Gerade bei einem Thema wie dem Salafismus, der nun einmal eine vergleichsweise neue Erscheinung ist und erst in den Anfängen steckt, wären mehr präventive Maßnahmen das richtige Mittel, damit sich junge Menschen gar nicht erst radikalisieren. Warum werden junge Menschen denn überhaupt so?
Es hat doch einen Grund, dass sie so werden. Wir müssen gerade jetzt, in dieser Anfangsphase, ansetzen. Zur Prävention – das haben Frau Schäffer und auch Herr Körfges richtigerweise erwähnt – steht in Ihrem Antrag jedoch nicht ein einziges Wort. Sie haben es gerade in Ihrer Rede erwähnt, das will ich Ihnen lassen.
Ja, aber wir stimmen hier nicht über Reden ab, sondern über Anträge, und in Ihrem Antrag steht kein einziges Wort zur Prävention. So einfach ist das. Glauben Sie, dazu kommt noch etwas? – Nein, im Gegenteil. Sie wollen nur Repression, und Sie fordern sogar noch eine Stärkung des Verfassungsschutzes.
Na klar. Sie wollen dem Geheimdienst noch mehr Befugnisse geben. Das sind die Forderungen, die ich mir von einer liberalen Partei wünsche.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein, zwei Worte über Ihre Verbotsforderungen verlieren. Gerade haben Sie auch gesagt, es würde nichts getan, was Verbote angeht. Tatsächlich gab es bundesweit bereits einige Versuche, derartige Veranstaltungen zu verbieten. Das wurde von den Gerichten aber bisher immer abgelehnt. Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen: Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 30. Mai 2014, einen Tag später Oberverwaltungsgericht Bremen, Verwaltungsgericht
Bei allen diesen Entscheidungen möchte ich ausdrücklich nicht den Gerichten den Schwarzen Peter zuschieben und sagen: Diese sind Schuld, dass Salafisten ihre Veranstaltungen durchführen können. – Natürlich nicht. Die machen das, weil die Grundrechte dies vorsehen. Dabei stützen sie sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die völlig zu Recht existieren. Denn auf solchen Veranstaltungen werden – anders als in Ihrem Antragstext ausgeführt – gerade keine Straftaten verübt. Denn zur Wahrung der Grundrechte ist die Wahrung der Demokratie nun einmal essenziell wichtig, und das wollen Sie als liberale Partei laut Ihrem Antragstext ändern. Dazu sage ich: Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass wir bei aller unterschiedlichen Bewertung von einzelnen Textteilen eines Antrages hier im Plenum relativ einer Meinung sind. Der Salafismus ist die am dynamischsten wachsende islamistische, gewaltbereite Strömung innerhalb der islamistischen Szene. Sie bereitet uns erhebliche Sorgen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen – ich darf das als Vorsitzender der Innenministerkonferenz sagen –, sondern genauso
Diese Ideologie scheint zurzeit für junge Männer äußerst attraktiv. Das erklärt den Zulauf. Diese Ideologie verspricht jungen Männern, die sich in einer Werte-, in einer Orientierungskrise befinden, auf alle Fragen des Lebens umfassende Antworten zu erhalten. Voraussetzung ist, man lässt sich auf diese Ideologie vollständig ein, stellt den Lebenswandel um und orientiert sich nur noch in diese Szene. Das geht bis dahin, dass diese salafistische Szene bei Veranstaltungen allein schon dadurch erkennbar ist, dass man andere Frisuren, andere Bärte, andere Kleidung trägt, also auch sehr offensiv nach außen die Zugehörigkeit zu dieser Strömung manifestiert.
Alle elf versuchten Terroranschläge in Deutschland hatten salafistische Bezüge. Ich glaube, keinem muss mehr erklärt werden, welche Gefahr von dieser Strömung ausgeht, sondern es geht um die Diskussion darüber – so verstehe ich auch Ihren Antrag –, welche Mittel zur Verfügung stehen, welche Mittel möglicherweise noch geschärft werden müssen, welche Instrumente geschärft werden müssen.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir müssen als Rechtsstaat sehr genau darauf achten, dass wir einerseits die Möglichkeiten, die wir haben, ausnutzen, andererseits aber immer sehr genau abwägen, ob weitere gesetzliche Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden sollen. Ich nehme ein Beispiel, Herr Dr. Stamp, das wir auf der letzten Innenministerkonferenz in Bezug auf ausreisende Syrer in den Dschihad diskutiert haben.
Das Problem ist: Man kann in Deutschland Menschen den Pass entziehen. Das tun wir auch, wenn die Sicherheitsbehörden Kenntnis darüber haben, dass es beabsichtigt ist, nach Syrien auszureisen und dort am Dschihad teilzunehmen. Die Drehscheibe dabei ist in der Regel die Türkei. Dann wird, sofern dies möglich ist, im Rahmen des Passgesetzes der Pass entzogen und ein Ausreiseverbot verhängt. Das hat auch in Teilen gefruchtet.
Aber wir müssen auch anerkennen, dass rund 90 % derer, die der salafistischen Szene angehören und nach Syrien ausreisen, Deutsche mit einem deutschen Personalausweis sind. Und das Reisen innerhalb Europas mit einem deutschen Personalausweis in die Türkei ist jederzeit möglich.
Wir haben auf der Innenministerkonferenz sehr intensiv diskutiert, ob man das Passgesetz ändern müsse. Das wäre im Hinblick auf diese Szene in der Tat ein Hilfsmittel. Aber ich sage auch immer: Der Rechtsstaat muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, ob ein solches Instrumentarium, einem deutschen Staatsbürger den Personalausweis zu entziehen und damit jede Möglichkeit von Freizügigkeit zu nehmen, genutzt wird, sehr genau abwägen. Diese Diskussion müssen wir noch führen.
Wir haben auch schon festgestellt – so Vorredner von mir, insbesondere Herr Körfges –, dass wir nicht nur den Blick auf Repression lenken dürfen, sondern wir müssen insbesondere die Prävention ins Auge fassen. Da unterscheiden wir uns auch nicht in der Haltung, Herr Dr. Stamp. Ich glaube, dass wir mit dem Projekt „Wegweiser“, das bundesweit bisher einmalig ist – ich werbe bei meinen Innenministerkollegen der anderen Länder, Ähnliches aufzulegen –, einen wichtigen Schritt gehen, der nicht zu unterschätzen ist. Wir haben die Informationen, wenn es droht, dass junge Männer in diese Szene abgleiten, weil Lehrer, Familienangehörige, Eltern, Geschwister sagen: Unser Sohn, unser Bruder verändert sich plötzlich. – Wir haben dann zwar diese Information, aber wenige Kulturtechniken hinsichtlich Sprach- und Religionskenntnissen, um tatsächlich einer solchen Gefahr wirksam begegnen zu können. Deshalb sind diese örtlichen Netzwerke gemeinsam mit Moscheevereinen, gemeinsam mit Imamen wichtig, damit wir diese Kompetenz in solchen Netzwerken auch tatsächlich verankert haben und auf diesen jungen Mann eingewirkt werden kann.
Was die Rückkehrer angeht, Herr Stamp, teile ich Ihre Einschätzung, dass das uns allen große Sorgen macht. Dabei sollen die Rückkehrer aber auch nicht pauschaliert werden. Die einen kommen wirklich traumatisiert aus Kriegserlebnissen zurück. Die anderen kommen desillusioniert zurück, weil sie festgestellt haben, dass sie eigentlich nur als Kanonenfutter missbraucht werden. Aber es kommen auch welche zurück, die zusätzlich radikalisiert, zusätzlich verroht sind und Kenntnisse im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen haben. Und die stellen in der Tat ein Sicherheitsrisiko dar. Die müssen – so schwierig es ist – die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Blick behalten, weil, wie ich eingangs gesagt habe, das eine dynamisch wachsende Szene ist. Diese gewaltbereiten Rückkehrer gelten dort als Helden.
Ich freue mich auf eine intensive Diskussion im Fachausschuss und hoffe, dass der Haushaltsgesetzgeber unsere Bestrebungen in diesem Bereich nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern in ausreichendem Maße unterstützt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/6127 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Integrationsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist
für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6204 – Neudruck
Beitrag zu Vielfalt und Qualität im Journalismus leisten – Gemeinnützigkeit von Journalismus anerkennen
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Vogt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung, einer immer schneller werdenden technischen Entwicklung und eines dramatischen Wandels in der Mediennutzung hat die Politik die Aufgabe, eine Reihe von Fragen zu beantworten, beispielweise: Wie halten die Mediengesetze den Anforderungen der Zukunft stand?
Wenn wir uns ansehen, das Web-Radios entstehen, sich die Zeitungslandschaft dramatisch ändert, neue Endgeräte vorhanden sind, müssen wir uns fragen: Welche Spielräume können wir den Medienunternehmen in NRW eröffnen? NRW ist Medienland Nummer eins. Wir haben 25.000 Medien- und
Kommunikationsunternehmen mit mehr als 400.000 Mitarbeitern. Das fängt bei Filmproduzenten an, geht weiter über erfolgreiche Verlage und TVSender bis hin zur wachsenden Games-Industrie.
Eine weitere Frage ist: Wie können wir gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Interessen optimal austarieren? Denken wir einmal an die Zusammensetzung der Gremien und an Themen wie die Netzneutralität.
Was soll eigentlich ein Landesmediengesetz angesichts bundes- und europarechtlicher Vorgaben und Entwicklungen leisten? Was kann zum Beispiel über die LfM und über Satzungen geregelt werden?
Diese ganzen Fragestellungen haben Sie als CDU, als FDP sich auch schon zu Ihrer Regierungszeit gestellt. Es sind eine Reihe neuer Fragen hinzugekommen. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf gute und zeitgemäße Antworten gefunden haben. Das wurde auch in der Sachverständigenanhörung deutlich.
Was die Sachverständigenanhörung angeht, möchte ich an Dr. Tobias Schmid von RTL oder auch an den Direktor der Landesanstalt für Medien erinnern, die von einem guten Gesetzentwurf sprachen, der in die richtige Richtung geht.
Der Deutsche Journalistenverband lobt den Gesetzentwurf und nennt insbesondere die Stiftung als einen wichtigen Bestandteil. Sogar der VPRT hat am Donnerstag im Medienausschuss den Gesetzentwurf positiv erwähnt und zuvor von einem mutigen und innovativen Gesetzentwurf gesprochen, mit dem neue Wege beschritten werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat drei große Ziele: Vielfalt fördern, Partizipation ermöglichen und Transparenz stärken.