Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Als ich vor fast auf die Stunde genau zwei Wochen dieses Ministeramt übernehmen durfte, wurde ich gleich beschenkt: mit einem gut vorbereiteten, intensiv beratenen und gut durchdachten Mittelstandsförderungsgesetz.
In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 754.000 Unternehmen. Davon sind 750.000 kleine und mittelständische Unternehmen, also eine Quote von rund 99,5 %. Das führt uns zu der Erkenntnis, dass man die Bedeutung des Mittelstands und des Handwerks gar nicht überschätzen kann.
Deswegen ist es richtig, ein solches Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz – das wird in dem Text auch deutlich – ist ein klares Bekenntnis: ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, zu fairem Wettbewerb, auch zu Selbstständigkeit und Unternehmertum genauso wie zu Mitbestimmung und für das vertrauensvolle Zusammenwirken von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten.
Schon der vorliegende Gesetzentwurf wurde – ungewöhnlich genug – in enger Abstimmung mit den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Handwerk, der Wissenschaft, den Gewerkschaften, dem Verband der Freien Berufe, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet.
Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich bei dem früheren Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger für
das Erarbeiten und für die Durchführung eines solchen Prozesses bedanken; denn ohne diesen auch ganz persönlichen Einsatz wäre dieses Gesetz sicherlich nicht zustande gekommen.
Erprobt wurde so ein neues Miteinander, ein wirklicher Dialog zwischen Landesregierung und mittelständischer Wirtschaft. Das wollen wir auf der Grundlage dieses Gesetzes fortführen.
Es wird ein Clearingverfahren geben. Es wird eine sogenannte Clearingstelle Mittelstand außerhalb der „normalen“ Landesverwaltung eingerichtet. Diese Clearingstelle wird Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben bündeln. Das Votum dient dann der Beratung der Landesregierung und der weiteren Behandlung der jeweiligen Vorhaben.
Diese Vorgehensweise ist von einer Erkenntnis geleitet, nämlich dass ohne den Sachverstand aus der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten vernünftige und ergebnisorientierte Vorhaben kaum vorstellbar sind.
Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze drei Dinge hervorheben, die mir persönlich besonders wichtig sind.
Erstens ein ernsthaftes Bemühen um Bürokratieabbau. Dazu gehören Gesetze und Verordnungen, die wir selber hier erlassen. Aber wir werden im Rahmen dieses Dialogs auch darüber hinaus gucken müssen: Was organisiert eigentlich die Selbstverwaltung originär an Bürokratieaufbau? Was organisieren Berufsgenossenschaften und auch die Kommunen, die kommunalen Spitzenverbände? All das wollen wir in den Blick nehmen, damit es wirklich zu einer effektiven Rechtsvereinfachung kommt.
Das Zweite ist – auch das wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt – die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Wir haben in den letzten Monaten auf vielen Ebenen ganz intensive Diskussionen darüber geführt. Deswegen ist es wichtig, dass in diesem Mittelstandsförderungsgesetz noch einmal deutlich wird: Wir wollen natürlich, dass möglichst viele möglichst hochwertige Abschlüsse erlangen; aber die „ganz normale“ berufliche Ausbildung hat ihren Stellenwert. Es geht nicht, dass das eine höher bewertet wird als das andere. Dieses Bekenntnis wird im Gesetz noch einmal zum Ausdruck gebracht.
Dritter und letzter Punkt: ein klares Bekenntnis auch zur Selbstverwaltung. Wenn Sie sich die Koalitionsvereinbarung an diesem Punkt noch einmal genau angucken, dann sehen Sie: Ja, wir wollen, dass es zu mehr Transparenz und Verbesserungen innerhalb der Selbstverwaltung kommt – aber wir laufen nicht denen hinterher, die das grundsätzlich infrage stellen. Gerade vor dem Hintergrund der besonderen Stärke der dualen Ausbildung ist es wichtig,
dass wir die Selbstverwaltung durch Industrie- und Handelskammern und durch Handwerkskammern in Deutschland und damit auch in Nordrhein
Westfalen unterstützen. Weil wir davon überzeugt sind, Mittelstand ist Garant für Wohlstand und Wachstum, bringen wir dieses Gesetz auf den Weg.
Ein letzter Appell an die Opposition! Als ich das Mittelstandsförderungsgesetz der Öffentlichkeit in der letzten Woche vorgestellt habe, gab es die üblichen Rollen. Es wurde davon gesprochen, dass dieses Gesetz nur eine Beruhigungspille sei. Ähnliches war zu lesen.
Wissen Sie: Ich habe am ersten Tag meiner Amtszeit mit Herrn Schulhoff telefoniert, ich habe direkt danach mit Herrn Bauwens-Adenauer und mit Herrn Meyer-Lauber gesprochen, also Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und DGB. Die Kritik, die Sie geäußert haben, die kommt von denen nicht. Deswegen meine Frage: Für wen sprechen Sie eigentlich noch?
Es hat überhaupt keinen Sinn, dass Sie diese Kritik hier äußern. All die, für die Sie vermeintlich sprechen, sind nämlich schon mit im Boot. Ich denke, es wäre gut, wenn Sie Ihre Reflexe überwinden würden und an den richtigen Zielsetzungen, die in diesem Gesetzentwurf dokumentiert sind, mitwirken und mit ins Boot kommen und nicht einfach nur die normale Oppositionsrolle hier bedienen. Sie haben nämlich niemanden an Ihrer Seite. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist bekannt als Unternehmenssitz großer Konzerne. Bayer, E.ON, Evonik, RWE, Thyssen-Krupp sind nur einige davon. Wir sind stolz darauf und wollen, dass diese Unternehmen auch zukünftig in Nordrhein-Westfalen gute Bedingungen vorfinden und sich von hier heraus entwickeln.
Wir wissen aber auch, die Zukunft für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung in unserem Land hängt nicht in erster Linie davon ab, ob es gelingt, noch ein DAX-30-Unternehmen mehr nach Nordrhein-Westfalen zu bekommen oder nicht. Das soll nicht heißen, dass wir uns das nicht alle wünschen.
Das Herz der Wirtschaft Nordrhein-Westfalens ist und bleibt vielmehr der Mittelstand, konzernunabhängige, in der Regel eigentümer- oder inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen in Industrie, Handwerk, im Handel, in den freien Berufen sowie
Die Landesregierung hat heute – Minister Duin hat es gerade getan – den Entwurf für ein Mittelstandsförderungsgesetz in den Landtag eingebracht, das diesen Namen auch wirklich verdient. Das sage ich hier mit Absicht, weil wir über ein altes Mittelstandsgesetz – von Rot-Grün – zu Beginn meiner Zeit in diesem Landtag miteinander diskutiert haben. Das wollte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung evaluieren und damit feststellen, es läuft aus. Zur Evaluierung gehört eine Anhörung. Damals war es gute Praxis von CDU und FDP – das unterschied sie zu den letzten zwei Jahren unter der Regierung von Hannelore Kraft –, auf Anhörungsergebnisse nichts zu geben.
Deswegen hat sich die SPD damals dazu entschieden, nicht wie üblich in diese Anhörung zu gehen, sondern zu sagen: Okay, wenn ihr alle meint, das alte Gesetz war nichts, dann lasst uns doch darüber reden, wie ein richtiges, wie ein gutes Gesetz aussehen müsste. – Die Anzuhörenden haben das mitgemacht und haben gute Vorschläge erarbeitet in der Anhörung und uns mit auf den Weg gegeben, wie ein gutes Mittelstandsförderungsgesetz aussehen müsste.
Insofern will ich das, was Minister Duin gerade gesagt hat, aufgreifen und Sie auffordern: Kommen Sie an Deck dieses Bootes! – Es gab nämlich gute Vorschläge in der damaligen Anhörung. In dem jetzigen Gesetzentwurf sind sogar noch weitere gute Bestandteile, wie beispielsweise die Clearingstelle, oben draufgekommen. Machen Sie da mit!
Ich kann Ihnen nur sagen, dass auch diese Ereignisse, dass Sie all das nämlich gar nicht umgesetzt haben, dazu führen, dass das, was Herr Laschet und Herr Wüst heute selbst beklagen, ein Stück Realität geworden ist, nämlich dass der CDU die
Der Gesetzestext wurde von einer rot-grünen Landesregierung in enger Abstimmung mit den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Handwerk, der Wissenschaft und so weiter – Minister Duin hat das gerade noch einmal sehr ausführlich gesagt – erarbeitet. Aber nicht nur das ist geschehen, sondern es wurde sogar mit diesen Verbänden eruiert, ob ein solches Gesetz überhaupt benötigt wird. Die Antwort der Verbände war: Ja, wenn es Substanz hat. Beispielsweise durch die Clearingstelle macht es Sinn, das als Gesetz zu machen und nicht nur als Verordnung oder Absichtserklärung. Deswegen bin ich froh, dass dieser Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt worden ist.
Ich will ebenso wie der Minister dem Staatssekretär Günther Horzetzky, aber vorneweg auch Harry Voigtsberger, dem ausgeschiedenen Wirtschaftsminister, danken, die diesen Dialog mit der Wirtschaft sehr ausführlich geführt haben.
Im Jahresbericht von „Unternehmer NRW“ steht: Positiv zu bewerten ist der Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein Mittelstandsgesetz
NRW. „Unternehmer NRW“ ist der Meinung, dass eine neue Landesregierung diesen Gesetzentwurf aufgreifen und umsetzen sollte. – Das ist hiermit geschehen.
Der nordrhein-westfälische Handwerkstag – Handwerk NRW – lobt das Mittelstandsgesetz in seiner Pressemitteilung vom 28. Juni als – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – einen weiteren Meilenstein für Wirtschaft und Handwerk. Er bedankt sich ausdrücklich bei der Landesregierung.
Der Gesetzentwurf enthält wesentliche Elemente, die die mittelständische Wirtschaft in unserem Land stärken werden. Die Clearingstelle – wie schon gesagt –, die die Wirkung von Gesetzen und Verordnungen für den Mittelstand frühzeitig prüft und erörtert, ist bundesweit einmalig. Die Verwaltungsverfahren werden mittelstandsorientiert überarbeitet werden. Mit dem Mittelstandsgesetz wird die dialogorientierte Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen nun auch zum Gesetz. Das, was in den letzten zwei Jahren geschehen ist, miteinander zu reden und sich aufeinander verlassen zu können, wird hiermit auch zum Gesetz.
Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss – auch mit der Opposition –, und anknüpfend an Ihre eigene damalige Pressemittelung kann ich nur an Sie appellieren: Kommen Sie auf Deck des gemeinsamen Bootes, und lassen Sie uns gucken, ein möglichst gutes Mittelstandsförderungsgesetz, so wie es hier vorliegt, für NordrheinWestfalen Wirklichkeit werden zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sehr löblich, dass die Landesregierung nach langer Ankündigung endlich den Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes vorlegt. Inhaltlich ist das Ganze noch nicht einmal schlecht geraten.