Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat drei große Ziele: Vielfalt fördern, Partizipation ermöglichen und Transparenz stärken.

Wenn wir uns ansehen, wie dieser Gesetzentwurf entstanden ist, dann stellt man fest, dass dort neue Wege beschritten wurden. Die Landesregierung hat einen ersten Arbeitsentwurf ins Netz gestellt. Dort fand eine Onlinekonsultation statt: Vereine, Organisationen, Unternehmen, aber auch Bürger konnten sich beteiligen. Und mit über 500 Kommentaren und Stellungnahmen war es ein erfolgreicher Prozess. Dieser Prozess wurde immer wieder kritisiert, insbesondere von CDU und FDP. Wir haben uns natürlich gefragt, was Sie eigentlich so geärgert hat. Denn wir schaffen mehr Transparenz, wir wollen Menschen beteiligen.

Dann haben wir festgestellt, dass Sie auch eine Onlinekonsultation zum Landesmediengesetz hatten, und zwar über die gleiche Zeit, vier Wochen, zwei Wochen in den Ferien, fast identisch. Das war 2009. Sie erhielten 40 Anregungen; wir hatten 591 bekommen. Das erklärt wohl, warum Sie sich über diesen erfolgreichen Prozess der Landesregierung so ärgern.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Im Anschluss an diesen Onlinekonsultationsprozess wurde dieser Gesetzentwurf eingebracht. Wir hatten eine umfangreiche Anhörung. Mehr als 25 Experten haben Stellungnahmen und Ideen beigetragen. In der Zwischenzeit ist noch etwas passiert: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zum ZDFStaatsvertrag gefällt. Dieses Urteil gibt uns Hinweise, was wir an diesem Gesetzentwurf, der durch die Landesregierung eingebracht wurde, noch verändern und in Bezug auf die Auswahl und Zusammensetzung von Gremien und Transparenzvorschriften noch verbessern können. Darum haben wir heute auch einen Änderungsantrag eingebracht, der zum großen Teil auf diese Anforderungen eingeht.

Aber schauen wir uns erst einmal den Gesetzentwurf an. Er sieht vor, das einmalige System, das System, das wir an Lokalradios in NordrheinWestfalen mit den 44 Sendern haben und das in keinem anderen Bundesland vorhanden ist, dass Journalisten vor Ort berichten und vor Ort recherchieren, weiter aufrechtzuerhalten.

Bei der Einbringung fand ich es schon bemerkenswert, dass der Kollege Nückel von der FDP an diesem Pult sagte, dass man dieses Radiomonopol aufbrechen müsse. Das müssen wir uns genauer vor Augen führen. Was heißt das denn, dieses Radiomonopol aufzubrechen?

Wir wollen genau das Gegenteil. Wir wollen diese 44 Sender schützen, die vor Ort lokale Berichterstattung machen, die vor Ort ihre Redaktionen haben und die auch zur Vielfalt bei einem wegbrechenden Zeitungsmarkt beitragen. Und wir wollen dieses System stärken, meine Damen und Herren. Da sind wir von der FDP weit entfernt.

(Beifall von der SPD)

Wir haben in diesem Gesetzentwurf den Bereich der Frequenzvergabe. Auch hier wollen wir das private Hörfunksystem stärken. Und wir stärken auch die Landesanstalt für Medien, indem sie die Aufsicht über die Telemedien übertragen bekommt.

Wir haben den Bereich Partizipation, Beteiligung. Wir haben hierbei das Thema „Bürgermedien“. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Bürgermedien stärken wollen. Das wird mit diesem Gesetz geschehen. Es soll eine Onlineplattform geben, es wird einen Lehr- und Lernsender geben. Es gibt eine institutionelle Förderung finanzieller Art für Radiowerkstätten. Wir haben in diesem Gesetzentwurf einen zeitgemäßen Weg gefunden, indem man auch die Onlinekomponente mit einbezieht, Bürgermedien zu stärken.

Wir haben einen ganz wichtigen Punkt, vielleicht sogar den wichtigsten in diesem Gesetzentwurf verankert und auf die Situation am Zeitungsmarkt reagiert: Denn die gesamte Redaktion der „Westfä

lischen Rundschau“ ist in den letzten Monaten nicht mehr vorhanden. In der letzten Woche wurde eine Kooperation zwischen der „Rheinischen Post“ und der „NRZ“ angekündigt. Das heißt, dass auch dort weniger Medienvielfalt entsteht.

Die Politik hat die Aufgabe, sich in diesem Bereich Gedanken zu machen und Vorschläge zu unterbreiten. Der Gesetzentwurf sieht hierzu eine Stiftung für Vielfalt und Partizipation vor, eine Stiftung, die lokalen Journalismus stärken soll, die eine Diskursplattform ermöglichen soll, wie wir auch weiterhin in den Kommunen, in den Städten, im Land kommunizieren.

Das betrifft nicht nur Politik. Das betrifft Vereine, Verbände, genauso die Kirchengemeinde wie den Sportverein vor Ort, die nicht mehr innerhalb einer Stadt kommunizieren, ganz zu schweigen davon, dass lokaler Journalismus auch Politik und Wirtschaft kontrolliert und darüber berichtet.

Der FDP-Antrag, der gleichzeitig beraten wird, schlägt eine Gemeinnützigkeit von Journalismus vor. Bisher hatten wir von der Opposition nur Kritik an der Stiftung und nicht einen einzigen Vorschlag bekommen. Von daher bewerte ich es schon mal als positiv, dass die FDP – von der CDU haben wir bisher nichts dazu gehört – einen eigenen Vorschlag einbringt.

Ich denke, dass dieser Vorschlag diskussionswürdig ist, Herr Nückel, und als weiterer Baustein zu sehen ist, der neben der Stiftung diskutiert werden muss. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht das genauso. Der Deutsche Journalisten-Verband spricht von einem weiteren Baustein. Aber die Arbeit von privatwirtschaftlich organisierten Medienunternehmen darf dadurch nicht ersetzt werden. Von daher ist das ein Punkt, den wir auch im Medienausschuss weiter diskutieren werden.

Angesichts des Staatsvertragsurteils und aufgrund von Anregungen aus der Onlinekonsultation sowie von Experten aus der Anhörung haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Änderungsantrag umfasst einige Punkte. Eine Reihe hiervon möchte ich Ihnen gerne erläutern.

Wir müssen, wie gesagt, auf das Staatsvertragsurteil reagieren und haben hier durch mehr Transparenz und erweiterte Veröffentlichungspflichten bei der LfM unseren Beitrag geleistet.

Wir haben die Aufgabe, Staatsferne zu erzeugen und einer sogenannten Versteinerung entgegenzuwirken. Das machen wir, indem wir die Medienkommission weiter ausbauen, indem wir sie anders zusammensetzen. Das betrifft einige neue Organisationen.

Wir haben auch zwei Vorschläge in unserem Änderungsantrag, um eine erhöhte Staatsferne zu erreichen. Der eine ist, dass sich Organisationen beim Landtag zusätzlich bewerben können und für eine

Periode dann mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag bestimmt werden kann, wer an der Medienkommission teilnimmt und Vertreter in diese Kommission entsenden kann.

Wir schaffen darüber hinaus durch diesen Änderungsantrag die Möglichkeit, dass sich Einzelpersonen direkt bei der LfM bewerben können und die Medienkommission dann die Möglichkeit hat, Einzelpersonen auszuwählen, die auch in die Medienkommission aufgenommen werden.

Wir haben einen Änderungspunkt, was die Bürgermedien und hier den Bürgerfunk angeht. Es gab eine heftige Diskussion, die ja auch öffentlich geführt wurde. Wir haben hierbei einen guten Kompromiss gefunden. Die Bürgerfunkzeiten werden auf 20 Uhr statt auf 21 festgelegt. Das ist ein guter Kompromiss, der in den Stellungnahmen auch vom Journalistenverband und von den Chefredakteuren in den eigenen Sendern durchaus als Kompromiss gesehen wurde. Wenn man sich vor Ort in einem Sender auf andere Regelungen einigt, bieten wir natürlich die Möglichkeit, dass dort auch andere Regelungen getroffen werden können.

Wir haben ein ganz wichtiges Thema, was wir auch im Parlament schon öfter diskutiert haben, aufgenommen und der Landesanstalt für Medien durch diesen Änderungsantrag die Aufgabe mit auf den Weg gegeben, Netzneutralität als Thema vorzusehen. Dass die Netzneutralität, die diskriminierungsfreie Durchleitung von Daten im Internet, ein Themenfeld der LfM ist, ist ein Zeichen und reagiert auch auf die Anregung, die Herr Prof. Holznagel in der Anhörung eingebracht hat.

Wir haben im Änderungsantrag die Menschen mit Behinderungen bzw. Vertreter von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt, zum Beispiel in den Veranstaltergemeinschaften des lokalen Hörfunks.

Außerdem haben wir , wie wir auch im Ausschuss in den letzten Wochen diskutiert haben, die Anforderungen, was die Qualifikation von Mitgliedern angeht, die durch die Organisationen in die Medienkommission entsandt werden, geändert. Wir setzen hier darauf, dass ein eigener Anspruch der einzelnen Mitglieder und der Organisationen besteht, sich weiterzubilden und Qualifikationen einzubringen.

Insgesamt ist das ein guter Gesetzentwurf. Aufgrund unserer Änderungen sagen wir aus Parlamentssicht, dass wir noch einige Verbesserungen vorgenommen haben. Herzlichen Dank der Landesregierung, herzlichen Dank dem Koalitionspartner und den Experten, die sich eingebracht haben, und auch der Piratenfraktion, die mit auf diesen Änderungsantrag gegangen ist und Ideen eingebracht hat.

Wir haben die Fragestellungen, die ich am Anfang genannt habe, gut beantwortet. Wir haben sie zeitgemäß beantwortet. Wenn wir uns die Expertenanhörung ansehen, stellen wir fest: Ein Experte hat

davon gesprochen, dass wir hiermit wohl das modernste Landesmediengesetz im Vergleich zu allen anderen Bundesländern bekommen. Das sehen wir auch so. NRW geht damit voran.

Wir werben um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen

Prof. Sternberg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Vogt, so viel Lob auf einmal – aber das kann man ja eigentlich auch erwarten. Aber dieses heftige Schulterklopfen zum Staatssekretär – na ja.

Ich habe die Frage, über was wir heute eigentlich diskutieren. Es war ein Gesetz angekündigt, und zwar mit großer Ankündigung transparenter Verfahren. Ein Onlinekonsultationssystem zum Referentenentwurf im vorigen Jahr war der Auftakt. Das sollte besonders transparent und offen behandelt werden. Daraufhin ist der Referentenentwurf zurückgezogen und überarbeitet worden. Alles völlig okay.

Der Gesetzentwurf wurde eingebracht, wurde beraten, und es gab am 8. Mai eine intensive Anhörung, deren Auswertung dann in der vergangenen Woche stattfand. In der Sitzung in der letzten Woche sagten Sie, Kollege Vogt, es gäbe noch einen Änderungsantrag, der sich auf die Besetzung der Medienkommission beziehe, und zwar als Konsequenz aus dem ZDF-Verfassungsgerichtsurteil zur Besetzung der Kommission.

Na ja, haben wir gedacht: Mal sehen, was da noch kommt. Wir waren ein bisschen überrascht, denn eigentlich ist aus dem Urteil des Verfassungsgerichts zum ZDF überhaupt nichts für die Medienkommission zu ziehen, auch nichts für den WDRRundfunkrat. Die sind alle völlig okay und auch nach dem Urteil okay. Es war ein bisschen überraschend, dass das kam. Nun gut, haben wir gesagt, sehen wir uns einmal an, was da kommt.

Dann kam gestern Mittag eine 28-seitige Änderungsvorlage zumindest für uns als die Fachsprecher. Diese Änderungsvorlage ist eine Tischvorlage für die Plenarsitzung. Das stelle man sich einmal vor! Da beginnt ein Prozess, der transparent angelegt ist, mit einem öffentlichen Konsultationsprozess und endet mit einer 28-seitigen Tischvorlage, die jetzt einmal eben durchgewunken werden soll. Meine Damen und Herren, das ist nicht Parlamentarismus.

(Beifall von der CDU)

Die Veränderungen, die in den 28 Seiten stehen, sind auch durchaus gravierend.

(Zuruf von der SPD: Der Inhalt macht es aus!)

Wenn man durchblättert, entdeckt man plötzlich massive Veränderungen. Da sollen zum Beispiel, wie ich finde völlig aus der Luft gegriffen, neue Voraussetzungen für den Direktor der Landesanstalt für Medien eingeführt werden, die sich wahrscheinlich nicht sachlich, sondern persönlich begründen lassen, um damit nur eine der vielen Nickeligkeiten in diesem langen Änderungsantrag zu nennen.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: So ist das!)

Meine Damen und Herren, ich möchte auf das Ganze des Gesetzes zu sprechen kommen. Es handelt sich um die Novellierung eines im Großen und Ganzen gut funktionierenden Gesetzes. Das hat offensichtlich auch die jetzige Regierung eingesehen. Das Gesetz, das wir damals gemacht haben, ist ein gutes Gesetz. Auch die Landesmedienkommission, die Lokalfunkanstalten, Sie haben das gerade erwähnt, Herr Voigt, sind gut, und alles funktioniert gut. Das kann im Gesetz so bleiben.

Jetzt aber kommen neue Regelungen hinzu. Es entsteht eine neue Regelungsdichte. Die Frage ist: Ist eine solche Regelungswut eigentlich angemessen für einen Medienstandort und für eine Mediensituation, die sehr stark im Umbruch begriffen ist? Da habe ich meine Fragen.

Ich habe den Eindruck, es ist fast so, wie beim Hochschulgesetz, wenn auch nicht ganz so schlimm: möglichst viele Regulierungen, möglichst viele Detailsteuerungen. Dabei braucht diese Medienlandschaft weniger Detailsteuerungen und mehr Vertrauen in die Arbeit der Medienkommission der Landesanstalt.

(Lutz Lienenkämper [CDU]: So ist es!)

Die Landesanstalt braucht fraglos die Kompetenz, wie es in einer der Änderungen heißt, Maßnahmen zur Sicherstellung von Netzneutralität zu treffen. Damit sind wir völlig einverstanden. Das ist eine ganz wichtige Formulierung, die sich innerhalb Ihrer 28 Seiten auf Seite 11 unter der Nummer 13 findet, allerdings mit sehr unklaren Ergänzungen. Diese muss ich überhaupt erst einmal richtig verstehen. Es stehen Sätze vor dieser Formulierung, die so schön klar ist und die wir übrigens alle kannten, bei denen ich erst nachprüfen muss, was das eigentlich heißt. Das ist in einen durchaus größeren Kontext gepackt, bei dem den Parlamentariern vielleicht auch zugute gehalten werden sollte, dass sie das in Ruhe lesen und darüber nicht von einem auf den anderen Tag mit Handhochheben abstimmen sollten.

Wer weiß, was man da noch alles entdecken kann? Wir sehen uns jedenfalls außer Stande, hier heute an diesem Tag ein Gesetz angemessen zu beraten,

dessen Text durch die Tischvorlage derart gravierend verändert und ergänzt wird.