Protokoll der Sitzung vom 02.07.2014

dessen Text durch die Tischvorlage derart gravierend verändert und ergänzt wird.

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was Sie hier machen, ist ein Aushebeln des Parlamentes. Wir haben keine Beratungsmöglichkeiten: erst die Ankündigung der offenen Beteiligungsprozesse

(Zuruf von der SPD)

und jetzt die Überrumpelung des Parlaments. Ich fordere Sie auf: Ziehen Sie den Entwurf zurück. Lassen Sie uns den Gesetzentwurf dort beraten, wohin er gehört, im Ausschuss. Rücküberweisen wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss, und lassen Sie uns im Ausschuss über diese 28 Seiten Änderungsanträge beraten.

(Beifall von der CDU)

Ich sehe beim ersten Lesen durchaus, dass das meiste davon unstreitig ist.

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Aber schon die Tatsache, dass wir solche Nickeligkeiten finden und es offensichtlich Fußangeln gibt, lässt uns erheblich daran zweifeln, ob hier nicht ganz bewusst in letzter Minute Formulierungen hineinkommen in dem Vertrauen darauf, dass das weder Opposition noch Presse merken.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Anmerkungen zum Kernproblem des Gesetzes machen. Die vorgesehene „Stiftung für Partizipation und Vielfalt ist nicht zu verantworten. Sie möchten damit den Lokaljournalismus unterstützen, vor allen Dingen den Lokaljournalismus, aber eben auch den Journalismus der Zeitungen. Die Anhörung hat hinreichend deutlich gemacht, dass die Stiftung einer Beklagung nicht standhalten wird. Da deutet sich die nächste Klatsche an.

Sie haben in der Frage der Beamtenbesoldung nicht auf die einhellige Warnung der Gutachter gehört. Tun Sie das jetzt, sonst ist das nächste Scheitern programmiert.

Drei Gründe sprechen gegen diese Stiftung. Der gravierendste Fehler ist die Finanzierung aus Mitteln des Rundfunkbeitrags oder, korrekterweise, der Haushaltsabgabe. Herr Prof. Dr. Holznagel hat in der Anhörung gesagt, natürlich könne die Stiftung nicht die Presse unterstützen. Herr Prof. Dr. Gersdorf sagte: „Verfassungsrechtlich unhaltbar“. Ich zitiere am liebsten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von gestern, in der der entsprechende Artikel überschrieben war mit „Das Rettungspaket ist eine Bombe“. In dem Artikel wurde kurz und knapp formuliert, Frau Michel, die Justiziarin des WDR, nahm diese Stiftung verfassungsrechtlich nach allen Regeln der Kunst auseinander. Das hat sie auch getan.

Die Zweckbestimmung des Rundfunkbeitrags oder der Haushaltsabgabe ist nicht in unser Belieben ge

stellt. Die Rundfunkabgabe ist kein beliebig nutzbarer Posten. Das ist übrigens gesetzlich festgelegt. Das wissen Sie auch. 98 % müssen der Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, seiner Aufrechterhaltung und Sicherstellung dienen. 2 % können für andere Zwecke genutzt werden. Bei diesen anderen Zwecken nennt § 40 Rundfunkstaatsvertrag:

„Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz können aus dem Anteil nach Satz 1 aufgrund besonderer Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber gefördert werden.“

Dort gibt es den Begriff der Medienkompetenz. In der Anhörung wurde deutlich gemacht, dass Medienkompetenz ein Begriff ist, der selbstverständlich vom Rezipienten her gedacht ist: Wie sind die Nutzer, die Hörer, die Leser, die Zuschauer in bestimmter Weise zu schützen und kompetent zu machen? Wie sind sie zu fördern? Das meint der Begriff der Medienkompetenz.

Wenn unter diesem Vorwand jetzt etwas für ganz andere Zwecke gemacht wird, könnte es eine Beklagung dieser Stiftung nicht nur aus der Richtung der Gebührenzahler geben, die gegen ihre Beitragsrechnungen klagen können, wahrscheinlich auch klagen werden. Es könnte auch Klagen unter den Ländern über die Frage der Bundestreue und darüber geben, ob die Bundestreue eingehalten ist, wenn man hier eine Regelung macht, die in anderen Ländern nicht gilt. Das ist alles schön dargestellt worden. Man braucht sich nur einmal die Stellungnahmen der gutachterlichen Anhörung anzusehen.

Das, was im Referentenentwurf in schönster Deutlichkeit im Text stand, steht jetzt nur noch versteckt im Anhang. Aber es geht immer noch um Presse.

Das hat gestern sogar der Vorsitzende der Medienkommission Prof. Schwaderlapp, die ja versucht, das Beste aus der Stiftung zu machen, deutlich gemacht. Er hat gezeigt, wohin die Reise gehen soll, und hat gleich damit begonnen, dass er sagte – ich darf zitieren –: Wir sehen seit Langem, dass die publizistische Vielfalt und Qualität in den traditionellen Medien gefährdet sind bei den Tageszeitungen. – Dann kommen die anderen auch. – Es droht eine Verarmung im Journalismus. – Dann sagt er, die sinkenden Auflagen der Zeitungen und die wegbrechenden Werbeerlöse seien deutliche Zeichen einer Krise.

Ja, das ist richtig. Das sind Zeichen einer Krise. Darauf muss man reagieren. Aber darauf kann man nicht reagieren durch einen etatistischen Ansatz, der jetzt von oben eine Gießkanne ausschüttet und sagt: Ich gebe euch jetzt Geld, mit dem ihr das alles lösen könnt.

Meine Damen und Herren, die Regierung gibt vor, mit diesem Gesetzentwurf die fraglos schwindende

Zeitungslandschaft zu stützen. Gleichzeitig schaden Sie aber an anderer Stelle den Verlegern, die zumeist auch die Betriebsgesellschaften des Lokalfunks stellen, durch eine Veränderung der Sendezeiten des Bürgerfunks.

Sorgen Sie lieber dafür, dass die Rahmenbedingungen für Zeitungsverleger stimmen! Helfen Sie mit, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Verleger mit ihren journalistischen Angeboten auch im Internet Geld verdienen können! Dann können die auch Journalisten einstellen und bezahlen.

An Qualität und Ausbildung fehlt es in diesem Lande nicht. Wir haben sehr gute Journalisten. Es fehlt an Rentabilität im Zeitungsmarkt. Aber auch da ist Ihre Lösung – wie immer in der SPD – etatistisch, nicht Subsidiarität und Vertrauen auf Selbstständigkeit und Rahmensetzung, damit das gelingt, sondern die segnende Gießkanne. Wenn dann staatliche Mittel dafür nicht da sind, dann erfolgt eben der Zugriff auf Rundfunkgebühren.

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir zumindest eine dritte Lesung haben. Wir lehnen das Gesetz selbstverständlich ab. – Danke sehr.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Prof. Sternberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Keymis das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Das war jetzt eine echte Bombe, Herr Kollege Sternberg, die Sie da haben platzen lassen. Alle Achtung! Es bildet immer, auch die „FAZ“ zu lesen. Das muss man sagen. Aber nicht immer ist das, was Herr Burger schreibt, das, was sozusagen wahr und richtig ist. Manchmal verstricken sich auch Journalistinnen und Journalisten in ideologische Kampfgebiete. Da ist eines aufgemacht worden. Das ist ganz klar. Es geht immer um die Frage: Gibt es Staatsferne oder gibt es sie nicht?

Die Diskussion, die wir geführt haben und führen über die „Stiftung für Vielfalt und Partizipation“ oder Partizipation und Vielfalt, ist so eine Debatte. Es geht überhaupt nicht darum – das wissen Sie auch, Herr Kollege Sternberg –, sich einzumischen in das journalistische Produkt, in die freie Entfaltung und die Tätigkeiten von Verlegerinnen und Verlegern. Es geht schlicht und ergreifend darum, das, was wir alle beobachten, gesellschaftlich ein Stück weit in den Blick zu nehmen und zu fragen: Wie kann man darauf reagieren?

Gerade im Lokalen – davon können wir in Nordrhein-Westfalen leider ein trauriges Lied singen – gerät der Journalismus ins Arge. Insgesamt steht die journalistische Vielfalt, die Meinungsvielfalt auf dem Spiel, wenn wir weiterhin einen solchen Abbau,

Zusammenschlüsse, Kooperationsmodelle und

Ähnliches erleben werden.

Da ist die Frage, wie qualifiziert man sich zu diesem Thema aufstellt. Gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel im Rahmen einer solchen Stiftung Modelle zu entwickeln, die künftig lokale Berichterstattungen in Meinungsvielfalt und Freiheit ermöglichen? Das ist der Hintergrund dieser Überlegungen.

Ich finde es richtig schade, dass Sie nichts konstruktiv beitragen, sondern nur das, was versucht wird, jetzt über diese Stiftung zu organisieren, in Grund und Boden – aus, wie ich finde, etwas ideologisch motivierter Sicht – stampfen. Das gefällt uns nicht.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir werden dieses so beschließen. Wir wollen diese Stiftung. Wir wollen diesen Ansatz versuchen.

Ich muss Ihnen auch offen sagen: Sie wissen, er ist hinterlegt mit etwa 1,6 Millionen €. Jetzt zu erzählen, hier würde mit der Gießkanne ein ungeheuerlicher Betrag in die journalistische Landschaft geschüttet und alles staatskontrolliert verändert, das ist doch alles dummes Zeug, Herr Kollege.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie müssen sich einfach den Betrag mal vor Augen führen. Dann wissen Sie, dass das alles nicht reicht, um eine echte Bombe zu zünden. Das wollen wir doch auch gar nicht. Wir sind doch friedliebend.

Wir wollen uns aber gerne beschäftigen mit Auseinandersetzungen, die uns auch in der Anhörung beschäftigt haben. Sehr wohl haben wir den Hinweis auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit bei dieser Förderung registriert. Ist das, was man über einen Beitrag aus dem LfM-Etat nehmend fördert, verfassungskonform oder nicht?

Sie haben selber das Thema „Medienkompetenz“ angesprochen. Herr Sternberg, wenn man das, was Prof. Gersdorf in diesem Raum dazu am 8. Mai gesagt hat, wörtlich umsetzen würde, dann würde aus meiner Sicht fast keine unserer Landesmedienanstalten in Deutschland irgendeine Tätigkeit ausüben können außer der, dass sie auf das sieht, was die privaten Programme machen. Das ist ein sehr, sehr enger Rahmen, den der Professor hier – nicht unklug, gebe ich zu – gesetzt hat, der der Rechtswirklichkeit in Deutschland in allen Bundesländern – soweit sie Landesmedienanstalten haben – nicht entspricht. Damit, denke ich, dass diese Kritik fehlläuft.

Wir haben jetzt hier noch einen Änderungsantrag zu behandeln. Das ist so. Sie haben das angedeutet. Sie haben gesagt, Sie können nicht von gestern auf heute noch weitere – ich muss Sie übrigens korrigieren: 25 Seiten, nicht 28 – Seiten Änderungsantrag durchgehen.

Dann haben Sie aber im weiteren Verlauf Ihrer Rede gesagt, Herr Sternberg, das Meiste sei ja unstreitig nach erstem Lesen. Beides habe ich Ihnen zugetraut, erstens schnell mal darüber zu schauen, ob da viel Kompliziertes und Neues drin ist, und zweitens, ob es unstreitig ist oder nicht. Sie haben zu beidem Aussagen gemacht. Sie haben es erstens einmal durchgelesen. Sie haben auch gesagt, das Meiste sei unstreitig.

Dann bauen Sie hier aber einen Popanz auf und schließen sich der Pressemitteilung an. Die habe ich mir echt noch mal herausgesucht, auch weil sie so schön ist, so blau-gelb, Liberale im Landtag MedienINFO. Novelle wird zur Farce, hat Herr Nückel gesagt, gestern schon. Sie hatten es fast schon gelesen, bevor Sie es überhaupt hatten.

(Heiterkeit von der SPD)

Denn Sie haben ja ganz schnell reagiert. Sie haben gestern schon reagiert, am Mittwoch, im MedienINFO 222 mit einer Brutalreaktion gegen das Landesmediengesetz.

Vielleicht können Sie ja noch schneller lesen als Prof. Sternberg und sind noch mehr in der Lage, 25 Änderungsantragsseiten mal eben in Bausch und Bogen zu verdammen.

Sie merken schon, die Opposition agiert hier relativ uneinheitlich. Das darf sie auch. Sie ist ja schließlich in der Opposition nicht verbündet, sondern da macht jeder, was er will. Aber man muss es schon ein bisschen entlang an dem machen, was wir hier gemeinsam vorgeschlagen haben.

Da wollen wir mal ganz schnell auf den Punkt kommen und sagen: Die Änderungen, Herr Kollege Sternberg, Herr Kollege Nückel, die wir Ihnen vorgelegt haben, sind in ganz vielen Punkten redaktionell. Sie sind an einigen Stellen noch stark inhaltlich bezogen zum Beispiel auch auf das Verfassungsgerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag und die Frage, wie man mit dem Thema „Staatsferne“ umgeht.

Sie regeln an bestimmten Stellen noch ein Stück weit nach, wo wir das Gefühl hatten, dass, wenn man es in dem zunächst etwas schwammig formulierten Bereich belässt, wir uns am Ende künftigen rechtstechnischen Debatten nicht stellen können, wenn wir zum Beispiel Medienkommissionen und die Abfolgen darin und die Zusammensetzung und die Stellvertretungsfrage und, und, und nicht vernünftig regeln. Das ist alles in Ordnung.

Ich möchte jetzt noch einen Punkt ansprechen. Dann bin ich am Ende meiner Rede. Wir haben einen heftigen Streit in der Koalition geführt über die Frage, wie wir künftig mit dem Bürgerfunk umgehen.

Das hängt damit zusammen, dass wir – gemeinsam: Rot und Grün – mal Versprechungen gemacht haben. Einen Teil der Versprechungen haben wir jetzt über das Gesetz umgesetzt. Dafür bin ich allen