Protokoll der Sitzung vom 04.07.2014

Dadurch sollen aussichtslose Asylanträge schneller bearbeitet und der Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Dass das wichtig ist, können Sie übrigens daran sehen, dass ein großes Problem der Flüchtlingspolitik darin besteht, dass Menschen, die hier über Jahre hin Gerichtsverfahren bestreiten, hier ihre Kinder zur Schule schicken und die Kinder groß werden lassen und das Land nachher vor eine Situation stellen, bei der eine Abschiebung nicht mehr möglich ist. Deshalb ist eine frühzeitige, rechtliche Behandlung dieser Dinge vonnöten.

Herr Kollege, wenn ich sie unterbrechen darf: Herr Kollege Herrmann möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Wollen Sie diese zulassen?

Aber gerne.

Dann verfahren wir so. Herr Kollege Herrmann, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Dr. Sternberg, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Die Zahlen, die Sie gerade genannt haben, möchte ich nicht kommentieren, ich sehe sie anders. Sie haben aber gerade gesagt, es kommen sehr viele Flüchtlinge hier an. Ist das dann ein Indiz dafür, dass das Fluchtland sicher ist? Die Ableitung verstehe ich nicht.

Herr Kollege, lassen Sie mich weiter ausführen. Ich gehe auf diese Frage im Weiteren ein.

In der Begründung des Gesetzentwurfes – da kann man das nachlesen – werden die Erwägungen für die Einstufung der Länder als sichere Herkunftsstaaten ausführlich dargelegt. Nach der Berichterstattung des Auswärtigen Amtes und den entsprechenden Asyllageberichten, aber auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der lokalen

Menschrechtsgruppen vor Ort hat sich das gezeigt. Das sind auch die Nichtregierungsorganisationen, auch internationale Organisationen wie zum Beispiel der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen oder das Internationale Rote Kreuz. Danach können diese drei Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten angesehen werden.

Serbien, übrigens mit dem die EU den Status eines EU-Beitrittskandidaten verabredet hat, bittet selbst um die Anerkennung des Landes als sicheres Herkunftsland. Mit der Einstufung dieser drei genannten Länder als sichere Herkunftsländer schließt sich Deutschland übrigens auch der Bewertung der anderen europäischen Länder an: Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Großbritannien stufen diese drei Länder bereits heute als sichere Herkunftsstaaten ein. Das sind ja nun wirklich keine Schurkenstaaten, in denen etwa Diktatoren herrschen würden.

Aus diesem Grunde unterstützen wir die Bestrebungen der Bundesregierung ausdrücklich und werden den vorgelegten Antrag der Piratenfraktion ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht als Nächstes Frau Kollegin Schäffer.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes mit der Aufnahme von BosnienHerzegowina, Mazedonien und Serbien in die Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten reiht sich leider in eine unrühmliche Reihe von Gesetzesinitiativen im Bereich Asyl und Zuwanderung ein.

Dabei ist vor allem der Referentenentwurf zur Neubestimmung der Aufenthaltsbeendigung und des Bleiberechts zu nennen. Neben Anpassungen an das EU-Recht ist hier eine völlige Neuordnung des Ausweisungsrechts vorgesehen. Dieser Referentenentwurf wird jetzt schon von vielen Kirchen und Verbänden zerrissen, weil er eine Abkehr von einer humanitären und rechtstaatlich orientierten Flüchtlingspolitik beinhaltet.

Ein anderes Beispiel ist sicherlich der Referentenentwurf zur Reform des Freizügigkeitsrecht, mit dem verschärfte Ausweisungsregelungen wegen angeblicher Missbrauchsvorfälle von eingereisten Zuwanderinnen und Zuwandern aus der EU, die letztlich aber niemand nachweisen kann, vorgesehen sind.

Auch der Referentenentwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt letztendlich nur eine Minimallösung dar, der nur die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. All diese gesetzlichen Vorhaben zeigen, dass eben das Thema Flüchtlingspolitik und die Rechte von Flüchtlingen in den Händen der Großen Koalition leider nicht in guten Händen sind. Und das möchte ich hier als deutliches Problem anmerken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Um aber auf den Antrag zurückzukommen, muss man auch ganz deutlich sagen, dass es um die Rechte der Flüchtlinge vom Balkan schlecht steht. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das BAMF, macht jetzt schon regelmäßig von der Möglichkeit Gebrauch, Asylanträge von Flüchtlingen aus diesen Ländern als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen. Damit treten die gleichen Folgewirkungen ein, also verkürzte Verfahren, wie mit einer Regelung als sichere Herkunftsstaaten, wie es jetzt mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt ist.

Nach unseren Informationen, wir sind ja auch viel in Kontakt mit Flüchtlingsorganisationen, aber auch mit Rechtsanwälten, ist es schon jetzt so, dass es viele Klagen über die Schnellverfahren gibt, in denen nicht mehr gründlich die Asylgründe geprüft werden und die nach maximal sechs Wochen auch beendet werden.

Deshalb lehnen wir eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ab. Aber – das muss man hier auch ganz deutlich sagen, weil es zur Wahrheit dazu gehört – diese Einstufung würde leider nicht viel an diesem bisher schon unhaltbaren Zustand verschlechtern.

Wir Grüne machen uns überall dort, wo wir mitregieren, wo wir in den Parlamenten sind, gegen den Abbau von Flüchtlingsrechten stark. Wir haben hier im Land mit mehreren Erlassen, die viel im Sinne des Flüchtlingsschutzes bewirkt haben, einiges erreichen können. Dafür brauchen wir im Übrigen auch nicht die Piratenfraktion hier im Landtag. Das haben wir auch so schon ganz gut in der rot-grünen Landesregierung hinbekommen.

Frau Kollegin Schäffer, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage. Sie werden möglicherweis erraten können, dass der Kollege Herrmann Ihnen eine Frage stellen möchte. Möchten Sie diese zulassen?

Nein, möchte ich nicht.

Sie möchten nicht.

Bezüglich des Abschiebestopps für Flüchtlinge aus den Balkanländern, was Sie hier mit Ihrem Antrag fordern, muss man sich die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes ansehen, und schauen, wie die Maßgaben angelegt sind, um solch eine Regelung hier durchführen zu können. Wir hatten ja mehrfach den Winterabschiebestopp. Aber die Regelung im Aufenthaltsgesetz sagt ganz klar, dass das nur möglich ist, wenn es besondere Lagen gibt, um eine bestimmte Gruppe für die Dauer von längstens sechs Monaten von den Abschiebungen auszunehmen. Das kann aber nur nach vorheriger Konsultation mit anderen Ländern und dem BMI gemacht werden. Nach spätestens sechs Monaten muss das Einvernehmen mit dem BMI hergestellt werden.

So einfach ist diese Forderung nicht herzuleiten bzw. rechtlich zu begründen. Auch ist es eher, wenn man das realistisch sieht, aussichtlos, das Einvernehmen mit dem Bund zu erreichen.

Wenn Sie solche pauschalen Forderungen, was den Balkan angeht, haben, müssen Sie auch sagen, warum Sie das nicht für andere Länder, zum Beispiel für afrikanische Länder, fordern, sondern auf eine bestimmte Region begrenzen.

(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Joachim Stamp [FDP])

Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass diese Absicht schlecht gemeint ist, überhaupt nicht. Die Absicht ist sicherlich gut gemeint, aber Ihre Forderung nach einem unbefristeten, allgemeinen Abschiebestopp lässt sich als Land einfach nicht umsetzen und ist völlig unrealistisch. Man muss auch einmal feststellen: Mit so einer Forderung helfen Sie auch nicht den Menschen hier in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Joachim Stamp [FDP])

Frau Kollegin Schäffer, ich merke, Sie bleiben stehen und ahnen, was kommen wird. Herr Kollege Herrmann hat sich zu einer Kurzintervention angemeldet und dafür 90 Sekunden Zeit. Bitte sehr.

Ganz herzlichen Dank. – Ich musste noch einmal einschreiten, denn Sie haben ausgeführt, dass im Moment das BAMF die Konsequenzen des Gesetzes schon vorwegnehme und so handele, als gäbe es das Gesetz. Das finde ich eine sehr bemerkenswerte Feststellung.

Ich möchte fragen, ob Sie, weil das so ist, wie Sie es dargestellt haben – das Gesetz existiert quasi schon und danach wird gehandelt –, dem Gesetz

zustimmen, weil Sie sagen, es gebe dann sowieso keine Veränderungen.

Konkret ist diese Intervention eine Frage: Denken Sie, dass es keine große Sache mehr ist, diesem Gesetz auch im Bundesrat seitens des Landes Nordrhein-Westfalen die Zustimmung zu erteilen?

Ich habe in meinem Redebeitrag deutlich gemacht, dass die heutige Situation alles andere als gut ist und dieses Gesetz leider am heutigen Zustand nicht mehr viel verschlechtern würde, da wir heute schon unhaltbare Zustände haben. Das muss man so klar sagen. Ansonsten habe ich in meinem Redebeitrag alles deutlich gemacht. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Stamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den Vorrednern und meiner unmittelbaren Vorrednerin ist vieles richtig ausgeführt worden, was ich hier nicht in Gänze wiederholen werde.

Das Land NRW ist sich seiner humanitären Verpflichtung bewusst. Wir von der FDP haben deutlich eingefordert, dass dies beispielsweise bei der Aufnahme der Flüchtlinge aus Syrien noch deutlicher vollzogen werden muss. An dieser Stelle und bei dem, was wir im Landtag beschlossen haben, ist uns der Innenminister aktiv in der Innenministerkonferenz gefolgt. Diesen Weg sollten wir fraktionsübergreifend weitergehen, damit wir das Mögliche verwirklichen. Bestimmte Dinge sind rechtlich nicht möglich. Das hat die Kollegin Schäffer dargestellt; ich will das nicht wiederholen.

An die Adresse der Piraten sage ich, dass ich über das parlamentarische Vorgehen der Piraten ein Stück weit verärgert bin. Hier werden immer Anträge mit direkter Abstimmung gestellt. Bei jedem Redner werden zig Zwischenfragen und Kurzinterventionen gestellt. Dann beantragen Sie doch die Überweisung in den Fachausschuss! Dort haben wir die Möglichkeit, das Ganze mit der nötigen Fachlichkeit zu beraten.

Deswegen machen wir an dieser Stelle Schluss und lehnen das Ganze ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Stamp. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe sehr großes Verständnis für die Intention, die hinter diesem Antrag steht. Die Diskriminierung von Roma und Sinti existiert nicht nur in Bulgarien, Rumänien und den Staaten des Westbalkans, sondern auch in anderen europäischen Ländern, die eigentlich gefestigte Demokratien sind.

Ich finde, es handelt sich um ein gesamteuropäisches Problem, das vorrangig dort gelöst werden muss, wo diese Menschen leben. Ihnen muss der Zugang zu Bildung, zum Gesundheitswesen und zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Hierbei ist es Aufgabe der Europäischen Union, im Rahmen ihrer sehr breit gefächerten Möglichkeiten insbesondere durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds für Abhilfe zu sorgen.

(Beifall von Dr. Joachim Stamp [FDP])

Ich bedaure sehr, dass beispielsweise Mittel, die Rumänien und Bulgarien zur Verfügung stünden, um die Lebenssituation der Roma in ihren Heimatländern zu verbessern, nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft worden sind. Es muss vorrangige Politik sein, die Lebensverhältnisse der Roma und Sinti in ihren Herkunftsländern zu verbessern.

Dem Grunde nach sind wir uns in dieser Frage einig. Ich meine allerdings, dass Ihnen, Herr Herrmann, die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen nicht ganz klar ist. Ebenso wenig scheint Ihnen klar zu sein, wie die konkrete Praxis unserer Ausländerbehörden in diesen Fällen aussieht.

Der Ablauf, den Sie schildern, entspricht nicht der geübten und gängigen Praxis in Nordrhein

Westfalen. Das sage ich ganz deutlich. Es ist nicht so, dass eine Ablehnung des Bundesamtes im Asylverfahren sofort und unmittelbar die Abschiebung nach sich ziehen muss. Richtig ist – das sagen Sie auch in Ihrem Antrag –: Jeder Ausreisepflichtige hat die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine Ablehnung vorzugehen. Auch bei Klagen, die keine aufschiebende Wirkung entfalten, kann beim Verwaltungsgericht vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden.