des Herrn Abgeordneten Witzel von der Fraktion der FDP zum Thema „Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes zur Beamtenbesoldung?“ mit der Unterrichtung heute Vormittag zurückgezogen wurde.
Anfang Mai 2014 hat das Bundesfinanzministerium die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2014 für Bund, Länder und Kommunen bekannt gegeben. Mit Schreiben vom 4. Juni 2014 hat die CDU-Landtagsfraktion die Landesregierung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2014 für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 26. Juni 2014 gebeten. Ohne Angabe von Gründen wurde eine schriftliche Vorlage nicht erstellt, obwohl sich die Landesregierung im Rahmen einer Pressemitteilung vom 24. Juni 2014 zur angenommenen Entwicklung der Steuereinnahmen bis 2018 geäußert hat.
Daraufhin wurde in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 26. Juni 2014 um kurzfristige Erstellung einer schriftlichen Vorlage, wie es bereits in der Vergangenheit üblich war, bis Montag, den 30. Juni 2014, gebeten. Der Finanzminister sicherte eine Prüfung zu. Am Montag, dem 30. Juni 2014, teilte das Finanzministerium telefonisch auf Arbeitsebene mit, dass von der Erstellung einer Vorlage abgesehen wird.
Bund, Länder und Kommunen hat sowohl Auswirkungen auf den Haushaltsvollzug 2014 sowie auf die verabschiedete Mittelfristige Finanzplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine nachvollziehbare Begründung, warum die Landesregierung sich zu der öffentlich bekannten Steuereinnahmeentwicklung nicht äußern will, ist nicht erkennbar. Die Landesregierung muss daher im Rahmen der Fragestunde umfassend für Klarheit sorgen.
Welche Steuereinnahmen erwartet die Landesregierung für Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2014 bis 2018?
Bevor ich auf die Frage eingehe, möchte ich noch einmal den Umstand beschreiben, warum wir hier zusammensitzen und über diese Frage sprechen. Es handelt sich um eine Frage, Herr Optendrenk, die Sie im Haushalts- und Finanzausschuss gestellt haben. Wir haben Ihnen eine Antwort darauf gegeben, die im Parlament keine andere ist als im Haushalts- und Finanzausschuss.
Sie möchten gerne wissen: Welche Steuereinnahmen erwartet die Landesregierung für NordrheinWestfalen in den Jahren 2014 bis 2018? Das bedeutet, Sie möchten gerne wissen, welche Grundannahmen es für die Steuereinnahmen im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung gibt.
Bislang haben wir diese Fragen immer dann beantwortet, wenn sie Teil eines in den Landtag eingebrachten Haushaltes waren. Das sind sie zurzeit noch nicht, und das habe ich Ihnen auch im Haushalts- und Finanzausschuss gesagt. Das haben wir Ihnen auch bereits auf der Arbeitsebene direkt mitgeteilt. Sie haben jedoch ein anderes Interesse, das sich vermutlich im Laufe der Fragen noch herausstellen wird, und dann können wir darüber reden.
Ich kann Ihnen jetzt sagen: Wir haben heute die letzte Sitzung vor der Sommerpause. In der vergangenen Woche haben wir den Haushalt 2015 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 verabschiedet. Dieser Haushalt wird jetzt von der Landesregierung an den Landtag überwiesen. Wenn dem Landtag dieser Entwurf zur Beratung vorliegt, dann ist es selbstverständlich, dass über alle Punkte, die in diesem Entwurf stehen, gesprochen wird.
Ich werde aber nicht damit anfangen – denn ich möchte es so halten wie meine Vorgänger –, häppchenweise über einzelne Punkte und die Rahmenbedingungen, die dem zugrunde liegen, zu reden, bevor der Entwurf den Landtag überhaupt erreicht hat.
Deswegen kann ich Ihnen noch einmal sagen, was ich bereits gesagt habe: Sie kennen die allgemeinen Aussagen zur Steuerschätzung in Deutschland. Sie wissen, dass die Steuerschätzer vorausgesagt haben, dass die Erwartung für den Staatshaushalt im Jahr 2014 insgesamt eher etwas zurückgenommen ist, dass die Entwicklung von 2015 bis 2018 leicht günstiger ist, als noch in der letzten Steuerschätzung erwartet, und dass wir in Bezug auf das Land Nordrhein-Westfalen gesagt haben: Wir legen den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung diejenigen Werte zugrunde, die uns die schematische Steuerschätzung für die Regionalisierung, für die Länder, durchgeführt von Baden-Württemberg, an die Hand gegeben hat. Das heißt, wir haben keine eigenen Zahlen entwickelt, sondern wir haben diese Zahlen
zugrunde gelegt, und darauf basiert diese Einschätzung. Wir werden darüber diskutieren können, wenn der Haushaltsentwurf den Landtag erreicht hat.
Sie haben erklärt, warum Sie die Zahlen jetzt nicht vorlegen möchten. Ich verweise darauf, dass Sie solche Zahlen auf meine Bitte hin in der Vorlage 16/390 von November 2012, und zwar unabhängig von einem Haushaltsberatungsverfahren, vorgelegt haben. Seinerzeit war das offensichtlich kein Problem. Es hat auch nicht den Kontext, den Sie gerade dargelegt haben.
Deshalb frage ich Sie: Welche rechtlichen Gründe haben Sie, dem Landtag die Berechnungen des Finanzministeriums zu den prognostizierten Steuereinnahmen 2014 bis 2018 zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitzuteilen? Es geht um die rechtlichen Gründe.
Sie haben gerade eine Beantwortung Ihrer Frage aus dem Jahr 2012 angesprochen, die für einen eingebrachten Haushalt galt. Diese ist nicht vor der Einbringung des Haushalts erfolgt.
Die Begründung lautet: In diesem Zusammenhang hat es immer Absprachen gegeben, und zwar auch in Ihrer eigenen Zeit als Fraktionsassistent, als es darum ging, zusammen mit dem Finanzminister darüber zu sprechen, welche Annahmen der Haushaltsplanung zugrunde liegen. Sie haben dafür ein Verfahren verabredet, an das ich mich jetzt auch halten möchte.
Ich wüsste gerne, wie Sie die Steuereinnahmeentwicklung für das laufende Jahr 2014, für das es nicht nur einen eingebrachten, sondern einen bereits verabschiedeten Haushalt gibt, im Jahresvollzug bisher bewerten bzw. wie die konkreten Halbjahreszahlen des Jahres 2014 aussehen.
Mit dieser Frage habe ich gerechnet, als ich sagte: Ich glaube, dass Ihrer Frage noch andere Motive zugrunde liegen. Ich denke, das ist – im Wissen darum, was wir im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen haben – der Punkt, über den Sie gerne sprechen möchten. Das haben Sie heute bereits in
Ihrem Redebeitrag als Erwiderung auf die Aussagen der Ministerpräsidentin gesagt. Sie möchten gerne in die Landschaft setzen, dass im Jahr 2014 Steuerausfälle in Höhe von 1,6 bis 1,8 Milliarden € – so haben Sie gerechnet – zu befürchten sind. Ich vermute, das soll die Schlagzeile sein.
Dazu kann ich Ihnen Folgendes sagen: Sie müssen vorsichtig sein, dass Sie damit nicht komplett falsch liegen. Denn Sie haben auf der Grundlage der Steuereinnahmen bis zum Mai eine Hochrechnung vollzogen. Das hätten Sie auch auf der Grundlage der Steuerschätzung bis zum März machen können. Dann hätten Sie einen enormen Überschuss errechnet. Das haben Sie zu diesem Zeitpunkt allerdings lieber nicht gemacht, sondern Sie haben bis Mai gewartet.
Nach den Kenntnissen, die mir zum Juni vorliegen, ist der Eingang der Steuern, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, schlechter als erwartet. Das trifft zu.
Wenn man das gerne zu einem Knackpunkt in der Kommunikation machen möchte, dann muss man sich – ich habe die Zahlen von Januar bis Mai vorliegen – aber auch noch Folgendes anschauen: Die augenblickliche Entwicklung in den Bundesländern gegenüber dem Vorjahr liegt zwischen einem Plus von 10,8 % in Baden-Württemberg und einem Minus von 7,9 % in Schleswig-Holstein. NordrheinWestfalen lag mit einem Plus von 0,9 % im Mittelfeld. Diejenigen also, deren Plus in einem hohen Bereich lag, haben den Wert nach oben gezogen. Rechnet man NRW nicht mit ein, ist bei den Ländern ein Plus von 4,3 % zu verzeichnen.
Wer sich das vor Augen hält, weiß, dass dies beispielsweise zum In-Kraft-Treten eines Ausgleichmechanismus, nämlich des Länderfinanzausgleichs, führen würde.
Darüber hinaus haben die Ausfälle, die in Nordrhein-Westfalen sowie in einigen anderen Ländern zu beklagen sind – wobei Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Niedersachsen noch nicht einmal im Minusbereich liegt; zudem liegt Hessen bei minus 2,3 % –, im Verlauf dieses ersten Halbjahres eine ganze Reihe durchaus schwerwiegender Verschiebungen nach sich gezogen, die entweder die Folge haben, dass damit zu rechnen ist, dass es im zweiten Halbjahr entsprechende Nachzahlungen gibt, oder es gibt Verschiebungen zwischen Ländern, die dann wiederum in den Ausgleichsmechanismus einmünden.
Ich nenne ein Beispiel: Seit dem 1. Januar 2014 belegt eine Umsatzsteuerumstellung im Bereich der Versorger – Energie, Strom, Gas – nicht mehr den Lieferanten, sondern den Bezieher mit der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass sich etwas von Nordrhein-Westfalen als Schwerpunkt wegbewegt und hinbewegt auf alle, also zum Teil auch auf Nordrhein-Westfalen, weil hier im Land natürlich ein Teil
der Bezieher sitzt; es gibt aber auch größere Bezieher außerhalb des Landes. Das hat im ersten Halbjahr Steuerverlagerungen in einer Größenordnung von mal eben so 500 Millionen € ausgelöst, was hier zu einem spürbaren Rückgang geführt hat.
Wir hatten bei der Einfuhrumsatzsteuer ein Minus von 70 Millionen € und von 240 Millionen € bei den Dividendenkürzungen im ersten Halbjahr, die aber durchaus vermuten lassen, dass es andere Zahlungstermine auch noch im Jahre 2014 gibt. Das heißt: Eine Hochrechnung dergestalt, dass Sie das verdoppeln, was im ersten Halbjahr eingegangen ist – und dann hat man das Loch und kann damit hausieren gehen –, können Sie anstellen, wenn Sie Ihren Spekulationen treu bleiben wollen, die Sie auch in dem vorigen Tagesordnungspunkt angesprochen haben. Das wäre aber grundlegend unseriös.
Herr Finanzminister, Sie haben eben dargelegt, wie die Überschrift der CDUFraktion aussehen könnte. Danach haben Sie mehrere explizite Beispiele genannt – wieso, weshalb, warum. Ich habe aber die Frage: Warum rechnet die Landesregierung für 2018 in ihrer mittelfristigen Finanzplanung mit einer Steigerung von 4,14 % gegenüber 2013, wenn der Arbeitskreis Steuerschätzung bei der Mai-Steuerschätzung für 2014 für die Länder nur von einer Steigerung von 3,6 % ausgeht?
Ich habe zur Steuerschätzung, die Ihnen in der mittelfristigen Finanzplanung, die wir jetzt im Kabinett verabschiedet haben, noch nicht vorliegt, nur so viel nach draußen getragen, als ich gesagt habe: Wir haben in dieser mittelfristigen Finanzplanung exakt die Zuwächse einbezogen, die von dem Arbeitskreis der schematischen Regionalisierung, geführt von Baden-Württemberg, vorgegeben worden sind. Diese basieren auf den Daten der Steuerschätzung insgesamt und natürlich der Regionalisierung, die dort vorgenommen worden ist. Die Daten können nicht von dem abweichen, was in der schematischen Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung an Daten genannt worden ist.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben in der vorherigen Beantwortung der Frage eine Reihe Zahlen der einzelnen Bundesländer genannt. Wären Sie bereit, diese Zahlen aller Bun
Danke schön, Herr Minister. – Ich habe keine weitere Frage mehr. Das bleibt auch so. Damit sind wir am Ende der Beantwortung der Dringlichen Anfrage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Optendrenk.
Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei den derzeitigen Zuständen von Fernbushaltestellen in Nordrhein-Westfalen?
Zum 1. Januar 2013 hatte die damalige Bundesregierung das im Jahr 1931 zum Schutz der Bahnverbindungen erlassene innerdeutsche
Fernbusverbot aufgehoben. Ziel des Gesetzes war, eine kostengünstige und umweltfreundliche Reisemöglichkeit auch für Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen.
Aus einer Studie des Berliner Iges-Instituts geht hervor, dass seitdem 80 innerdeutsche Linien entstanden sind, wovon 42 durch NordrheinWestfalen führen. Fernbusanbieter in NordrheinWestfalen sind unter anderem ADAC/Post, „MeinFernbus“, „FlixBus“ oder „City2City“. Eine große Nachfrage gibt es vor allem bei Schülern, Studenten und Auszubildenden.
Laut Iges-Institut hat das Fernbusangebot in Nordrhein-Westfalen bereits einen überaus hohen Ausbaustand erreicht. Insgesamt sollen jede Woche ca. 1.000 Fernbusse in NordrheinWestfalen starten und enden. Besonders viele Fernbusverbindungen gibt es nach Berlin und in die Rhein-Main-Region.