Protokoll der Sitzung vom 05.07.2012

Sehr gerne. Bitte, Walter Kern.

Danke schön, Frau Asch. – Ich habe die Frage, wie viele U3-Plätze wir Ende 2005 und wie viele wir Ende 2010 hatten, damit das Ausbauprogramm unserer Landesregierung dem Publikum bekanntgegeben wird. Danke schön.

Lieber Walter Kern, wir hatten 2008 in Nordrhein-Westfalen einen Ausbaustand von 14,8 %, während Niedersachsen zum Beispiel einen von 15,9 % hatte. Niedersachsen ist mit uns von der gleichen Ebene gestartet. Das ist doch der Fakt. Daran muss sich eine Regierung, die hier fünf Jahre konservative Familienpolitik gemacht hat, messen lassen.

Wir hingegen haben hier Landesgeld in die Hand genommen, um die Kommunen zu unterstützen. Das ist die Wahrheit. Man kann darüber jetzt nicht hinwegtäuschen, indem man als CDU schreit: Haltet den Dieb! – Hier wurde nämlich fünf Jahre lang der U3-Ausbau verschlafen, weil Sie damit zu tun hatten, ein unseliges neues Kindergartengesetz, was die Einrichtungen auch noch zurückgeworfen hat, zu schaffen. Das ist die Realität.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich erwarte aber auch – da bin ich mir auch mit der Ministerin sehr einig –, dass die 20 % an den Betriebskosten, die wir den Kommunen jetzt mit dieser sehr hohen Summe zur Verfügung stellen, dann tatsächlich auch für Kitas und für den Ausbau der U3Plätze benutzt werden und nicht in Haushaltslöchern verschwinden. Wir sind den Eltern und Kindern schuldig, dass dieses Geld jetzt auch zielgerichtet bei den Familien ankommt. Darauf werden wir alle gemeinsam achten.

Ich freue mich, dass wir mit der Einbringung dieses Gesetzes einen Riesenschritt in Richtung Erfüllung des Rechtsanspruches machen werden. Lieber Kollege Bernhard Tenhumberg, es versteht sich von selbst, dass bei einer solchen Gesetzesvorlage auch Anhörungen stattfinden werden. In diese Anhörungen gehen wir als rot-grüne regierungstragende Fraktionen sehr positiv, weil wir glauben, dass wir sehr viel Lob für dieses Gesetz bekommen werden.

Frau Asch, ich habe noch einmal zwei Wortmeldungen aus der CDU. Würden Sie die noch zulassen?

Nein. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Okay. – Dann haben wir für die FDP-Fraktion den Kollegen Hafke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier zu beratende Gesetzesentwurf ist für das Land kein Grund zur Freude. Er ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2010 geurteilt hat, dass das Land den Kommunen einen Ausgleich wegen einer Aufgabenerweiterung zahlen muss.

Dies betrifft in erster Linie die Kommunen, die kommunalen Kosten für die neugeschaffenen U3Plätze. Mit diesem Urteil hat hier im Haus wohl keiner so richtig gerechnet. Lieber Abgeordneter Jörg, zu der Kritik an dem auslösenden Gesetz ist Folgendes zu sagen: Dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben damals die CDU, die FDP und – Überraschung – die SPD zugestimmt. Von daher ist es klar, dass die SPD genauso mit in der Verantwortung ist.

Liebe Frau Asch, Sie brauchen nicht immer mit erhobenem Zeigefinger auf die schwarz-gelbe Regierung zu zeigen. Ich habe mir die Ausschussunterlagen angesehen: Sie haben es damals auch nicht besser gewusst.

Frau Asch, Ihre eigene Landesregierung hat das Thema Konnexität nicht allzu hoch gehängt, etwa beim 5. Schulrechtsänderungsgesetz,

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

wie Ihnen die kommunalen Spitzenverbände damals ins Stammbuch geschrieben haben. Von daher ist der Hochmut von Ihrer Seite hier vollkommen fehl am Platze.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie haben auf die Frage eben nicht geantwortet. Wir als schwarze-gelbe Landesregierung mussten beim U3-Ausbau richtig Gas geben, weil zehn Jahre lang unter Rot-Grün alles verpennt wurde.

(Beifall von der FDP und der CDU – Wider- spruch von Andrea Asch [GRÜNE])

So sieht die Realität leider aus, Frau Asch. Sie haben uns 10.000 Plätze in ganz Nordrhein-Westfalen 2005 hinterlassen. Wir waren bei über 80.000, als wir die Regierung leider abgeben mussten. So sieht die Realität aus.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Von daher sollten Sie sich jetzt nicht hier hinstellen und so tun, als hätten Sie großartige Politik für die Familien und Kinder in diesem Land gemacht.

Meine Damen und Herren, ich freue mich aber, dass immerhin der Wortlaut dieses Gesetzentwurfes von gegenseitigen Schuldzuweisungen Abstand nimmt und stattdessen versucht, sich sachlich mit der komplexen Materie auseinanderzusetzen.

Es hat lange gedauert, bis die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Regelung der Ausgleichsverpflichtungen vorgelegt hat. Das Ergebnis lautet: 1,5 Milliarden € an Erstattungskosten bis 2019. Das ist eine mehr als beachtliche Summe.

Inhaltlich ist nicht alles klar an dem Gesetz. Deswegen möchte ich nachfragen. Ich kann zum Beispiel den kalkulierten Aufwuchs der Ausgleichsmittel nicht richtig nachvollziehen. Beispielhaft sei hier auf den Anstieg von 2013 auf 2014 um 51 Millionen € verwiesen. Mit wie vielen U3-Plätzen rechnet die Landesregierung eigentlich, und wie sicher sind diese Erhebungen? Wie, glauben Sie, können wir nächstes Jahr die 32%ige Ausbauquote überhaupt erfüllen und den Rechtsanspruch gewährleisten?

Ich weiß, dass auch die Ministerpräsidentin da sehr zuversichtlich ist. Das hat sie ja erst letzte Woche in verschiedenen Interviews betont. Aber allein mit Zuversicht lässt sich der Rechtsanspruch nicht erfüllen. Frau Schäfer, vielleicht sagen Sie uns noch einmal, wie realistisch das Ganze eigentlich ist. Es fehlen schließlich in Nordrhein-Westfalen noch 27.000 Plätze. Zudem erscheint auch die Zielmarke von 32 % – das haben wir mehrfach auch im Ausschuss diskutiert – mehr als nur überarbeitungsbedürftig, weil wir doch von einer höheren Nachfrage ausgehen.

Ein weiterer Knackpunkt befindet sich in § 1 Abs. 3 des Ausgleichsgesetzes. Der Landesregierung soll im Zusammenhang mit den Ausgleichszahlungen die Befugnis eingeräumt werden, den vorgesehenen Finanzierungsanteil der U3-Pauschalen durch Rechtsverordnung abzuändern. Das Parlament soll erst 2016 wieder an dem Verfahren beteiligt werden.

Das halte ich in Anbetracht der vielen Unwägbarkeiten für unzureichend. Da sich jährlich Veränderungen ergeben können, sollte das Parlament regelmäßig einbezogen werden. Schließlich geht es um ein Gesamtvolumen von mehr als 1,5 Milliarden €. Die Koalition der Einladung – so war ja zumindest der Titel der letzten zwei Jahre – hat leider manches Mal zu wenig informiert. Das sollten Sie jetzt, wo Sie mit Mehrheit regieren, nicht weitermachen. Ich will jetzt nicht einer anderen Fraktion das Thema klauen, aber Transparenz darf es an dieser Stelle doch schon sein.

Es gibt also sicherlich noch einige Konfliktpunkte, die wir diskutieren müssen. In diesem Sinne bin ich gespannt auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Hafke. – Für die Piratenfraktion hat der Kollege Stein das Wort. Bitte schön.

Werter Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Ich möchte einmal etwas sachlicher an das Thema herangehen. Wir reiten viel auf der Vergangenheit herum. Wir haben jetzt einen IstZustand, bei dem wir leider im Vergleich zu den anderen Bundesländern zurückhinken.

(Beifall von Bernhard Tenhumberg [CDU])

Klatschen Sie nicht zu früh. – Deswegen finde ich es gut, dass jetzt diese Initiative angepackt wird, dass die rot-grüne Regierung diesen Schritt geht. Ich begrüße den Gesetzentwurf in zweierlei Hinsicht. Einmal bedeutet er eine finanzielle Entlastung für die angespannte finanzielle Lage unserer Kommunen. Andererseits wird der dringend notwendige Ausbau im U3-Bereich vorangetrieben, der wichtig für die zukünftige Betreuung und Bildung der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Deswegen wird es Sie auch nicht verwundern, wenn wir die klare Beschlussempfehlung geben, diese Gesetzentwürfe weiter in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten.

Ich möchte noch die Möglichkeit nutzen, auf einen anderen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der vielleicht gar nicht so naheliegend ist und auf den ersten Blick banal wirken mag: Die Kommunen als Träger der Einrichtungen – das ist klar – erheben einkommensabhängig Monatsbeiträge. Das ist ihr gutes Recht; das muss so sein; die Betreuung muss finanziert werden. Sie bieten eine Dienstleistung an, die ihr Geld wert sein soll.

Allerdings findet in dem Bereich auch eine Schattenfinanzierung statt, die nicht nur die U3-Betreuung betrifft, sondern auch die Betreuung der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen im Kindergarten. Die Kindertagesstätten sammeln – das weiß ich aus persönlicher Erfahrung und aus Gesprächen mit zahlreichen anderen Eltern aus NRW – Bargeldbeträge in nicht unerheblichem Ausmaß ein. Für uns ist es kein Problem; wir verdienen alle recht gut. Aber das ist ein Problem für diejenigen, die am unteren Ende der Einkommensskala angesiedelt sind.

(Britta Altenkamp [SPD]: Was sammeln die denn ein?)

Langsam, lassen Sie mich reden! Wenn noch eine Frage ist, können wir die vielleicht anschließend klären. Danke.

Zum Anfang eines Kindergartenjahres werden oft 50 € Bastelgeld fällig, zwischendurch 20 € für Ausflüge. Ein gemeinsames Frühstück kostet noch mal 10 €. Zu Weihnachten wird gewichtelt; da kommen 5 € in den Sack. Das sind alles banale Beträge, aber sie läppern sich im Laufe eines Kindergartenjahres und gehen in einen nicht unerheblichen dreistelligen Bereich. Ich kann Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung süffisant sagen: Wenn ich

nach einer Quittung frage, bekomme ich sie nicht. Ich erhalte auch keine Kostenaufstellung dafür.

Ich bin der Meinung, wenn wir hier die gesellschaftliche Teilhabe frühestmöglich sicherstellen wollen, sollten wir auch, da die Kommunen ein Stück weit mitfinanziert werden, der Verpflichtung nachkommen, die Finanzierung, die Budgetierung der entsprechenden Einrichtungen so zu gestalten, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft – ich möchte betonen: die finanziell Schwächsten – nicht noch weiter Geld zahlen müssen: einkommensunabhängig im dreistelligen Bereich im Kindergartenjahr. Denn für die ist es verdammt schwierig, diese Beträge aufzubringen.

Das mag für uns lapidar klingen, in einem Jahr 200 € aufbringen zu müssen. Aber für die Menschen am unteren Ende der Einkommensskala ist das ein wahres Problem. Ich bin der Meinung – jetzt kommt ein Stück Polemik und ein Verweis auf andere Gesetze –: Wenn wir in der Lage sind, 1 Milliarde € für eine jahrzehntelang marode und misswirtschaftende WestLB in einem finalen Akt bereitzustellen und mit einer Handbewegung marktwirtschaftliche Grundprinzipen vom Tisch zu fegen, sollten wir auch in der Lage sein, 100 oder 200 Millionen € für die wichtigsten Bürger unserer Gesellschaft, die Kinder, die unsere Zukunft bilden, bereitzustellen. – Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN und Walter Kern [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/128 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist dafür, dass wir so verfahren? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

8 Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvoll

streckungsgesetzes NRW sowie zur Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz