Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Schon der Umfang dieser Anweisung für nur einen einzigen Absatz des § 15 ist durchaus beeindruckend: zehn Seiten mit vier Anlagen! Das scheint der Beitrag der Landesregierung zum Bürokratieabbau zu sein, zehn Seiten und vier Anlagen zu einem einzigen Absatz eines Paragrafen.

Aber nun haben Sie immerhin geregelt, wie Sie sich das Ganze in der Praxis vorstellen: Es gibt eine Veröffentlichung auf der Homepage des BLB, und es schließt sich ein Interessensbekundungsverfahren – selbstverständlich auf einem vorgegebenen Formular – an. Die Frage ist nur, warum bei einem solchen zusätzlichen Berg an Bürokratie, den diese Verwaltungsanweisung nach sich zieht, nicht gleich der bewährte Weg der vollen Transparenz gewählt wird. Warum wird also nicht gleich ein ordentliches Ausschreibungsverfahren eingeleitet, wie wir es in unserem Antrag für alle Grundstücksveräußerungen fordern?

Das ist der einzige Weg, ein wirklich transparentes, nachvollziehbares und rechtlich abgesichertes Verfahren zu gewährleisten. Alle Bieter sollen sich einem fairen Qualitätswettbewerb stellen, der insbesondere Kommunen und kommunale Gesellschaften nicht benachteiligt. Außerdem soll nach transparenten Kriterien geprüft werden, ob im Einzelfall Erstzugriffsoptionen für Kommunen oder kommunale Gesellschaften eingeräumt werden können.

Doch offenbar ist Transparenz nicht gewollt. So heißt es bereits unter Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift – übrigens ziemlich entlarvend, wie ich finde –: In begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Finanzministeriums ist eine Abweichung

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

von der in diesen Verwaltungsvorschriften beschriebenen Vorgehensweise möglich. – Na toll! Da beschreiben Sie mit bürokratischer Pingeligkeit, wie es an sich laufen soll, um dann festzustellen, dass der Finanzminister eigentlich nicht daran gebunden ist.

Was sind das für Klimmzüge am Hochreck, die Sie da unternehmen? Wir wollen mit unserem Antrag, dass endgültig Schluss ist mit intransparenten Äußerungen, dass klar geregelt ist, wie es zu laufen hat, nämlich in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren, und dass diese Regelung abschließend und ausnahmslos gilt.

Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Möbius. – Der nächste Redner ist der Kollege Zimkeit für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Antrag enthält immerhin einen guten Punkt, das ist, dass Grundstücksveräußerungen des Landes transparent, nachvollziehbar und nach rechtlich abgesicherten Verfahren erfolgen sollen. Das ist die Position der SPD, das ist die Position der Koalition, so handelt die Landesregierung. Daher können wir diesem Punkt problemlos zustimmen.

Leider endet an diesem Punkt das Gute an diesem Antrag. Sie haben gerade hier einen Popanz aufgebaut, von angeblich stattfindenden intransparenten Verfahren, die nicht nachvollziehbar sind. Alle entsprechenden Grundstücksveräußerungen waren

vorher und gehen jetzt durch den HFA und werden dort diskutiert. In der Regel werden sie auch im Unterausschuss Sondervermögen diskutiert und werden abschließend vom HFA oder von diesem Hohen Haus beschlossen.

Ein transparenteres, nachvollziehbareres Verfahren, bei dem die Abgeordneten das letzte Wort haben, kann es überhaupt nicht geben. Insofern bauen Sie hier einen Popanz auf, der schlicht und einfach falsch ist.

Sie haben es angesprochen: Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften liegen jetzt vor. Nach ihnen wird zukünftig gehandelt. Ich mache gerne das Angebot, diese Praxis jetzt einmal zu verfolgen. Sollte es an irgendeinem Punkt in der Praxis einmal zu Problemen kommen, die jetzt noch nicht absehbar sind, können wir diese diskutieren und schauen, ob entsprechend nachgesteuert werden kann. Jetzt schon im Vorhinein festzustellen, dass dies nicht funktioniert, ist Hellseherei, die wir nicht nachvollziehen können.

Nicht nachvollziehen können wir auch das Allheilmittel der Ausschreibung. Was machen wir mit dem § 15 Abs. 3? Wir unterstützen sozialen Wohnungsbau, wir unterstützen studentisches Wohnen, und wir handeln insbesondere im Sinne der Kommunen. Das stößt bei den Kommunen auf breite Zustimmung. Fraktionsübergreifend berufen sich allerorten auch CDU-Fraktionen genau auf diesen § 15 Abs. 3, um Kommunalpolitik im Sinne der Menschen zu gestalten.

Dabei unterstützen wir sie als Land gerne. Wir sehen keinen Handlungsbedarf zur Änderung der gesetzlichen Grundlage und lehnen Ihren Antrag deshalb ab.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht der Kollege Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das im Ausschuss jetzt, glaube ich, dreimal diskutiert. Das Ergebnis ist Ihnen mit der Beschlussempfehlung zugegangen. Ich will es auch kurz machen.

Herr Kollege Möbius, Sie sind schlicht auf dem falschen Dampfer, wie sich bei Ihrem heutigen Wortbeitrag wieder gezeigt hat. Wenn wir ausschließlich die geltenden Regeln der Ausschreibung hätten anwenden wollen, hätten wir es ja beim alten Haushaltsgesetz belassen können. Wir haben Ausnahmemöglichkeiten zugelassen – genau in dem Rahmen, den Herr Zimkeit umrissen hat.

Ich will zügig mit einem Hinweis aus Essen schließen: Ihr Fraktionskollege Thomas Kufen hat ausdrücklich das Verfahren zur Veräußerung der Flächen in Essen-Rüttenscheid begrüßt und das Land aufgefordert, möglichst rasch das Verfahren nach § 15 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes anzuwenden, damit eben Wohnungsbau in Essen stattfinden kann.

(Beifall von Minister Guntram Schneider)

So viel zum Verhalten der Fraktionskollegen vor Ort. Ich für meinen Teil kann nur sagen: Ich schließe mich dem an, was eben gesagt wurde. Wir wollen dieses Verfahren ausprobieren. Es geht nicht darum, Landesvermögen irgendwie infrage zu stellen, sondern wir wollen dort, wo es nötig ist und möglich ist, in Ausnahmefällen vor Ort gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern sozialer Belange Grundstücke veräußern, die sonst diesen Gesellschaften nicht zufallen könnten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 15 Abs. 3 Ziffer 1 des Haushaltsgesetzes dürfen Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen befinden, direkt und ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren an Gemeinden und Gemeindeverbände bzw. Studentenwerke veräußert werden. Ziel soll es unter anderem sein, die Erfüllung kommunaler Zwecke oder die Errichtung von öffentlich gefördertem Wohnraum zu ermöglichen. Zudem soll die Errichtung von studentischen Wohnheimen diese intransparente Veräußerung von Landeseigentum rechtfertigen.

Ziffer 2 dieses Absatzes ermöglicht unter dort jeweils näher beschriebenen Voraussetzungen die

Veräußerung im öffentlichen Ausschreibungsverfahren mit und ohne Einschränkung des Bieterkreises.

Obwohl der Absatz erst seit dem Jahr 2013 im Haushaltsgesetz steht und erst selten zum Einsatz gekommen ist, sind die hiermit verbundenen Probleme bereits mehr als deutlich zutage getreten. Ein Gebäude des Landes in Köln-Kalk wurde an eine Kölner Aktiengesellschaft verkauft. Die Aktiengesellschaft hat das Grundstück für einen Preis erworben, den ein Gutachter vorher ermittelt hat, und bietet nun studentischen Wohnraum in dem Gebäude an. Das Ziel des Gesetzes ist also vordergründig – da werden mir die Kollegen von SPD und Grünen zustimmen – erreicht.

Der Teufel steckt aber wie immer im Detail. Dem offenen Brief einer Bürgerinitiative, die als Verein organisiert ist, ist nämlich zu entnehmen, dass diese ein ähnliches Vorhaben, das ebenfalls die beschriebenen Ziele erfüllt hätte, mit demselben Gebäude des Landes plante. Dieser Verein konnte jedoch nicht zum Zuge kommen – nicht etwa, weil seine Intentionen schlechter gewesen wären oder der Kaufpreis nicht hätte gestemmt werden können, nein, dieser Verein war von vornherein ausgeschlossen, weil er eben kein Gemeindeverband, keine kommunale Gesellschaft und kein Studentenwerk, wie in § 15 Abs. 3 Ziffer 1 gefordert, ist.

Meine Damen und Herren, theoretisch hätte dieser Verein – er nennt sich übrigens „Future 3 e. V.“ – die Errichtung von öffentlich gefördertem oder studentischem Wohnraum besser erfüllen können und einen höheren Kaufpreis für das Gebäude zahlen wollen. Er wäre bei der Wahl des Verfahrens nach Ziffer 1 trotzdem nicht zum Zuge gekommen, sondern die Kölner Aktiengesellschaft, die mehrheitlich – nicht einmal vollständig – in städtischem Besitz ist. Neben den nicht zu vernachlässigenden Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt der jetzt vorliegende § 15 Abs. 3 also die durch ihn angestrebten Ziele nicht effizient.

Dies, meine Damen und Herren, soll durch den heute zur Abstimmung stehenden Antrag der CDUFraktion geändert werden. Die Qualität der Leistungserbringung soll statt der Eigentümerstruktur des Leistungserbringers zukünftig entscheiden. Transparenz statt Intransparenz soll das Motto von zukünftigen Entscheidungen sein – mit einer klaren und offenen, qualitätsorientierten Ausschreibung.

Neben den soeben geschilderten, rein praktischen Ansätzen stehen in Bezug auf § 15 Abs. 3 auch noch juristische Bedenken im Raum. Ein Gutachten, das der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst im Auftrag des Kollegen Möbius hat erstellen lassen, sieht an unterschiedlichen Stellen Probleme in Bezug auf den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Beispielsweise mahnt es eine einschränkende Auslegung in Bezug auf kommunale Zwecke an, die in gleicher Weise durch einen Privaten erfüllt werden

können. Dem trägt die Verwaltungsanweisung zu § 15 Abs. 3 aber nicht Rechnung.

Meine Damen und Herren, es ist also geboten, § 15 Abs. 3 schleunigst anzupassen. Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag deshalb zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Jetzt spricht für die Piratenfraktion der Kollege Schulz. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und mehrere vielleicht auch noch zu Hause zu dieser späten Stunde! Abschließende Beratung – ausgiebig, wie der Kollege Mostofizadeh sagte – im Haushalts- und Finanzausschuss am 26.06. des Jahres. Dort sind alle Argumente genannt worden. Auf das entsprechende Protokoll verweise ich. Ebenso abschließend behandelt in der Ausschusssitzung des Unterausschusses „Landesbetriebe und Sondervermögen“ am 12.03.2014. Auch auf dieses Protokoll verweise ich.

Ich verweise insbesondere in dem Zusammenhang nicht auf das Protokoll, wenn es darum geht, die Verwaltungsanweisung heranzuziehen, auf deren Grundlage statt einer einfach-gesetzlichen Änderung nunmehr ein Bürokratiegebilde aufgebaut worden ist, welches abzuarbeiten schon fast einen Verwaltungslehrgang erfordert. Bürokratieaufbau statt Bürokratieabbau – allein das rechtfertigt wie schon im vorangegangenen Haushaltsgesetzgebungsverfahren die Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der Piraten, die im Hinblick auf § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz auf eine Abänderung abzielten, maßgeblich.

§ 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz ist unzureichend im Hinblick auf die Transparenzbestimmung. Es kann einfach nicht angehen, dass im Eigentum der öffentlichen Hand befindliche Grundstücke durch ein einfaches, durch Verwaltungsvorschrift geregeltes Verfahren veräußert werden sollen. Öffentliche Ausschreibung muss hier ganz klar die Zielsetzung sein.

Uns Piraten ist es unter Berücksichtigung gerade dieses Transparenzaspektes völlig unverständlich, wie sich die regierungstragenden Fraktionen dem verweigern, wo doch gerade im Koalitionsvertrag das Wort Transparenz in Versalien – ich glaube, um die 50 Mal – auftaucht. Warum gerade an dieser Stelle die Transparenz weniger gelten soll und das intransparente Verwaltungsverfahren gewählt wird, ist uns und bleibt uns ein Rätsel.

Dem Antrag der CDU-Fraktion stimmt die Piratenfraktion jedenfalls zu. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Groschek.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal ein ganz herzliches Dankeschön an den Gesetzgeber für die Inkraftsetzung des § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz. Das ist ein großer wohnungs- und sozialpolitischer Fortschritt. Hätten sich manche in Düsseldorf den Geist dieses § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz zum Vorbild genommen, wäre hier möglicherweise eine Personalwahl anders ausgegangen.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD)

Aber ich bin sicher: In Düsseldorf wird man sehen, dass mit einer Ampel korrigiert werden kann, was vorher zu einem wohnungsbaupolitischen Abseits geführt hat. Deshalb sage ich der sich neu bildenden Koalition in Düsseldorf ein ganz kräftiges toi, toi, toi. Wohnungsbaupolitisch brauchen wir den Aufbruch in Düsseldorf!

(Beifall von der SPD)

Ich komme auf das eigentliche Thema zu sprechen. Ich sehe, das Interesse wächst. Deshalb möchte ich auf Köln-Kalk Bezug nehmen. Köln-Kalk als Projekt ist klasse!

(Zuruf von der SPD: Richtig!)