Christian Möbius
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Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass die Landesregierung sehr zurückhaltend ist, was befristete Arbeitsverhältnissen betrifft. Am 3. April hat der „Kölner Stadt-Anzeiger“ von 62 sachgrundlos befristeten Arbeitnehmern beim Polizeipräsidium in Köln infolge des 15-Punkte-Programms der Landesregierung zur Verbesserung der Sicherheit berichtet.
Da hieß es, diese Mitarbeiter müssten sich bald eine neue Arbeitsstelle suchen. Es handelt sich nach Aussagen des Kölner Polizeipräsidenten Jürgen Mathies um qualifizierte und sehr engagierte Mitarbeiter. Aus welchen Gründen stellt die Landesregierung beim Polizeipräsidium Köln Arbeitnehmer für das 15Punkte-Programm der Landesregierung sachgrundlos befristet ein?
Herr Minister, noch eine Frage: Wie viele von den 500 Stellen, die in den Ministerien geschaffen worden sind, waren denn sachgrundlos befristet?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Milchmädchenrechnung vom Kollegen Weske, die ja schon erstaunlich war, muss ich feststellen: Da wird jede Milch sauer!
Ich hätte mir gewünscht, dass vielleicht der Kollege Börschel etwas dazu gesagt hätte, der wegen der Grunderwerbsteuererhöhung
als finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zurückgetreten ist.
Ich komme auf den Antrag der FDP-Fraktion zurück. In ihrem Antrag zur Wohnungseigentumsbildung zeigt die FDP-Fraktion auf, wie sehr sich hier in Nordrhein-Westfalen die Bedingungen zur Erlangung von Wohneigentum seit dem Jahr 2010 – also seit dem Regierungswechsel – verschlechtert haben. In keinem anderen Bundesland – das ist eben schon gesagt worden – ist die Grunderwerbsteuer höher als in Nordrhein-Westfalen. SPD und Grüne haben in zwei Schritten den Grunderwerbsteuersatz von einst 3,5 % auf nunmehr 6,5 % fast verdoppelt.
Die Erhöhung trifft vor allem diejenigen, die besonders auf die Bildung von Wohneigentum angewiesen sind, nämlich die jungen Familien mit mittlerem und geringerem Einkommen.
Genau diese Gruppe sieht sich finanziell in der Klemme zwischen steigenden Miet- und Immobilienpreisen, Herr Kollege Zimkeit, den vor allem in den Ballungsgebieten beschränkten Möglichkeiten zur Eigenkapitalbildung und der Sorge vor drohender Altersarmut.
Die Grunderwerbsteuer ist ein lebendiges Beispiel dafür, dass Rot-Grün nach außen immer schön auf sozial macht, in der Praxis aber nichts anderes im Schilde führt, als den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Es handelt sich um ein weiteres Beispiel dafür, dass diese Regierung links blinkt und tatsächlich rechts überholt. Weitere Beispiele haben wir ja in der gestrigen Debatte gehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer im Landeshaushalt haben sich seit 2010 – das ist eben schon gesagt worden – auf 3 Milliarden € fast verdreifacht.
Geschont werden allerdings große Firmen und internationale Investmentfonds, die sich durch die sogenannten Share Deals der Grunderwerbsteuerpflicht mit einem indirekten Immobilienerwerb entziehen können. Normale Immobilienerwerber – insbesondere junge Familien, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen wollen – können von dieser Möglichkeit der Steuerersparnis keinen Gebrauch machen. Sie sind durch die rot-grüne Rekordsteuer gleich doppelt getroffen.
Ich möchte jetzt im Kontext vortragen.
Sie sind also doppelt getroffen, und zwar zum einen, weil sie die höhere Grunderwerbsteuer zahlen müssen, und zum anderen, weil von den Kreditinstituten gefordert wird, dass die Erwerbsnebenkosten – nämlich Notar- und Gerichtskosten, aber eben auch die Grunderwerbsteuer – aus vorhandenem Eigenkapital zu bestreiten sind.
Schaut man sich die Zahlen einmal genauer an, fällt auf, dass sich vor einigen Jahren noch mehr als 25 % der einkommensschwächeren Haushalte ein Eigenheim leisten konnten. Mittlerweile sind es nur noch 17 %. Das ist ein Hinweis darauf, wie unsozial Ihre Politik in diesem Lande ist.
Eigentlich hätte das niedrige Zinsniveau dazu führen müssen, dass sich der Eigentumserwerb deutlich ausweitet. Das Gegenteil aber ist der Fall. Hinzu kommt noch, dass die rot-grüne Landesregierung die Förderung der Eigentumsbildung gegenüber dem Jahr 2003 um rund 97 % gekürzt hat.
Ich möchte die Rede im Zusammenhang vortragen, werter Herr Präsident.
Im Jahr 2016 standen – im Vergleich zu den 567 Millionen € unter der CDU-geführten Landesregierung im Jahr 2010 – nur noch 24 Millionen € zur Verfügung. Deutlich gekürzte Eigentumsförderung und stattdessen massive Erhöhung der Grunderwerbsteuer: So sieht soziale Politik von SPD und Grünen in Wirklichkeit aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Wohnungseigentumsquote deutlich erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die CDU-Fraktion eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, um insbesondere kleine und mittlere Einkommen in diesem Bereich zu fördern. So soll die soziale Wohnraumförderung zu einem größeren Anteil für die Eigentumsförderung genutzt werden. Familien – insbesondere Mehrkindfamilien – sollen Tilgungsnachlässe erhalten. Ferner soll ein Grunderwerbsteuerfreibetrag geschaffen werden, der den steuerfreien Erwerb eines selbstgenutzten Eigentums zum durchschnittlichen Wert eines Einfamilienhauses ermöglicht. Schließlich wollen wir Familien mit einem Baukindergeld finanziell unter die Arme greifen.
Der Antrag der FDP zielt darauf, einen Grunderwerbsteuefreibetrag einzuführen. Die Gegenfinanzierung für den entstehenden Steuerausfall – immerhin rund 600 Millionen € – soll dann der Bund kompensieren. Dies halten wir für keinen gangbaren Weg. Die FDP verfällt hier leider dem rot-grünen Duktus, ständig nach Geldern aus Berlin zu rufen.
Wir dagegen schlagen einen anderen Weg vor. Wir wollen die Share Deals abschaffen. Wir wollen dieses Steuerschlupfloch schließen und die so erzielbaren zusätzlichen Steuereinnahmen aus den großen Immobilientransaktionen nutzen, um unser Modell zu finanzieren. Das ist soziale Politik, das ist soziale Verantwortung. Und damit kommen wir sozialer Gerechtigkeit näher. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die massenhaften sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht 2015 in Köln und anderen Städten wirken bis heute nach – auch über die Grenzen Deutschlands hinweg. Die Ereignisse jener Nacht haben das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger nachhaltig beeinträchtigt.
Um die Ursachen der Übergriffe der Silvesternacht 2015 und den Umgang damit aufzuklären, hat der Landtag einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ohne den Ergebnissen vorgreifen zu wollen, steht fest, dass die Polizei personell zu dünn aufgestellt war und deshalb nicht in der Lage war, wirkungsvoll den Straftaten zu begegnen, Straftaten zu verhindern und die Straftäter dingfest zu machen. So entwickelte sich unter den Tätern schnell ein Gefühl der Gesetzlosigkeit. Das Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs wurde zum rechtsfreien Raum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Planung der Silvesternacht 2016 galt von Anfang an: Vorfälle dieser Art dürfen sich unter keinen Umständen wiederholen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, an zentralen öffentlichen Orten nicht Opfer von sexueller Belästigung und Gewalt zu werden.
Dieser Herausforderung sah sich die Polizei in Köln in der Silvesternacht 2016 gegenüber. Bereits im Vorfeld war klar, dass die Zahl der Sicherheitskräfte massiv erhöht werden muss. Statt wie im Jahr 2015 nur eine Hundertschaft ohne einen Zug – also rund 80 Polizeibeamte – standen nun 1.500 Polizistinnen und Polizisten in Köln im Einsatz. Auch die Kräfte der Bundespolizei und das Sicherheitspersonal der Stadt Köln wurden massiv aufgestockt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es lässt sich feststellen, dass die Landes- und Bundespolizei, die Sicherheitskräfte der Stadt Köln, aber auch die Feuerwehr und die sonstigen Rettungskräfte diese Herausforderung mit Bravour bestanden haben. Ebenso hat sich das Beleuchtungskonzept der Stadt Köln als voller Erfolg erwiesen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört es sich, dass wir hier in diesem
Haus all den Genannten – der Polizei und den Ordnungskräften – unseren herzlichen und uneingeschränkten Dank aussprechen.
Alle Menschen – insbesondere die Frauen – vor Ort konnten sich während des gesamten Einsatzes sicher fühlen. Sie mussten keine Angst haben, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden. Sie mussten keine Angst haben, begrapscht zu werden, und sie mussten keine Angst haben, bestohlen zu werden. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde an Silvester ein friedliches und unbeschwertes Feiern ermöglicht. Wie aus der Nachbetrachtung ersichtlich, hat die Polizei in Köln durch konsequentes Eingreifen sowie zielgerichtete Kontrollen und Gefährderansprachen eine mit 2015 vergleichbare Eskalation verhindert.
In der Silvesternacht 2016 haben sich weit über 1.000 Personen, auf die das Täterprofil des Vorjahres zutrifft, auf den Weg nach Köln gemacht. Die Polizei hat durch sichtbare Präsenz, Personenkontrollen und ihr professionelles Auftreten dazu beigetragen, dass die schrecklichen Ereignisse der Silvesternacht 2015 keine Wiederholung gefunden haben. Dabei ist besonders zu würdigen, dass die Einsatzkräfte der Polizei einen immensen, stetig wachsenden Berg an Überstunden vor sich her schieben. Gewiss hätten sich die Ordnungskräfte ein schöneres Silvester im Kreise ihrer Lieben gewünscht, als am Kölner Hauptbahnhof zu stehen.
Einen besonderen Dank wollte die CDU-Fraktion übrigens dem Kölner Polizeipräsidenten Jürgen Mathies stellvertretend für alle Polizisten unmittelbar aussprechen. Der Innenminister dieses Landes hat allerdings unterbunden, dass Herr Mathies in die CDU-Landtagsfraktion kommen konnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überschattet wurde der vorbildliche Einsatz der Polizei in Köln allerdings durch die unerträglichen und unsäglichen Äußerungen der Grünen-Bundesvorsitzenden Simone Peter.
Diese hat den Sicherheitskräften indirekt Rassismus vorgeworfen, weil eine große Zahl von jungen Männern mit südländischem oder arabischem Aussehen kontrolliert und abgesondert wurde. Es war eben jene Klientel, die dem Täterprofil des Vorjahres entsprach: junge Männer mit südländischem Aussehen ohne weibliche Begleitung.
Dass die Grünen-Bundesvorsitzende Peter das Vorgehen der Polizei auf das sogenannte Racial Profiling herunterbrach, ist perfide und respektlos insbesondere gegenüber den eingesetzten Beamtinnen und Beamten sowie den Opfern der Silvesternacht 2015.
Durch die Äußerungen von Frau Peter wird das klassisch-grüne Verhaltensmuster deutlich: Man misstraut vor allem Polizei und Sicherheitsbehörden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jedem im Land war nach den Ereignissen der vorangegangenen Silvesternacht klar, dass nicht das Kontrollieren der 60-jährigen Ballkleidträgerin zielführend ist, um die Sicherheit in Köln zu gewährleisten. Ziel der Einsatzkräfte war, allen, die friedlich nach Köln gekommen sind, unabhängig von deren Herkunft, ein sicheres und unbeschwertes Silvesterfest zu ermöglichen. Und das, meine Damen und Herren, ist gelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade als Kölner Abgeordnetem ist es mir ein Anliegen, den Polizistinnen und Polizisten für ihren Einsatz mein höchstes Lob auszusprechen.
Sie haben geholfen, das Bild meiner Heimatstadt Köln wieder in ein rechtes Licht zu rücken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die CDULandtagsfraktion war und ist es wichtig, mit unserem Antrag, den alle Kollegen unterschrieben haben, ein deutliches Zeichen zu setzen. Allen Einsatzkräften der Silvesternacht gilt unser uneingeschränkter Dank, unser höchster Respekt und unsere vorbehaltlose Anerkennung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister LerschMense, Sie haben eben auf die Frage des Kollegen Brockes geantwortet, dass Sie nicht ausschließen könnten, dass Staatssekretäre und andere Politiker an derartigen Veranstaltungsformaten teilgenommen haben.
Nun frage ich Sie: Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um aufzuklären, ob und welche Damen und Herren aus den höheren Bereichen der Landesregierung an derartigen Veranstaltungsformaten teilgenommen haben?
Herr Minister, zu welchen Themen haben die Minister Groschek und Duin bei den ominösen Veranstaltungen gesprochen, und wer waren da die Sponsoren?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weske, den einen Teil Ihres Wunsches werden wir erfüllen: Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der Piraten nicht zustimmen.
Insofern kann ich Ihnen da ein schönes Geburtstagsgeschenk machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde deutlich, dass eine Bargeldobergrenze abzulehnen ist. Es waren neun von zehn Sachverständigen, die dies befürwortet haben. Lediglich ein Sachverständiger hat sich für eine Bargeldobergrenze von 10.000 € ausgesprochen. In der Anhörung wurde insbesondere deutlich, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt, dass eine Bargeldobergrenze irgendwelche Auswirkungen auf die organisierte Kriminalität hat.
Die Position der CDU-Landtagsfraktion in dieser Frage ist eindeutig. Aus mehreren Gründen muss das Bargeld als Zahlungsmittel in Deutschland uneingeschränkt erhalten bleiben.
Ich skizziere gerne noch einmal unsere Position.
Erstens. Bargeld schützt vor negativen Zinsen. Die Zinslosigkeit von Bargeld ist der wichtigste Grund, warum Notenbanken mit ihren Leitzinsen nicht beliebig weit in den negativen Bereich gehen können. Gerade in Zeiten wie diesen muss es Alternativen geben, die vor negativen Zinsen und damit vor Kapitalverzehr schützen.
Zweitens. Bargeld schützt unsere Daten. Durch Bargeldzahlungen unterliegt der Bürger nicht der vollständigen Überwachung und Überwachbarkeit seines Kaufverhaltens. Auch im Zeitalter der Digitalisierung muss es eben die Freiheit der Bürger bleiben, ob sie mit Karte, mit E-Banking oder eben mit Bargeld bezahlen. Diese Freiheit sehen wir als hohes Gut an. Diese Freiheit schützt gerade vor den Datensammlern, die das Konsumverhalten der Bürger bis ins letzte Detail ausforschen wollen.
Das hat doch damit nichts zu tun, Herr Zimkeit.
Drittens. Bargeld schafft Transparenz im Portemonnaie und in der Haushaltskasse der einzelnen Bürger. Nirgendwo anders kann man plastischer erkennen, wenn sich das Budget dem Ende zuneigt.
Bitte schön, Herr Kollege Abel.
Diese Schätzfrage verbietet sich. Aber wir sind in unserer Position sehr eindeutig, und diese Position lege ich hier dar. Ich glaube, da gibt es dann auch keine weiteren Nachfragen.
Ich nenne einen weiteren Punkt.
Viertens. Bargeld ist ein kostenloses und damit auch ein günstiges Zahlungsmittel. An unbaren Zahlungsvorgängen verdienen die Banken, Kreditkartenunternehmen und natürlich auch die Technologiekonzerne.
Fünftens. Bargeld lässt alle Menschen am Wirtschaftsleben teilhaben. Menschen, die über kein Konto oder nur über ein Guthabenkonto verfügen, nehmen vornehmlich mit Bargeld am Wirtschaftsleben teil.
Sechstens schließlich genießt Bargeld auch Insolvenzschutz, da Buchgeld bei einer möglichen Pleite eines Kreditinstituts verlorengehen kann.
Diese Positionen haben wir als CDU-Landtagsfraktion wiederholt deutlich gemacht. Ich erlaube mir, auf unseren Antrag Drucksache 16/12122 hinzuweisen.
Titel: „Finger weg vom Bargeld – Nordrhein-Westfalen muss ein starkes Signal senden, um die Freiheit des Bargeldverkehrs zu erhalten!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen Bargeld als geprägte Freiheit an. Und diese Freiheit wollen wir uneingeschränkt erhalten. Wir haben allerdings
auch schon im Fachausschuss, dem Haushalts- und Finanzausschuss, deutlich gemacht, dass wir dem vorliegenden Antrag der Piraten nicht zustimmen können, weil er Passagen unter anderem zur Geldpolitik enthält, die wir nicht teilen. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Blask hat schon darauf hingewiesen, dass die Piratenfraktion bei diesem Thema außerordentlich flexibel ist. In Ihrem letzten Antrag wollten Sie noch einseitig die Sparkassen verpflichten. Nun sind Sie schon beim gesamten Bankensektor angekommen.
Aber es bleibt dabei: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Die Forderung der Piraten ist populistisch und begegnet auf den ersten Blick – prima vista, wie der Jurist sagt – einer gewissen Sympathie. Wer sich intensiver mit der Materie auseinandersetzt, wird aber feststellen, dass der von den Piraten vorgeschlagene Dispodeckel in der Sache ungeeignet ist.
Erster Punkt: Wer sich die Entwicklung der Zinssätze für Überziehungskredite im Durchschnitt in Deutschland anschaut, stellt fest, dass diese nach den Angaben der Deutschen Bundesbank seit 2007 von 11,88 % auf 8,69 % im Jahr 2015 zurückgegangen sind. Die Gesetze des Marktes wirken also.
Zweiter Punkt: Die Verbrauchermacht ist nicht zu unterschätzen. Wem die Konditionen seiner Bank nicht passen, der kann jederzeit und ohne großen Aufwand das Institut wechseln.
Dritter Punkt: Banken, die Zinsen unterhalb des von den Piraten geforderten Deckels nehmen, werden
sich zukünftig an diesem Deckel orientieren und somit auch ihre Zinssätze erhöhen.
Vierter Punkt: Die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite sind natürlich sehr hoch. Die Höhe der Zinsen hängt aber nur bedingt mit der unmittelbaren Refinanzierung der Banken zusammen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle: die individuelle Risikoabschätzung des Forderungsausfalls, die Eigenkapitalsituation – nicht zu unterschätzen, sowohl bei den Sparkassen als auch bei den Raiffeisenbanken –, die Betriebs- und Personalkosten, die Bearbeitungskosten, das Bankmodell – das heißt, ob kleinere oder größere Filialnetze gewählt werden –, die Verfügbarkeit von Geldautomaten, der Beratungsbedarf usw. Man kann somit nicht alle Banken wie Direktbanken und Filialbanken über einen Kamm scheren.
Fünfter Punkt: Niemand wird von seiner Bank gezwungen, einen Dispositions- oder Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen. Es ist hinlänglich bekannt, dass Ratenkredite, die auch angeboten werden, bedeutend günstiger sind.
Sechster Punkt: Die individuelle Risikoeinschätzung, das heißt, das Ausfallrisiko, ist Bestandteil der Kalkulation der Zinssätze. Wenn die Kalkulation über dem von den Piraten geforderten Deckel liegt, bekommen diese Kunden zukünftig keinen Zugang mehr zu Dispositions- oder Überziehungskrediten.
Eines ist aber auch klar: Die Banken sollen natürlich fair mit ihren Kunden umgehen. Das heißt aber auch, dass sie gewissenhaft im Sinne des Kunden eine Kreditlinie bereitstellen sollten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, staatliche Eingriffe halten wir in diesem Fall weder für geboten noch für zielführend. Sie haben gesehen: Es gibt viele Gründe, warum wir dem Antrag der Piraten nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Leben als Annahmestellenleiter ist kein Zuckerschlecken. Das ist so. Das wissen wir aus den Zuschriften. Das weiß ich auch aus den persönlichen Erfahrungen meiner leider viel zu früh verstorbenen Tante, die eine solche Lottoannahmestelle hatte. Die Provisionseinnahmen sind in den vergangenen Jahren rückläufig. Gleichzeitig sehen sich die Betreiber der Lottoannahmestellen gestiegenen Mietkosten, gestiegenen Energiekosten und insbesondere auch gestiegenen Personalkosten gegenüber.
Wenn man den eigenen Stundenlohn als Annahmestellenleiter herunterrechnet, stellt man fest, dass man im Bereich des Mindestlohns liegt. Das muss man an dieser Stelle auch so sagen. Viele Annahmestellenleiter stehen nämlich die meiste Zeit selbst hinter der Theke.
Zudem gibt es zusätzliche Aufgaben, die in den letzten Jahren dazugekommen sind – beispielsweise der Jugendschutz, aber auch der Spielerschutz. Mit Ausweispflicht und Kundenkarten ist mehr Bürokratie hinzugekommen. Es werden mehr Anforderungen an die Annahmestellenleiter gestellt.
Daher begrüßen wir die Intention des FDP-Antrags. Diesen Antrag unterstützen wir auch. Wir brauchen ein faires und angemessenes Vergütungssystem und ein vernünftiges Miteinander von WestLotto und Annahmestellen, damit das alles auch zukunftsfähig ist.
Dafür werden wir auch in den weiteren Beratungen im Ausschuss eintreten, auf die wir uns sehr freuen. – Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.
Herr Präsident, wir sind ja flexibel.
Herr Minister, inwieweit teilen Sie die Stellungnahme von örtlichen SPDAbgeordneten, die die Intervention des Umweltministers ausdrücklich missbilligt haben?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es auch relativ kurz machen. Das Thema „Einpersonengesellschaften“ ist im Mai im Bundestag behandelt worden und der Bundestag hat einstimmig einen Entschließungsantrag verabschiedet, der sich kritisch und ablehnend mit dem Vorschlag einer Richtlinie der
EU-Kommission auseinandergesetzt hat. Wir teilen diese Kritik vonseiten der CDU-Fraktion ausdrücklich.
Ich stelle mir nur die Frage: Was soll dieser Antrag hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen? Richtlinien werden auf europäischer und nationaler Ebene ausgehandelt. Der nordrhein-westfälische Landtag ist daran nicht beteiligt.
Das zeigt uns, dass es Ihnen hier nur um einen Showantrag geht. Nicht anders ist es zu erklären, dass Sie hier auch eine direkte Abstimmung beantragt haben und keine Beratungen in den Ausschüssen durchführen wollen.
Die Piraten und die FDP-Fraktion werden stets gerügt, wenn sie bundespolitische Themen hier in den Landtag einbringen und diese in epischer Breite diskutieren. Nun machen SPD und Bündnis 90/Die Grünen genau dasselbe. Demnächst sind Sie mit dieser Argumentation gesperrt.
Meine Damen und Herren, wir halten den Antrag für überflüssig, weil sich der Bundestag eben einstimmig und eindeutig positioniert hat. Wir können nicht erkennen, dass es in dieser Frage eines Impulses unseres Landtags bedarf. Daher werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Gebhard hat eben vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass es wahrlich nicht selbstverständlich ist, dass die regierungstragenden Fraktionen und die Mehrheit der Oppositionsfraktionen in finanzpolitischen Fragen hier im Hause einer Meinung sind. Bei diesem Tagesordnungspunkt ist das ausnahmsweise anders.
Hintergrund ist der einzigartige Vorgang um die Skandalbank Hypo Alpe Adria, deren Bad Bank, die HETA Asset Resolution, das österreichische Bundesland Kärnten und die österreichische Finanzmarktaufsicht.
Nachdem bei der HETA Asset Resolution eine milliardenschwere Kapitallücke zutage getreten ist, verhängte die österreichische Finanzmarktaufsicht Anfang März ein Moratorium über die bei der HETA verwalteten Schulden in Höhe von rund 10 Milliarden €. Dieses Moratorium sieht vor, dass die HETA bis zum 31.05.2016 keine Schulden aus fälligen Anleihen und Schuldverschreibungen bedienen muss. Darüber hinaus wurden die Bürgschaften des Bun
deslandes Kärnten für die HETA-Verbindlichkeiten kurzerhand außer Kraft gesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die antragstellenden Fraktionen halten diese Vorgehensweise für äußerst fragwürdig und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Handelns in Österreich.
Die Gründe für unser Zweifeln sind gewichtig und vielfältig. Die Europäische Kommission hat Informationen über die Vorgehensweise aus Wien angefordert, ob das Handeln der staatlichen Stellen mit europäischem Recht in Einklang steht.
Das Moratorium für die HETA beruht auf dem österreichischen Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Dieses wiederum stützt sich auf die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, BRRD. Diese Richtlinie regelt jedoch nur die Abwicklung von Banken, und die HETA als Bad Bank oder selbst auch als Abwicklungsinstitut ist keine Bank mehr, weil sie Ende 2014 ihre Bankkonzession verloren hat.
Insofern ist höchst zweifelhaft, ob sich die Republik Österreich auf die EU-Richtlinie überhaupt berufen kann. Die Chancen für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich stehen von daher nicht schlecht.
Zweifelhaft ist darüber hinaus, ob das ausgesprochene Moratorium in Deutschland rechtliche Wirkung entfalten kann, denn viele Anleihen und damit die Verbindlichkeiten der HETA, insbesondere die Papiere, die bei der NRW.BANK in den Büchern stehen, unterliegen gemäß den Emissionsbedingungen ausschließlich deutschem Recht. Zudem wurde für Rechtstreitigkeiten ausdrücklich Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart.
Wir von den antragstellenden Fraktionen unterstützen die Bemühungen des Vorstands der
NRW.BANK, durch die Einreichung einer Klage vor dem Landgericht Frankfurt eine rechtliche Klärung herbeizuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Frage, ob sich das österreichische Bundesland Kärnten so einfach aus der Verantwortung stehlen kann, ist mit großen Fragezeichen versehen. Das Land Kärnten hat seit der Gründung der Hypo Alpe Adria Bank über die Kärntner Landesholding als Ausfallbürge gehaftet. Diese Landeshaftung war die Grundlage für das gute Rating der Hypo Alpe Adria Bank International AG.
Die entsprechenden Haftungsbeschlüsse wurden von sämtlichen Parteien im Kärntner Landtag getragen und fielen einstimmig aus, wie der Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission, der sogenannte Griss-Bericht aus Wien, aufzeigt. Diese Bürgschaften ermöglichten erst den risikoreichen Expansionskurs der Hypo Alpe Adria Bank in Süd
osteuropa. Könnten diese Bürgschaften des Landes Kärnten nun nachträglich einfach für ungültig erklärt werden, handelte es sich um einen schwerwiegenden Eingriff des Staates in bestehende Verträge. Das wäre in höchstem Maße rechtsstaatlich bedenklich und abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht des europäischen Finanzplatzes ist es zudem problematisch, dass es Unterschiede bei der innerstaatlichen Haftung zwischen Deutschland und Österreich gibt: In Deutschland haftet der Bund für die Bundesländer – Frau Kollegin Gebhard hat es eben erwähnt –, in Österreich hingegen nicht. So etwas ist internationalen Gläubigern nur schwer zu vermitteln.
Eine unmittelbare Folge ist, nachdem das Ganze erstmals zutage getreten ist, dass die einzelnen Bundesländer in Österreich praktisch keinen Zugang mehr zum Kapitalmarkt haben und ihr Rating umgehend drastisch gesenkt wurde. Die Länder hängen am Tropf des Bundes in Wien, um Kredite aufnehmen zu können.
Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur – OeBFA – nimmt nun selbst Mittel am Kapitalmarkt auf und reicht diese an die Bundesländer weiter. Gerade gestern wurde gemeldet, dass Kärnten 343 Millionen € Kredit von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur erhält. Dieser Kredit wird allerdings nur gegen harte Sparauflagen und Sicherheiten gewährt. Aber nichts anderes verlangen die bisherigen Gläubiger der HETA und des Landes Kärnten auch: Verlässlichkeit und die Einhaltung verbindlich erklärter Zusagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der österreichische Finanzminister Schelling hat zu Recht eine Insolvenz des Landes Kärnten ausgeschlossen. Die Lösung kann nur darin bestehen, dass der österreichische Bund die Rückzahlung der Verbindlichkeiten vorstreckt und das Land Kärnten diese dann langfristig beim österreichischen Bund tilgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss auch als leidenschaftlicher KärntenFan sehr deutlich sagen: Kärnten ist ein wunderschönes Land mit tollen Menschen. Die Kärntnerinnen und Kärntner müssen nun ausbaden, dass gravierende Fehler gemacht worden sind, die noch weit in die Zukunft hinein wirken werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, können Sie dem Hohen Haus erläutern, was Gegenstand der beiden Klageverfahren Ihres ehemaligen Büroleiters war?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, können Sie dem Hohen Hause denn wenigstens sagen, zu welchen Beweisfragen Sie als Minister – als Zeuge – hätten aussagen sollen?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Schneider, Ihre Auskunftsfreudigkeit in allen Ehren. Vielleicht können Sie uns aber zumindest die Auskunft erteilen, wie sie sicherstellen wollen, dass in Zukunft in der Leitungsebene Ihres Ministeriums ein geordnetes Arbeiten in einer guten Arbeitsatmosphäre möglich ist?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir noch einmal die Beiträge der Herren Kollegen Priggen und Römer in Erinnerung rufe, muss ich fast schon feststellen, dass es entschuldigende Beiträge zu einem Gesetzentwurf waren, den die beiden Fraktionen hier im Landtag eingebracht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf – ich beschränke mich auf den finanzpolitischen Teil; gleich wird noch etwas zum sozialpolitischen Teil zu sagen sein – zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer zeigt in mehrfacher Hinsicht das Scheitern dieser Landesregierung in der Haushalts- und Finanzpolitik. Wer in Zeiten höchster Steuereinnahmen und niedrigster Zinsen die Steuern weiter erhöht, hat jede finanzpolitische Glaubwürdigkeit verloren.
Wer den Bürgern in Zeiten bester Einnahmen erneut mit Steuererhöhungen noch weiter in die Tasche greift, macht deutlich, wie hilf- und planlos er in der Finanzpolitik ist. Eine solide und stabilitätsorientierte, verlässliche Finanzpolitik sieht anders aus. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben bis heute nicht begriffen, dass Haushaltskonsolidierung vor allem auf der Ausgabenseite stattfinden muss. Doch dazu fehlt Rot-Grün schlicht und ergreifend der Mut.
Auch die Verabschiedung dieses Gesetzes wird nicht reichen, um die Schuldenbremse im Jahre 2020 zu erreichen. Es bedarf vielmehr einer nachhaltigen Konsolidierung des Haushaltes. Hektische Aktionen wie eine sofortige Haushaltssperre und plötzlich eingebrachte Steuererhöhungsgesetze fördern nicht das Vertrauen in solide Haushaltspolitik. Umsichtiges und planvolles Handeln sieht anders aus.
Da passt es ins Bild – Kollege Lindner hat es eben erwähnt –, dass SPD und Grüne noch vor den Kommunalwahlen im Mai vehement bestritten haben, dass es zu einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer kommen wird. Noch im August 2014 teilte der Finanzminister in den Drucksachen 16/6530 und 16/6648 mit, dass er für das Haushaltsjahr
2015 von einem Steuersatz von 5 Prozentpunkten bei der Grunderwerbsteuer ausgeht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn zwei Monate später dann doch an der Steuerschraube gedreht wird, zeigt sich hier ein glatter Wortbruch von RotGrün. Und das trägt im Übrigen auch zur Politikverdrossenheit in diesem Lande bei.
Im Übrigen ist es alles andere als ein Vertrauensbeweis für den Finanzminister, wenn die regierungstragenden Fraktionen mitten in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 einen solchen Gesetzentwurf einbringen. Das heißt doch nichts anderes, als dass die Fraktionen von SPD und Grünen dem vom Finanzminister vorgelegten Zahlenwerk schlicht und ergreifend nicht trauen, vielleicht auch zu Recht. Vielleicht ist bei SPD und Grünen die Einsicht gereift, dass die Steuereinnahmen mal wieder zu hoch und die Ausgaben zu niedrig angesetzt sind.
Dennoch ist der Schritt, die Bürger durch Steuererhöhungen zu schröpfen, in mehrfacher Hinsicht falsch. Steuererhöhungen sind Gift für private Investitionen und unternehmerisches Handeln. Das wirft NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern weiter zurück. Es ist einfach ein Standortnachteil, wenn Nordrhein-Westfalen die höchste Grunderwerbsteuer aller Bundesländer hat. Wie wollen Sie denn den Wettbewerb mit allen anderen Bundesländern bestehen? Mit den höchsten Steuern, wie Sie es planen? Mit einem bürokratischen Tariftreue- und Vergabegesetz, mit dem Klimaschutzgesetz oder dem investitionsfeindlichen Landesentwicklungsplan? Das kann doch wohl nicht wahr sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2011 hat RotGrün die Steuersätze bei der Grunderwerbsteuer fast verdoppelt. Das ist ein Anschlag auf stabile Rahmenbedingungen in unserem Bundesland. Sie betreiben eine wachstumsschädliche Politik und dürfen sich nicht wundern, wenn unser Bundesland im Vergleich zu anderen Bundesländern immer weiter zurückfällt.
Dann braucht man sich auch nicht öffentlichkeitswirksam zu beklagen, wenn Nordrhein-Westfalen seine Position als Bittsteller im Länderfinanzausgleich verfestigt. Die Probleme, die wir haben, sind hausgemacht, und die Verantwortlichkeit liegt in Nordrhein-Westfalen, und zwar bei dieser Landesregierung, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon ein Treppenwitz, wenn in Berlin über Steuerentlastungen durch die Abschaffung der kalten Progression diskutiert wird, Rot-Grün in Düsseldorf aber den Menschen das Geld aus der Tasche zieht. Auch internationale Organisationen wie zum Beispiel die EZB oder die OECD fordern von Deutschland eine
Entlastung der Arbeitnehmer zur Ankurbelung der Binnenkonjunktur. Nun macht Rot-Grün in Düsseldorf genau das Gegenteil. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist reine Voodoo-Ökonomie von RotGrün.
Wir fordern Sie auf, endlich mit einer soliden Konsolidierung des Haushaltes zu beginnen. Hören Sie auf, die Bürger zu schröpfen, und stoppen Sie Ihre finanzpolitische Geisterfahrt! – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der CDU möchte sich heute mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass landeseigene Grundstücke in Zukunft wieder nach transparenten Kriterien veräußert werden.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben im März 2013 den § 15 des Haushaltsgesetzes um einen Absatz 3 ergänzt. Diese Regelung ist redaktionell leicht verändert auch im Haushaltsgesetz 2014 enthalten. Sie lässt zu, dass landeseigene Grundstücke direkt und ohne ein öffentliches Ausschreibungsverfahren an Kommunen oder kommunale Gesellschaften veräußert werden können, wenn es der Erfüllung kommunaler Zwecke, der Errichtung öffentlich geförderten Wohnraums oder der Errichtung studentischen Wohnraums dient. Ein Qualitätswettbewerb möglicher Grundstückserwerber ist dabei nicht vorgesehen.
Was das dann im Einzelfall bedeutet, konnten wir leider schon eindrucksvoll erleben: In Köln-Kalk wurde in einem intransparenten Verfahren das Gebäude der Polizeiinspektion verkauft. Auch die abenteuerlich zustande gekommene Verhinderung einer Grundstücksveräußerung des Bau- und Liegenschaftsbetriebs im Düsseldorfer Zooviertel noch nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages war ein Paradebeispiel für Intransparenz.
Dieser Vorgang hatte mich veranlasst, den Gutachterdienst des Landtags mit einer Expertise zur recht
lichen Einschätzung des § 15 Absatz 3 zu beauftragen. Dies hat dann in der Folgezeit dazu geführt, dass uns 15 Monate nach der Gesetzesverabschiedung – immerhin – in der letzten Woche die Verwaltungsanweisung zur Ausführung des § 15 Absatz 3 Haushaltsgesetz vorgelegt wurde.
Schon der Umfang dieser Anweisung für nur einen einzigen Absatz des § 15 ist durchaus beeindruckend: zehn Seiten mit vier Anlagen! Das scheint der Beitrag der Landesregierung zum Bürokratieabbau zu sein, zehn Seiten und vier Anlagen zu einem einzigen Absatz eines Paragrafen.
Aber nun haben Sie immerhin geregelt, wie Sie sich das Ganze in der Praxis vorstellen: Es gibt eine Veröffentlichung auf der Homepage des BLB, und es schließt sich ein Interessensbekundungsverfahren – selbstverständlich auf einem vorgegebenen Formular – an. Die Frage ist nur, warum bei einem solchen zusätzlichen Berg an Bürokratie, den diese Verwaltungsanweisung nach sich zieht, nicht gleich der bewährte Weg der vollen Transparenz gewählt wird. Warum wird also nicht gleich ein ordentliches Ausschreibungsverfahren eingeleitet, wie wir es in unserem Antrag für alle Grundstücksveräußerungen fordern?
Das ist der einzige Weg, ein wirklich transparentes, nachvollziehbares und rechtlich abgesichertes Verfahren zu gewährleisten. Alle Bieter sollen sich einem fairen Qualitätswettbewerb stellen, der insbesondere Kommunen und kommunale Gesellschaften nicht benachteiligt. Außerdem soll nach transparenten Kriterien geprüft werden, ob im Einzelfall Erstzugriffsoptionen für Kommunen oder kommunale Gesellschaften eingeräumt werden können.
Doch offenbar ist Transparenz nicht gewollt. So heißt es bereits unter Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift – übrigens ziemlich entlarvend, wie ich finde –: In begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Finanzministeriums ist eine Abweichung
von der in diesen Verwaltungsvorschriften beschriebenen Vorgehensweise möglich. – Na toll! Da beschreiben Sie mit bürokratischer Pingeligkeit, wie es an sich laufen soll, um dann festzustellen, dass der Finanzminister eigentlich nicht daran gebunden ist.
Was sind das für Klimmzüge am Hochreck, die Sie da unternehmen? Wir wollen mit unserem Antrag, dass endgültig Schluss ist mit intransparenten Äußerungen, dass klar geregelt ist, wie es zu laufen hat, nämlich in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren, und dass diese Regelung abschließend und ausnahmslos gilt.
Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ist Ihnen bekannt, dass man auch in öffentlichen Ausschreibungen Kriterien festlegen kann, um zum Beispiel einen sozialen Wohnungsbau zu fördern, nur dass man den Leistungserwerber nicht einzugrenzen braucht?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP haben für heute eine Aktuelle Stunde zu den Gründen des überraschenden Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden der Portigon AG beantragt, weil die Gründe für das plötzliche Ausscheiden von Herrn Voigtländer bis heute immer noch unklar sind. Daran hat auch die Aktuelle Viertelstunde im Haushalts- und Finanzausschuss am 8. Mai nichts geändert, wo die Oppositionsfraktionen vorab einen Fragenkatalog an die Landesregierung übermittelt hatten. Die Fragen blieben trotz aller Nachfragen unbeantwortet.
Die einzige Erklärung, die die Landesregierung, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Messal, im Ausschuss abgab, war, dass man sich nicht über
die Vertragsmodalitäten für den Vertrag von Herrn Voigtländer bei der Portigon Financial Services, der PFS, einigen konnte. Überzeugen konnte diese Darstellung nicht. Denn das Gehalt von Herrn Voigtländer als wesentliches Merkmal des Arbeitsvertrages konnte gar nicht strittig sein, weil es eine gesetzliche Höchstgrenze für Gehälter bei staatlich gestützten Banken gibt.
Es bleibt daher der begründete Verdacht, dass es andere Gründe als die behaupteten für das Ausscheiden von Herrn Voigtländer gibt.
Waren es Meinungsverschiedenheiten über das Funktionieren des Geschäftsmodells der PFS zwischen Herrn Voigtländer und dem Aufsichtsrat, dem Sie, Herr Finanzminister, als Vertreter des
100%igen Eigentümers Land Nordrhein-Westfalen angehören? War es die Frage, wie die Leistungen der PFS für die Erste Abwicklungsanstalt, die Bad Bank der früheren WestLB, zu vergüten sind?
Oder spielte die Ablehnung der Gründung von Tochtergesellschaften der PFS im europäischen Ausland durch die EU-Kommission eine Rolle, die als wünschenswert angesehen wurde bei der Akquise von Kunden für die PFS? Welche Rolle hat der erst seit wenigen Wochen amtierende neue Aufsichtsratsvorsitzende der Portigon AG gespielt? Auch stellt sich die Frage, welche Aktivitäten Sie, Herr Finanzminister, als Eigentümervertreter entwickelt haben. Zu all diesen Fragen hätten wir gerne Antworten.
Auch das „Handelsblatt“ sprach am Tag nach der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wörtlich von einem „Düsseldorfer Rätsel“. Genau dieses Rätsel, das bis heute besteht, erfüllt uns mit großer Sorge. Denn schließlich sollte unter Führung von Herrn Voigtländer die PFS als Dienstleister entwickelt werden, der anderen Banken bei der Abwicklung problematischer Investments und Assets hilft.
Der Zeitdruck ist groß. Der Verkaufsprozess für die PFS sollte eigentlich bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Bis Ende 2016 muss die PFS laut Vorgaben der Europäischen Kommission privatisiert sein, oder es droht die Abwicklung. Das ist für die Mitarbeiter alarmierend. Das wäre für die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen ein Risiko in Milliardenhöhe.
Die Zukunft der Portigon insgesamt erscheint angesichts des Ausscheidens von Herrn Voigtländer ungewisser denn je. Vertrauensbildend ist dieser in jeder Hinsicht überraschende Schritt auch für mögliche Kunden der PFS nicht. Noch im Februar dieses Jahres hat Herr Voigtländer im Haushalts- und Finanzausschuss wörtlich erklärt:
„Ich will in diesem Kreis ganz offen sagen, dass ich persönlich meine Zukunft in der Verantwortung der PFS GmbH“
also der Portigon Financial Services –
„sehe.“
Und weiter:
„Ich kann hier sagen, weil ich es auch den Mitarbeitern im Sommer letzten Jahres sehr klar erklärt habe: Ich stehe mit auf der Brücke und bin zuversichtlich, dass das funktioniert. – Das ist wichtig für die Mitarbeiter. Wenn sie sich entscheiden müssen, in die PFS zu gehen, dann fragen sie natürlich: Wer geht mit? Daher war es wichtig für mich, auch vor dem Hintergrund der Verantwortung, die ich zum 1. Juli 2008 übernommen habe, dorthin zu gehen.“
Vor dem Hintergrund dieser Aussagen stellen sich natürlich Fragen, die wir in der Aktuellen Viertelstunde gerne mit dem Verantwortlichen der Landesregierung, dem Finanzminister, erörtert hätten – angesichts der Sorgen der Mitarbeiter und der Milliardenrisiken für den Landeshaushalt ein durchaus legitimes Anliegen.
Nun hatten Sie, Herr Finanzminister, sich bereits vor Monaten für die Ausschusssitzung mit Hinweis auf die Finanzministerkonferenz entschuldigt. Das ist grundsätzlich in Ordnung. Wenn aber ein so außergewöhnlicher und überraschender Vorgang eintritt, hätte man erwarten können, dass Sie sich erst nach der Aktuellen Viertelstunde im Haushalts- und Finanzausschuss auf den Weg zur Finanzministerkonferenz machen.
Um Ihre Anwesenheit hatten die Oppositionsparteien bei der Beantragung der Aktuellen Viertelstunde ausdrücklich gebeten.
Sie, Herr Finanzminister, haben dieses Ansinnen abgelehnt und mit Ihrer zwingenden Anwesenheit bei der zweitägigen Finanzministerkonferenz begründet. Schaut man sich jedoch das so wichtige Programm der Finanzministerkonferenz an, das Sie, Herr Finanzminister, am vergangenen Donnerstag auf sich nehmen mussten,
darf man über Ihre Entschuldigung schon erstaunt sein. Die „Stralsunder Zeitung“ bezeichnete es schon in der Überschrift mit den Worten – ich zitiere wörtlich –: Finanzchefs im Entspannungsmodus.
Weiter heißt es in dem Artikel vom 9. Mai 2014:
Wenn man die Finanzchefs der ganzen Republik auf einen Schlag beisammen hat, kann man ihnen
doch zeigen, wie schön unser Land ist. So dachte es sich die Finanzministerin von MecklenburgVorpommern und ging mit ihren Amtsbrüdern und -schwestern auf Ausflugstour nach Rügen, also beste Stimmung beim Besuch des Jagdschlosses Granitz. Die Gäste besichtigten das Speisezimmer, den Damensalon und den Rittersaal, über die gusseiserne Treppe ging es auf den Turm, und dann kam sogar die Sonne raus.
Nein, es geht noch weiter: Hören Sie ruhig zu!
Mit dem Rasenden Roland fuhr die muntere Gesellschaft schließlich nach Putbus, und eine Bootsfahrt mit der MS „Hanseblick“ fehlte auch nicht im Programm.
Die gastgebende Finanzministerin von Mecklenburg-Vorpommern wird in dem Artikel mit den Worten wörtlich zitiert:
Ich habe schon gesagt, das ist Kurzurlaub aktiv.
Herr Finanzminister, ich persönlich gönne Ihnen jeden Kurzurlaub. Aber angesichts der immensen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas der Aktuellen Viertelstunde halte ich es für vollkommen unangemessen, dass Sie sich der politischen Verantwortung im Ausschuss für ein touristisches Programm in Stralsund entzogen haben.
Deshalb erwarten wir hier und heute im Plenum von Ihnen Antworten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen beschreibt die Wirkung von Cannabiskonsum auf die Psyche wie folgt – ich zitiere –:
„An die Stelle geordneten Denkens und logischer Schlussfolgerungen tritt häufig eine Art Scheintiefsinn, …“
Davon scheint auch der Antrag der Piraten zur Legalisierung von Cannabis gekennzeichnet zu sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Piraten verkennen zum einen, dass eine Freigabe von Cannabis nicht nur den bisherigen Konsum legalisiert, sondern auch eine neue Nachfrage schafft. Das zeigen die Erfahrungen in den Niederlanden und anderen Ländern. Ich sage sehr deutlich, dass wir das nicht wollen. Cannabis wird vor allem von jüngeren Menschen konsumiert. Es wäre ein fatales Signal an die Gesellschaft, wenn der Staat so tut, als wäre der Konsum des Rauschmittels schon in Ordnung.
Die bekannten Nebenwirkungen des Cannabiskonsums machen deutlich, dass gerade jüngere Men
schen vom Konsum abgehalten werden müssen. Nebenwirkung ist beispielsweise, dass sich der Konsument den Anforderungen immer weniger gewachsen und verpflichtet fühlt und dem Alltag immer gleichgültiger gegenübersteht. Von Hirnschädigungen will ich gar nicht erst reden.
Daher ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Piraten in ihrem Antrag den Cannabiskonsum als gesundheitspolitisch sinnvoll beschreiben. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Es sind wenige Einzelfälle, wie zum Beispiel Schmerzpatienten, bei denen Cannabiskonsum unter ärztlicher Aufsicht sinnvoll erscheint. Das sind aber Ausnahmefälle. Für den überwiegenden Teil der Konsumenten trifft das nicht zu. Daher bleibt es die vornehme Aufgabe des Staates, vor der Gefährlichkeit von Drogen zu warnen und den Zugang zu ihnen zu erschweren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es trifft auch nicht zu, wie die Piraten behaupten, dass eine Entlastung der Justiz zu erwarten sei. Am Ende des Verfahrens steht immer ein Staatsanwalt, der über eine Verfahrenseinstellung entscheiden und eine entsprechende Verfügung schreiben muss.
Die Piraten verkennen noch eines: Es ist keineswegs so, dass insbesondere jugendliche Erstkonsumenten bei geringen Mengen direkt vor den Kadi kommen und kriminalisiert werden.
Meistens werden doch Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gegen Auflagen eingestellt. Auflagen sind zum Beispiel die verpflichtende Teilnahme an Drogenberatungsseminaren, Drogenscreenings, Drogentherapien oder die Ableistung von Sozialstunden. Dies macht auch Sinn, um den Konsumenten die Gefährlichkeit illegaler Drogen zu verdeutlichen.
Hinsichtlich der von den Piraten geforderten Eigenbedarfsgrenze von 30 g kann ich nur fragen: Darf es nicht noch ein bisschen mehr sein?
Fakt ist, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten der für den Drogenrausch maßgebliche THC-Gehalt in den Cannabisprodukten massiv angestiegen ist. Deshalb müssen wir auf Drogen- und Suchtprävention setzen und alles dafür tun, dass insbesondere Jugendliche von Drogen ferngehalten werden.
Denn die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt doch, dass die Drogendealer meist auch andere und wesentlich gefährlichere Suchtstoffe in ihrem Angebotsportfolio bereithalten.
Angesichts der mit dem Drogenkonsum verbundenen Langzeitschäden in physischer und psychischer Form, die enorme Folgekosten im Gesundheitsbereich verursachen, ist vor einer Legalisierung von Cannabis zu warnen.
Herr Präsident, ich glaube nicht, dass das Thema so wichtig ist, dass wir uns weiter damit beschäftigen müssten.
Ich bin am Ende meiner Rede. Der Überweisung an die Fachausschüsse stimmen wir selbstverständlich zu. Den Antrag jedoch lehnen wir inhaltlich ab. – Vielen Dank.
Herr Kollege Lamla, ich habe eben deutlich gemacht, dass es gar nicht um die Kriminalisierung von Jugendlichen geht. Die Jugendlichen werden nicht kriminalisiert, sondern es werden in aller Regel Auflagen gemacht. Ihr Ansatz ist der vollkommen falsche, und ich glaube auch, dass Sie damit im Plenum ziemlich alleine stehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute in dritter Lesung einen Vorgang zu Ende, der bis ins Jahr 1773 zurückgeht. Damals verfügte der Papst die Auflösung des Jesuitenordens, der bis dato als Träger für das höhere Schulwesen fungierte. Das Vermögen ging in Schul- und Studienfonds unter Verwaltung des preußischen Staates über. Damit handelt es sich bei den Schul- und Studienfonds um ein unselbstständiges Sondervermögen, das einer konkreten Zweckbindung unterliegt, nämlich der Förderung von Bildung, Unterricht und Ausbildung.
Das Land Nordrhein-Westfalen als Rechtsnachfolger des Staates Preußen ist an diese Zweckbindung gebunden. Die Schul- und Studienfonds unterliegen also nicht der freien Verfügbarkeit des Landes. Das ist der Grund, weshalb die Piraten mit ihrer Behauptung, das Land könne die Fonds einfach zu 100 % zugunsten einer Landesstiftung für Bildung auflösen, schlicht falsch liegen. So kann Rechtssicherheit – Frau Kollegin Gebhard hat das eben auch deutlich gemacht – nicht erzielt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Landesrechnungshof im Jahr 2001 entsprechende Hinweise gegeben hat, wurde intensiv vonseiten der unterschiedlichen Landesregierungen mit der katholischen Kirche verhandelt. Am Ende kam die Vereinbarung heraus, dass die Fonds mit einem Verhältnis von 60 % zugunsten des Landes und 40 % zugunsten der katholischen Kirche, genauer des Erzbistums Köln und des Bistums Münster, aufgelöst werden.
Die Mittel an die Kirche fließen aber nicht den jeweiligen Kirchenhaushalten zu, sondern gehen dort in zweckgebundene und aufgabengebundene Stiftungen ein, deren Mittel für die Bereiche Bildung und Ausbildung reserviert sind.
Es handelt sich also nicht, wie die Piraten und auch die FDP behaupten, um eine grundlose Schenkung des Landes an die katholische Kirche. Wer so etwas behauptet, der liegt schlicht und ergreifend neben der Spur.
Noch eins: Dieses Thema ist sehr komplex und kompliziert. An dessen Lösung wurde mehr als ein Jahrzehnt verhandelt. Das macht schon deutlich, dass es sich nicht eignet zum Bashing gegen die Kirche, sie würde Millionen vom Staat ohne Rechtsgrundlage zugeschustert bekommen. Das kommt nämlich unterschwellig rüber, wenn man der Diktion der Piraten folgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritik der CDUFraktion richtet sich allerdings auf die Umsetzung der Vereinbarung durch das Finanzministerium. Es entsteht der Eindruck, dass es dem Finanzminister vor allen Dingen um die schnelle Vereinnahmung des Barvermögens der Fonds gegangen ist. Immerhin spült die Übernahme des Barvermögens 80 Millionen € in den Landeshaushalt. Dieser Betrag wurde bereits im Haushalt des letzten Jahres etatisiert, obwohl bis heute noch nichts geflossen ist und das Kassenjahr 2013 schon abgeschlossen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können als Parlamentarier nicht im Einzelnen nachvollziehen, ob die konkrete Verteilung des gesamten Vermögens, also der Grundstücke und des Barvermögens, tatsächlich die Interessen der Destinatäre, der Betroffenen und Beteiligten angemessen berücksichtigt. Dafür sind es eben zu viele zu bewertende Grundstücke. Uns sind aber diesbezüglich durchaus ernst zu nehmende kritische Stimmen zu Ohren gekommen.
Aus diesem Grunde stimmt die CDU-Fraktion dem Vorhaben vom Grundsatz her, insbesondere hinsichtlich der Verteilung, zu. Die Umsetzung kann vom Parlament aber aufgrund der speziellen Situation der Fonds unsererseits nicht nachvollzogen werden. Deshalb werden wir uns insgesamt der Stimme enthalten. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich werde nicht so lange reden.
Ich habe eben deutlich gemacht, dass es sich um zweckgebundenes Sondervermögen handelt. Das ist der große Unterschied. Es war reserviert für die Bereiche Bildung, Ausbildung, Unterricht. Das ist ein wesentlicher Punkt, den Sie an dieser Stelle total ausblenden.
Im Übrigen, um das hier noch einmal deutlich zu machen: Der Landesrechnungshof war in die ganzen Verhandlungen eingebunden. Das heißt, von dort kommen auch keine Bedenken, die in irgendeiner Art und Weise geäußert werden. Ich glaube, da
können wir dem Landesrechnungshof insoweit auch vertrauen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag liegen SPD und Grüne in mehrfacher Hinsicht völlig falsch. Die Haushaltssanierung in NRW wird nicht – wie im Titel Ihres Antrags steht – durch eine unseriöse Politik der Bundesregierung gefährdet, sondern durch die unseriöse Finanzpolitik der
rot-grünen Landesregierung hier in NordrheinWestfalen.
Es ist schon ein dreistes Unterfangen der Koalitionsfraktionen, einen solchen Antrag hier im Landtag zu stellen. Während der Bund die Schuldengrenze zwei Jahre früher als vorgesehen erreicht, machen Sie immer neue Schulden. Wie Sie 2020 die Schuldengrenze in Nordrhein-Westfalen erreichen wollen, das steht vollkommen in den Sternen.
Sie betreiben keinen Kurs der Haushaltskonsolidierung, sondern verweigern sich in dieser Frage. Dreimal in Folge wurden Ihre Haushalte für verfassungswidrig erklärt. Die Ministerpräsidentin ist die Schuldenkönigin von Deutschland und der Finanzminister der Vollstrecker.
60 %, meine Damen und Herren, der Schulden aller Bundesländer werden von Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Trotzdem kriegen Sie es einfach nicht hin. Sie begehen Wortbruch in der Frage der Beamtenbesoldung, Sie haben nicht ausreichend Geld für die Umsetzung der Inklusion, und Sie rufen bei allen Gelegenheiten nach mehr Mitteln vom Bund.