu befördern.“

Natürlich kann Transparenz einen solchen Beitrag leisten – aber doch nur dann, wenn man denjenigen, um die es bei der jeweiligen Transparenz geht, auch hilft, unerwünschte Gegebenheiten zu ändern. Sinnvoll wäre ganz konkret, dass wir Schulen mit Problemen noch deutlich stärker als bisher unterstützen. Danach können wir dann über Transparenz reden.

Ein weiterer Punkt: Transparenz – die wir bekanntermaßen grundsätzlich befürworten – muss natürlich immer auch gegen die ebenso berechtigten Anforderungen des Datenschutzes abgewogen wer

den. Und auch wenn in diesem Fall ein öffentliches Interesse an den Qualitätsanalysen der Schulen nachvollziehbar ist, so stehen diesem Interesse die ebenso berechtigten Interessen der Lehrerinnen und Lehrer entgegen, die bei einer grundsätzlichen und ausnahmslosen Veröffentlichung von Qualitätsanalysen nicht ausreichend geschützt wären.

Warum ist das so? Weil unterhalb einer bestimmten Schulgröße die Kollegien schlicht und einfach so klein sind, dass aufgrund spezifischer Details auch bei Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen sehr wohl einzelne Personen und ihr Unterricht identifizierbar wären. Das lehnen wir ab. Es müssten daher kleinere Schulen unterhalb einer bestimmten Größe von dieser Regelung ausgenommen werden. Das führt dann aber zu weiteren Fragestellungen und zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten.

Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Dann können wir auch über die Details sprechen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Jetzt hat das Wort für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir alle wollen, dass unsere Schulen an ihrer eigenen Qualitätsentwicklung arbeiten. Dieser Punkt eint uns sicher.

Ein weiterer Grundsatz besteht darin, dass wir selbstständige Schulen wollen, die diesen Prozess selbstbestimmt angehen. Bei der Begründung der selbstständigen Schule im Jahr 2000 haben wir eine Bandbreite entwickelt. Demnach bedeutet Selbstständigkeit Freiheit, sie bedeutet Verantwortung, und sie bedeutet natürlich auch Rechenschaftslegung und -verantwortung.

Bei dieser Frage – Frau Birkhahn hat das auch angesprochen, ebenso andere Kolleginnen und Kollegen – stehen wir gerade: Wie erreichen wir einen beständigen, aber konstruktiven Prozess der Weiterentwicklung der Qualität der einzelnen Schule, wissend, dass die Schulen unter unterschiedlichen Bedingungen arbeiten? Die Schulen liegen in unterschiedlichen Stadtquartieren, haben unterschiedliche Schülerschaften und sind für Eltern unterschiedlich attraktiv. Es ist klar, dass dies kein gleichförmiger Prozess sein kann, sondern es bedeutet einen individuellen Prozess für die einzelnen Schulen.

Dieser individualisierte Ansatz der einzelnen Schulen spricht aus meiner Sicht gegen den Ansatz im Antrag der FDP. Hier wird nämlich eine Messlatte gleichförmig für alle Schulen angelegt, und dann laufen wir Gefahr, in ein Ranking zu geraten. Das ist

jedoch ein unproduktives Ranking, das die Schulen in eine unproduktive Konkurrenzsituation hineinbringt, weil sie diesen Wettbewerb – zumal wenn die Ergebnisse auch veröffentlicht werden – nicht von der gleichen Ausgangslage aus angehen und somit auch nicht alle bestehen können.

Das ist ein Problem. Hier müssen wir sehr sorgfältig hingucken, damit Schulen nicht zumachen und sich verschließen, sondern sich weiterhin ihrem jeweiligen Entwicklungsprozess stellen. – Das ist der eine Punkt, bei dem wir sehr sorgfältig sein müssen.

Was Sie in Ihrem Antrag fordern, Frau Gebauer, ist nicht das, was die Bezirksregierung Arnsberg heute schon tut. Da werden nämlich nicht individualisierte Daten einzelner Schulen veröffentlicht, sondern da wird eine Gesamtschau darüber gegeben, wo unsere Schulen stehen, und es werden bestimmte Entwicklungslinien aufgezeigt.

Meine Damen und Herren, dann möchte ich noch auf etwas anderes hinweisen – ich bin ja froh, dass hier bei allen eine konstruktive Grundhaltung besteht –: Wir haben erst mal eine Neuaufstellung der verschiedenen Instrumente vorgenommen. Zuerst muss nämlich festgelegt werden, was eine gute Schule überhaupt ist. Mit dem Referenzrahmen Schulqualität NRW haben wir eine Ausgangslage für die Kriterien der Qualitätsanalyse bezogen auf wichtige Elemente. Wenn dann nach einem Konsultationsprozess die Ergebnisse vorliegen, müssen die Schulen entsprechend ihren Zielvereinbarungen begleitet werden und Unterstützung bekommen. Das haben wir in der Fortbildungsoffensive angelegt.

Was ist gute Schule? Qualitätstableau, Qualitätsanalyse und Unterstützung! – Die eine Philosophie ist: Öffentlichkeit erzeugt Bewegung, erzeugt Druck auf die einzelnen Schulen, weil sie im Wettbewerb stehen. Die andere Philosophie ist: Wir wollen, dass ehrlich transparent gemacht wird, wo eine Schule steht, damit sie dann auch entsprechend unterstützt und begleitet wird und auch selber besser werden will in einer wertschätzenden Unterstützungskultur und einer Begleitkultur. – Das ist der Unterschied in den Philosophien, die hier deutlich geworden sind.

Wir haben uns als Regierung für den zweiten Weg entschieden, weil wir glauben, dass es sich heute keine Schule leisten kann, nicht daran zu arbeiten, besser zu werden. Wir glauben, dass der Druck und die Angst vor schlechten Ergebnissen, die öffentlich werden, die Schulen nicht weiterbringen. Und trotzdem müssen sie sich bewähren, und sie müssen Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.

Wir haben uns beraten lassen. Prof. Pant vom IQB hat uns als Critical Friend begleitet und unsere Instrumente begutachtet. Er hat uns vermittelt, dass er diesen Weg für gut hält.

Seit wir wieder ein Landesinstitut haben, seit wir die Qualitäts- und Unterstützungsagentur in Soest ha

ben, können wir die Schulen mit diesen Unterstützungsmöglichkeiten systematischer begleiten, damit wir unsere Schulen insgesamt im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessern, aber individualisiert und nicht mit einem Einheitsmuster und Druck von alten Denkmustern. Wir glauben, dass das der richtige Weg ist. Ich hoffe, dass wir uns im Ausschuss gemeinsam auf diesen Weg begeben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die FDP hat sich noch einmal Frau Kollegin Gebauer zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht unnötig in die Länge ziehen, aber das eine oder andere möchte ich zu meinen Vorrednern und Vorrednerinnen doch noch sagen.

Liebe Frau Hendricks, weder ich persönlich in meiner Rede noch die FDP-Fraktion in ihrem Antrag haben von einem Ranking gesprochen. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich feststellen.

Sie haben auch von schlechten Schulen gesprochen. Das tue ich generell nicht. Ich spreche von guten Schulen und von Schulen, die auf dem Weg hin zu einer guten Schule sind. Die Bezeichnung „schlechte Schulen“ kennen wir in diesem Zusammenhang nicht.

Ich möchte aufnehmen, was heute die „Neue Westfälische“ geschrieben hat. Liebe Frau Beer, Sie sprechen von Naming und Blaming, also namentliche Benennung und Tadeln von Schulen. Das liegt uns fern. Das haben wir mit unserem Antrag auch in keiner Weise vor.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Frau Beer, Sie sprechen hier von der Expertenanhörung. Darüber müssen wir uns noch austauschen. Ich finde, das hat die antragstellende Fraktion zunächst einmal vorrangig zu entscheiden.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Nein, hier steht, SPD und Grüne verschlössen sich nicht einer Beratung des FDP-Antrags, im Schulausschuss werde es eine Expertenanhörung geben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Wenn Sie das dann machen! Oder wir machen das zum Thema!)

Ja gut, das mag schon sein. Aber ich finde, zum guten Stil gehört es vielleicht, dass man zuerst diejenigen fragt, die …

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Fragen Sie mich mal, ob ich das so gesagt habe!)

Ja gut, das steht hier drin. Ich kann nur das zitieren, was hier gesagt worden ist.

Noch eines zum Schluss; meine Redezeit ist auch abgelaufen: Klar und richtig ist, Transparenz ist nicht gleich Schulqualität, aber Transparenz ist ein Teil von Schulqualität. In diesem Zusammenhang freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank Ihnen, Frau Kollegin Gebauer. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5756 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

10 Wissenschaftsgesetz NRW (WissG)